Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 4/04<br />
Aus den Gütegemeinschaften<br />
nylphenol u. NP-ethoxylate) und PAK (Polyzyklysche aromatische KW)<br />
beinhalten. Da viele Xenobiotika durch aerobe Behandlung abgebaut<br />
werden können, führt die Behandlungspflicht auch in diesem Punkt<br />
gegenüber der sonst üblichen Schlammverwertung zu einem verringerten<br />
Risikopotential.<br />
• Bei den Schwermetallen werden die Grenzwerte der geltenden Klärschlammverordnung<br />
halbiert bzw. bei einigen Parametern sogar geviertelt.<br />
Darüber hinaus wird eine permanente Qualitätsverbesserung<br />
gefordert. Nach der derzeitigen Datenlage ist zu erkennen, dass in absehbarer<br />
Zeit (mit Ausnahme von Kupfer und Zink), sogar die nach der<br />
Bioabfallverordnung geltenden Grenzwerte erreicht werden können.<br />
Bei Kupfer und Zink erscheint eine gesonderte Bewertung allerdings<br />
gerechtfertigt. Sie sind nicht nur Schwermetalle sondern auch essentielle<br />
Pflanzennährstoffe, die in der Landwirtschaft gedüngt werden.<br />
Auch für diese Metalle gilt jedoch die o.g. kontinuierliche Qualitätsverbesserung.<br />
• Die Kontrolle der durch die Güte- und Prüfbestimmungen gestellten<br />
Anforderung wird durch anerkannte Träger einer regelmäßigen Güteüberwachung<br />
(VGVA und regionale Gütegemeinschaften) wirksam<br />
überwacht und die Ergebnisse durch einen unabhängigen Güteausschuss<br />
(Bundesgüteausschuss der BGK) geprüft.<br />
• Schließlich wird die umweltgerechte Anwendung von gütegesicherten<br />
<strong>Kompost</strong>en aus Abwasserschlamm durch Deklarationspflichten über<br />
empfohlene Aufwandmengen nach guter fachlicher Praxis gestützt.<br />
Dies gilt sowohl für die landwirtschaftliche Verwertung als auch für<br />
Anwendungsbereiche außerhalb der Landwirtschaft (Landschaftsbau,<br />
Rekultivierung, Herstellung von Oberbodenmaterialien). Die in den Erzeugnissen<br />
enthaltenen Wertstoffe werden so optimal genutzt und<br />
Schäden durch falsche Anwendung, z.B. durch Aufbringung von<br />
Übermengen, vermieden.<br />
Um eine Verwechslung von <strong>Kompost</strong>en aus Abwasserschlämmen einerseits<br />
und <strong>Kompost</strong>en aus Bioabfällen andererseits zu vermeiden, wurde<br />
für die Gütesicherung AS-Humus ein Gütezeichen entworfen, welches<br />
sich leicht vom weithin bekannten Gütezeichen <strong>Kompost</strong> unterscheidet.<br />
Der Kunde kann damit jederzeit erkennen, um welches Erzeugnis es sich<br />
handelt.<br />
<strong>Kompost</strong>e aus Abwasserschlamm, die den Anforderungen der neuen Gütesicherung<br />
AS-Humus (RALGZ 258) entsprechen, sind qualitativ hochwertige<br />
Bodenverbesserungs- und Düngemittel. Mit der Gütesicherung<br />
gibt die Gütegemeinschaft ein konkretes Beispiel, auf welchem Wege „gute“<br />
Abwasserschlämme qualifiziert und deren stoffliche Verwertung gefördert<br />
werden kann.<br />
Weitere Information: VGVA / Verein zur Gütesicherung von Veredelungsprodukten<br />
aus Abwasserschlämmen, c/o EGW <strong>Kompost</strong>werk Vreden, Ellewick<br />
5, 48691 Vreden, Tel.: 02564/97-180, Fax: 02564/97-191, E-Mail:<br />
info@vgva.de (KE)<br />
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