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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Ö-Normen<br />

S 2206-1<br />

S 2206-2<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

Recht<br />

• Erweiterung auf <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen: In der bisherigen Fassung<br />

des Abschnitts 10a ViehVerkV wird nur die Verwertung von Küchen-<br />

und Speiseabfälle in Biogasanlagen auf klauentierhaltenden Betrieben<br />

geregelt. Die Neufassung des Abschnittes 10 a schließt nunmehr auch<br />

die dortigen <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen ein.<br />

• Änderung der Behandlungsanforderungen: Die nach der alten Regelung<br />

erforderliche Vorbehandlung von 90°C über 60 m in ist auf 70°C<br />

über 60 min reduziert worden. Dies entspricht den Vorgaben des Anhang<br />

VI Kapitel II Buchstabe C der EG-VO 1774/2002. Die Küchen-<br />

und Speiseabfälle sowie die Biotonneninhalte müssen vor Verbringung<br />

auf den klauentierhaltenden Betrieb pasteurisiert werden.<br />

Die Änderungsverordnung ist als Nur-Lese-Version auf den Internetseiten<br />

des Bundesanzeigers http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2785.<br />

pdf einsehbar. (KI)<br />

Österreichische Normen zur Qualitätssicherung<br />

für die <strong>Kompost</strong>ierung und für <strong>Kompost</strong>e<br />

Das österreichische Normungsinstitut hat für den Bereich der <strong>Kompost</strong>ierung<br />

zwei neue Normen herausgegeben:<br />

• Ö-Norm S 2206-1: Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem<br />

für die Herstellung von <strong>Kompost</strong>en Teil 1: Grundlagen für die Qualitätssicherung<br />

eines Betriebes und der betriebsinternen technischen<br />

Abläufe.<br />

• Ö-Norm S 2206-2: Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem<br />

für <strong>Kompost</strong>e Teil 2: Festlegung der Aufgaben und Vorgaben für eine<br />

Qualitätssicherungsorganisation<br />

Die Ö-Norm S 2206-1 enthält neben normativen Verweisungen (auf die<br />

Norm S 2201 <strong>Kompost</strong>ierbare Abfälle – Qualitätsanforderungen sowie die<br />

österreichische <strong>Kompost</strong>verordnung und Abfallnachweisverordnung) verschiedene<br />

Begriffsdefinitionen sowie Anforderungen an den Betrieb und<br />

den Betriebsablauf. Darüber hinaus sind Anforderungen an ein Beschwerdemanagement<br />

sowie Kennzeichnungsvorschriften (nach <strong>Kompost</strong>verordnung)<br />

und Anwendungsempfehlungen vorgesehen. In Anhang A werden<br />

ein Formular „Übersichtsblatt Stammdaten“ und in Anhang B einige<br />

Literaturhinweise an die Hand gegeben.<br />

Die Ö-Norm S 2206-2 konkretisiert Anforderungen an eine Qualitätssicherungsorganisation<br />

(QSO), so z. B. zur Rechtsform, zum Personal, zur internen<br />

Überprüfung sowie zu den Aufgaben QSO.<br />

Bezug: Österreichisches Normungsinstitut (ON), Heinestraße 38, A-1020<br />

Wien, Telefon: (+431)21300-805, Fax: (+431)21300-818, E-Mail:<br />

sales@on-norm.at, Internet: http://www.on-norm.at (KE).<br />

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