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Leitfaden - CE-Kennzeichnung von Bauholz (November 2007)

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Der vorliegende Entwurf beinhaltet den Stand des Wissens zur <strong>CE</strong> - <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Bauholz</strong> per EndeOktober <strong>2007</strong>. Durch die laufenden Verhandlungen können sich inhaltliche Änderungen ergeben.4.10.2 Formulierungsvorschlag für ein Qualitätskontrollhandbuch„Alle Beanstandungen betreffend die Produkteigenschaften, welche im Zertifikat und/oder derKonformitätserklärung angegeben sind, werden aufgezeichnet, angemessene Maßnahmen eingeleitetund diese, sowie die daraus resultierenden Ergebnisse, dokumentiert – siehe Anhang xxx.Vorschlag für Dokumentation:4.11 <strong>Kennzeichnung</strong> (11.)4.11.1 AnforderungEs ist jedes Stück Festigkeit sortiertes <strong>Bauholz</strong> zu kennzeichnen.Ausnahmen <strong>von</strong> der <strong>Kennzeichnung</strong>sverpflichtung: Nur dann, wenn der Kunde dieNichtanbringung des <strong>CE</strong>-Kennzeichens aus optischen Gründen ausdrücklich wünscht(bedingt schriftliche Form) und wenn dies zusätzlich mit der notifizierten Stelle abgesprochenwurde. Das Schriftstück des Kunden ist aufzubewahren und dem Auftrag beizulegen.Zusätzlich muss den Lieferungen noch ein Begleitdokument mitgegeben werden.Wenn der Kunden dies verlangt, ist ihm eine Konformitätserklärung in seiner Landessprachezu übermitteln.Seite 24

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