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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

Umwelt und Boden<br />

Winter ein entsprechender Aufwuchs vorhanden ist. Hierbei ist der Anbau<br />

von Zwischenfrüchten (Senf, Ölrettich, Phacelia) oder einer Hauptfrucht<br />

mit guter Vorwinterentwicklung (Wintergerste, Winterraps) zu bevorzugen.<br />

In jedem Fall sollte eine Winterfurche (Pflugeinsatz über Winter) vermieden<br />

werden. Die Sommerfurche (Pflugeinsatz vor der Winterung bzw. der<br />

Zwischenfrucht) ist möglich. Eine Kombination mit Verfahren der Konservierenden<br />

Bodenbearbeitung (z.B. Mulchsaatverfahren) ist anzustreben.<br />

Bei der Ausbringung von <strong>Kompost</strong> im Frühjahr sollte keine Kultur mit niedrigem<br />

Stickstoffbedarf (N) angebaut werden (z.B. Braugerste, Speisekartoffeln),<br />

da der Zeitpunkt und Menge der N-Nachlieferung nicht ausreichend<br />

genau zu bestimmen sind und durch zu viele Parameter beeinflusst<br />

werden. Während der Sickerwasserphase über Winter (November bis Mitte<br />

Februar) darf keine Aufbringung erfolgen. Ebenso sind Anwendungsbeschränkungen<br />

bei Anbau- und Pachtverträgen einzuhalten.<br />

Voraussetzungen für die <strong>Kompost</strong>verwertung<br />

Wichtigste Voraussetzung für den Einsatz von <strong>Kompost</strong> in der Landwirtschaft<br />

sind eine zu definierende Qualitätssicherung und ein entsprechendes<br />

Management bei der Herstellung. Geruchsbelästigungen bei Aufbringung<br />

und Einarbeitung sollten vermieden werden (Verwendung von Fertigkomposten<br />

der Rottegrade IV und V). Belastungen mit umweltrelevanten<br />

Stoffen sind zu vermeiden und Einschränkungen bzw. Vorgaben der<br />

Bioabfall- und DüngeV einzuhalten. Ortsnahe Verwertung und Ausbringung<br />

ist sicherzustellen. Pachtvorgaben, Einschränkungen und Lage der<br />

Flächen innerhalb der Wasserschutzgebiete sind zu beachten. Des Weiteren<br />

sind Auflagen bei Anbauverträgen und Vermarktung, die Rechtssicherheit<br />

im Haftungs-/Schadensfall und die Akzeptanz der Bevölkerung<br />

(insbesondere der Anwohnerschaft) zu berücksichtigen.<br />

Fazit<br />

Die Veränderung der Landbewirtschaftung in ausschließlich ackerbaulich<br />

genutzten Regionen führt auf Dauer zu negativen Humusbilanzen und<br />

damit zu einem Humusabbau auf den genutzten Flächen. Daraus resultieren,<br />

insbesondere auf Flächen mit niedrigen Humusgehalten, Probleme/Gefahren<br />

für die Land- und Wasserwirtschaft. Der gezielte Einsatz von<br />

<strong>Kompost</strong> bzw. dessen Verwertung in Ackerbaubetrieben ist eine kostengünstige<br />

und ökologisch vertretbare Möglichkeit, dieser Entwicklung entgegen<br />

zu wirken.<br />

Zur Entwicklung standardisierter Verfahren sowie Abschätzung möglicher<br />

Nutzen und Risiken empfiehlt sich die Durchführung geeigneter, standortspezifischer<br />

Analysen und Untersuchungen. Ebenso müssen die Anforderungen<br />

der Wasserschutzkooperation hinsichtlich der <strong>Kompost</strong>qualität klar<br />

definiert werden und von den liefernden <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen eingehalten<br />

und kontrolliert werden. Die Verwendung von RALgütegesicherten<br />

bzw. vergleichbar zertifzierten Fertigkomposten (Rottestufen<br />

IV und V) sollte im Hinblick auf die Qualität der Mindeststandard<br />

sein. (WER)<br />

Weitere Information: Beratungsbüro für Umwelt & Landwirtschaft, Dipl. –<br />

Ing. agr. Georg Werres, Herseler Straße 22 in 50321 Brühl, Telefon:<br />

02232/94 19 74, Telefax: 02232/94 19 75, eMail: geolog@netcologne.de.<br />

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