Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
<strong>Aktuelles</strong><br />
Unabhängig von der technischen Ausstattung gilt es ferner, zwischen vorbildlicher<br />
und mangelhafter Praxis der Betriebsführung zu unterscheiden.<br />
Genehmigte <strong>Kompost</strong>anlagen weisen in der Praxis der Betriebsführung<br />
ein Spektrum auf, dessen unteres Ende einer guten fachlichen Praxis in<br />
keiner Weise entspricht. In solchen Fällen werden häufig auch Genehmigungsauflagen<br />
und Rechtsverpflichtungen missachtet. Mit einer „Checkliste<br />
Betriebsqualität“ beugt die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> in Anlagen mit<br />
RAL Gütesicherung solchen Missständen vor.<br />
<strong>Kompost</strong>anlagen gesamt (BGK)<br />
Der Gütesicherung der BGK unterliegen derzeit 431 <strong>Kompost</strong>anlagen.<br />
29 % der Anlagen verarbeiten ausschließlich Garten- und Parkabfälle<br />
(Grünabfälle). Die mittlere Anlagenkapazität beträgt 7.260 t. 71 % der Anlagen<br />
verarbeiten Bioabfälle aus Haushaltungen, Garten- und Parkabfälle<br />
sowie sonstige Abfälle. Die mittlere Anlagenkapazität beträgt 18.577 t.<br />
<strong>Kompost</strong>anlagen für reine Garten- und Parkabfälle<br />
Gegliedert nach den Baumustergruppen des Hygiene-Baumusterprüfsystems<br />
(HBPS) der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong>, sind 99 % der <strong>Kompost</strong>anlagen<br />
für Grünabfälle offene Anlagen (Baumustergruppe 6 des<br />
HBPS). Von diesen haben 20 % eine genehmigte Anlagenkapazität von<br />
weniger als 3.000 t, 57 % eine genehmigte Anlagenkapazität von bis zu<br />
10.000 t und 23 % eine genehmigte Kapazität > 10.000 t p.a.. Nur 1 %<br />
der <strong>Kompost</strong>anlagen für Grünabfälle sind geschlossene Anlagen (Baumustergruppen<br />
1-5 und 7 des HBPS).<br />
<strong>Kompost</strong>anlagen für gemischte Bioabfälle<br />
54 % der <strong>Kompost</strong>anlagen für „gemischte Bioabfälle“ (d.h. mit mehr oder<br />
weniger großen Anteilen aus der Biotonne) sind offene Anlagen (Baumustergruppe<br />
6 HBPS). Von diesen haben 5 % eine genehmigte Anlagenkapazität<br />
von weniger als 3.000 t, 59 % von bis zu 10.000 t und 36 % eine<br />
genehmigte Anlagenkapazität > 10.000 t p.a.. 46 % der <strong>Kompost</strong>anlagen<br />
für „gemischte Bioabfälle“ sind geschlossene Anlagen (Baumustergruppen<br />
1-5 und 7 des HBPS). Von diesen haben 15 % eine genehmigte Anlagenkapazität<br />
von bis zu 10.000 t und 85 % eine genehmigte Anlagenkapazität<br />
> 10.000 t.<br />
Vergleich Alte Länder / Neue Länder<br />
220 <strong>Kompost</strong>anlagen für gemischte Bioabfälle liegen in den alten Bundesländern,<br />
87 in den neuen Ländern (Nur BGK Anlagen. In den neuen Ländern<br />
ist der Organisationsgrad der Gütesicherung niedriger als in den alten<br />
Ländern). In den alten Ländern sind 54 % der Anlagen für gemischte<br />
Bioabfälle geschlossen ausgeführt, in den neuen Ländern dagegen nur<br />
23 % (Tabelle 1).<br />
Daraus ergibt sich, dass die Genehmigung von <strong>Kompost</strong>anlagen für gemischte<br />
Bioabfälle in den alten Ländern im Mittel aufwändigere technische<br />
Ausstattungen vorgibt als in den neuen Ländern (Einhausung, Ablufterfassung,<br />
Biofilter). Betrachtet man nicht nur BGK-Anlagen, sondern alle Anlagen,<br />
werden die Unterschiede noch deutlicher.<br />
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