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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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BGK<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />

<strong>Aktuelles</strong><br />

Südzucker AG muss Verunreinigungen von Melasseschnitzeln<br />

mit tierischen Bestandteilen<br />

aufklären<br />

Der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> (BGK) ist ein Schreiben der Südzucker<br />

AG bekannt gemacht worden, in welchem ein Zusammenhang<br />

zwischen dem Einsatz von <strong>Kompost</strong>en/Bioabfällen/Gärprodukten/Tiermehl<br />

einerseits sowie Verunreinigungen von Melasseschnitzeln mit tierischen<br />

Bestandteilen andererseits in den Raum gestellt wird.<br />

Das Problem besteht darin, dass in einzelnen Chargen von Südzucker<br />

hergestellter Melasseschnitzel, die zur Verfütterung bestimmt sind, kleinste<br />

Teilchen von Knochen gefunden wurden. Das Futtermittelrecht untersagt<br />

aber tierische Bestandteile in Futtermitteln für Nutztiere kategorisch<br />

(Null-Toleranz).<br />

Auslöser war die Beschlagnahmung einer Schiffsladung mit 1.700 t Rübenmelasseschnitzeln<br />

durch irische Behörden. In dem Futter fanden sich<br />

Knochensplitter von Landsäugetieren. Die Verfütterung von tierischen Materialien<br />

an Nutztiere ist seit der BSE-Krise wegen der Möglichkeit der Übertragung<br />

von BSE-Erregern EU weit verboten. Inzwischen wurden weitere<br />

Untersuchungen durchgeführt und in Einzelfällen Spuren tierischer<br />

Bestandteile gefunden.<br />

Zur Prüfung auf tierische Bestandteile ist im Futtermittelrecht ein mikroskopisches<br />

(!) Verfahren vorgeschrieben (Richtlinie 2003/126/EG). Danach<br />

wird nach Aufschwemmen einer Probe im Sediment nach Spuren<br />

von Knochenfragmenten, Haaren, Federn, Schuppen etc. gesucht.<br />

Die Südzucker AG hat nach bekannt werden der Situation aus Qualitätssicherheitsgründen<br />

ein aufwändiges Prozedere der Probenahme und aktiven<br />

Freigabe umgesetzt. Dabei kommt die amtliche Methode zum Einsatz.<br />

Bei einem Nachweis tierischer Bestandteile wird die betroffene Futter-<br />

Charge entsorgt. Das ist bitter für die Südzucker AG, weil statt Einnahmen<br />

für das Futter nun Kosten für die Entsorgung anfallen.<br />

Da eine (verbotene) Zumischung von Knochenmehlen ins Futtermittel vom<br />

Hersteller absolut ausgeschlossen wird, wird gemutmaßt, dass Knochenteilchen<br />

über an Rüben anhaftendes Erdreich eingetragen worden sein<br />

könnten. Zwar werden die Rüben vor der Zuckergewinnung gewaschen.<br />

Dennoch finden sich in Futtermitteln aus Zuckerrüben kleinste Anteile von<br />

Erde wieder.<br />

In dem o.g. Schreiben an alle Vertragslandwirte hat die Südzucker AG argumentiert,<br />

dass mit organischen Bodenverbesserungs- und Düngemitteln<br />

in den Boden zusätzliche tierische Bestandteile (d.h. neben denen, die im<br />

Boden ohnehin drin sind) eingebracht werden könnten. „Sämtliche Zuckerunternehmen<br />

in Deutschland“, so das Unternehmen, seien daher übereingekommen,<br />

„zur Schadensminimierung die Rüben von den mit den<br />

genannten organischen Düngern gedüngten Standorten getrennt von den<br />

anderen Rüben am Ende der Kampagne zu verarbeiten.“ Darüber hinaus<br />

wurden die Rübenbauer aufgefordert, in einer Rückantwort zu erklären, ob<br />

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