Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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BGK<br />
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
<strong>Aktuelles</strong><br />
hen können (z. B. Bioaerosole). Wegen der raschen Abbaubarkeit dieser<br />
organischen Bestandteile besteht keine Akkumulationsgefahr.<br />
Ausgehend von dieser Gruppierung, muss die jeweils akute Gefährdung<br />
von Mensch und Natur ausgeschlossen werden. Dafür werden Prüf- und<br />
Maßnahmenwerte festgesetzt und auf Einhaltung kontrolliert. Bei Überschreitung<br />
der Werte sind Schutz-, Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen<br />
einzuleiten.<br />
Anders verhält es sich bei Maßnahmen der Vorsorge. Hier müssen deutliche<br />
Unterschiede zwischen den genannten Stoffgruppen gemacht werden.<br />
Während abbaustabile mineralische Schadstoffe eine gezielte Vorsorgestrategie<br />
zur Akkumulationsbegrenzung verlagen, ist dies für organische<br />
Schadstoffe nicht in diesem Maße erforderlich. Bei Bioaerosolen, die<br />
in der normalen Umwelt in einer Größenordnung von ca. 10 1 bis 10 4<br />
KBE/cm 3 Luft auftreten, kann eine akute Gefahrenabwehr nicht geleistet<br />
werden und ist auch nicht sinnvoll. Hier muss das Ziel der Vorsorge vielmehr<br />
auf Maßnahmen der Stärkung der biologischen Abwehrkräfte des<br />
Menschen gerichtet werden, was neue medizinische Forschungen auch<br />
anstreben.<br />
Zur Vermeidung von Bioaerosolen sind somit keine vorsorgende Akkumulationsvermeidungsstrategien<br />
mit ihren sehr niedrigen Schwellenwerten<br />
erforderlich. Erforderlich ist lediglich der Ausschluss von stark erhöhten<br />
Konzentrationen, wie dies z.B. bei den Bestimmungen des Arbeitsschutzes<br />
für Beschäftigte in Abfallbehandlungsanlagen der Fall ist. Für Anwohner<br />
solcher Anlagen sind solche Bestimmungen nicht erforderlich, da<br />
vergleichbare Konzentrationen an Bioaerosolen bei vorschriftsmäßigem<br />
Betrieb der Anlage nicht auftreten. (KE)<br />
Stand von <strong>Kompost</strong>anlagen im Hinblick auf<br />
bauliche Anforderungen der TA Luft<br />
Die hier vorgestellte Übersicht bezieht sich im wesentlichen auf <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen,<br />
die der RAL Gütesicherung der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong><br />
unterliegen. Schätzungen zufolge sind dies ca. 60 % der in<br />
Deutschland betriebenen Anlagen und ca. 70 % der erzeugten <strong>Kompost</strong>e.<br />
In Abhängigkeit von Art, Zusammensetzung und der Menge der eingesetzten<br />
Ausgangsstoffe können sowohl technisch aufwändige eingehauste<br />
<strong>Kompost</strong>werke als auch technisch einfache offene Mietenkompostierungsanlagen<br />
angemessen sein und dem Stand der Technik entsprechen.<br />
Als Maßnahmen gegen unerwünschte Emissionen (Geruch, Bioaerosole)<br />
können sowohl betriebliche Maßnahmen (d.h. Maßnahmen der Prozessführung)<br />
als auch bauliche Maßnahmen wirksam sein. Letztere führen zu<br />
aufwändigeren Ausstattungen (Einhausung, Abluftfassung, Abluftreinigung).<br />
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