Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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BGK<br />
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
<strong>Aktuelles</strong><br />
Südzucker AG muss Verunreinigungen von Melasseschnitzeln<br />
mit tierischen Bestandteilen<br />
aufklären<br />
Der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> (BGK) ist ein Schreiben der Südzucker<br />
AG bekannt gemacht worden, in welchem ein Zusammenhang<br />
zwischen dem Einsatz von <strong>Kompost</strong>en/Bioabfällen/Gärprodukten/Tiermehl<br />
einerseits sowie Verunreinigungen von Melasseschnitzeln mit tierischen<br />
Bestandteilen andererseits in den Raum gestellt wird.<br />
Das Problem besteht darin, dass in einzelnen Chargen von Südzucker<br />
hergestellter Melasseschnitzel, die zur Verfütterung bestimmt sind, kleinste<br />
Teilchen von Knochen gefunden wurden. Das Futtermittelrecht untersagt<br />
aber tierische Bestandteile in Futtermitteln für Nutztiere kategorisch<br />
(Null-Toleranz).<br />
Auslöser war die Beschlagnahmung einer Schiffsladung mit 1.700 t Rübenmelasseschnitzeln<br />
durch irische Behörden. In dem Futter fanden sich<br />
Knochensplitter von Landsäugetieren. Die Verfütterung von tierischen Materialien<br />
an Nutztiere ist seit der BSE-Krise wegen der Möglichkeit der Übertragung<br />
von BSE-Erregern EU weit verboten. Inzwischen wurden weitere<br />
Untersuchungen durchgeführt und in Einzelfällen Spuren tierischer<br />
Bestandteile gefunden.<br />
Zur Prüfung auf tierische Bestandteile ist im Futtermittelrecht ein mikroskopisches<br />
(!) Verfahren vorgeschrieben (Richtlinie 2003/126/EG). Danach<br />
wird nach Aufschwemmen einer Probe im Sediment nach Spuren<br />
von Knochenfragmenten, Haaren, Federn, Schuppen etc. gesucht.<br />
Die Südzucker AG hat nach bekannt werden der Situation aus Qualitätssicherheitsgründen<br />
ein aufwändiges Prozedere der Probenahme und aktiven<br />
Freigabe umgesetzt. Dabei kommt die amtliche Methode zum Einsatz.<br />
Bei einem Nachweis tierischer Bestandteile wird die betroffene Futter-<br />
Charge entsorgt. Das ist bitter für die Südzucker AG, weil statt Einnahmen<br />
für das Futter nun Kosten für die Entsorgung anfallen.<br />
Da eine (verbotene) Zumischung von Knochenmehlen ins Futtermittel vom<br />
Hersteller absolut ausgeschlossen wird, wird gemutmaßt, dass Knochenteilchen<br />
über an Rüben anhaftendes Erdreich eingetragen worden sein<br />
könnten. Zwar werden die Rüben vor der Zuckergewinnung gewaschen.<br />
Dennoch finden sich in Futtermitteln aus Zuckerrüben kleinste Anteile von<br />
Erde wieder.<br />
In dem o.g. Schreiben an alle Vertragslandwirte hat die Südzucker AG argumentiert,<br />
dass mit organischen Bodenverbesserungs- und Düngemitteln<br />
in den Boden zusätzliche tierische Bestandteile (d.h. neben denen, die im<br />
Boden ohnehin drin sind) eingebracht werden könnten. „Sämtliche Zuckerunternehmen<br />
in Deutschland“, so das Unternehmen, seien daher übereingekommen,<br />
„zur Schadensminimierung die Rüben von den mit den<br />
genannten organischen Düngern gedüngten Standorten getrennt von den<br />
anderen Rüben am Ende der Kampagne zu verarbeiten.“ Darüber hinaus<br />
wurden die Rübenbauer aufgefordert, in einer Rückantwort zu erklären, ob<br />
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