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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

Umwelt und Boden<br />

Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Arbeiten zu diesen<br />

Themen sind diese Bedenken jedoch nicht berechtigt. Zu den Bedenken<br />

im Einzelnen:<br />

• <strong>Kompost</strong>e werden (z.B. im Gegensatz zu Wirtschaftsdüngern) einer<br />

Behandlung zur Hygienisierung unterzogen. Im Rahmen der Gütesicherung<br />

sowie nach den rechtlichen Vorgaben der Bioabfallverordnung<br />

(BioAbfV) ist die hygienische Unbedenklichkeit von <strong>Kompost</strong><br />

gewährleistet.<br />

• In zahlreichen Untersuchungen ist belegt, dass heutige <strong>Kompost</strong>e aus<br />

der getrennten Sammlung nur unbedenkliche Gehalte an potentiellen<br />

Schadstoffen aufweisen. So liegen die Gehalte an Schwermetallen<br />

nicht höher als in <strong>Kompost</strong>en privater Hausgärten. Die Gehalte spiegeln<br />

nachweislich lediglich den natürlichen und damit unvermeidbaren<br />

Hintergrund der Umwelt wieder. Darüber hinaus garantieren die<br />

Grenzwerte der BioAbfV, dass eine Besorgnis von schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

nicht besteht.<br />

• Auch die Gehalte an organischen Schadstoffen liegen im Bereich der<br />

unvermeidbaren, auf die allgemeine Umweltsituation zurückzuführende<br />

Hintergrundbelastung.<br />

• Stickstoff liegt im <strong>Kompost</strong> zu 95 % in organischer Bindung vor. Die<br />

Gehalte an verfügbarem Ammonium- und Nitratstickstoff sind sehr gering.<br />

Im Anwendungsjahr sind nur etwa 5% des zugeführten Gesamt-<br />

Stickstoffs anrechenbar. Der restliche Stickstoff geht in den Boden-<br />

Pool an organisch gebundenen Stickstoff über und unterliegt damit der<br />

gleichen Dynamik bezüglich Mineralisation und deren zeitlichem Verlauf<br />

und trägt zu Bodenfruchtbarkeit und Ertragssicherheit bei.<br />

Unverständlich ist, warum die Vorteile von <strong>Kompost</strong> bei der Bodenpflege,<br />

biologischen Aktivierung des Bodens sowie der Verbesserung der chemischen<br />

und physikalischen Eigenschaften in den Schutzgebietsbestimmungen<br />

so wenig Beachtung finden. Zu nennen sind hier insbesondere<br />

die Verbesserung der Sorptionskapazität und Wasserhaltefähigkeit, die<br />

Gefügestabilität, der Anstieg des Porenvolumens und eine erhöhte Aggregatstabilität<br />

und damit verminderte Erosionsanfälligkeit der Böden.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Zufuhr von gütegesicherten<br />

<strong>Kompost</strong>en eine Bodenverbesserung herbeigeführt werden kann,<br />

deren Stellenwert auch hinsichtlich des Gewässerschutzes positiv zu bewerten<br />

ist (siehe Beitrag Seite 269).<br />

Bei der Festsetzung einer Wasserschutzgebietsverordnung ist die pauschale<br />

Übernahme eines generellen Verbotes der <strong>Kompost</strong>ausbringung<br />

(vielleicht noch aus den Zeiten der Müll-<strong>Kompost</strong>ierung) daher nicht zielführend<br />

. Soweit in Schutzgebietszonen eine Düngung mit zugelassenen<br />

Düngemitteln oder von Wirtschaftsdüngern nach den Vorgaben der Düngeverordnung<br />

erfolgen darf, muss dies auch für <strong>Kompost</strong>e gelten. Gerade<br />

im Bereich von Wasserschutzzonen, in denen ein Bedarf an organischer<br />

Düngung besteht, ist die Anwendung von <strong>Kompost</strong> wegen seines hohen<br />

Humuswertes sowie der geringen Gefahr der Auswaschung von Stickstoff<br />

besonders zu empfehlen.<br />

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