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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

<strong>Aktuelles</strong><br />

Unabhängig von der technischen Ausstattung gilt es ferner, zwischen vorbildlicher<br />

und mangelhafter Praxis der Betriebsführung zu unterscheiden.<br />

Genehmigte <strong>Kompost</strong>anlagen weisen in der Praxis der Betriebsführung<br />

ein Spektrum auf, dessen unteres Ende einer guten fachlichen Praxis in<br />

keiner Weise entspricht. In solchen Fällen werden häufig auch Genehmigungsauflagen<br />

und Rechtsverpflichtungen missachtet. Mit einer „Checkliste<br />

Betriebsqualität“ beugt die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> in Anlagen mit<br />

RAL Gütesicherung solchen Missständen vor.<br />

<strong>Kompost</strong>anlagen gesamt (BGK)<br />

Der Gütesicherung der BGK unterliegen derzeit 431 <strong>Kompost</strong>anlagen.<br />

29 % der Anlagen verarbeiten ausschließlich Garten- und Parkabfälle<br />

(Grünabfälle). Die mittlere Anlagenkapazität beträgt 7.260 t. 71 % der Anlagen<br />

verarbeiten Bioabfälle aus Haushaltungen, Garten- und Parkabfälle<br />

sowie sonstige Abfälle. Die mittlere Anlagenkapazität beträgt 18.577 t.<br />

<strong>Kompost</strong>anlagen für reine Garten- und Parkabfälle<br />

Gegliedert nach den Baumustergruppen des Hygiene-Baumusterprüfsystems<br />

(HBPS) der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong>, sind 99 % der <strong>Kompost</strong>anlagen<br />

für Grünabfälle offene Anlagen (Baumustergruppe 6 des<br />

HBPS). Von diesen haben 20 % eine genehmigte Anlagenkapazität von<br />

weniger als 3.000 t, 57 % eine genehmigte Anlagenkapazität von bis zu<br />

10.000 t und 23 % eine genehmigte Kapazität > 10.000 t p.a.. Nur 1 %<br />

der <strong>Kompost</strong>anlagen für Grünabfälle sind geschlossene Anlagen (Baumustergruppen<br />

1-5 und 7 des HBPS).<br />

<strong>Kompost</strong>anlagen für gemischte Bioabfälle<br />

54 % der <strong>Kompost</strong>anlagen für „gemischte Bioabfälle“ (d.h. mit mehr oder<br />

weniger großen Anteilen aus der Biotonne) sind offene Anlagen (Baumustergruppe<br />

6 HBPS). Von diesen haben 5 % eine genehmigte Anlagenkapazität<br />

von weniger als 3.000 t, 59 % von bis zu 10.000 t und 36 % eine<br />

genehmigte Anlagenkapazität > 10.000 t p.a.. 46 % der <strong>Kompost</strong>anlagen<br />

für „gemischte Bioabfälle“ sind geschlossene Anlagen (Baumustergruppen<br />

1-5 und 7 des HBPS). Von diesen haben 15 % eine genehmigte Anlagenkapazität<br />

von bis zu 10.000 t und 85 % eine genehmigte Anlagenkapazität<br />

> 10.000 t.<br />

Vergleich Alte Länder / Neue Länder<br />

220 <strong>Kompost</strong>anlagen für gemischte Bioabfälle liegen in den alten Bundesländern,<br />

87 in den neuen Ländern (Nur BGK Anlagen. In den neuen Ländern<br />

ist der Organisationsgrad der Gütesicherung niedriger als in den alten<br />

Ländern). In den alten Ländern sind 54 % der Anlagen für gemischte<br />

Bioabfälle geschlossen ausgeführt, in den neuen Ländern dagegen nur<br />

23 % (Tabelle 1).<br />

Daraus ergibt sich, dass die Genehmigung von <strong>Kompost</strong>anlagen für gemischte<br />

Bioabfälle in den alten Ländern im Mittel aufwändigere technische<br />

Ausstattungen vorgibt als in den neuen Ländern (Einhausung, Ablufterfassung,<br />

Biofilter). Betrachtet man nicht nur BGK-Anlagen, sondern alle Anlagen,<br />

werden die Unterschiede noch deutlicher.<br />

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