Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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BGK<br />
VGVA<br />
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
Aus den Gütegemeinschaften<br />
BGA bestätigt erste Gütezeichen für <strong>Kompost</strong><br />
aus Abwasserschlamm<br />
Anlässlich seiner Sitzung von 18./19.10.2004 in Bad Hersfeld hat der<br />
Bundesgüteausschuss (BGA) der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong><br />
(BGK) erstmalig Gütezeichen für <strong>Kompost</strong> aus Abwasserschlamm verliehen.<br />
Die neue Gütesicherung AS-Humus (RAL GZ-258) wurde nach intensiven<br />
Abstimmungen mit den tangierten Fach- und Verkehrskreisen<br />
vom RAL im Mai 2003 anerkannt.<br />
Danach haben sich verschiedene Betreiber von <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen<br />
für Abwasserschlamm in das Anerkennungsverfahren der Gütesicherung<br />
begeben. Das Anforderungsprofil, welches die Güte- und Prüfbestimmungen<br />
für diese Gütesicherung vorsehen, resultiert nicht zuletzt aus den kontroversen<br />
Diskussionen, die in den vergangenen 2 Jahren um die Zukunft<br />
der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung geführt wurden und die<br />
bis heute andauern.<br />
In der aktuellen Debatte um die Zukunft der stofflichen Verwertung von<br />
Klärschlämmen scheint sich ein Konsens dahingehend durchzusetzen,<br />
dass ungeeignete Schlämme verbrannt werden und „gute“ Schlämme<br />
auch weiterhin stofflich verwertet werden können. Zur Frage, was unter<br />
„guten“ Schlämmen denn genau zu verstehen ist, wird zwar noch diskutiert.<br />
Grundsätzlich aber bestreitet niemand ernsthaft, dass es solche gibt<br />
und deren stoffliche Verwertung unter Nutzung der Gehalte an organischer<br />
Substanz und an Pflanzennährstoffen sinnvoll ist und dem Ziel einer<br />
nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung entspricht.<br />
Mit der Gütesicherung für <strong>Kompost</strong> aus Abwasserschlamm hat der Verein<br />
zur Gütesicherung von <strong>Kompost</strong>en aus Abwasserschlamm e.V. (VGVA)<br />
zusammen mit der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> e.V. (BGK) nunmehr<br />
freiwillig eine Qualitätskontrolle vorgeschlagen, die sich deutlich von<br />
den Anforderungen der geltenden Klärschlammverordnung abhebt:<br />
• Nach den Güte- und Prüfbestimmungen für zertifizierte <strong>Kompost</strong>e aus<br />
Abwasserschlamm besteht grundsätzlich eine Pflicht zu aeroben Behandlung<br />
(<strong>Kompost</strong>ierung). Auf diesem Wege werden die Schlämme<br />
sowohl stofflich als auch in Ihren Eigenschaften so verändert, dass sie<br />
in ihrer Anmutung wesentlich verbessert sind und die Möglichkeiten<br />
einer qualifizierten Verwertung (über die Landwirtschaft hinaus) deutlich<br />
erweitert wird.<br />
• Die kompostierten Abwasserschlämme (AS-Humus) genügen weiterhin<br />
besonderen hygienischen Anforderungen. Hierzu wird eine mit der<br />
Bioabfallverordnung vergleichbare Hygienisierung verlangt, die sowohl<br />
regelmäßige indirekte Prozessprüfungen (Temperatur-/Zeitprotokolle)<br />
als auch direkte Prozessprüfungen des jeweils eingesetzten Behandlungsverfahrens<br />
vorsieht.<br />
• Hinsichtlich möglicher Gehalte an organischen Schadstoffen (Xenobiotika)<br />
bestehen Untersuchungspflichten, die deutlich über die der geltenden<br />
Klärschlammverordnung hinaus gehen und daher nicht nur Dioxine/Furane<br />
und PCB betreffen, sondern auch Stoffe wie LAS (Lineare<br />
Alkylbenzolsulfonate), DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat), NPE (No-<br />
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