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Aufenthaltsrecht, Sozialleistungen und Arbeitserlaubnis für ...

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Mehrbedarf bei laufendendem unabweisbarem Bedarf /HärtefallregelungUmgangs- <strong>und</strong> Besuchskosten• Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes, wie Fahrt- <strong>und</strong> Übernachtungskosten (GA08/10 v. 17.02.2010)• Umgangs- <strong>und</strong> Besuchskosten mit in der USA lebenden Kind alle drei Monate für 5 Tage(LSG R-P v. 24.11.2010 – L 1 SO 133/10 B ER, LSG NRW v. 06.09.2007 – L 9 AS 80/06 über § 73 SGB XII).• Kosten des Besuches Inhaftierter (LPK – SGB XII, § 73, Rz 6, Hauck/Noftz, SGB II, § 23 Rz 130, infoalso 2/2010, S. 59/60).Sonstige Fälle / vergleichbaren Bedarfslagen• Addierung mehrerer Bedarfe die zusammen erheblich von einem durchschnittlichenBedarf abweichen (z.B. GKV Zusatzbeitrag, Medikamentenzuzahlung, Fahrkosten zu Ärzten,Einkäufe mittels Taxifahrten, Zahnspangen ) (so auch SG Detmold v. 11.01.2011 - S 21 AS 926/10).• Bei besonderen überdurchschnittlichen Bedarfen z.B. bei Unter- oder Übergrößen anBekleidung oder hohen Energieverbrauch an Haushaltsenergie aus zwingenden Gründenkann eine Härtefallgr<strong>und</strong> vorliegen (info also 2/2010 S. 62 ff).• Die BA stellt klar, dass ihre Aufzählung nicht abschließend ist <strong>und</strong> das auf Literatur <strong>und</strong>Rechtsprechung zu § 73 <strong>und</strong> § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII Bezug genommen werden kann (GA08/10 v. 17.02.2010).• Die Weisungslage ist, das ein laufender Bedarf besteht, wenn dieser mehr als einmalinnerhalb eines Bewilligungsabschnittes vorliegt.• Zu klären wird zu sein, was beispielsweise mit Zusatzbeiträgen ist, wenn kein eigenesEinkommen vorhanden ist oberhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitrages, dieser ggf.kombiniert mit weiteren besonderen Bedarfen, die zusammen so erheblich sind, dass sie zutragen wieder unzumutbar ist.• Auch zu klären wird sein, was beispielsweise mit Zahnspangeneigenanteilen ist©HaraldThomé/Wuppertal!&Die politische Manipulation der Regelleistungen bzw. – bedarfe(In der Gesetzesfassung vom 03.12.2010)Gegenüberstellung der Leistungen am Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen 2009/2011regelbedarfsrelevante Mehrbedarfe imBedarfspositionen SGB II2009 / 2011 / Abt. 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke): 132,38* 128,46Abt. 3 (Bekleidung <strong>und</strong> Schuhe): 35,90 30,40Abt. 4 (Wohnen, Energie <strong>und</strong> Instandhaltung): 28,72 30,24Abt. 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände): 25,13 27,41Abt. 6 (Ges<strong>und</strong>heitspflege): 14,36 15,55Abt. 7 (Verkehr): 14,36 22,78Abt. 8 (Nachrichtenübermittlung): 32,31 31,96Abt. 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur): 39,49 39,96Abt. 10 (Bildung): 0,00 1,39Abt. 11 (Beherbergungs- <strong>und</strong> Gaststättendienstleistungen): 7,18 7,16Abt. 12 (andere Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen; insb. Hygiene): 28,72 26,50Das ergibt zusammen monatlich (Postionen ger<strong>und</strong>et): 359,00 364,00* Nahrungsmittel 2009 inkl. Tabakwaren, alkohol. Getränke <strong>und</strong> Genussmittel©HaraldThomé/Wuppertal!'59

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