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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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BGK<br />

VGVA<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

Aus den Gütegemeinschaften<br />

BGA bestätigt erste Gütezeichen für <strong>Kompost</strong><br />

aus Abwasserschlamm<br />

Anlässlich seiner Sitzung von 18./19.10.2004 in Bad Hersfeld hat der<br />

Bundesgüteausschuss (BGA) der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong><br />

(BGK) erstmalig Gütezeichen für <strong>Kompost</strong> aus Abwasserschlamm verliehen.<br />

Die neue Gütesicherung AS-Humus (RAL GZ-258) wurde nach intensiven<br />

Abstimmungen mit den tangierten Fach- und Verkehrskreisen<br />

vom RAL im Mai 2003 anerkannt.<br />

Danach haben sich verschiedene Betreiber von <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen<br />

für Abwasserschlamm in das Anerkennungsverfahren der Gütesicherung<br />

begeben. Das Anforderungsprofil, welches die Güte- und Prüfbestimmungen<br />

für diese Gütesicherung vorsehen, resultiert nicht zuletzt aus den kontroversen<br />

Diskussionen, die in den vergangenen 2 Jahren um die Zukunft<br />

der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung geführt wurden und die<br />

bis heute andauern.<br />

In der aktuellen Debatte um die Zukunft der stofflichen Verwertung von<br />

Klärschlämmen scheint sich ein Konsens dahingehend durchzusetzen,<br />

dass ungeeignete Schlämme verbrannt werden und „gute“ Schlämme<br />

auch weiterhin stofflich verwertet werden können. Zur Frage, was unter<br />

„guten“ Schlämmen denn genau zu verstehen ist, wird zwar noch diskutiert.<br />

Grundsätzlich aber bestreitet niemand ernsthaft, dass es solche gibt<br />

und deren stoffliche Verwertung unter Nutzung der Gehalte an organischer<br />

Substanz und an Pflanzennährstoffen sinnvoll ist und dem Ziel einer<br />

nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung entspricht.<br />

Mit der Gütesicherung für <strong>Kompost</strong> aus Abwasserschlamm hat der Verein<br />

zur Gütesicherung von <strong>Kompost</strong>en aus Abwasserschlamm e.V. (VGVA)<br />

zusammen mit der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> e.V. (BGK) nunmehr<br />

freiwillig eine Qualitätskontrolle vorgeschlagen, die sich deutlich von<br />

den Anforderungen der geltenden Klärschlammverordnung abhebt:<br />

• Nach den Güte- und Prüfbestimmungen für zertifizierte <strong>Kompost</strong>e aus<br />

Abwasserschlamm besteht grundsätzlich eine Pflicht zu aeroben Behandlung<br />

(<strong>Kompost</strong>ierung). Auf diesem Wege werden die Schlämme<br />

sowohl stofflich als auch in Ihren Eigenschaften so verändert, dass sie<br />

in ihrer Anmutung wesentlich verbessert sind und die Möglichkeiten<br />

einer qualifizierten Verwertung (über die Landwirtschaft hinaus) deutlich<br />

erweitert wird.<br />

• Die kompostierten Abwasserschlämme (AS-Humus) genügen weiterhin<br />

besonderen hygienischen Anforderungen. Hierzu wird eine mit der<br />

Bioabfallverordnung vergleichbare Hygienisierung verlangt, die sowohl<br />

regelmäßige indirekte Prozessprüfungen (Temperatur-/Zeitprotokolle)<br />

als auch direkte Prozessprüfungen des jeweils eingesetzten Behandlungsverfahrens<br />

vorsieht.<br />

• Hinsichtlich möglicher Gehalte an organischen Schadstoffen (Xenobiotika)<br />

bestehen Untersuchungspflichten, die deutlich über die der geltenden<br />

Klärschlammverordnung hinaus gehen und daher nicht nur Dioxine/Furane<br />

und PCB betreffen, sondern auch Stoffe wie LAS (Lineare<br />

Alkylbenzolsulfonate), DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat), NPE (No-<br />

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