Gesamt 3 03 - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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BGK<br />
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 3/<strong>03</strong><br />
Aus den Gütegemeinschaften<br />
Weitere Stellungnahme der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong><br />
zur Grenzwertdiskussion<br />
Anlässlich des 64. ANS-Informationsgespräches hat Umweltminister Jürgen<br />
Trittin am 09.07.20<strong>03</strong> in Witzenhausen der <strong>Kompost</strong>branche zugesichert,<br />
dass aufgrund neuer Grenzwerte „keine gut geführte <strong>Kompost</strong>anlage“ schließen<br />
muss. Dabei hat er ausdrücklich auf gütegesicherte Anlagen der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong><br />
verwiesen.<br />
Wie aus der inzwischen abgeschlossenen gemeinsamen Studie von Umweltbundesamt<br />
(UBA) und <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> (BGK) zur „Neubewertung<br />
von <strong>Kompost</strong>qualitäten“ zu entnehmen ist (siehe letzte Ausgabe dieses Informationsdienstes<br />
2/<strong>03</strong> Seiten 107 ff.), können die bestehenden Grenzwerte der<br />
Bioabfallverordnung nicht ohne deutlichen Verlust an Gewährleistungssicherheit<br />
gesenkt werden. Da der Umweltminister (ohne Zahlen genannt zu haben)<br />
für <strong>Kompost</strong>e nach wie vor von „neuen“ Grenzwerten spricht, ist weiterhin davon<br />
auszugehen, dass diese gesenkt werden sollen. Die Aussage, dass „keine<br />
gut geführte <strong>Kompost</strong>anlage“ schließen muss, ist dann falsch.<br />
Aus diesem Grunde hat die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> ihre Stellungnahme<br />
vom 09.05.20<strong>03</strong> noch einmal unterstrichen und verdeutlicht, dass es beim<br />
Thema Gewährleistung von Grenzwerten nicht nur um die objektiven Möglichkeiten<br />
bzw. Überforderung von <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen, sondern auch um die<br />
Bedingungen geht, unter denen eine seriöse Gütesicherung überhaupt noch<br />
funktionieren kann.<br />
In der Regel haben die Anlagen wenig bis keine Möglichkeit, die im <strong>Kompost</strong><br />
umweltbedingt enthaltenen geringen Hintergrundgehalte an Schwermetallen<br />
zu beeinflussen. Dies ist eine Feststellung der UBA/BGK-Studie. So führt eine<br />
Absenkung der derzeit geltenden Werte der BioAbfV keinesfalls zu noch niedrigeren<br />
Gehalten sondern lediglich zu einer Verschlechterung der Gewährleistung<br />
der Werte. Kurz: es würden Probleme gemacht wo keine sind.<br />
Vordringlich ist die Verdeutlichung, dass zumindest für <strong>Kompost</strong> neue Grenzwerte<br />
keinerlei Beitrag zu einer Verbesserung der Qualität leisten sondern im<br />
Gegenteil: seitens der Erzeuger und Verbraucher wird lediglich die Unsicherheit<br />
erhöht. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich Anlagen zunehmend<br />
einer wirksamen Fremdüberwachung entziehen. Das ist nicht zielführend.<br />
Es ist Aufgabe der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong>, diese Zusammenhänge<br />
sachlich neutral aufzuzeigen und mit Zahlen zu belegen.<br />
Die Ableitungen von Vorsorgeansprüchen des Bodenschutzes zeigen, dass<br />
die derzeit erzeugten <strong>Kompost</strong>qualitäten diesen Ansprüchen genügen. Ausschlaggebend<br />
für die Vorsorgeansprüche sind die bundesweiten Mittelwerte<br />
an Schwermetallen in <strong>Kompost</strong>. Ausschlaggebend für die Bestimmung von<br />
Grenzwerten ist dagegen die Bandbreite, in der diese Mittelwerte gewährleistet<br />
werden müssen. Zwischen den für die Gewährleistung erforderlichen<br />
Grenzwerten (nach § 4 Absatz 3 Satz 1 BioAbfV) und den Vorsorgeanforderungen<br />
des Bodenschutzes besteht kein Widerspruch. Sollte dies strittig sein,<br />
steht die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> für klärende Gespräche jedermann jederzeit<br />
zur Verfügung. (KE)<br />
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