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Zonenreglement Siedlung 2006 - Gemeinde Titterten

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<strong>Gemeinde</strong> Arboldswil <strong>Zonenreglement</strong> <strong>Siedlung</strong> 2005 Gültig ab 21. März <strong>2006</strong>Art. 34Dachgestaltung1Bezüglich Dachgestaltung (Material, Farbe, Firstrichtung, etc.) sowie Zulässigkeit, Gestaltungund Abmessungen der Dachelemente (Aufbauten, Gauben, Dachflächenfenster, Sonnenenergieanlagen,Dacheinschnitte, etc.) sind die „Grundsätze über die Gestaltung der Dachlandschaftim Ortskern“ (ARP, Okt. 1993) und die „Wegleitung Ortskernplanung“ (ARP, Dez. 2002) beizuziehen.2Die Dachgestaltung muss mit den übrigen Gebäudeteilen harmonieren und sich dem Dorfbildanpassen. Die Dächer der Hauptbauten sind mit Tonziegeln einzudecken. Pultdächer auf Nebenbautensind nur in der vom Hauptgebäude abgeschleppten Form zulässig.3Bauteile auf dem Dach müssen folgende Vorschriften erfüllen:- Harmonie mit der darunter liegenden Fassade, ansprechendes Gesamtbild.- Feingliederige Konstruktion wählen.- Pro Dachfläche ist nur eine Art von Dachaufbauten zugelassen.- Dacheinschnitte sind nur auf der strassenabgewandten Seite zulässig und mit offenenSchlepp- oder Giebeldächern zu versehen.- Dachflächenfenster sind in die Dachhaut zu integrieren. Die Kombination Dachflächenfensterund andere Dachaufbauten ist nicht zulässig.- Sonnenkollektoren, Parabolantennen, etc. sind nur auf untergeordneten Nebengebäudenzulässig. Sie dürfen nur wenig einsehbar sein und das Ortsbild nicht beinträchtigen.4Massvorschriften für die einzelnen Dachbauteile:- Lukarnen in der unteren Dachfläche; Frontfläche: max. 1.8 m 2- Kleingauben; Frontfläche: max. 0.5 m 2- Überdeckte Dacheinschnitte; Frontfläche: max. 2.5 m 2- Dachflächenfenster; Lichtfläche: max. 0.3 m 2Die Bemessung der Frontflächen erfolgt an den äussersten Bauteilen der Dachaufbauten.5Von diesen Vorschriften kann mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde ausnahmsweise abgewichenwerden, wenn dabei eine gute Lösung erreicht wird.Art. 35Vorplatzbereich1Der Vorplatzbereich ist als Element des Strassenraumes für das Ortsbild von Bedeutung. Die imZonenplan als Vorplatzbereich bezeichneten Flächen überlagern die Kernzone oder die OeWA-Zone und sind als Freiraum zu erhalten und von Gebäuden aller Art freizuhalten.2Zugelassen sind Erschliessungs-, Parkierungs- und Grünflächen sowie Gärten. Die dauerndeLagerung von gewerblichen Gütern ist nicht gestattet.Seite 15/25

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