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Aufenthaltsrecht, Sozialleistungen und Arbeitserlaubnis für ...

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Träger von Leistungen der KrankenbehandlungGesetzliche Krankenversicherung SGB V- Mitgliedschaft § 5 SGB V (Arbeitnehmer, Azubis, Studis, Rentner, ALG I, ALG II usw.)- Familienversicherung § 10 SGB V (Ehep. <strong>und</strong> Kinder ohne Einkommen)- freiwillige (Weiter)Versicherung § 9 SGB V- Leistungen bei Beitragsrückständen - § 16 III a SGB V"Unechte" Gesetzliche Krankenversicherung § 264 SGB V- laufende Leistungen nach SGB XII, § 2 AsylbLG oder stationäre Leistungen nach SGB VIIIGesetzliche Krankenversicherung für bisher nicht Versicherte- Versicherung kraft Gesetzes - § 5 I Nr. 13 SGB V (neu ab 01.04.07)- Ausländer: nicht bei AE für 12 Mte oder weniger, nicht wenn für die AE/NE Nachweis der LU-Sicherung nötig warPrivate Krankenversicherungneue Tarife ohne Ges<strong>und</strong>heitsprüfung- PKV-Standardtarif ab 1.7.2007 - Rechtsanspruch § 315 SGB V- PKV-Basistarif ab 1.1.2009 - Pflichtversicherung für alle nicht anderweitig Versicherten, § 193 VVG <strong>und</strong> § 12 VAGKrankenbehandlung nach Abkommensrecht- Anspruch auf Leistungen der GKV (Inländergleichbehandlung), wenn Krankenversicherung im Ausland <strong>und</strong>Sozialabkommen mit Deutschland- Gleichbehandlung bei Sozialhilfe zur med. Versorgung nach EuropFürsorgeAbk EFA: alte EU, N, TR, Estland, IS; nichtA <strong>und</strong> CHArbeitslosengeld II- Pflichtversicherung nach § 5 SGB V für ALG II Empfänger, Ausnahmen: nicht fam-vers. Sozialgeldempfänger- Beiträge freiw. Vers/PKV ggf. § 26 SGB II- Probleme des Zugangs für Unionsbürger bei "<strong>Aufenthaltsrecht</strong> nur zur Arbeitsuche"Sozialhilfe SGB XII- materielle Bedürftigkeit <strong>und</strong> keine sonstige Versicherung- Krankenhilfe als HbL nach § 48 SGB XII- Notfallbehandlung nach § 25 SGB XII i.V.m. § 48 SGB XII- Eingliederungshilfe als HbL nach § 53ff SGB XII- Hilfe zur Pflege als HbL § 61 ff SGB XIIAsylbLG- materielle Bedürftigkeit; AE § 25 V, Asylbewerber, Geduldete, Ausreisepflichtige, Illegale- Leistungsumfang §§ 2 / 4 / 6 AsylbLGPflegeversicherung SGB XI- Zugang folgt GKV /PKV; Leistungen erst nach 5 Jahre VorversicherungszeitUnfallversicherung SGB VII- Arbeitsunfall, Wegeunfall, Kiga- <strong>und</strong> Schulunfall- auch für "Illegale", auch bei "Schwarzarbeit"weitere Träger- B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz, Opferentschädigung für Gewaltopfer, Kriegsopfer etc.- § 11 BVFG Krankenhilfe für Spätaussiedler für die ersten Monate nach Aufnahme- Haftpflichtversicherung bei Verkehrsunfall ohne eigenes Verschulden - BGB- Reiseversicherung - BGB- Beihilfe für Beamte etc.- Selbstzahler – BGBSchwangerschaftsabbruch- SchwhG für Frauen mit geringem Einkommen, die Leistung wird erbracht über GKV, wird der GKV vom Land erstattet,für nicht gesetzlich Versicherte Antragstellung bei einer GKV nach Wahl am Wohnortz, auch für AsylbLG-Berechtigte,jedoch nicht bei Einreise zum Zweck des Abbruchs56

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