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Zonenreglement Siedlung 2006 - Gemeinde Titterten

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<strong>Gemeinde</strong> Arboldswil <strong>Zonenreglement</strong> <strong>Siedlung</strong> 2005 Gültig ab 21. März <strong>2006</strong>7. ANHANG 1:NATURSCHUTZZONEN UND NATURSCHUTZEINZELOBJEKTEDieser Anhang bildet Bestandteil des <strong>Zonenreglement</strong>es <strong>Siedlung</strong> und ist grundeigentumsverbindlich.Er legt für die im Zonenplan eingezeichneten Naturschutzzonen und Naturschutzeinzelobjektedie Beschreibung, die Bedeutung und die spezifischen, verbindlichen Schutz- und Pflegevorschriftenfest.PosNr.Beschreibung(Bedeutung)1 Baumgarten HofmattOrtstypischer Baumgarten mit altenObstbäumen, Sträuchern, Wieseund Fussweg(lokale Bedeutung)2 Wiesenbord, Feldgehölz FlüeliWiesenbord mit aufkommendemGehölz(lokale Bedeutung)3 Grünanlage DorfplatzGrünfläche mit dorftypischer Floraund Sträuchern(lokale Bedeutung)4 Lesesteinhaufen, HeckenAus ehemaligen Lesesteinhaufenentstandene Hecken und Feldgehölze(lokale Bedeutung)Spezifisches SchutzzielSpezifische Schutz- und PflegevorschriftenErhaltung als Grünfläche, Baumgarten und ökologischerTrenngürtel zwischen Wohnzone undSportanlage.Keine Oberflächenbefestigungen und keine Materialablagerungen.Keine Düngung.Ortkerntypische Gestaltung und Pflege mitstandortgerechter, einheimischer Bepflanzung,Baumpflege.Die Erhaltung und der Unterhalt des Fusswegesist gewährleistet.Erhaltung, Pflege und Erweiterung als Grünflächemit standortgerechter, einheimischer Vegetation.Keine Bauten und Ablagerungen. Keine Düngung.Förderung der Strauchschicht und Heckenbepflanzung.Umgestaltungen und die Erstellung einer eingedoltenoder offen geführten Sauberwasserableitungsowie der Strassenausbau Funtelenwegsind gewährleistet.Erhaltung und Pflege als ökologische Grünflächeund Gestaltungselement des Dorfplatzes.Keine Bauten und Anlagen. Keine Düngung.Förderung und Pflege der einheimischen, dorftypischenVegetation.Erhaltung und Pflege als ökologisch wertvollesNaturelement und Lebensraum für Kleintiere innerhalbdes <strong>Siedlung</strong>sgebietes.Keine Entfernung, keine baulichen Veränderungen,keine Garteneinrichtungen, keine Materialablagerungen.Förderung der einheimischen, standortgerechtenVegetation.Seite 23/25

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