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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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BGA<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

Aus den Gütegemeinschaften<br />

Prüfungen des Bundesgüteausschusses zu<br />

Ergebnissen der RAL-Gütesicherungen<br />

Anlässlich seiner Sitzung vom 18.-19.10.2004 hat der Bundesgüteausschuss<br />

(BGA) der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> (BGK) seine regelmäßigen<br />

Prüfungen zu den RAL-Gütesicherungen vorgenommen. Folgende<br />

Veranlassungen für Anerkennungs- und Überwachungsverfahren<br />

wurden getroffen:<br />

Ergebnisse von Anerkennungsverfahren (<strong>Kompost</strong> / Gärprodukte)<br />

In den Anerkennungsverfahren hat der BGA nach Abschluss des jeweiligen<br />

Anerkennungsjahres und Prüfung der erforderlichen Anzahl an Analysen<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

• 10 Produktionsanlagen: Vergabe des Gütezeichens <strong>Kompost</strong><br />

(RAL GZ-251).<br />

• 2 Produktionsanlagen: Übernahme in das Überwachungsverfahren der<br />

Gütesicherung Gärprodukt (RAL GZ-256)<br />

• 4 Produktionsanlagen: Nachforderungen zur Vervollständigung oder<br />

Absicherung von Analysenergebnissen.<br />

• 1 Produktionsanlage: Beendigung der Gütesicherung, da das Anerkennungsverfahren<br />

nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte.<br />

Ergebnisse von Anerkennungsverfahren (AS Humus)<br />

Nach Abschluss der Anerkennungsverfahren hat der BGA nach Prüfung<br />

der vorgelegten Unterlagen folgende Beschlüsse gefasst:<br />

• 7 Produktionsanlagen: Vergabe des RAL-Gütezeichens AS-Humus<br />

(RAL GZ-258). Siehe hierzu auch Beitrag auf Seite 227.<br />

Ergebnisse von Überwachungsverfahren<br />

Im Überwachungsverfahren befinden sich 416 Produktionsanlagen.<br />

• Bei 16 Anlagen hat der BGA im ersten Überwachungshalbjahr 2004<br />

Säumnisse bzgl. der Anzahl der erforderlichen Analysen festgestellt.<br />

• Bei 3 Anlagen wurden durch den BGA Mängel bei verschiedenen<br />

Qualitätsparametern festgestellt (Rottegrad und Kupfer) und diesbezüglich<br />

für die betroffenen Anlagen eine Ermahnung ausgesprochen<br />

mit der Aufforderung, die Mängel bis zur nächsten Prüfung des Bundesgüteausschusses<br />

abzustellen und dem Hinweis, dass bei Fortdauer<br />

der Mängel die Aussetzung des Rechts zur Führung des RAL-<br />

Gütezeichens erfolgen kann.<br />

• Bei 2 Anlagen wurden die bestehenden Ermahnungen aufgehoben, da<br />

sich die beanstandeten Qualitätsparameter aufgrund von Maßnahmen<br />

der Anlagenbetreiber verbessert haben.<br />

• Für 4 Anlagen wurden die bestehenden Ermahnungen aufrecht erhalten.<br />

Bei der nächsten Sitzung des Bundesgüteausschusses erfolgt eine<br />

abschließende Beurteilung.<br />

Bezüglich der Ausweisung unplausibler Analysenwerte wurden 3 Labore<br />

ermahnt. (TJ)<br />

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