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personalverrechnung kompakt 2012 - Arbeiterkammer

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1. ALLGEMEINES ZUR PERSONALVERRECHNUNG<br />

Die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen<br />

beschäftigten Arbeitnehmer. Bei den Abrechnungen sind folgende Rechtsbereiche von Bedeutung:<br />

1.1. Arbeitsrecht<br />

Arbeitsrecht<br />

Sozialversicherungsrecht<br />

Steuerrecht<br />

andere abgabenrechtliche Bestimmungen<br />

Die Bruttoansprüche von Arbeitnehmern errechnen sich aufgrund der anzuwendenden lohngestaltenden<br />

Vorschriften wie Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelvereinbarung. Aus<br />

diesen lohngestaltenden Vorschriften ist die jeweilige Bruttoberechnung von Lohn bzw. Gehalt, Überstunden<br />

und deren Zuschläge sowie die Berechnung von Zulagen und Sonderzahlungen abzuleiten.<br />

Das Arbeitsrecht ist aber auch ausschlaggebend für Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung,<br />

Reisekosten, usw.<br />

1.2. Sozialversicherung<br />

Das Sozialversicherungsrecht ist eine Ergänzung zum Arbeitsrecht und regelt z.B. die Frage was geschieht,<br />

wenn das Dienstverhältnis vorübergehend (z.B. durch Krankheit) oder andauernd (z.B. durch<br />

Pension) gestört wird. Weiters regelt es die Sozialversicherungsabgaben, welche vom Arbeitnehmer<br />

und vom Arbeitgeber zu tragen sind.<br />

1.3. Steuerrecht<br />

Die Rechtsgrundlage für das Steuerrecht ist das Einkommensteuergesetz. Die Lohnsteuer ist ein Teil<br />

der Einkommensteuer. Sie wird nur bei echten Dienstverhältnissen eingehoben. Im EStG ist geregelt,<br />

welche Bezugsarten steuerpflichtig sind und welche nicht oder nur zum Teil. Weiters gibt es für bestimmte<br />

Bezugsarten (z.B. Sonderzahlung, Beendigungsansprüche) unterschiedliche Steuersätze.<br />

Die folgende Unterlage widmet sich lediglich der Abgabenpflicht von bestimmten Bezugsarten, d.h.<br />

der Sozialversicherungs- oder der Lohnsteuerpflicht. Für Fragen zur Bruttoberechnung Ihrer Ansprüche<br />

steht Ihnen u.a. die Broschüre „Arbeitsrecht griffbereit“ zur Verfügung.<br />

1.4. Andere abgabenrechtliche Bestimmungen<br />

Für die Personalverrechnung sind neben dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und<br />

dem Einkommensteuergesetz (EStG) noch Arbeitgeberabgaben wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag,<br />

Dienstgeberzuschlag und U-Bahn-Steuer von Bedeutung. Weiters fällt in diesen Bereich auch<br />

der Beitrag zur Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekasse (BMSVG).<br />

3 PV Kompakt <strong>2012</strong>

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