Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
<strong>Aktuelles</strong><br />
sie auf ihren Anbauflächen „<strong>Kompost</strong>e“, „Bioabfälle“, „Rückstände aus<br />
Biogasanlagen“ oder „Knochenmehl/Fleischknochenmehl/Fleischmehl“<br />
eingesetzt haben. Bei fehlender Rückantwort würde davon ausgegangen,<br />
dass dies der Fall sei. Klar, dass jeder Rübenbauer <strong>Kompost</strong>e und Gärprodukte<br />
nun mit Argwohn betrachtet.<br />
Die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> hat die ihr angeschlossenen Gütegemeinschaften<br />
über den o.g. Sachverhalt unterrichtet und in einem<br />
Schreiben an die Südzucker AG Aufklärung verlangt. Hierbei wurden insbesondere<br />
folgende Punkte angesprochen:<br />
• Es ist zunächst festzustellen, woher die in den Futterproben gefundenen<br />
Knochenteilchen stammen und welche Düngemittel mit organischen<br />
Bestandteilen auf konkret betroffenen Zuckerrübenanbauflächen<br />
zur Düngung oder Bodenverbesserung aufgebracht wurden. Positive<br />
Proben müssen über PCR-Analysen abgesichert werden (DNA-<br />
Verfahren zur Ermittlung der Tierart, von der erkannte Bestandteile<br />
stammen).<br />
• Es ist unverständlich, warum <strong>Kompost</strong>e (noch vor Knochenmehl und<br />
natürlichen Bodengehalten) als mögliche Quelle derart herausgestellt<br />
werden. <strong>Kompost</strong>e aus der getrennten Sammlung enthalten, wenn<br />
überhaupt, nur geringste Bestandteile tierischer Herkunft (1-3 %, z.B.<br />
Essensreste von als genusstauglich befundenen Tierkörperteilen).<br />
Solche Reste werden in der Rotte praktisch vollständig abgebaut.<br />
Verbleibende abbauresistente Teile (z.B. Knochenteile) werden im<br />
Aufbereitungsprozess nicht derart zermahlen, dass sie als mikroskopische<br />
Verunreinigungen von Erdanhaftungen in Futtermitteln in Frage<br />
kommen. In <strong>Kompost</strong>en aus Grünschnitt sind tierische Bestandteile<br />
ohnehin nicht anzunehmen. Es ist daher völlig unverständlich, warum<br />
die Südzucker AG bei den Düngemitteln <strong>Kompost</strong>e als mögliche Quelle<br />
auf eine Stufe mit z.B. Tier- und Knochenmehlen setzt.<br />
• Die Wahrscheinlichkeit, dass ein in Rübenmelasseschnitzeln gefundener<br />
(mikroskopischer) Knochensplitter von einem <strong>Kompost</strong>eintrag<br />
kommen könnte, dürfte kleiner sein, als die Wahrscheinlichkeit, dass<br />
es sich um einen Rest eines auf der Fläche verendeten Tieres (Maus,<br />
etc.) oder um Federnreste eines Vogels handelt. Auch beim Abschlegeln<br />
des Rübenkrauts und anderen ackerbaulichen Maßnahmen werden<br />
Kleintiere getötet und Teile von ihnen können zusammen mit Erde<br />
bei der Ernte aufgenommen werden. Selbst Wirtschaftsdünger der<br />
Landwirtschaft kommen in Frage (z.B. Entsorgung totgeborener Ferkel<br />
über die Güllegrube, Reste von Hausschlachtungen und Kleintiere im<br />
Festmist etc.). Was also die Wertung möglicher Quellen betrifft, ist eine<br />
abwägende Wahrscheinlichkeits- und Risikobetrachtung geboten.<br />
Die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> hält es in diesem Zusammenhang<br />
für unverhältnismäßig und nicht akzeptabel, dass das von der Südzucker<br />
AG verwendete Antwortformular von den in Frage kommenden Düngemitteln<br />
(inkl. der natürlichen Gehalte des Bodens an tierischen Bestandteilchen)<br />
<strong>Kompost</strong>e, Bioabfälle und Gärprodukte gegenüber den Landwirten<br />
derart heraushebt.<br />
246