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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

<strong>Aktuelles</strong><br />

sie auf ihren Anbauflächen „<strong>Kompost</strong>e“, „Bioabfälle“, „Rückstände aus<br />

Biogasanlagen“ oder „Knochenmehl/Fleischknochenmehl/Fleischmehl“<br />

eingesetzt haben. Bei fehlender Rückantwort würde davon ausgegangen,<br />

dass dies der Fall sei. Klar, dass jeder Rübenbauer <strong>Kompost</strong>e und Gärprodukte<br />

nun mit Argwohn betrachtet.<br />

Die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> hat die ihr angeschlossenen Gütegemeinschaften<br />

über den o.g. Sachverhalt unterrichtet und in einem<br />

Schreiben an die Südzucker AG Aufklärung verlangt. Hierbei wurden insbesondere<br />

folgende Punkte angesprochen:<br />

• Es ist zunächst festzustellen, woher die in den Futterproben gefundenen<br />

Knochenteilchen stammen und welche Düngemittel mit organischen<br />

Bestandteilen auf konkret betroffenen Zuckerrübenanbauflächen<br />

zur Düngung oder Bodenverbesserung aufgebracht wurden. Positive<br />

Proben müssen über PCR-Analysen abgesichert werden (DNA-<br />

Verfahren zur Ermittlung der Tierart, von der erkannte Bestandteile<br />

stammen).<br />

• Es ist unverständlich, warum <strong>Kompost</strong>e (noch vor Knochenmehl und<br />

natürlichen Bodengehalten) als mögliche Quelle derart herausgestellt<br />

werden. <strong>Kompost</strong>e aus der getrennten Sammlung enthalten, wenn<br />

überhaupt, nur geringste Bestandteile tierischer Herkunft (1-3 %, z.B.<br />

Essensreste von als genusstauglich befundenen Tierkörperteilen).<br />

Solche Reste werden in der Rotte praktisch vollständig abgebaut.<br />

Verbleibende abbauresistente Teile (z.B. Knochenteile) werden im<br />

Aufbereitungsprozess nicht derart zermahlen, dass sie als mikroskopische<br />

Verunreinigungen von Erdanhaftungen in Futtermitteln in Frage<br />

kommen. In <strong>Kompost</strong>en aus Grünschnitt sind tierische Bestandteile<br />

ohnehin nicht anzunehmen. Es ist daher völlig unverständlich, warum<br />

die Südzucker AG bei den Düngemitteln <strong>Kompost</strong>e als mögliche Quelle<br />

auf eine Stufe mit z.B. Tier- und Knochenmehlen setzt.<br />

• Die Wahrscheinlichkeit, dass ein in Rübenmelasseschnitzeln gefundener<br />

(mikroskopischer) Knochensplitter von einem <strong>Kompost</strong>eintrag<br />

kommen könnte, dürfte kleiner sein, als die Wahrscheinlichkeit, dass<br />

es sich um einen Rest eines auf der Fläche verendeten Tieres (Maus,<br />

etc.) oder um Federnreste eines Vogels handelt. Auch beim Abschlegeln<br />

des Rübenkrauts und anderen ackerbaulichen Maßnahmen werden<br />

Kleintiere getötet und Teile von ihnen können zusammen mit Erde<br />

bei der Ernte aufgenommen werden. Selbst Wirtschaftsdünger der<br />

Landwirtschaft kommen in Frage (z.B. Entsorgung totgeborener Ferkel<br />

über die Güllegrube, Reste von Hausschlachtungen und Kleintiere im<br />

Festmist etc.). Was also die Wertung möglicher Quellen betrifft, ist eine<br />

abwägende Wahrscheinlichkeits- und Risikobetrachtung geboten.<br />

Die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> hält es in diesem Zusammenhang<br />

für unverhältnismäßig und nicht akzeptabel, dass das von der Südzucker<br />

AG verwendete Antwortformular von den in Frage kommenden Düngemitteln<br />

(inkl. der natürlichen Gehalte des Bodens an tierischen Bestandteilchen)<br />

<strong>Kompost</strong>e, Bioabfälle und Gärprodukte gegenüber den Landwirten<br />

derart heraushebt.<br />

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