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Zuchtordnung des BVWSÖ-ÖHU - Bundesverein für Weisse ...

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4. Zuchtverwendung4.1. Grundsätzlich dürfen nur Hunde in der Zucht verwendet werden, die über eine vom BVWS-Öanerkannte Ahnentafel und über eine vom BVWSÖ anerkannte Zuchttauglichkeitsbescheinigung (ZTB)verfügen. Die ZTB wird dem Hundebesitzer nach Erfüllung aller dafür vorgesehenen Auflagen schriftlichzugestellt (mind. 1 Ausstellungsbeurteilung in der offenen Klasse mit Sehr Gut, Wesenstest und BGH 1Prüfung und vorgeschriebene Untersuchungen). Erst nach Erhalt der schriftlichen ZTB ist dieZuchttauglichkeit rechtskräftig.4.1.1. Ausnahmen über eine Zuchtzulassung einer Hündin oder eines Rüden ohne Zuchtbescheinigungkönnen ausschließlich vom Vorstand <strong>des</strong> BVWSÖ in Absprache mit dem Hauptzuchtwart und demZuchtbuchamt der ÖHU gewährt werden, wenn Hunde über Papiere verfügen die aufgrund ihrer Blutlinieeine Bereicherung für die Zucht darstellen. In solchen Fällen ist ein schriftlicher Antrag unter Beilegungder Original-Ahnentafel an die Geschäftsstelle <strong>des</strong> BVWSÖ zu richten. Der Vorstand <strong>des</strong> BVWS-Ö kannohne Angabe von Gründen die Zuchtzulassung solcher Hunde untersagen.4.2. Grundsätzliche Voraussetzung für die Zuchtverwendung sind neben Punkt 4.1., Gesundheit,artgemäße Entwicklung und ein rassetypisches Wesen der Zuchttiere. Art und Weise derZuchttauglichkeitsprüfung, das Alter, ab dem die Hunde zur Zucht verwendet werden dürfen, sowieweitere Kriterien die für die Ausstellung der ZTB erforderlich sind, werden vom BVWSÖ festgesetzt.Zumin<strong>des</strong>t ist aber neben der ZTP, die auch eine Schussüberprüfung zu enthalten hat, EINE beizumin<strong>des</strong>t CAC-Ausstellungen erworbene Formwertbeurteilung von min<strong>des</strong>tens „Sehr Gut“ vorzulegen.Weiters dürfen diese ZTP´s nur an eigens dafür ausgeschriebenen Veranstaltungen(z.B.Trainingswochenende) durchgeführt werden. Es ist verboten, eine ZTP zu Hause, in der vertrautenUmgebung <strong>des</strong> Hun<strong>des</strong> durchzuführen. Die ZTP-Urkunde darf erst dann ausgestellt werden, wenn alledafür erforderlichen Kriterien erfülltund beigebracht wurden.(HD, ED-Befund + OCD( Schulter erwünscht ),MDR 1-Test undAugenbefund, DNA-Profil( Elterntiere) Abrichtekennzeichen, Ausstellungsbeurteilung undWesenstest od. Junghundetest mit Schussüberprüfung )4.3. Hunde, die sichtbare oder nachweisbare Erbfehler oder Krankheiten haben; dürfen nicht zur Zuchtverwendet werden. In solchen Fällen kann vom Zuchtausschuss eine Zuchtsperre auferlegt werden.4.4. Regelungen, die HD-und ED Formeln betreffend, sowie Regelungen über Inzucht und Inzestzuchtwerden vom BVWSÖ -Vorstand in Absprache mit dem Zuchtausschuss der ÖHU festgelegt ( erlaubt isteine HD-A+ HD-A Verpaarung, oder eine Verpaarung HD-A+HD-B, sowie darf nur mit Hunden mit ED-0oder ED-Verdacht gezüchtet werden ).Als Auswertungsstellen hierfür sind:Uni-Klinik Wien,Dr. Köppel in Bruck an der MurDr. Peter Szabados aus Innsbruck,Univ. Doz. Dr. med. Vet. Wolfgang Henninger, Kienmayergasse 47/1 1140 Wien,Veterinärrat Dr. Adalbert FellnerSigmundsberg 21, 4972 Utzenaich,Deren Urteil ist endgültig. Die Röntgenbilder, die von jedem Tierarzt, der anhand der Tierarztliste <strong>des</strong>BVWSÖ dazu befugt ist, angefertigt werden können, sind so anzufertigen, dass sowohl der Name <strong>des</strong>Hun<strong>des</strong>, als auch seine Chip-Nummer mit einfotografiert werden. Andere Bilder sind ungültig. DieRöntgenbilder müssen direkt von jenem Tierarzt der sie anfertigt, an die zuständigeAuswertungsstelle gesandt werden, wo sie nach Auswertung archiviert werden. Das Original derAuswertung ist vom Hundebesitzer an das Zuchtbuchamt zu senden. Vom Zuchtbuchamt wird dieAuswertung in die Original-Ahnentafel eingetragen.4.5. Eine Hündin darf nur so viele Welpen selbst aufziehen, wie es ihre Kondition zulässt. Grundsätzlichdarf eine Hündin nur jede zweite Hitze belegt werden. Der Min<strong>des</strong>tabstand muss jedoch 11Kalendermonate von Decktag zu Decktag betragen.5. Deckrüden, Deckakt, Vereinbarung5.1. Grundsätzlich dürfen nur Deckrüden in der Zucht verwendet werden, die über eine anerkannteAhnentafel verfügen. BVWS-Ö Deckrüden müssen über eine HD und ED( +OCD) Auswertung, MDR 1-Test, gültige Augenuntersuchung, ein Abrichtekennzeichen, Ausstellungsbeurteilungen, so wie eineZuchttauglichkeitsprüfung verfügen. Ausländische Rüden haben ebenfalls eine HD und ED Untersuchungvorzuweisen, so wie MDR 1 Test, Augenbefund und Ausstellungsbeurteilungen. Alle Zuchtpartnermüssen gechipt sein ( es werden die Zuchtrichtlinien eines anerkannten Verban<strong>des</strong> berücksichtigt ) !

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