01.12.2012 Aufrufe

Gesamt 3 03 - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Gesamt 3 03 - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Gesamt 3 03 - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BGK<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 3/<strong>03</strong><br />

Aus den Gütegemeinschaften<br />

Weitere Stellungnahme der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong><br />

zur Grenzwertdiskussion<br />

Anlässlich des 64. ANS-Informationsgespräches hat Umweltminister Jürgen<br />

Trittin am 09.07.20<strong>03</strong> in Witzenhausen der <strong>Kompost</strong>branche zugesichert,<br />

dass aufgrund neuer Grenzwerte „keine gut geführte <strong>Kompost</strong>anlage“ schließen<br />

muss. Dabei hat er ausdrücklich auf gütegesicherte Anlagen der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong><br />

verwiesen.<br />

Wie aus der inzwischen abgeschlossenen gemeinsamen Studie von Umweltbundesamt<br />

(UBA) und <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> (BGK) zur „Neubewertung<br />

von <strong>Kompost</strong>qualitäten“ zu entnehmen ist (siehe letzte Ausgabe dieses Informationsdienstes<br />

2/<strong>03</strong> Seiten 107 ff.), können die bestehenden Grenzwerte der<br />

Bioabfallverordnung nicht ohne deutlichen Verlust an Gewährleistungssicherheit<br />

gesenkt werden. Da der Umweltminister (ohne Zahlen genannt zu haben)<br />

für <strong>Kompost</strong>e nach wie vor von „neuen“ Grenzwerten spricht, ist weiterhin davon<br />

auszugehen, dass diese gesenkt werden sollen. Die Aussage, dass „keine<br />

gut geführte <strong>Kompost</strong>anlage“ schließen muss, ist dann falsch.<br />

Aus diesem Grunde hat die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> ihre Stellungnahme<br />

vom 09.05.20<strong>03</strong> noch einmal unterstrichen und verdeutlicht, dass es beim<br />

Thema Gewährleistung von Grenzwerten nicht nur um die objektiven Möglichkeiten<br />

bzw. Überforderung von <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen, sondern auch um die<br />

Bedingungen geht, unter denen eine seriöse Gütesicherung überhaupt noch<br />

funktionieren kann.<br />

In der Regel haben die Anlagen wenig bis keine Möglichkeit, die im <strong>Kompost</strong><br />

umweltbedingt enthaltenen geringen Hintergrundgehalte an Schwermetallen<br />

zu beeinflussen. Dies ist eine Feststellung der UBA/BGK-Studie. So führt eine<br />

Absenkung der derzeit geltenden Werte der BioAbfV keinesfalls zu noch niedrigeren<br />

Gehalten sondern lediglich zu einer Verschlechterung der Gewährleistung<br />

der Werte. Kurz: es würden Probleme gemacht wo keine sind.<br />

Vordringlich ist die Verdeutlichung, dass zumindest für <strong>Kompost</strong> neue Grenzwerte<br />

keinerlei Beitrag zu einer Verbesserung der Qualität leisten sondern im<br />

Gegenteil: seitens der Erzeuger und Verbraucher wird lediglich die Unsicherheit<br />

erhöht. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich Anlagen zunehmend<br />

einer wirksamen Fremdüberwachung entziehen. Das ist nicht zielführend.<br />

Es ist Aufgabe der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong>, diese Zusammenhänge<br />

sachlich neutral aufzuzeigen und mit Zahlen zu belegen.<br />

Die Ableitungen von Vorsorgeansprüchen des Bodenschutzes zeigen, dass<br />

die derzeit erzeugten <strong>Kompost</strong>qualitäten diesen Ansprüchen genügen. Ausschlaggebend<br />

für die Vorsorgeansprüche sind die bundesweiten Mittelwerte<br />

an Schwermetallen in <strong>Kompost</strong>. Ausschlaggebend für die Bestimmung von<br />

Grenzwerten ist dagegen die Bandbreite, in der diese Mittelwerte gewährleistet<br />

werden müssen. Zwischen den für die Gewährleistung erforderlichen<br />

Grenzwerten (nach § 4 Absatz 3 Satz 1 BioAbfV) und den Vorsorgeanforderungen<br />

des Bodenschutzes besteht kein Widerspruch. Sollte dies strittig sein,<br />

steht die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> für klärende Gespräche jedermann jederzeit<br />

zur Verfügung. (KE)<br />

156

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!