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Telefon: 01 72 / 8 96 02 74 Hilfe im Haus, Garten ... - Marquartstein

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<strong>Marquartstein</strong> - 10 -<br />

Nr. 16/12<br />

lungen und die Erschließung bislang nicht verwertbarer biogener<br />

Ressourcen legen.<br />

Daneben wird es Projekte geben, die zur weiteren Etablierung<br />

des Achentals -und nun auch des Traunsteiner Landkreises<br />

-als Modellregion für eine effiziente und ökologisch einwandfreie<br />

Nutzung von regionalen Bioenergie-Ressourcen beitragen<br />

sollen. Konkret sind unter anderen der Aufbau eines regionalen<br />

Wissensnetzwerkes, Vortragsreihen zur Chance und Replikation<br />

intelligent genutzter Bioenergie und informative Programme<br />

für Besucher der Region geplant.<br />

Weitere Informationen unter www.bioenergie-region-achental.<br />

de<br />

Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Pettendorf“ der Gemeinde <strong>Marquartstein</strong><br />

<strong>im</strong> Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 18<strong>02</strong>/1 <strong>im</strong><br />

Ortsteil Pettendorf (Pentenrieder)<br />

Der Gemeinderat <strong>Marquartstein</strong> hat am 23.07.2<strong>01</strong>2 für das<br />

Grundstück Fl.-Nr. 18<strong>02</strong>/1 die Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Pettendorf“ gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros<br />

Weissmann, Traunstein, in der Fassung vom 16.04.2<strong>01</strong>2 samt<br />

Begründung als Satzung beschlossen.<br />

Diese Änderung des Bebauungsplanes wurde nach § 13<br />

BauGB durchgeführt und bedurfte weder der Genehmigung<br />

noch der Anzeige.<br />

Der Änderungsplan liegt samt Begründung ab Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Marquartstein</strong>, Z<strong>im</strong>mer Bauamt, während der allgemeinen<br />

Dienststunden öffentlich aus, und kann dort eingesehen<br />

werden. Über den Inhalt des Änderungsplanes wird auf Verlangen<br />

Auskunft erteilt.<br />

Gemäß §10Abs. 3des Baugesetzbuches tritt die Änderung<br />

des Bebauungsplanes mit der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gemäß § 215 des Baugesetzbuches ist eine Verletzung von<br />

Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches be<strong>im</strong><br />

Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn<br />

sie <strong>im</strong> Falle einer Verletzung der in §214 Abs. 1Satz 1Nr. 1<br />

und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften<br />

nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden sind, oder <strong>im</strong> Falle von Abwägungsmängeln<br />

nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des<br />

Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />

worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel<br />

begründen soll, ist darzulegen.<br />

Auf die Vorschriften des §44Abs. 3Satz 1und 2und Abs. 4<br />

des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung<br />

etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher<br />

zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das<br />

Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

<strong>Marquartstein</strong>, 10.08.2<strong>01</strong>2<br />

gez. Oberhorner<br />

Veranstaltungen <strong>Marquartstein</strong><br />

Zeitraum: 10.08.2<strong>01</strong>2 bis 27.08.2<strong>01</strong>2<br />

Sonntag, 12.08.2<strong>01</strong>2<br />

11:00 Uhr Waldfest<br />

des GTEV <strong>Marquartstein</strong>-Piesenhausen (Ausweichtermin<br />

15.08.2<strong>01</strong>2, 11:00 Uhr)<br />

Ort: Musikpavillon, 83250 <strong>Marquartstein</strong><br />

11:00 Uhr evang. Berggottesdienst<br />

auf der Staffnalm<br />

Ort: Staffn-Alm, 83250 <strong>Marquartstein</strong><br />

Sonntag, 19.08.2<strong>01</strong>2<br />

11:30 Uhr evang. Berggottesdienst<br />

in der Streichenkirche<br />

Ort: Streichenkirche, 83259 Schleching<br />

Donnerstag, 23.08.2<strong>01</strong>2<br />

19:30 Uhr Standkonzert<br />

mit der Musikkapelle <strong>Marquartstein</strong><br />

Ort: Chiemgau-Klinik der KBS, Geisenhausen 1,<br />

83250 <strong>Marquartstein</strong><br />

Weg zum Schnappenkircherl<br />

wieder begehbar<br />

Der Aufstieg zum Schnappenkircherl ab <strong>Marquartstein</strong> ist wieder<br />

frei begehbar -die Sperrung wegen Holzfällarbeiten ist aufgehoben.<br />

Impressum<br />

<strong>Marquartstein</strong>er<br />

und<br />

Staudach-Egerndacher Nachrichten<br />

Amtliches Bekanntmachungsorgan der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Marquartstein</strong><br />

und der Gemeinden <strong>Marquartstein</strong> und Staudach-Egerndach<br />

Die <strong>Marquartstein</strong>er und Staudach-Egerndacher Nachrichten erscheinen 14täglich<br />

jeweils freitags in den geraden Wochen.<br />

– Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

Verlag +Druck LINUS WITTICH KG,<br />

Staudacher Straße 22, 83250 <strong>Marquartstein</strong>, <strong>Telefon</strong> 08641/9781-0<br />

P.h.G.: E. Wittich<br />

– Verantwortlich für den amtlichen Teil<br />

der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinde <strong>Marquartstein</strong>:<br />

Der Gemeinschaftsvorsitzende und Erste Bürgermeister Andreas Dögerl,<br />

Rathausplatz 1, 83250 <strong>Marquartstein</strong><br />

der Gemeinde Staudach-Egerndach:<br />

Der Erste Bürgermeister Hans Pertl,<br />

Rathausplatz 1, 83250 <strong>Marquartstein</strong><br />

für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:<br />

Dieter Drolshagen in Verlag +Druck LINUS WITTICH KG.<br />

– ImBedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von €0,40<br />

zzgl. Versandkosten.<br />

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der<br />

Redaktion wieder.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte<br />

Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz<br />

des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,<br />

insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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