Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
Umwelt und Boden<br />
Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Arbeiten zu diesen<br />
Themen sind diese Bedenken jedoch nicht berechtigt. Zu den Bedenken<br />
im Einzelnen:<br />
• <strong>Kompost</strong>e werden (z.B. im Gegensatz zu Wirtschaftsdüngern) einer<br />
Behandlung zur Hygienisierung unterzogen. Im Rahmen der Gütesicherung<br />
sowie nach den rechtlichen Vorgaben der Bioabfallverordnung<br />
(BioAbfV) ist die hygienische Unbedenklichkeit von <strong>Kompost</strong><br />
gewährleistet.<br />
• In zahlreichen Untersuchungen ist belegt, dass heutige <strong>Kompost</strong>e aus<br />
der getrennten Sammlung nur unbedenkliche Gehalte an potentiellen<br />
Schadstoffen aufweisen. So liegen die Gehalte an Schwermetallen<br />
nicht höher als in <strong>Kompost</strong>en privater Hausgärten. Die Gehalte spiegeln<br />
nachweislich lediglich den natürlichen und damit unvermeidbaren<br />
Hintergrund der Umwelt wieder. Darüber hinaus garantieren die<br />
Grenzwerte der BioAbfV, dass eine Besorgnis von schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
nicht besteht.<br />
• Auch die Gehalte an organischen Schadstoffen liegen im Bereich der<br />
unvermeidbaren, auf die allgemeine Umweltsituation zurückzuführende<br />
Hintergrundbelastung.<br />
• Stickstoff liegt im <strong>Kompost</strong> zu 95 % in organischer Bindung vor. Die<br />
Gehalte an verfügbarem Ammonium- und Nitratstickstoff sind sehr gering.<br />
Im Anwendungsjahr sind nur etwa 5% des zugeführten Gesamt-<br />
Stickstoffs anrechenbar. Der restliche Stickstoff geht in den Boden-<br />
Pool an organisch gebundenen Stickstoff über und unterliegt damit der<br />
gleichen Dynamik bezüglich Mineralisation und deren zeitlichem Verlauf<br />
und trägt zu Bodenfruchtbarkeit und Ertragssicherheit bei.<br />
Unverständlich ist, warum die Vorteile von <strong>Kompost</strong> bei der Bodenpflege,<br />
biologischen Aktivierung des Bodens sowie der Verbesserung der chemischen<br />
und physikalischen Eigenschaften in den Schutzgebietsbestimmungen<br />
so wenig Beachtung finden. Zu nennen sind hier insbesondere<br />
die Verbesserung der Sorptionskapazität und Wasserhaltefähigkeit, die<br />
Gefügestabilität, der Anstieg des Porenvolumens und eine erhöhte Aggregatstabilität<br />
und damit verminderte Erosionsanfälligkeit der Böden.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Zufuhr von gütegesicherten<br />
<strong>Kompost</strong>en eine Bodenverbesserung herbeigeführt werden kann,<br />
deren Stellenwert auch hinsichtlich des Gewässerschutzes positiv zu bewerten<br />
ist (siehe Beitrag Seite 269).<br />
Bei der Festsetzung einer Wasserschutzgebietsverordnung ist die pauschale<br />
Übernahme eines generellen Verbotes der <strong>Kompost</strong>ausbringung<br />
(vielleicht noch aus den Zeiten der Müll-<strong>Kompost</strong>ierung) daher nicht zielführend<br />
. Soweit in Schutzgebietszonen eine Düngung mit zugelassenen<br />
Düngemitteln oder von Wirtschaftsdüngern nach den Vorgaben der Düngeverordnung<br />
erfolgen darf, muss dies auch für <strong>Kompost</strong>e gelten. Gerade<br />
im Bereich von Wasserschutzzonen, in denen ein Bedarf an organischer<br />
Düngung besteht, ist die Anwendung von <strong>Kompost</strong> wegen seines hohen<br />
Humuswertes sowie der geringen Gefahr der Auswaschung von Stickstoff<br />
besonders zu empfehlen.<br />
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