Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
Umwelt und Boden<br />
Winter ein entsprechender Aufwuchs vorhanden ist. Hierbei ist der Anbau<br />
von Zwischenfrüchten (Senf, Ölrettich, Phacelia) oder einer Hauptfrucht<br />
mit guter Vorwinterentwicklung (Wintergerste, Winterraps) zu bevorzugen.<br />
In jedem Fall sollte eine Winterfurche (Pflugeinsatz über Winter) vermieden<br />
werden. Die Sommerfurche (Pflugeinsatz vor der Winterung bzw. der<br />
Zwischenfrucht) ist möglich. Eine Kombination mit Verfahren der Konservierenden<br />
Bodenbearbeitung (z.B. Mulchsaatverfahren) ist anzustreben.<br />
Bei der Ausbringung von <strong>Kompost</strong> im Frühjahr sollte keine Kultur mit niedrigem<br />
Stickstoffbedarf (N) angebaut werden (z.B. Braugerste, Speisekartoffeln),<br />
da der Zeitpunkt und Menge der N-Nachlieferung nicht ausreichend<br />
genau zu bestimmen sind und durch zu viele Parameter beeinflusst<br />
werden. Während der Sickerwasserphase über Winter (November bis Mitte<br />
Februar) darf keine Aufbringung erfolgen. Ebenso sind Anwendungsbeschränkungen<br />
bei Anbau- und Pachtverträgen einzuhalten.<br />
Voraussetzungen für die <strong>Kompost</strong>verwertung<br />
Wichtigste Voraussetzung für den Einsatz von <strong>Kompost</strong> in der Landwirtschaft<br />
sind eine zu definierende Qualitätssicherung und ein entsprechendes<br />
Management bei der Herstellung. Geruchsbelästigungen bei Aufbringung<br />
und Einarbeitung sollten vermieden werden (Verwendung von Fertigkomposten<br />
der Rottegrade IV und V). Belastungen mit umweltrelevanten<br />
Stoffen sind zu vermeiden und Einschränkungen bzw. Vorgaben der<br />
Bioabfall- und DüngeV einzuhalten. Ortsnahe Verwertung und Ausbringung<br />
ist sicherzustellen. Pachtvorgaben, Einschränkungen und Lage der<br />
Flächen innerhalb der Wasserschutzgebiete sind zu beachten. Des Weiteren<br />
sind Auflagen bei Anbauverträgen und Vermarktung, die Rechtssicherheit<br />
im Haftungs-/Schadensfall und die Akzeptanz der Bevölkerung<br />
(insbesondere der Anwohnerschaft) zu berücksichtigen.<br />
Fazit<br />
Die Veränderung der Landbewirtschaftung in ausschließlich ackerbaulich<br />
genutzten Regionen führt auf Dauer zu negativen Humusbilanzen und<br />
damit zu einem Humusabbau auf den genutzten Flächen. Daraus resultieren,<br />
insbesondere auf Flächen mit niedrigen Humusgehalten, Probleme/Gefahren<br />
für die Land- und Wasserwirtschaft. Der gezielte Einsatz von<br />
<strong>Kompost</strong> bzw. dessen Verwertung in Ackerbaubetrieben ist eine kostengünstige<br />
und ökologisch vertretbare Möglichkeit, dieser Entwicklung entgegen<br />
zu wirken.<br />
Zur Entwicklung standardisierter Verfahren sowie Abschätzung möglicher<br />
Nutzen und Risiken empfiehlt sich die Durchführung geeigneter, standortspezifischer<br />
Analysen und Untersuchungen. Ebenso müssen die Anforderungen<br />
der Wasserschutzkooperation hinsichtlich der <strong>Kompost</strong>qualität klar<br />
definiert werden und von den liefernden <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen eingehalten<br />
und kontrolliert werden. Die Verwendung von RALgütegesicherten<br />
bzw. vergleichbar zertifzierten Fertigkomposten (Rottestufen<br />
IV und V) sollte im Hinblick auf die Qualität der Mindeststandard<br />
sein. (WER)<br />
Weitere Information: Beratungsbüro für Umwelt & Landwirtschaft, Dipl. –<br />
Ing. agr. Georg Werres, Herseler Straße 22 in 50321 Brühl, Telefon:<br />
02232/94 19 74, Telefax: 02232/94 19 75, eMail: geolog@netcologne.de.<br />
272