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Zonenreglement Siedlung 2006 - Gemeinde Titterten

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<strong>Gemeinde</strong> Arboldswil <strong>Zonenreglement</strong> <strong>Siedlung</strong> 2005 Gültig ab 21. März <strong>2006</strong>2Wenn die nachfolgenden Randbedingungen eingehalten werden, kann der Quartierplan im Sinnedes vereinfachten Verfahrens gemäss RBG § 42 vom <strong>Gemeinde</strong>rat erlassen werden:- Die Nutzungsart muss gewahrt bleiben.- Maximal zulässige Bebauungsziffer: K: 50 %, W: 32 %; WG: 32 %- Von den Gebäudeprofilvorschriften kann nicht abgewichen werden.- Erschliessungskonzept gemäss gültigem Strassennetzplan- Besondere Wohnqualität und Wohnhygiene- Optimaler Lärmschutz- Naturnahe Umgebungsgestaltung mit einheimischen, standortgerechten PflanzenartenArt. 25Parkierung1Die Mindestzahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas (Normalabstellplatzbedarf)bemisst sich gemäss Anhang 11 der RBV. 92In besonderen Fällen kann die Baubewilligungsbehörde nach Anhören des <strong>Gemeinde</strong>rates dieZahl der vorgeschriebenen Plätze herabsetzen. 103Offene Abstellplätze sind nach Möglichkeit unversiegelt, das heisst wasserdurchlässig auszugestalten.11Art. 26AntennenanlagenFür die Errichtung von Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang ist das gültige Antennenreglementmassgebend.9 § 70 Abs 1 RBV10 § 70 Abs 2 RBV11 § 70 Abs 3 RBVSeite 12/25

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