Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
Editorial<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
„Der Schutz vor Bodenerosion und Bodenschadverdichtungen ist im Bundes-<br />
Bodenschutzgesetz verankert, wird aber bisher nur unzureichend in die Praxis<br />
umgesetzt“. Dies ist eine der Schlussfolgerungen des Umweltgutachtens 2004<br />
des Sachverständigenrates für Umwelt (SRU). Und weiter: „Es kann davon<br />
ausgegangen werden, dass eine verstärkte Berücksichtigung dieses Aspektes<br />
auch die Wertschätzung für qualitativ hochwertigen <strong>Kompost</strong> erhöhen kann.“ Im<br />
selben Atemzug werden jedoch auch Fragen aufgeworfen, ob die getrennte<br />
Sammlung von Bioabfällen zu überdenken sei.<br />
Sogar eine ‚Rolle rückwärts‘ bleibt nicht ausgeschlossen. Warum Bioabfälle<br />
nicht wieder zurück in die Restmülltonne? Zweifler der getrennten Sammlung<br />
werden gleich reihenweise angeführt. Braucht man <strong>Kompost</strong> überhaupt? Ist die<br />
getrennte Sammlung nicht zu teuer? Und: Sind Anwohner von <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen<br />
vielleicht nicht doch wegen Bioaerosolen gefährdet?<br />
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Akribie da Zweifel ausgebreitet werden,<br />
während Erfolge bestenfalls am Rande Erwähnung finden. Zum Thema Bioaerosole<br />
hat die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> nun in einer ausführlichen Stellungnahme<br />
dargelegt, dass die ausgestreuten Zweifel haltlos sind (Seite 249). Auch<br />
die Frage, ob man <strong>Kompost</strong> braucht, dürfte angesichts der kontinuierlich wachsenden<br />
Nachfrage nicht ernsthaft zu stellen sein. Bezogen auf die vom SRU-<br />
Gutachten selbst angemahnte Humuspflege gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz<br />
ist hierzu z.B. der Beitrag auf Seite 275 zu empfehlen.<br />
Was schließlich die Kostenfrage im Vergleich zur gemeinsamen Erfassung mit<br />
dem Restabfall angeht, hat Prof. Dr. Gallenkemper in einem eben fertiggestellten<br />
Gutachten Kostenvorteile für die getrennte Sammlung und <strong>Kompost</strong>ierung<br />
aufgezeigt. Wir werden hierzu in der nächsten Ausgabe berichten. An Einem<br />
gibt es bei alledem keinen Zweifel: Alle Voraussetzungen des KrW-/AbfG für die<br />
getrennte Sammlung und Verwertung sind klar erfüllt. Und wenn Mitte 2005 die<br />
Ablagerung von Bioabfällen ihr endgültiges Ende findet, werden die Vorteile<br />
noch deutlicher werden. Gute Gründe, mit Optimismus ins neue Jahr zu blicken.<br />
Schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr,<br />
wünscht Ihnen, Ihr<br />
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