01.12.2012 Aufrufe

Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BGK<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

<strong>Aktuelles</strong><br />

hen können (z. B. Bioaerosole). Wegen der raschen Abbaubarkeit dieser<br />

organischen Bestandteile besteht keine Akkumulationsgefahr.<br />

Ausgehend von dieser Gruppierung, muss die jeweils akute Gefährdung<br />

von Mensch und Natur ausgeschlossen werden. Dafür werden Prüf- und<br />

Maßnahmenwerte festgesetzt und auf Einhaltung kontrolliert. Bei Überschreitung<br />

der Werte sind Schutz-, Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen<br />

einzuleiten.<br />

Anders verhält es sich bei Maßnahmen der Vorsorge. Hier müssen deutliche<br />

Unterschiede zwischen den genannten Stoffgruppen gemacht werden.<br />

Während abbaustabile mineralische Schadstoffe eine gezielte Vorsorgestrategie<br />

zur Akkumulationsbegrenzung verlagen, ist dies für organische<br />

Schadstoffe nicht in diesem Maße erforderlich. Bei Bioaerosolen, die<br />

in der normalen Umwelt in einer Größenordnung von ca. 10 1 bis 10 4<br />

KBE/cm 3 Luft auftreten, kann eine akute Gefahrenabwehr nicht geleistet<br />

werden und ist auch nicht sinnvoll. Hier muss das Ziel der Vorsorge vielmehr<br />

auf Maßnahmen der Stärkung der biologischen Abwehrkräfte des<br />

Menschen gerichtet werden, was neue medizinische Forschungen auch<br />

anstreben.<br />

Zur Vermeidung von Bioaerosolen sind somit keine vorsorgende Akkumulationsvermeidungsstrategien<br />

mit ihren sehr niedrigen Schwellenwerten<br />

erforderlich. Erforderlich ist lediglich der Ausschluss von stark erhöhten<br />

Konzentrationen, wie dies z.B. bei den Bestimmungen des Arbeitsschutzes<br />

für Beschäftigte in Abfallbehandlungsanlagen der Fall ist. Für Anwohner<br />

solcher Anlagen sind solche Bestimmungen nicht erforderlich, da<br />

vergleichbare Konzentrationen an Bioaerosolen bei vorschriftsmäßigem<br />

Betrieb der Anlage nicht auftreten. (KE)<br />

Stand von <strong>Kompost</strong>anlagen im Hinblick auf<br />

bauliche Anforderungen der TA Luft<br />

Die hier vorgestellte Übersicht bezieht sich im wesentlichen auf <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen,<br />

die der RAL Gütesicherung der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong><br />

unterliegen. Schätzungen zufolge sind dies ca. 60 % der in<br />

Deutschland betriebenen Anlagen und ca. 70 % der erzeugten <strong>Kompost</strong>e.<br />

In Abhängigkeit von Art, Zusammensetzung und der Menge der eingesetzten<br />

Ausgangsstoffe können sowohl technisch aufwändige eingehauste<br />

<strong>Kompost</strong>werke als auch technisch einfache offene Mietenkompostierungsanlagen<br />

angemessen sein und dem Stand der Technik entsprechen.<br />

Als Maßnahmen gegen unerwünschte Emissionen (Geruch, Bioaerosole)<br />

können sowohl betriebliche Maßnahmen (d.h. Maßnahmen der Prozessführung)<br />

als auch bauliche Maßnahmen wirksam sein. Letztere führen zu<br />

aufwändigeren Ausstattungen (Einhausung, Abluftfassung, Abluftreinigung).<br />

254

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!