12.07.2015 Aufrufe

Antragspaket DWS TopRente - Fondsportal24.de

Antragspaket DWS TopRente - Fondsportal24.de

Antragspaket DWS TopRente - Fondsportal24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Haben Sie noch Fragen?Telefon 0 20 64 / 770 45-1Mail anfrage@fondsportal24.deIhre Antragsunterlagen für die <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong>So wird Ihr Riester-Fondssparvertrag am schnellsten eröffnet:1. Füllen Sie bitte das Antragsformular aus. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag aufder dritten Seite dreifach unterschreiben. (4 Seiten)Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:• Füllen Sie bitte die Kundendaten aus. Bitte achten Sie insbesondere auch darauf, alleVornamen und die Steueridentifikationsnummer TIN einzutragen, da eineVertragseröffnung ohne Angabe der TIN nicht möglich ist. Diese wird für die Riester-Förderung benötigt. Die TIN ist eine elfstellige Zahl, die Sie vom Bundeszentralamt fürSteuern erhalten haben. Bitte geben Sie hier nicht die eTIN aus demLohnsteuerverfahren und auch nicht die normale Steuernummer an.• Produkt-Variante: Kreuzen Sie bitte an, welche Produkt-Variante (Balance oderDynamik) Sie abschließen möchten. Beide Varianten können von Anlegern eröffnetwerden, die mindestens 15 Jahre und maximal 59 Jahre alt sind.• Beitrag, Zahlweise: Geben Sie bitte den regelmäßigen Eigenbeitrag gemäß Zahlweise(bei unterjähriger Zahlweise: nicht den Jahres-Beitrag!) an. Bitte geben Sie auf jeden Fallan, welche Zahlweise Sie wünschen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) undob Sie zum 5. oder zum 20. eines Monats zahlen möchten.Der Monatsbeitrag darf 5 € nicht unterschreiten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben istes nicht möglich, keinen Beitrag anzugeben. Bitte geben Sie mindestens 5 € alsMonatsbeitrag (60 € als Jahresbeitrag) an.• Sonderzahlung im ersten Jahr: Um bei unterjährigem Einzahlungsbeginn diegewünschte Jahresleistung im ersten Jahr zu erreichen, geben Sie bitte je nach Wunscheine Sondereinzahlung im ersten Jahr an. Diese wird unmittelbar nachVertragseröffnung von der <strong>DWS</strong> eingezogen. Spätere Sonderzahlungen veranlassen Siebitte über einen formlosen Brief oder ein Formular an die <strong>DWS</strong>. Ein solches Formularkönnen wir Ihnen auf Anfrage gerne zukommen lassen.• Dynamisierung des Beitrags: Wenn Sie eine Dynamisierung Ihrer Beiträge wünschen(5%-Erhöhung pro Jahr), setzen Sie bitte das entsprechende Kreuz. Sie können dieBeendigung der Beitrags-Dynamisierung und eine Änderung Ihres Beitrags jederzeitdurch einen formlosen Brief an die <strong>DWS</strong> vornehmen.• Beginn der Auszahlungsphase: Geben Sie bitte den gewünschten Beginn derAuszahlungsphase an („geplanter Rentenbeginn“). Dieser muss zwischen dem 62. und83. Lebensjahr liegen und kann später auch noch geändert werden.• SEPA-Bankverbindung: Bitte die Bankverbindung unbedingt angeben, wenn Sie eine„normale“ RiesterRente Premium abschließen. Bitte unterschreiben Sie das SEPA-Lastschriftmandat. Bei AVWL-Verträgen geben Sie hier bitte nichts an.• Wesentliche Anlegerinformationen: Bitte auf der dritten Seite das Kreuz zu denWesentlichen Anlegerinformationen setzen. Die <strong>DWS</strong> bietet Ihnen diese kostenloszum Herunterladen auf der Homepage www.dws.de an. Zusätzlich bieten wir Ihnen dieVerkaufsunterlagen auch kostenlos zum Download auf unserer Homepage an odersenden Ihnen diese auf Wunsch gerne zu. Sie finden die Verkaufsunterlagen unterwww.fondsportal24.de/html/verkaufsunterlagen.html.• Zwei Unterschriften: Bitte das Formular auf der dritten Seite zweifach unterschreiben.(bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern)• Noch eine Unterschrift auf der vierten Seite: Bitte das Formular auch auf der viertenSeite unterschreiben.• Die Daten zur Legitimationsprüfung (sofern auf dem Formular enthalten) brauchen Sienicht auszufüllen. Dies erledigen wir für Sie anhand der PostIdent-Urkunde.Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


Haben Sie noch Fragen?Telefon 0 20 64 / 770 45-1Mail anfrage@fondsportal24.deWenn Sie einen Riestervertrag für Minderjährige eröffnen möchten, dann beachten Sie bitte, dassalle Gesetzlichen Vertreter (i.d.R. die beiden Elternteile) unterschreiben müssen. Falls nur einElternteil unterschrieben hat und keine Nachweise über das alleinige Sorgerecht vorliegen, kann derVertrag nicht eröffnet werden. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich beide per PostIdentlegitimieren, nicht der minderjährige Sparer. Zusätzlich zum PostIdent-Verfahren sind Kopien derPersonalausweise der Gesetzlichen Vertreter und eine Kopie der Geburtsurkunde desMinderjährigen notwendig. Falls es nur einen Gesetzlichen Vertreter gibt (z.B. weil nur einer dasSorgerecht hat oder ein Elternteil verstorben ist), muss dies entsprechend nachgewiesen werden (z.B.durch eine Kopie des Sorgerechtsurteils, der Sterbeurkunde o.ä.).2. Dauerzulagenantrag: Sie finden in unserem <strong>Antragspaket</strong> auch einen Dauerzulagenantrag.Senden Sie diesen bitte ausgefüllt zusammen mit den Eröffnungsunterlagen an uns. Die <strong>DWS</strong>beantragt dann jedes Jahr für Sie die Riester-Zulagen. Bitte teilen Sie Änderungen derangegebenen Daten der <strong>DWS</strong> mit, damit die Zulagen korrekt beantragt werden können. WennSie Beamter, Richter oder Berufssoldat oder diesen gleichgestellt sind, dann beachten Siebitte die Hinweise auf der Seite www.fondsportal24.de/html/riester_beamte.html. So müssenSie z.B. i.d.R. eine Einwilligung zur Datenübermittlung bei ihrem Dienstherrn abgeben undeine Zulagennummer beantragen, falls Sie keine Sozialversicherungsnummer haben.• Gültigkeit: Bitte geben Sie oben auf dem Formular an, ab welchem Kalenderjahr (z.B.2014) der Dauerzulagenantrag gelten soll. Hier sollte i.d.R. das Jahr der erstenEinzahlung (Sonderzahlung oder regelmäßiger Beitrag) angegeben werden.• Persönliche Daten: Füllen Sie bitte die Persönlichen Daten vollständig aus. Bitte achtenSie insbesondere auch darauf, die Sozialversicherungsnummer/Zulagennummer und dieTIN einzutragen. Die TIN ist eine elfstellige Zahl, die Sie vom Bundeszentralamt fürSteuern erhalten haben. Bitte geben Sie hier nicht die eTIN aus demLohnsteuerverfahren an. Bitte geben Sie ggf. auch die Art der Zulageberechtigung an.• Daten des Ehegatten: Die Ehegatten-Daten sind nur in manchen Fällen notwendig. Bittebeachten Sie dazu die Hinweise auf dem Antrag.• Daten der Kinder: Bitte füllen Sie die Daten der Kinder vollständig aus, wenn dieKinderzulagen Ihrem Vertrag gut geschrieben werden sollen. Wenn die Kinderzulagennicht Ihrem Vertrag, sondern z.B. Ihrem Ehegatten gut geschrieben werden sollen, danngeben Sie bitte hier keine Kinder-Daten an. Als Anspruchszeitraum sind die Monateanzugeben, für die Sie das Kindergeld für das betreffende Kind erhalten in dem Jahr derersten Beitrags-Einzahlung (Sonderzahlung oder regelmäßiger Beitrag): z.B. 01 2014 –12 2014).• Zustimmung der Ehefrau: Die Unterschrift der Ehefrau ist nur erforderlich, wenn beiverheirateten Eltern der Vater mit diesem Antrag mindestens eine Kinderzulagebeantragt.• Unterschrift: Bitte unterschreiben Sie den Antrag.Wenn Sie Ihren Vertrag nur aus ungeförderten Beiträgen besparen möchten, dann schickenSie den Dauerzulagenantrag bitte nicht mit. Sie können später jederzeit Zulagen für aktuelleEinzahlungen beantragen. Rückwirkend ist dies jedoch nur für zwei Jahre möglich. (1 Seite)3. Bitte unterschreiben Sie das Formular “Verzicht auf Beratung“ und legen es den anderenUnterlagen bei, damit wir den Rabatt für Ihren Vertrag einmelden können. (2 Seiten)4. Sonderkonditionen für die <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong>:Bitte füllen Sie auch unser Formular für die Sonderkonditionen aus und senden uns diesezusammen mit den Antragsunterlagen zu. Wir bestätigen Ihnen die Sonderkonditionen nachErhalt der Unterlagen. (1 Seite)Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


<strong>Fondsportal24.de</strong> Riestern-Sie-mit.de Riester-Premium.de Top-Rente.netVerzicht auf Beratung, Execution-Only-ErklärungBestätigung über Erhalt der KundeninformationRhenus FinanzenPostfach 10 07 3146527 Dinslakenanfrage@fondsportal24.deDepot-/Vertragsinhaber:_______________________________________(Name, Vorname)_______________________________________(Straße, Hausnummer)_______________________________________(Telefon tagsüber)_______________________________________(Geburtsdatum)_______________________________________(PLZ Ort)_______________________________________(E-Mail-Adresse)bei Minderjährigen: Angaben zu den gesetzlichen Vertretern:_______________________________________(Name, Vorname 1. ges. Vertreter)_______________________________________(falls abweichend von Depotinhaber: Straße, Hausnummer)_______________________________________(Name, Vorname 2. ges. Vertreter)_______________________________________(falls abweichend von Depotinhaber: PLZ Ort)Produktname/Anbieter:__________________________________________1. Hiermit bestätige ich, dass ich die Kundeninformation nach § 12 Abs. 1 FinVermV bzw. nach § 11 der Verordnung überdie Versicherungsvermittlung und -beratung und das Merkblatt <strong>DWS</strong>-Depot/<strong>DWS</strong> Investmentkonto – Fernabsatz und dieWesentlichen Anlegerinformationen der jeweiligen Fonds vor Vertragsabschluss erhalten habe.2. Gegenstand dieses Vertrages ist Beratungsfreies Geschäft (nur Vermittlung) von Investmentfonds-Produkten und/oderdie Bereitstellung von Abwicklungskonditionen. Ich bin mir bewusst, dass ich damit ausdrücklich auf jegliche Beratungund Angemessenheitsprüfung durch Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> (nachfolgend „Vermittler“ genannt) verzichteund stelle den Vermittler und dessen Eigentümer und Mitarbeiter von jeglicher Beraterhaftung frei. Mir ist bekannt, dassich eine Beratung in Anspruch nehmen könnte, was ich jedoch nicht wünsche. Die vom Vermittler auf der Homepageoder anderweitig bereit gestellten Informationen sind ohne Gewähr und stellen keine Anlageberatung dar und ich erkläre,dass ich die Anlageentscheidung selbständig treffe.Erläuterung Beratungsfreies Geschäft: Die Bereitstellung von Abwicklungskonditionen im Bereich der Investmentfondsmeint die Zurverfügungstellung der Abwicklungskonditionen für Wertpapiergeschäfte bei der Depotbank undwird als Beratungsfreies Geschäft verstanden. Beratungsfreies Geschäft meint dabei sämtliche Orderweiterleitungoder Weiterleitung von Anträgen/Aufträgen, ohne dass vom Vermittler hierzu eine Beratung erfolgte. Bei beratungsfreiemGeschäft trifft der Kunde eigenständig und eigenverantwortlich aufgrund eigener Recherche und Kenntnisseder Marktzusammenhänge seine Anlageentscheidungen und Produktauswahl. Basis seiner Anlageentscheidung undProduktauswahl können die ihm vorliegenden Verkaufsprospekte, Rechenschaftsberichte und andere offizielle Veröffentlichungendes Produktgebers sein, jedenfalls keine Empfehlung des Vermittlers. Die Auswertung der Prospektangabenin Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Risikostruktur („Plausibilität“) wird vom Kunden selbst vorgenommen.Die vom Vermittler zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen des Emittenten zu Finanzinstrumentenund Wertpapierdienstleistungen stellen keine Kaufempfehlung dar. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Erstellungeines Beratungsprotokolls. Der Vermittler vermittelt das von dem Kunden gewünschte Geschäft, indem er den Auftragdes Kunden an die ausführende Stelle weiterleitet.3. Ich plane meine Fondskäufe bzw. die Vertragsauswahl gewissenhaft und informiere mich umfassend über die einzelnenFonds bzw. Produkte, insbesondere durch die Wesentlichen Anlegerinformationen, aktuellen Verkaufsprospekte undRechenschaftsberichte sowie den Veröffentlichungen der Fondsgesellschaften. Mir ist bewusst, dass es durch verschiedeneEinflüsse zu Kursverlusten und Wertverlusten des Fondsvermögens kommen kann und die Anlage in Investmentfondsauf eine längerfristige Anlage ausgerichtet ist. Mir ist bekannt, dass Angaben zur Wertentwicklung keine Prognosenüber zukünftige Wertentwicklungen treffen. Ich verfüge über genügend Erfahrung im Wertpapiergeschäft und bin mirdaher auch der Risiken bewusst.Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


<strong>Fondsportal24.de</strong> Riestern-Sie-mit.de Riester-Premium.de Top-Rente.net4. Ich bin mir bewusst, dass der Vermittler im Rahmen der Sonderkonditionen auf die Abschlussprovision i.d.R. vollständigverzichtet und eine laufende Vertriebsfolgeprovision erhält. Ich nutze den Vermittler aufgrund der hohen Bonifikationennur als Abwickler für meine Transaktionen und verzichte daher auf eine Beratung durch den Vermittler.Erläuterung zu den erhaltenen Provisionen: Für die Vermittlung erhält der Vermittler Abschlussprovisionen z.B. inForm einer Vertriebsprovision aus dem Ausgabeaufschlag (Agio) oder eine Innenprovision. Diese Abschlussprovisionenwerden gemäß der Sonderkonditionen-Vereinbarung i.d.R. vollständig an den Kunden weiter gegeben. Darüberhinaus kann der Vermittler auch zeitanteilige Vergütungen aus der Verwaltungsvergütung des Investmentfonds (sieheVerkaufsprospekt) erhalten, solange die Fondsanteile seitens des Kunden gehalten werden (laufende bzw. haltedauerabhängigeVertriebsprovision oder Vertriebsfolgeprovision). Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierfürnicht. Die Höhe der Vergütung, d.h. sowohl der Vertriebs- als auch der Vertriebsfolgeprovision, hängt von dem imEinzelfall vermittelten Produkt ab. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die Provisionen von dem Vermittler verlangen,die dieser für das jeweils vermittelte Produkt erhält. Mit seiner Unterschrift unter diesem Vertrag verzichtetder Kunde auf gegenwärtige und zukünftige Herausgabeansprüche hinsichtlich der Provision, die über die Sonderkonditionen-Vereinbarunghinausgehen, und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Dritten anden Vermittler gezahlten Provisionen bei diesem verbleiben, es sei denn es wird anders vereinbart.4. Mir ist bewusst, dass ich alle von Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> ausgezahlten Sonderkonditionen und sonstigenBeträge steuerlich zu berücksichtigen habe und bestätige, dass ich diese in meine Steuererklärung aufnehme.5. Ich bin damit einverstanden, dass der Vermittler Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> mich telefonisch, schriftlich oderper E-Mail für Zwecke der Vertragsbetreuung (z.B. bei Rückfragen zur Vertragseröffnung) kontaktiert. Der Kunde wirdkeine unerwünschte Werbung erhalten, noch werden die Daten zu diesem Zweck an Dritte weitergeleitet. Das Einverständnisumfasst dabei lediglich die Kontaktaufnahme zu beratenden als auch zu anderen Gesprächszwecken, z.B. umRückfragen bei der Antragsbearbeitung zu unterbreiten. Eine Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte zu reinwerblichen Zwecken darf nicht erfolgen. Mir ist bekannt, dass ich mein Einverständnis jederzeit widerrufen kann. DerWiderruf bedarf der Textform (Brief, Fax, E-Mail) und ist zu richten an den Vermittler.□Ich bin nicht damit einverstanden, dass der Vermittler im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung mit FernkommunikationsmittelnKontakt zu mir aufnimmt. Stattdessen darf der Vermittler an mich zur Erfüllung seiner Aufgabenauf folgendem Weg an mich herantreten: _______________________________________ .6. Ich nehme zur Kenntnis, dass Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> die Rabatt-Konditionen, die durch Fondsschließung,Restriktionen oder Provisionskürzungen der Produktanbieter bzw. Fondsgesellschaften bedingt sind, anpassen muss.Die aktuellen Konditionen teilt Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> gerne auf Anfrage mit.7. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurchnicht berührt. Die unwirksame Bedingung wird durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt am nächstenkommende Bedingung ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.___________________________________(Ort, Datum)______________________________________________(Unterschrift Depot-/Vertragsinhaber, ggf. 1. und 2. gesetzl. Vertreter)Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


Kunden-Werbe-Bonus Seite 1 von 2_______________________________(Name, Vorname des Werbers)_______________________________(Straße, Hausnummer)_______________________________(Mail-Adresse)_______________________________(PLZ Ort)AnRhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong>oder per Fax an:Vertragsbetreuung <strong>Fondsportal24.de</strong> 02064/77045-2Postfach 10 07 31D-46527 Dinslaken oder per Mail an:anfrage@fondsportal24.deKunden-Werbe-BonusWenn Sie einen neuen Kunden für das jeweilige Produkt geworben haben, dann erhalten Sie dafür den angegebenenGutschein. Bitte kreuzen Sie das relevante Produkt an und den gewünschten Gutschein. Als Werber müssenSie kein Kunde bei uns sein.Folgenden Gutschein möchte ich erhalten:Reisegutscheine (Die Gutscheine können für Pauschalreisen bei über 140 Reiseveranstaltern eingelöst werden;keine Mindestbuchungshöhe, kein Mindestaufenthalt, unbegrenzte Gültigkeit, übertragbar an Dritte).Amazon.de-GutscheinThalia-GutscheinZalando.de-GutscheinSaturn-GutscheinMediaMarkt-GutscheinAral-TankgutscheinEinkaufsgutschein BestChoice z.B. ATU, buch.de, C&A, Christ, H&M, Ikea, Jako-o, Karstadt, MediaMarkt,Otto, Rossmann, TchiboFolgendes Produkt schließt der geworbene Kunde ab:<strong>DWS</strong> RiesterRente Premium mit regelmäßigen Einzahlungen50 €-Reisegutschein oder 20 €-Gutschein (z.B. von Amazon, Thalia, Zalando, Aral, BestChoice)<strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> mit regelmäßigen Einzahlungen50 €-Reisegutschein oder 20 €-Gutschein (z.B. von Amazon, Thalia, Zalando, Aral, BestChoice)<strong>DWS</strong> BasisRente Premium50 €-Reisegutschein oder 20 €-Gutschein (z.B. von Amazon, Thalia, Zalando, Aral, BestChoice)<strong>DWS</strong> Vermögenssparplan Premium50 €-Reisegutschein oder 20 €-Gutschein (z.B. von Amazon, Thalia, Zalando, Aral, BestChoice)Fonds-Depot mit mindestens 20.000 € Fondsvolumen (Fondsvolumen muss innerhalb von3 Monaten nach Depoteröffnung/Betreuerwechsel gutgeschrieben sein)50 €-Reisegutschein oder 20 €-Gutschein (z.B. von Amazon, Thalia, Zalando, Aral, BestChoice)Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netRhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff, Finanz-/Vers.makler §34f Abs.1.S.1 u. §34c Abs.1.S1. u. §34d Abs.1 GewOPost-Anschrift: Postfach 10 07 31, 46527 Dinslaken; Büro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 DinslakenTel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-2, Steuer-Nr.: 101/5015/2296. Vermittlerregister: FA: D-F-120-H611-89, Vers.: D-6MIM-QI7XY-45


Online-Finanzportal.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riestern-Sie-mit.deRiester-Premium.de Fondssparplan-ohne-Abgeltungssteuer.deRhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong>AntragsabteilungPostfach 10 07 31D-46527 DinslakenZusendung von Eröffnungsunterlagen bzw. Betreuerwechsel-FormularenSehr geehrte Damen und Herren,anbei übersende(n) ich/wir Ihnen die Eröffnungs- bzw. Betreuerwechsel-Unterlagen für folgendeProdukte:Investmentdepot(s) (auch Fondssparverträge)VL-Vertrag/VL-VerträgeRiester-Fondssparvertrag/-verträgeRürup-Fondssparvertrag/-verträge (Basis-Rente/Rürup-Rente)Bausparvertrag/-verträgeVersicherungsvertrag/-verträgeSonstiges: ___________________________________Mit freundlichen GrüßenAnlage: Eröffnungsunterlagen(Diese Seite ist als Vorlage für den Versand per Fensterbriefumschlag gedacht,da unsere Adresse oben bereits eingedruckt ist. Sie müssen diese Seite nicht mit einreichen.)


Sehr geehrte Anlegerin,sehr geehrter Anleger,die private Altersvorsorge ist heute wichtiger dennje. Mit dem vorliegenden Antrag auf Abschlusseines Altersvorsorgevertrages haben Sie eine klugeWahl getroffen. Damit machen Sie einen wichtigenSchritt in Richtung ergänzender Altersvorsorge.Die Vorteile der <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong>auf einen Blick :• Sie können Zulagen vom Staat in Anspruch nehmen.• Sie können den Beitrag unter Umständen ganz oderteilweise als Sonderausgaben geltend machen undsomit eine Steuerermäßigung erhalten.• Sie haben unsere Zusage, dass Ihnen für dieAuszahlungsphase mindestens Ihre Beiträge undIhre Zulagen zur Verfügung stehen. Ausnahme: Siekündigen oder wechseln den Anbieter.• Sie haben ein Produkt ausgewählt, mit dem Sie anden Rendite-Chancen der Aktienmärkte teilhabenkönnen. Außerdem können Sie die Sicher heits orientierungfestverzinslicher Papiere nutzen.• Sie haben die Möglichkeit zwischen den folgendenAnlagekonzepten zu wählen : <strong>DWS</strong> Top-RenteDynamik mit bis zu 100 % Aktienquote und <strong>DWS</strong>Top Rente Balance mit maximal 60 % Aktienquote.Wie wird die Zusammensetzung IhresInvestments bestimmt ?Das Anlagekonzept der <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> verbindetRenditechancen mit Risikoaspekten. Das Konzeptberuht auf einem aktivem Management IhresKunden depots. Das Fondsmanagement wird durchdie An lagevorschläge eines finanzmathematischenMo dells unterstützt.Dabei berücksichtigt das Modell verschiedeneFaktoren, wie zum Beispiel :• die Restlaufzeit Ihres Vertrages,• die Marktentwicklung,• die Zinsen am Kapitalmarkt,• die in der Fondspalette enthaltenen Fonds und dieZusage Ihrer individuellen Beiträge und Zulagen.Das Fondsmanagement entscheidet, ob die Anlagevorschläge des Modells vollständig oder teilweiseum gesetzt werden.Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass Siefür die Auszahlungsphase mindestens Ihre Altersvorsorge beiträge und Zulagen zur Verfügung haben.Gleichzeitig bietet die Anlagestrategie der <strong>DWS</strong>Top Rente eine gute Möglichkeit, an den Renditechancender Aktienmärkte teilzunehmen.Nachdem Ihr ausgefüllter Antrag bei uns eingegangenist, bestätigen wir Ihnen die Eröffnung Ihres Altersvorsorgevertrages.Ab dann legen wir Ihre Beiträge fürSie an.Wir freuen uns, Sie schon bald bei uns willkommenheißen zu dürfen !Vielen Dank für Ihr Vertrauen.Deutsche Asset & Wealth ManagementInvestment GmbH016 10816 20 12/2013


Besondere Bedingungen für die <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong>ÜbersichtAllgemeine Bestimmungen1. Wie schließen wir den Altersvorsorgevertrag ?2. Ansparphase und AuszahlungsphaseAnsparphase3. Wie lange dauert die Ansparphase ?4. Wie können Sie Ihre Altersvorsorgebeiträge zahlen ?5. Wie legen wir Ihre Beiträge an ?6. Wie können Sie diesen Altersvorsorgevertrag fürWohneigentum verwenden ?7. Wie können Sie Ihr Kapital auf einen anderenAnbieter übertragen ?8. Wie können Sie Ihren Vertrag vollständig oderteilweise kündigen ?Auszahlungsphase9. Wann beginnt die Auszahlungsphase ?10. Welchen Betrag sagen wir Ihnen zum vereinbartenBeginn der Auszahlungsphase zu ?11. Wie gestalten wir die Auszahlungsphase ?Sonstige Bestimmungen12. Wann endet Ihr Vertrag und welche Verbotemüssen Sie beachten ?13. Welche Kosten entstehen Ihnen beim Abschlussdes Vertrages ?14. Wie informieren wir Sie über den Verlauf IhresVertrags ?15. Online-Zugang16. Welche gesetzlichen Bestimmungen gehen vor ?Allgemeine Bestimmungen1. Wie schließen wir den Altersvorsorgevertrag ?Dieser Altersvorsorgevertrag wird zwischen fol gendenParteien geschlossen : Ihnen, dem An leger,und uns, der Deutsche Asset & Wealth ManagementInvestment GmbH (nachfolgend DeAWMge nannt). Er kommt zustande, wenn Sie bei unsein Depot für die <strong>DWS</strong> Top Rente (nachfolgendAltersvorsorgevertrag ge nannt) eröffnen. Er unterliegtden Bestimmungen des § 1 Abs. 1 desGe setzes über die Zertifizierung von Alters vorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG). DerAlters vorsorgevertrag ist ein Vertrag über einekapi tal gedeckte Altersvorsorge. Für ihn gelten dienachfol gen den Bedingungen. Bis zu bestimmtenHöchst grenzen können Sie eine staatliche För derungerhalten. Es gelten die Vorschriften des Altersvermö gens ge setzes.Bei Vertragsabschluss ist ein Mindestalter von 15Jah ren erforderlich. Sie dürfen bei Abschluss desVer trags noch nicht 60 Jahre alt sein. Die An sparphasemuss mindestens sieben Jahre dauern. Wirbe halten uns vor, Anträge abzulehnen, die dieseMindest laufzeit unter schreiten.2. Ansparphase und AuszahlungsphaseDer Altersvorsorgevertrag gliedert sich in zwei Phasen :- in eine Ansparphase : In dieser Phase erwerben wirFondsanteile, und- in eine Auszahlungsphase : In dieser Phase zahlenwir das angesparte Kapital aus.Ansparphase3. Wie lange dauert die Ansparphase ?Die Ansparphase beginnt mit der Bestätigung derDepoteröffnung durch uns. Die Ansparphase endet,wenn die Auszahlungsphase (Nr. 9) beginnt oder Sievorher kündigen.4. Wie können Sie Ihre Altersvorsorgebeiträgezahlen ?4.1 AltersvorsorgebeiträgeSie verpflichten sich, Altersvorsorgebeiträge in denAltersvorsorgevertrag einzuzahlen. Folgende Beiträgekönnen Sie einzahlen :- regelmäßige Beiträge (Nr. 4.2, Nr. 4.3) ;- einen Einmalbeitrag bei Vertragsbeginn und- Zuzahlungen.Zuzahlungen sind die zusätzlich zu den regelmäßigenBeiträgen oder dem Einmalbeitrag ge leis tetenEinzahlungen.Wir ziehen Ihre Beiträge von dem Konto ein,das Sie uns angeben. Eine andere Art zu zahlengibt es nicht. Ausnahme : Wenn es sich bei denEinzahlungen um staatliche Zulagen handelt oderum Kapital, das Sie von einem anderen Anbieterübertragen (Nr. 7).4.2 Zahlweise Ihrer regelmäßigen BeiträgeRegelmäßige Beiträge sind die von Ihnen beiVertragsschluss gewählten regelmäßigen Beiträge.Sie können Ihre Beiträge in folgenden Abständenzahlen :- monatlich- vierteljährlich- halbjährlich oder- jährlich.4.3 Regelmäßige Beiträge ändernWährend der Ansparphase können Sie die regelmäßigenBeiträge erhöhen oder vermindern. Diesmüssen Sie uns schriftlich mitteilen. Die neue HöheIhrer regelmäßigen Beiträge gilt als vereinbart, wennwir Ihrem Wunsch nicht innerhalb von vier Wochenwidersprechen.Bei Vertragsabschluss können Sie vereinbaren, dasswir Ihre regelmäßigen Beiträge jedes Jahr automatischum 5 Prozent erhöhen (Dyna misierung). Dannerhöhen wir Ihre Beiträge jedes Jahr zum 1. Januar.Zum ersten Mal erhöhen wir Ihren Beitrag in demJahr, das auf den Vertrags beginn folgt. Wir erhöhenIhren Beitrag immer auf der Grundlage der Beiträge,die Sie im letzten Jahr gezahlt haben. Sie könnender automatischen Er höhung jederzeit mit Wirkungfür die Zukunft wider sprechen. Dies müssen Sieschriftlich tun.016 10816 20 12/2013


4.4 Welche Höchstgrenze müssen Sie beachten ?Sie können selbst bestimmen, in welcher HöheSie einzahlen möchten. Ausnahme : Die verbleibendeAnsparphase dauert nur noch 7 Jahre oderweniger. In diesem Fall gilt für eine Erhöhung Ihrerregelmäßigen Beiträge (Nr. 4.3) und für ZuzahlungenFolgendes : Diese akzeptieren wir nur, wenn dieSumme Ihrer jährlichen Einzahlungen die staatlichgeförderte Höchstgrenze nicht übersteigt.4.5 Was gilt, wenn Sie noch minderjährig sind ?Wenn Sie bei Abschluss dieses Alters vorsorgevertrags noch minderjährig sind, ist die Pflicht zurBeitragszahlung befristet. Sie endet automatischeinen Tag, bevor Sie Ihr 18. Lebensjahr vollenden.4.6 Ruhen des AltersvorsorgevertragesSie können Ihre Beitragszahlungen vorübergehendoder dauerhaft einstellen. Sie müssen uns dies abermindestens zehn Tage vorher schriftlich mitteilen.Falls Sie die Zahlungen ohne vorherige Vertragskündigungeinstellen, führt dies ebenfalls zum Ruhendes Vertrags. Sie können jederzeit wieder beginnen,Beiträge einzuzahlen.5. Wie legen wir Ihre Beiträge an ?Wenn Ihre Beiträge und Zulagen bei uns ein gehen,legen wir diese für Sie in Fonds anteilen bzw. Anteilbruchstücken an. Wenn die Investment fondsErträge aus schütten, legen wir die ausgeschüttetenErträge im selben Fonds wieder an. Dies geschiehtkosten frei und unverzüglich.6. Wie können Sie diesen Altersvorsorgevertragfür Wohneigentum verwenden ?Sie können sich während der Ansparphase Kapitalteilweise oder vollständig auszahlen lassen, um esfür selbstgenutztes Wohn eigen tum zu verwenden.Dafür müssen Sie folgende Bedingungen einhalten :- Sie müssen diesen Wunsch auf Auszahlung unsgegenüber schriftlich äußern,- Ihr Wunsch auf Auszahlung muss sechs Wochenvor einem Monatsende bei uns eingehen,- Sie müssen die Vorgaben des § 92 a und des § 92 bdes Einkommensteuergesetzes beachten.Wenn Sie Kapital für Ihr selbstgenutztes Wohn eigentumentnehmen, beeinflusst das Ihren Vertrag wiefolgt :- Es verringert sich anteilig der Betrag, den wirIhnen nach Nr. 10 zusagen. Der zugesagte Betragverringert sich im gleichen Verhältnis wie sichdas Kapital durch den entnommenen Betrag verringert.Wir berechnen den neuen zugesagtenBetrag gemäß folgender Formel :SummeZusage vorEntnahmeSumme Zusage entnommenervor Entnahme x Betrag– =gebildetes KapitalSummeZusage nachEntnahme7. Wie können Sie Ihr Kapital auf einen anderenAnbieter übertragen ?Sie können das Kapital Ihres Altersvorsorgevertragswährend der Ansparphase auf einen anderenAltersvorsorgevertrag übertragen. Der andereAltersvorsorgevertrag kann bei uns oder bei einemanderen Anbieter bestehen.Dabei müssen Sie Folgendes beachten :- Sie müssen mit einer Frist von drei Monaten zumEnde eines Kalendervierteljahres kündigen.- Sie müssen schriftlich kündigen und die Übertragungschriftlich beauftragen.- Sie müssen uns vor Ablauf der Kündigungs fristnach weisen, dass der andere Alters vorsorge vertragbesteht.Wenn wir auf Ihren Wunsch das Kapital auf einenanderen Altersvorsorgevertrag übertragen, entfälltunsere Beitrags zusage (Nr. 10). Für einen solchenÜbertrag berechnen wir Ihnen keine Kosten.Sie können auch das Kapital aus einem Alters vorsorgevertrag bei einem anderen Anbieter auf einenVertrag bei uns übertragen. Dem müssen wir zuvorzustimmen.8. Wie können Sie Ihren Vertrag vollständig oderteilweise kündigen ?8.1 Vollständige KündigungSie können Ihren Vertrag vollständig kündigen.Hierfür müssen Sie uns einen schriftlichen Auftragzukommen lassen. Dieser Auftrag muss mindestenssechs Wochen vor einem Monatsende bei uns eingehen.Bitte beachten Sie : Es entstehen Ihnen folgendeNachteile, wenn Sie kündigen :1. Die Beitragszusage (Nr. 10) entfällt.2. Sie müssen unter Umständen staatliche Zulagenund Steuervorteile zurückzahlen. Dies ist der Fall,wenn sich die Kündigung auf den Teil Ihres Kapitalserstreckt, der staatlich gefördert ist. Dann liegteine so genannte schädliche Verwendung vor.Eine schädliche Verwendung zeigen wir derZentralen Zulagenstelle an, sobald die Kündigungsfristabgelaufen ist. Die Zentrale Zulagenstelle nenntuns dann den Betrag der staatlichen Förderung,den Sie zurückzahlen müssen. Wir verkaufen dievorhandenen Fondsanteile erst, nachdem uns dieZentrale Zulagenstelle die Höhe des zurückzuzahlendenBetrags genannt hat. Den genannten Betragzahlen wir an die Zentrale Zulagenstelle. Den verbleibendenErlös zahlen wir an Sie. Spätestens amdritten Bewertungstag, nachdem uns die ZentraleZulagen stelle den Rückzahlungsbetrag mitgeteilthat, verkaufen wir die Fondsanteile zum Rücknahmepreis.In den folgenden Fällen liegt keine schädliche Verwendungvor :- wenn Sie kündigen, um das Altersvorsorge vermögenauf einen anderen zertifizierten Alters vorsorgevertrag zu übertragen (Nr. 7),- wenn Sie das Kapital für selbstgenutztes Wohneigentumnach Nr. 6 verwenden oder016 10816 20 12/2013


- wenn wir das Kapital im Rahmen der Aus zahlungsphase(Nr. 11) auszahlen.8.2 TeilkündigungSie können in der Ansparphase Ihren Vertragauch teilweise kündigen und sich Beträge auszahlenlassen. Dies ist nur zulässig, wenn folgendeBedingungen erfüllt sind :- der auszuzahlende Betrag muss aus nicht gefördertenBeiträgen stammen,- die Entnahme erfolgt in den letzten sechsMonaten der Ansparphase und- Sie müssen uns einen schriftlichen Auftragzu kommen lassen.Wenn Sie Kapital teilweise entnehmen, hat das folgendeAuswirkungen :- Der von uns zugesagte Betrag nach Nr. 10 verringertsich. Er verringert sich im gleichen Verhältniswie sich das vorhandene Kapital durch den entnommenenBetrag verringert. Den neuen zugesagtenBetrag berechnen wir gemäß der in Nr. 6angegebenen Formel.Auszahlungsphase9. Wann beginnt die Auszahlungsphase ?Ab dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphaseerbringen wir Auszahlungen aus diesem Alters vorsorgevertrag (Auszahlungsphase). Bei Vertrags beginnvereinbaren wir, wann die Auszahlungsphasebe ginnt. Hierfür geben Sie im Antrag an, nach welchemLebens jahr die Auszahlung beginnen soll.Wir werden uns rechtzeitig vor diesem Zeitpunktmit Ihnen in Ver bin dung setzen und Sie über dieEinzel heiten der Aus zahlungs phase informieren. Der„verein barte Beginn der Aus zahlungs phase“ ist dererste Tag des Folge monats, nach dem Sie das imAntrag an ge gebene Lebens jahr vollenden.Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphaseist der erste Tag des Monats, der auf die VollendungIhres 62. Lebensjahres folgt. Der letztmöglicheBeginn der Auszahlungsphase ist der erste Tag desMonats, der auf die Vollendung Ihres 67. Lebensjahresfolgt.10. Welchen Betrag sagen wir Ihnen zum vereinbartenBeginn der Auszahlungsphase zu ?Wir sagen Ihnen zu, dass Ihnen zum Beginn derAuszahlungsphase mindestens die von Ihnen eingezahltenAltersvorsorgebeiträge zuzüglich Zulagenfür die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen.Dieser zugesagte Betrag kann sich unter bestimmtenBedingungen verringern (Nr. 6, Nr. 8.2) oderganz entfallen (Nr. 7, Nr. 8.1).11. Wie gestalten wir die Auszahlungsphase ?11.1 AuszahlplanBis Sie das 85. Lebensjahr vollendet haben, zahlenwir die Raten im Rahmen eines Auszahlplans.Wir zahlen Ihr Kapital in Form von gleich bleibendenoder steigenden Raten aus. Diese Ratensind garantiert und werden monatlich ausgezahlt.Zusätzlich zu den garantierten Raten können wirnoch variable Teilraten auszahlen. Diese variablenTeilraten sind nicht garantiert und werden unterUmständen nur zeitweise gezahlt. Wir können sieauszahlen, wenn in der Auszahlungsphase Zinsenoder andere Erträge anfallen. Dies gilt allerdingsnur, wenn wir diese Zinsen und Erträge nichtbenötigen, um unsere Verpflichtungen aus diesemVertrag zu erfüllen.11.2 RentenversicherungAb dem vollendeten 85. Lebensjahr erhalten Sieeine lebenslange Rente. Diese ist mindestens sohoch, wie die letzte garantierte Rate des Aus zahlplans.Dies umfasst nicht die variablen Teilraten (Nr.11.1). Wenn die Auszahlungsphase beginnt, veräußernwir einen Teil der vorhandenen Fonds anteile.Den Erlös zahlen wir einmalig in eine Renten -ver sicherung ein. Wir werden Sie vor Beginn derAus zahlungs phase darüber informieren, welchenVer sicherungs partner wir ausgewählt haben. DerAb schluss der Renten ver sicherung berührt dasVertrags ver hältnis zwischen Ihnen und uns nicht.Unser Ver trags verhältnis bleibt bis zum Ver tragsende(Nr. 12) be stehen.11.3 Wie können Sie sich Ihr Kapital auszahlen lassen ?Sie können verlangen, dass wir Ihnen zu Beginnder Auszahlungsphase bis zu 30 % des zu diesemZeit punkt zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen.Die Auszahlung erfolgt dann zusätzlich zu denmonat lichen Leistungen. Wenn wir künftig andereFormen der Auszahlung anbieten, können Siezu Beginn der Auszahlungsphase auch aus diesenAuszahlungs formen wählen. Wir dürfen bis zu zwölfmonat liche Raten in einer Aus zahlung zusammenfassen.Außerdem dürfen wir Kleinbetragsrentengemäß § 93 Abs. 3 EStG abfinden. Bei der Berechnungder Klein betrags rente berücksichtigen wir allebei uns bestehenden Verträge, auf die Sie geförderteAlters vor sorge bei träge geleistet haben.11.4 Berechnung unabhängig vom GeschlechtWir berechnen die Rentenleistungen unabhängigvon Ihrem Geschlecht.Sonstige Bestimmungen12. Wann endet Ihr Vertrag und welche Verbotemüssen Sie beachten ?12.1 Sie dürfen Forderungen oder Eigentumsrechteaus diesem Altersvorsorgevertrag weder abtretennoch übertragen.12.2 Der Altersvorsorgevertrag endet mit Ihrem Tod.12.3 Eine ordentliche Kündigung dieses Alters vorsorge vertrages durch uns ist ausgeschlossen.016 10816 20 12/2013


13. Welche Kosten entstehen Ihnen beim Abschlussdes Vertrages ?13.1 Abschluss- und VertriebskostenDie Abschluss- und Vertriebskosten sind die Kos ten,die Ihnen für Einzahlungen auf diesen Alters vor sorgever trag entstehen. Wir erheben sie als Prozentsatzder eingezahlten Beiträge. Die Ab schluss- undVer triebs kosten enthalten insbe sondere die Kostenfür Vertriebsprovisionen. Diese geben wir teil weiseoder vollständig an den Vermittler oder die Vertriebsstelle weiter. Für Ein zahlungen in die <strong>DWS</strong><strong>TopRente</strong> erheben wir Ab schluss- und Vertriebskostenin Form von Aus ga be auf schlägen. Die Ausgabeaufschläge sind je weils im aktu ellen Aus gabepreisder Fonds enthalten. Die Höhe ergibt sichaus den „Hinweisen auf die Höhe der Ent gelte undKosten“.Wenn Sie Kapital von einem anderen Anbieter aufdie sen Altersvorsorgevertrag übertragen, erhebenwir für diesen Übertrag keine Abschluss- und Vertriebskosten.13.2 Abschluss- und Vertriebskosten auf ZulagenAuf staatliche Zulagen berechnen wir keineAbschluss- und Vertriebskosten.- welche Erträge wir erwirtschaftet haben und- wie sich Ihr Depot zusammensetzt. Wir informierenSie auch, ob und wie wir ethische, soziale undökologische Belange bei der Kapitalanlage berücksichtigthaben.15. Online-Zugang15.1 Informationen im Online-ZugangBei der Depoteröffnung richten wir Ihnen für denAltersvorsorgevertrag einen Online-Zugang ein. Imelektronischen Postkorb Ihres Online-Zugangs stellenwir sämtliche Informationen zu Ihrem Vertrag bereit.Dies sind insbesondere folgende Informationen :- zu Umschichtungen und Umsätzen einschließlichEinzahlungen, die Sie getätigt haben und- zu Bestandsveränderungen in Ihrem Altersvorsorgevertrag(„Abrechnungsinformationen“).Sie können diese Informationen unter der Adressewww.dws.de abrufen. Dazu müssen Sie einePIN / TAN Kombination eingeben. Die PIN und TANssenden wir Ihnen zu, nachdem wir Ihren Online-Zugang eröffnet haben. Wenn Sie dies wünschen,können wir Ihnen die Abrechnungsinformationenauch auf dem Postweg senden. Auch wir können denOnline-Service jederzeit widerrufen.13.3 Abschlusskosten der RentenversicherungWenn wir die Rentenversicherung nach Nr. 11.2abschließen, können weitere Kosten entstehen.Zum Beispiel Verwaltungskosten des Versicherers.Wir erhalten keine Provisionen für den Abschlussder Rentenversicherung.13.4 Kosten der InvestmentfondsDie Fondsgesellschaften erheben Kosten. Dieseziehen sie direkt vom Fondsvermögen ab. Damitdecken sie den Aufwand, der für die Verwaltung unddas Management der Fonds entsteht. Einzelheitenzu den Fondskosten finden Sie in den jeweils aktuellenVerkaufsunterlagen der Fonds.13.5 Welche Kosten fallen für die Verwaltung desVertrags an ?Für die Verwaltung Ihres Altersvorsorgevertrageserheben wir Entgelte. Einzelheiten dazu finden Sieim Abschnitt „Hinweise auf die Höhe der Entgelteund Kosten“.14. Wie informieren wir Sie über den VerlaufIhres Vertrags ?Wir werden Sie einmal im Jahr schriftlich über folgendeVorgänge und Tatsachen informieren :- wie wir Ihre eingezahlten Beiträge verwendethaben,- wie hoch das bisher gebildete Kapital ist,- welche Abschluss- und Vertriebskosten wir anteiligeinbehalten haben,- welche Entgelte wir für die Verwaltung IhresAlters vorsorgevertrages einbehalten haben,15.2 Pflichten im Zusammenhang mit dem Online-ZugangSie müssen die Mitwirkungspflichten in unseren AllgemeinenGeschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> Depotsbeachten. Zum Beispiel müssen Sie prüfen, ob dieAb rechnungs informationen richtig und vollständigsind. Diese gelten mit allen gesetzlichen und vertraglichvereinbarten Folgen am dritten Tag nachdem Preistag der jeweiligen Transaktion als zugegangen.Als Preistag gilt das Datum, mit dem diejeweilige Transaktion im Online-Zugang angezeigtwird. Wenn Sie gegen eine Abrechnungsinformationetwas einzuwenden haben, müssen Sie uns diesunverzüglich und schriftlich mitteilen. Ihre Ein wendungmuss uns spätestens innerhalb von sechsWochen erreichen, nachdem die Information inIhrem elektro nischen Postkorb zugegangen ist.Zu sätz lich gelten die Nutzungsbedingungen, die wirin der Online- Anwendung hinterlegt haben.16. Welche gesetzlichen Bestimmungen gehenvor ?Zusätzlich zu den „Besonderen Bedingungen für die<strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong>“ gelten die Allgemeinen Ge schäftsbedingungenfür <strong>DWS</strong> Depots in der jeweils gültigenFassung. Für beide Bedingungs werke gilt :Diese gelten nur, soweit sie den Vor schriften desGesetzes über die Zertifizierung von Alters vor sorgeundBasis rentenverträgen nicht wider sprechen.Relevant ist hierbei die Fassung des Gesetzes zudem Zeitpunkt, zu dem wir den Alters vor sorge -vertrag geschlossen haben.Stand : Dezember 2013016 10816 20 12/2013


Kurzangaben zu steuerrechtlichen VorschriftenWir möchten Sie kurz informieren, welche steuerlichenVorschriften für Ihren Vertrag gelten. Bittebeachten Sie : Die folgenden Aussagen gelten nur,wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränktsteuerpflichtig sind.AnsparphaseDie steuerliche Förderung Ihrer Alters vorsorge beiträgehängt von Folgendem ab :- der Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge und- der Höhe Ihrer maßgebenden Einnahmen.Wer ist berechtigt, die steuerliche Förderung zuerhalten ?Unmittelbar förderberechtigt sind Personen, diein Deutschland in einer gesetzlichen Renten ver -sicherung pflichtversichert sind. Außerdem Per sonen,die diesen Personen nach § 10 a Abs. 1 EStGgleich gestellt sind. In der Regel nicht förderberechtigtsind Personen, die im Ausland über ein gesetzlichesRenten versicherungssystem pflichtversichert sind.Aus nahme : Die Pflichtmitgliedschaft bestand bereitsvor dem Jahr 2010.Wie erhalten Sie die staatliche Förderung ?Sie erhalten die staatliche Förderung über Zulagenund Steuervorteile. Wenn Sie die volle Förderungerhalten wollen, müssen Sie einen Mindestbeitragin den Vertrag einzahlen. Der Mindestbeitrag beträgtim Jahr 4 % Ihrer Einnahmen, die im Vorjahr in dergesetz lichen Rentenversicherung beitragspflichtigwaren, mindestens 60,- Euro. Wenn Sie mittelbarzulagen berechtigt sind, müssen Sie mindestens60,- Euro pro Jahr einzahlen, um Zulagen zuer halten. Das Finanzamt prüft im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung,ob es für Sie günstigerist, die Zulage zu erhalten oder einen Sonder ausgabenabzugnach § 10 a EStG in Anspruch zu nehmen.Der Sonderausgabenabzug setzt voraus, dassSie in die Übermittlung bestimmter Daten einwilligen.Sonder aus gaben können Sie bis zu 2.100,- Eurojährlich gel tend machen.AuszahlungsphaseLeistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag unterliegenin der Regel erst in der Auszahlungsphaseder Steuer. Die Leistungen stellen dann sonstigeEinkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG dar. Die Höhe derSteuern richtet sich danach, wie stark Ihre in der An -sparphase eingezahlten Beiträge steuerlich be günstigtwaren : voll, teilweise oder gar nicht begünstigt.In der Auszahlungsphase können Sie auf die erhaltenenLeistungen keinen Sparer-Pauschbetrag nach§ 20 Abs. 9 EStG geltend machen. Sie können derzeit102,- Euro Werbungskostenpauschbetrag ansetzen(§ 9 a Satz 1 Nr. 3 EStG).Wie werden Leistungen besteuert, die auf gefördertenBeiträgen beruhen ?Die Leistungen aus gefördertem Kapital werden in derAuszahlungsphase voll besteuert. Haben Sie mit dengeförderten Beiträgen eine Wertsteigerung erzielt, sowird diese Wertsteigerung in der Auszahlungsphaseebenfalls voll besteuert.Folgende Beiträge gehören zu den gefördertenBeiträgen :- die Beiträge, die Sie selbst eingezahlt haben(Eigenbeiträge),- und die staatlichen Zulagen,- maximal aber der Höchstbetrag nach § 10 a EStGund mindestens die gewährten Zulagen und diegeleisteten Sockelbeträge nach § 86 Abs. 1 Satz 4EStG.Falls Ihre eingezahlten Beiträge als Sonderausgabenberücksichtigt werden, gehören diese Beiträge auchdann zu den geförderten Beiträgen, wenn hierfürkeine staatliche Zulage gewährt wurde.Wie werden Leistungen besteuert, die auf nichtgeförderten Beiträgen beruhen ?Leistungen aus nicht gefördertem Kapital werdenwie folgt besteuert : Zu versteuern ist der Unterschiedsbetragzwischen der ausgezahlten Leis tungund den auf sie entrichteten Beträgen. Dieser Unterschiedsbetrag ist unter folgenden Be dingungen nurhälftig zu besteuern :- wir zahlen die Leistungen erst nach VollendungIhres 62. Lebensjahres aus und- seit Vertragsschluss sind bereits zwölf Jahren vergangen.Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören zumBeispiel folgende Beiträge:- Zahlungen, für die Sie keine Altersvorsorgezulageund keinen Sonderausgabenabzug nach § 10 aEStG erhalten haben oder- Überzahlungen. Das sind Zahlungen, die denHöchstbetrag nach § 10 a EStG übersteigen oderZahlungen innerhalb eines Beitragsjahres, in denenSie nicht förderberechtigt waren.Wenn Sie das 85. Lebensjahr vollendet haben, erhaltenSie Ihre Leistungen als Leibrente. Von dem Teilder Leibrente, der auf nicht geförderten Beiträgenberuht, müssen Sie nach derzeitiger Gesetzeslage5 Prozent versteuern (Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG). Diese 5Prozent versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.Wenn Sie sowohl geförderte als auch nicht geförderteBeiträge in Ihren Vertrag eingezahlt haben, teilen wirdie Leistungen wie folgt auf: in einen voll steuerpflichtigenTeil aus gefördertem Kapital und einen (ggf. nurteilweise steuerpflichtigen) Teil aus ungefördertemKapital. Die Steuern werden dann anteilig berechnet.016 10816 20 12/2013


Schädliche VerwendungIm Fall der schädlichen Verwendung müssen Sie dieFörderungsbeträge zurückzahlen. Außerdem müssenSie das ursprünglich geförderte Vermögen dann wienicht gefördertes Vermögen versteuern. VergleichenSie hierzu § 93 EStG.Diese Folgen einer schädlichen Verwendung könnenauch in folgendem Fall eintreten: Wenn die unbeschränkteEinkommensteuerpflicht endet, zum Beispielwenn Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EUverlagern. Vergleichen Sie hierzu § 95 EStG.Ausgezahlte Leistungen aus nicht gefördertem Kapitalstellen keine schädliche Verwendung dar.WohnriesterDie folgenden Ausführungen beziehen sich allein aufgefördertes Altersvorsorgevermögen.Begünstigte EntnahmemöglichkeitSie können das geförderte Kapital dieses Vertragsteilweise oder vollständig für eine selbstgenutzteWohnimmobilie verwenden, ohne dass es hierdurchzu einer schädlichen Verwendung kommt.Bei einer teilweisen Entnahme müssen nach Entnahmenoch mindestens 3.000,- Euro gefördertesKapital im Vertrag verbleiben.Sie dürfen nach § 92 a EStG Kapital nur für folgendeZwecke entnehmen und müssen die folgendenMindestbeträge beachten :1. Zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum, oder zum Kauf oderder Ent schuldung von Genossenschafts an teilenan selbst genutztem Wohneigentum ; die Mindestentnahme beträgt dann 3.000,- Euro.2. Für die Finanzierung eines Umbaus einer Wohnungim Hinblick auf Barrierefreiheit bzw. Er füllungder Vorgaben nach DIN 18040 Teil 2. DieMin dest entnahme beträgt hierbei 6.000,- Euro,so fern der Umbau innerhalb von 3 Jahren nachAn schaffung oder Herstellung der Wohnung er -folgt ; andernfalls 20.000,- Euro.Eine begünstigte Wohnung ist dabei eine Wohnungin einem eigenen Haus, eine Eigentumswohnungoder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenenGenossenschaft. Die Wohnimmobilie musshierfür in einem EU oder EWR-Staat liegen, und esmuss sich um Ihre Hauptwohnung handeln oderIhnen muss ein lebenslanges Dauerwohnrecht nach§ 39 des Wohneigentumsgesetztes zustehen.Es besteht keine Pflicht, dass Sie das für dieseZwecke entnommene Kapital (Alters vorsorge-Eigenheimbetrag) wieder in einen Alters vor sorge vertragein zahlen. Diese Regelung gilt auch für bereitsbe stehende Verträge.Für die beschriebenen Zwecke können wir nur dannKapital auszahlen, wenn die Auszahlungsphase nochnicht begonnen hat. Außerdem müssen Sie dasausgezahlte Kapital zeitlich unmittelbar für selbstgenutztesWohneigentum verwenden.Wenn Sie das ausgezahlte Kapital dazu nutzen, umeine Wohnung ganz oder teilweise zu entschulden,gilt Folgendes : Sie können zu Beginn der Aus zahlungsphase das ausgezahlte Kapital kombinierenmit der Teilkapitalauszahlung in Höhe von bis zu30 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals.Nachgelagerte BesteuerungDas in der selbst genutzten Wohnung gebundenegeförderte Altersvorsorgevermögen wird nachgelagertbesteuert. Das geförderte Altersvorsor gevermögen versteuern Sie in der Regel, wenn dieAus zahlungsphase beginnt. Der späteste Terminist jedoch Ihr 68. Geburtstag. Die nachgela gerteBe steuerung erfolgt anhand von Beträgen, die in dasso genannte Wohnförderkonto eingestellt wurden.Ein fiktiver Mietvorteil fließt nicht in die Be steuerungein. Zu den Beträgen des Wohn förder kontos gehörtinsbesondere der Alters vor sorge-Eigenheimbetrag.Der Gesamtbetrag des Wohn förder kontos wird biszum Beginn der Aus zahlungsphase jährlich um zweiProzent erhöht. Dieser fiktive Zinsertrag ist späterGrund lage für die Be steuerung. Sie versteuern denBetrag mit ihrem indi viduellen Steuersatz. Sie könnenspäter wählen, ob Sie die Steuer schrittweisebe zahlen oder als einen einmaligen Betrag.Wenn Sie die Steuer schrittweise zahlen, ist der sogenannte Verminderungsbetrag nach § 92 a Absatz 2Satz 5 EStG Grundlage für die Be steuerung. DieserVerminderungsbetrag berechnet sich wie folgt : Derim Wohnförderkonto eingestellte Ge samt betrag wirdzeitlich verteilt. Hierzu wird der Gesamt be trag durchdie Anzahl von Jahren geteilt, die vom Besteuerungsbeginnbis zu Ihrem vollendeten 85. Lebensjahr anfallen.Der ausgerechnete Teil betrag bildet dann jedesJahr die Grundlage für die Be steuerung. Je nachBeginn erstreckt sich die Be steuerung in diesem Fallüber einen Zeitraum von 17 bis 23 Jahren.Wenn Sie die Steuer in einem einmaligen Betragzahlen, bildet der Auflösungsbetrag nach § 92 aAbsatz 2 Satz 6 EStG die Grundlage für die Be steuerung.Der Auflösungsbetrag spiegelt den Stand desWohnförderkontos zu Beginn der Aus zahlungs phasebzw. spätestens zum 68. Geburtstag wider. Er entsprichtdamit dem Kapital, das zu diesem Zeit punktim selbstgenutzten Wohneigentum gebunden undsteuerlich gefördert ist. Von diesem Auf lösungsbetragmüssen Sie 70 Prozent versteuern. WennSie die Steuer in einem einmaligen Betrag zah lenmöchten, müssen Sie dies spätestens zum Beginnder Besteuerung beantragen. Diesen Antrag stellenSie an uns. Wenn die Zentrale Zulagenstelle fürAlters vermögen Ihr Wohnförderkonto führt, stellenSie den Antrag an die Zentrale Zulagenstelle.Den einmaligen Steuerbetrag können Sie nur dannleisten, wenn Sie sich dazu verpflichten, Ihr Wohneigentum mindestens 20 Jahre lang zu behalten.016 10816 20 12/2013


Was geschieht, wenn Sie Ihr gefördertes Wohneigentumdauerhaft nicht mehr selbst nutzen ?Hierbei unterscheiden wir drei Fälle :1. Sie befinden sich noch in der Ansparphase :Dann lösen wir das Wohnförderkonto auf. Den imWohnförderkonto eingestellten Betrag müssen Siesofort versteuern.2. Sie befinden sich in der fiktiven Aus zah lungs phaseund haben sich für eine stufenweise Be steu erungentschieden :Dann lösen wir das Wohnförderkonto auf. Den imWohnförderkonto eingestellten Betrag müssen Siesofort versteuern.3. Sie befinden sich in der fiktiven Aus zah lungs phaseund haben sich entschieden, die Steuer in einem einmaligenBetrag zu zahlen :Wenn Sie Ihr gefördertes Wohneigentum innerhalbeiner Frist von 20 Jahren dauerhaft nicht mehrselbst nutzen, müssen Sie Steuern entrichten. DieFrist startet mit dem Beginn der Auszahlungsphase,spä testens jedoch mit Ihrem 68. Geburtstag. Der zuver steuernde Betrag ist abhängig davon, wie langeSie das Wohneigentum gehalten haben, als Sie dieSelbst nutzung aufgegeben haben. Inner halb von10 Jahren nach Beginn der Be steuerung bildet dasEin ein halbfache des noch nicht be steuerten Betragsdie Steuer grundlage. Bei Nutzungs aufgabe zwischen10 und 20 Jahren nach Besteuerungs beginnist der noch nicht besteuerte Betrag die Steuergrundlage.Lesen Sie hierzu § 22 Nr. 5 Satz 6 EStG.Sie müssen der zuständigen Stelle unverzüglichmelden, wenn Sie Ihr Wohneigentum dauerhaftnicht mehr selbst nutzen. Es ist die Stelle zuständig,die Ihr Wohnförderkonto führt.Tod des ZulageberechtigtenWenn Sie sterben, wird die Selbstnutzung derWohnimmobilie steuerlich aufgegeben. In diesemFall werden keine Zulagen zurückgefordert. Auch einesonstige steuerliche Förderung muss nicht zurückgezahltwerden. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch einWohnförderkonto geführt wird, ist dieses aufzulösen.Der Auflösungsbetrag ist noch Ihnen zuzurechnen,so dass in Ihrer letzten Ein kommensteuererklärungdie nachgelagerte Be steuerung vorgenommen wird.Wenn Sie sich für einen einmaligen Steuerbetragentschieden hatten, fällt keine nachgelagerte Be -steuerung des noch nicht erfassten Betrages an.Die steuerlichen Ausführungen basieren aufder derzeit bekannten Rechtslage. Wir könnenkeine Gewähr dafür übernehmen, dass sich diesteuer liche Beurteilung durch Gesetz gebung,Recht sprechung oder Erlasse der Finanz ver waltungnicht ändert. Solche Änderungen könnenauch rückwirkend eingeführt werden und dieoben be schriebenen steuerlichen Folgen nachteiligbe einflussen. Diese Zusammen fassungerhebt nicht den An spruch, sämtliche steuerlicheAspekte zu behan deln. Für Sie können aufgrundpersönlicher Umstände weitere steuerlicheRe gelungen von Bedeutung sein. Wenn dies fürSie von In teresse ist, wenden Sie sich bitte aneinen Ange hörigen der steuerberatenden Berufe.Dieser kann Sie entsprechend beraten.Stand : Dezember 2013Begriffserläuterungen für diesen AltersvorsorgevertragAltersvorsorge-EigenheimbetragDer Betrag, den Sie diesem Vertrag für selbstgenutztesWohneigentum entnehmen. Die Voraussetzungendazu sind in § 92 a und § 92 b desEinkommensteuer-Gesetzes geregelt.BarwertDer Barwert ist der Wert, den eine zukünftigeZahlung in der Gegenwart besitzt. Um den Barwertzu bestimmen, zinsen wir die zukünftige Zahlung(z. B. den festgeschriebenen Höchststand) ab.KapitaldeckungKapitalgedeckt bedeutet bei Altersvorsorge ver trägen:die Auszahlungen in der Auszahlungsphaseer folgen aus einem zuvor angesparten Vermögen.KleinbetragsrenteEine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die 1 Prozentder monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des ViertenBuches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. NähereInformationen hierzu entnehmen Sie § 93 Abs. 3 desEinkommensteuer-Gesetzes.PortfolioEin Portfolio bedeutet hier eine Zusammenstellungvon verschiedenen Investmentfonds.UnverzüglichUnverzüglich heißt nicht unbedingt sofort, sondernohne schuldhaftes Zögern.WohnförderkontoDas Wohnförderkonto wird gebildet, sobald Sie diesemVertrag einen Altersvorsorge-Eigenheimbetragentnehmen. Es dient als Basis für die nachgelagerteBesteuerung der entnommenen Beträge. Zu denBe trägen des Wohnförderkontos gehört insbesondereder Altersvorsorge-Eigenheimbetrag. Nähereshierzu entnehmen Sie § 92a des Einkommensteuer-Gesetzes.016 10816 20 12/2013


Informationen nach dem Gesetz über die Zertifizierung vonAltersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG)Ihr Altersvorsorgevermögen in Euro könnte sich in den ersten zehn Jahren wie folgt entwickeln :<strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> Dynamik, maximaler Ausgabeaufschlag 4,5 % (kann sich jederzeit durch Portfolioumschichtungen ändern)Laufzeitin JahrenWertentwicklung p.a.*eingezahlte Beträge in EUR 2 % 4 % 6 % 8 %1 1.200 1 171 1 194 1 217 1 2402 2.400 2 366 2 436 2 507 2 5803 3.600 3 585 3 728 3 875 4 0264 4.800 4 828 5 071 5 325 5 5885 6.000 6 095 6 468 6 862 7 2766 7.200 7 389 7 921 8 491 9 0987 8.400 8 708 9 433 10 217 11 066Berechnungsbeispiele8 9.600 10 053 11 004 12 047 13 1919 10.800 11 426 12 639 13 988 15 48710 12.000 12 825 14 338 16 044 17 966<strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> Balance, maximaler Ausgabeaufschlag 3,5 % (kann sich jederzeit durch Portfolioumschichtungen ändern)Laufzeitin JahrenWertentwicklung p.a.*eingezahlte Beträge in EUR 2 % 4 % 6 % 8 %1 1.200 1 182 1 194 1 217 1 2402 2.400 2 388 2 448 2 519 2 5913 3.600 3 619 3 751 3 899 4 0394 4.800 4 873 5 107 5 362 5 6025 6.000 6 153 6 517 6 912 7 2916 7.200 7 459 7 983 8 556 9 1147 8.400 8 790 9 508 10 298 11 0838 9.600 10 148 11 093 12 144 13 2109 10.800 11 534 12 743 14 102 15 50710 12.000 12 947 14 458 16 176 17 988*angenommene Wertentwicklung der FondsEs handelt sich um fiktive Berechnungsbeispiele gemäß § 7 Abs. 1, Satz 2, Nr. 2 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG). Wir haben Annahmen unterstellt. DieseAn nahmen können in der Realität anders aussehen. Bitte beachten Sie : Wertentwicklungen der Vergangenheiterlauben keine Prognose für zukünftige Ergebnisse. Das tatsächlich gebildete Kapital kann daherhöher oder niedriger ausfallen. Die Berechnungsbeispiele basieren auf einem regelmäßigen jährlichen Beitragvon 1.200,- EUR. Bei der Berechnung wurden die Abschluss- und Vertriebskosten gemäß der BesonderenBe din gungen für die <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> berücksichtigt. Für die Verwaltung des Altersvorsorgevertrages erhebenwir noch zusätzlich Depotgebühren gemäß der Hinweise auf die Höhe der Entgelte und Kosten. Die staatlichenFör derungen in Form einer jährlichen Zulage sowie des eventuell gewährten Sonderausgabenabzugeshaben wir nicht einberechnet. Bei der Übertragung des Altersvorsorgevertrages auf einen anderen Anbieterbe rechnen wir keine Wechselkosten. Eine Einwilligung nach § 10 a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG istVoraus setzung der Förderberechtigung für den dort genannten Personenkreis. Wir werden Sie einmal im Jahrschrift lich darüber informieren, ob und wie wir ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendungder ein gezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigen.016 10816 20 12/2013


VN_DV_AVVertriebsorganisationName der VertriebsorganisationBeraterdatenVollständiger Name / Firma und Anschrift des Beraters (alternativ Stempel)Postleitzahl / OrtStraße / Haus-Nr.KonsorteFil.-Nr. / V.-InfoDF_TRKD_AV_1 AnlegerAntrag auf die Eröffnung einer <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong>Kundendaten (bitte nur in Druckbuchstaben ausfüllen !)Anrede1-Herr2-FrauNameAlle Vornamen gemäß AusweisStaatsangehörigkeitGeburtsdatum (TT.MM.JJJJ)Abweichender GeburtsnameSteuer-IdentifikationsnummerGeburtsortGeburtslandAdresszusatzStraße, Hausnummer (Schriftverkehr wird an diese Anschrift gesandt)BerufLand Postleitzahl Wohnort–E-Mail AdresseTelefon tagsüberZF_TRZertifizierungDer Altersvorsorgevertrag <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basis renten ver trägen (AltZertG) am 14.12.2001von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Postfach 1253, D-53002 Bonn, mit Wirkung zum 01.01.2002 zertifiziert worden (Zertifizierungsnummer:000305). Die <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> wurde mit Genehmigung der BaFin vom 03.05.2005 nach § 14 Abs. 2 AltZertG umgestellt. Sie ist damit im Rahmen des § 10 a und des AbschnittXI des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob die <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> wirt schaftlich tragfähig, die Zusage derDeutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH erfüllbar ist und die Vertrags bedingungen zivil recht lich wirksam sind.Sollten aufgrund gesetzlicher Änderungen Anpassungen des Vertrages notwendig werden, kann die DeAWM insoweit einseitig Änderungen der Besonderen Bedingungen für die<strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> vornehmen. Dies gilt für Änderungen des Altersvermögensgesetzes (AVmG), des AltZertG oder für den Erlass einer Rechtsverordnung oder Verwaltungsrichtliniezur näheren Ausgestaltung des AVmG oder des AltZertG.016 10816 20 Stand : 12/2013Original an DeAWM / Kopie je für Vermittler / AnlegerSeite 1 von 4


BSP_TRBeispiel zur Berechnung Ihres EigenbeitragsMaximal geförderter Betrag (2.100,- EUR) – eigene Grundzulage (154,- EUR) = 1.946,- EURMonatsbeitrag :1.946,- EUR / 12= 163,- EURAP_TR+SEPARestliche MonateBeginn 7Regelmäßiger Eigenbeitrag(monatlich) 1 6 3 1 1 4 1Juni Laufendes JahrXinklusive Startmonat,- EUR=.,- EUR8 0 5Sonderzahlung im ersten Jahr,- EUR1.9 4 6,- EURAnsparphase (Anlageplan)Wahl des Anlagekonzeptes :<strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> Balance<strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> DynamikDie maximale Aktienquote beträgt 60 %.Die maximale Aktienquote beträgt 100 %.➤ Die regelmäßigen Zahlungen (Kaufauftrag) betragen:Regelmäßiger Beitrag. ,- EUR(Gemäß Zahlweise) monatlichvierteljährlich halbjährlich jährlichGefördert werden höchstens 2.100,- EUR proJahr inkl. aller staatlichen Zulagen.jeweils zum 5. des Monatsjeweils zum 20. des MonatsEinmalbeitrag im ersten Jahr :(Ein Einmalbeitrag ist nur in Kombination mit einemregel mäßigen Beitrag möglich. Er wird bei Vertragseröffnung eingezogen.)Meine regelmäßigen Zahlungensollen erstmals in 2 0. ,- EURvon meiner nachfolgend genanntenBankverbindung abgebucht werden.Dynamisierung :Ich beantrage widerruflich eine jährlicheErhöhung meiner Beiträge um 5 %Beginn der Auszahlungsphase :(Alter zwischen 62 und 67 ist möglich)AlterKein ZulagenantragIch möchte für diesen Altersvorsorgevertrag keinen Zulageantrag stellen. Ich verzichte somit auf staatliche Zulagen.Die DeAWM soll mich nicht weiter zum Thema „Zulagen“ informieren oder kontaktieren.Dies kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wieder ändern.SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC stehen in den Kontoauszügen)Ich ermächtige hiermit die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, Gläubiger-ID DE08DEU00000030380 Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrifteinzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Name des KontoinhabersVorname(n)Straße, HausnummerLand–PostleitzahlOrtIBANBICBank / KreditinstitutHinweis : Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.Ort, DatumUnterschrift KontoinhaberXX016 10816 20 Stand : 12/2013Original an DeAWM / Kopie je für Vermittler / AnlegerSeite 2 von 4


SE_TRErklärungen und Unterschriften des AnlegersIch/Wir beauftrage(n) die DeAWM für diesen <strong>TopRente</strong> Altersvorsorgevertrag ein Depot zu eröffnen. In diesem Depot werden die von mir eingezahlten Altersvorsorgebeiträgein Anteile an Fonds der Deutsche Bank Gruppe angelegt. Dies erfolgt nach Ermessen der DeAWM und ohne vorherige Einholung meiner Weisung nach dem von mir aus gewählten <strong>TopRente</strong> Anlagekonzept. Die DeAWM kann die prozentuale Aufteilung der Einzahlungen und des Anteilsbestandes in Investmentfonds im Rahmen des gewählten<strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> Anlagekonzepts jederzeit ändern. Dies gilt, wenn ihr dies unter Berücksichtigung von Rendite- und Sicherheitsaspekten als zweckmäßig erscheint. Insoweitist die DeAWM berechtigt, An- und Verkäufe vorzunehmen oder Fondsanteile umzutauschen.Für den Geschäftsverkehr gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> Depots und die Besonderen Bedingungen für die <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong>. Des Weiterengelten die Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds. Diese umfassen die wesentlichen Anlegerinformationen bzw. den Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungenbzw. Verwaltungsreglement/Satzung und den Jahres- und Halbjahresbericht (soweit veröffentlicht). Diese enthalten Angaben über den Ausgabeaufschlag, die Kosten undausführliche Risikohinweise. Die wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekt (einschließlich Vertragsbedingungen bzw. Ver waltungsreglement, Jahres- undHalbjahresbericht soweit veröffentlicht) finden Sie auf der Internetseite www.dws.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese Verkaufsunterlagen jederzeit auch gerne zusätzlichkosten los in Papierform zu.Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass mir/uns die wesentlichen Anleger infor mationen rechtzeitig vor Ver trags schluss kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> Depots, die Besonderen Bedingungen für die <strong>DWS</strong> <strong>TopRente</strong> sowie die genannten Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fondshabe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und anerkannt.US-Staatsbürger/US Resident(s) : Weiterhin erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir weder US-Staatsbürger – US Citizen(s) – noch US-Einwohner mit ständigem Aufenthaltsrecht– US Resident(s) – im Sinne der Definitionen für die Zwecke der US-Bundes gesetze über Wertpapiere, Waren und Steuern, einschließlich der jeweils gültigen Fassung derRegulation S zu dem Gesetz von 1933 (zusammen „US-Personen“) bin/sind und keine Fondsanteile für US-Personen halten und erwerben werde(n). Soweit ich/wir nachAbgabe dieser Erklä rung den Status einer US-Person nach den vorgenannten Vorschriften erlange(n) oder Fondsanteile für US-Personen halte(n) oder erwerbe(n), werde(n)ich/wir dies der depot führenden Stelle unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen <strong>DWS</strong> Depots, die ich/wir im Rahmen der Kundenverbindung nocheröffnen werde(n). Insbesondere erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir nicht nach dem Internal Revenue Code als US-Person steuererklärungspflichtig bin/sind.Geldwäschegesetz und wirtschaftlich Berechtigter : Ich bin/Wir sind verpflichtet, der depotführenden Stelle unverzüglich und unaufgefordert folgende Sachverhalte anzuzeigen:a) Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben und die nach dem deutschen oder luxemburgischen Geldwäschegesetz festzustellenden Angaben zurPerson oder den wirtschaftlich Berechtigten betreffen; und b) falls ich/wir bzw. ein unmittelbares Familienmitglied oder eine mir/uns bekanntermaßen nahe stehende Personim Sinne der Richtlinie 2006/70/EG der EG-Kommission vom 1. August 2006 ein wichtiges öffentliches, hohes politisches oder militärisches Amt (z. B. Regierungsmitglied,Parlamentsmitglied, Botschafter, General) ausübe(n) bzw. ausgeübt habe(n). Darüber hinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ausdrücklich, das von mir/uns gewünschte <strong>DWS</strong> Depotauf eigene Rechnung zu führen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen <strong>DWS</strong> Depots, die ich/wir im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung noch eröffnenwerde(n). Anderen falls teile(n) ich/wir der depotführenden Stelle den wirtschaft lich Berechtigten sofort mit. Das <strong>DWS</strong> Depot muss dann auf dessen Namen eröffnet wer den.Hinweis zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers : Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die depotführende Stelle zur Abgeltung von Vertriebsleistungendes Vermittlers Abschlusskosten und eventuell laufende Provisionen an den Vermittler weitergibt.Einwilligung in die Übermittlung und die Verarbeitung von Daten an die Deutsche Rentenversicherung Bund (Zentrale Zulagenstelle) : Ich/Wir willige(n) ein, dass die DeAWMdie erforderlichen Daten an die Zentrale Zulagenstelle übermittelt.Ort, DatumUnterschrift Anleger / 1. gesetzl. VertreterUnterschrift 2. gesetzl. VertreterXXXEinwilligung in die Führung eines Online-Depots : Ich/Wir willige(n) ein, sämtliche Informationen („Abrechnungsinformationen“) zu getätigten Umschichtungen/Umsätzen(einschließlich Ein zahlungen) oder zu Bestands ver ände rungen auf meinem <strong>DWS</strong> Depot in den elektronischen Postkorb meines/unseres Online-Zugangs für mein <strong>DWS</strong> Depoteingestellt zu bekommen, den ich/wir unter der Adresse www.dws.de ab rufen kann/können. Nach Eröffnung des Altersvorsorgevertrages erhalte(n) ich/wir eine PIN und eineTAN, mit der ich/wir Zugang zu dem <strong>DWS</strong> Depot Online bekomme(n).Hinweis zu den Abschluss- und Vertriebskosten : Ich/Wir bestätige(n), vor Vertragsabschluss die in den Besonderen Bedingungen für Altersvorsorgeverträge genanntenInfor mationen zu den im Vertrag enthaltenen Abschluss- und Vertriebskosten zur Kenntnis genommen zu haben. Weiter bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir den Ausweis derin den Vertrag einkalkulierten Kosten einschließ lich der Verwaltungskosten durch Aushändigung eines schriftlichen Angebots zum vorliegenden Antrag erhalten habe(n).Ich/Wir wurde(n) darüber informiert, dass und in welcher Form die Abschluss- und Vertriebskosten zu Beginn des Vertrages erhoben werden. Mir/Uns ist bewusst, dass dieserAlters vorsorgevertrag als langfristige Altersvorsorge ausgestaltet und insbesondere eine Reduzierung der vereinbarten Beiträge nach den ersten fünf Laufzeitjahren des Altersvorsorgevertrages sowie eine Kündigung zu Beginn der Laufzeit mit erhöhten Kosten verbunden sein kann, da vom Anleger bereits getilgte Abschluss- und Vertriebskostennicht zurückerstattet werden.Ort, DatumUnterschrift Anleger / 1. gesetzl. VertreterUnterschrift 2. gesetzl. VertreterXLP_AV_FFMXXLegitimationsprüfung (bitte ALLE Angaben ausfüllen)Anleger / gesetzlicheVertreter(Name, Vorname)Art des AusweisesPersonalausweisReisepassStaatsangehörigkeit*PersonalausweisReisepassStaatsangehörigkeit*Nr. / AktenzeichenAusstellende Behörde,AusstellungsdatumAusweis gültig bisGeburtsort *Geburtsland *Geburtsdatum*Eine Ausfertigung dieses Antrages wurde dem/den Kunden ausgehändigt, diegesetz lich vorgeschriebene Legitimationsprüfung durchgeführt und die vorstehendenIdentifikationsdaten des/der Kunden bestätigt. Bei Depots für Minderjährige istfür den Anleger ein amtlicher Existenznachweis (z. B. Geburtsurkunde) zu erbringen,der diesem Antrag beiliegt.* Sofern der Anleger minderjährig ist, sind hier die Daten des/der gesetzlichen Vertreter(s) anzugeben.Andernfalls sind diese Datenfelder nicht auszufüllen.Minderjährigen-Passus_TRX Stempel und Unterschrift des VermittlersDie wesent lichen An leger informationen bzw. der Ver -kaufs prospekt wurde(n) dem Kunden zur Ver fü gungge stellt. Alle bekannt werdenden Änderungen zu Kundendaten, insbesondere US-Indizien, werden der depotführenden Stelle umgehend mitgeteilt.Bei Minderjährigen sind immer die Unterschriften und Legitimationsprüfungen aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (Nachweis bei alleiniger Vertretungsberechtigung !).Zusätzlich ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen beizufügen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Kopie des Personalausweises des☞ Minderjährigen beizufügen.016 10816 20 Stand : 12/2013Original an DeAWM / Kopie je für Vermittler / AnlegerSeite 3 von 4


DS_KD_1AnlegerKundendatenAnleger NameAlle Vornamen gemäß AusweisGeburtsdatumDS_AV_FFMHinweise zur Datenverarbeitung und GesprächsaufzeichnungDie Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH (nachfolgend „depotführende Stelle“ genannt) informiert Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenenDaten und über die Aufzeichnung von Telefongesprächen. Unter dem Abschnitt „Erklärungen und Unterschriften des Anlegers“ dieses Depoteröffnungsantragsbestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift Folgendes :a) dass Sie diese „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ zur Kenntnis genommen haben undb) dass Sie mit dieser Datenverarbeitung und den Gesprächsaufzeichnungen einverstanden sind. Sie können jederzeit Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenenDaten erlangen und diese berichtigen.1. Datenverarbeitung durch die depotführende StelleDie depotführende Stelle verarbeitet Daten zum Zweck der Depotführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung. Dies betrifft die in diesem Antrag enthaltenen Daten sowie alleDaten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich sind.2. Datenweitergabe an / Datenverarbeitung durch den Vermittler sowie dessen VertriebsorganisationUm eine umfassende Beratung und Betreuung zu ermöglichen, arbeiten die depotführende Stelle und der für Sie zuständige Vermittler sowie dessen Vertriebsorganisation zusammen.Den für Sie zuständigen Vermittler sowie dessen Vertriebsorganisation können Sie diesem Depoteröffnungsantrag entnehmen. Damit der für Sie zuständige VermittlerSie bei allen Finanzdienstleistungen, z. B. Wertpapier- oder Altersvorsorgeprodukten, umfassend beraten und betreuen kann, leitet die depotführende Stelle Ihre persönlichenDaten innerhalb der Europäischen Union für die weitere Verarbeitung an diesen Vermittler sowie dessen Vertriebsorganisation weiter. Ferner stellt die depotführende Stelle dieseDaten dem Vermittler und seiner Vertriebsorganisation ggf. auch zum telefonischen und elektronischen Abruf bereit. Soweit zur Beratung und Betreuung erforderlich, dürfen diefolgenden vertraulichen Daten übermittelt werden :• Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf) ;• Depotinformationen(Depotübersichten/-umsätze, Produktabschlüsse /-ausgestaltung, z. B. Konditionen, Zahlungsverkehrsvereinbarungen, Online- / Telefon-Banking,Vertretungsberechtigungen) ;• Bonitäts- und Vermögensdaten (ggf. Einkommen, Vermögensverhältnisse, Anlageziele, Wertpapiererfahrung).Hinsichtlich dieser Daten entbinden Sie die depotführende Stelle von ihrer Vertraulichkeitspflicht. Die Unterzeichnung der Einwilligung in die Datenweitergabe an den Vermittlerbzw. dessen Vertriebsorganisation ist freiwillig. Sie kann jederzeit ohne Einfluss auf die Geschäftsbeziehung mit der depotführenden Stelle widerrufen werden.3. GesprächsaufzeichnungenDie zwischen Ihnen und der depotführenden Stelle übermittelte Telefonkommunikation kann zum Nachweis kommerzieller Transaktionen (z. B. im Falle von Beschwerden,Streitfällen) auto matisch aufgezeichnet werden. Die Aufbewahrung dieser Daten ist auf die Dauer von sechs Monaten begrenzt. Bei etwaigen Streitfällen verlängert sich dieFrist bis zur end gült igen Beendigung der Angelegenheit.DS_SEErklärungen und Unterschriften des Anlegers zu den vorstehenden„Hinweisen zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“Ich/Wir bestätige(n) hiermit, dass ich/wir in diesem Depoteröffnungsantrag unter dem vorstehenden Abschnitt „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“über die Ver arbeitung meiner/unserer Daten und die Möglichkeit der depotführenden Stelle zur Aufzeichnung von Telefongesprächen informiert wurde(n). Ich/Wir erteile(n)unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Bedingungen folgende Einwilligungen :Ich/Wir willige(n) ein, dass meine/unsere Daten von der depotführenden Stelle verarbeitet werden. Weiterhin willige(n) ich/wir ein, dass die depotführende Stelle meine/unsereDaten zur weiteren Verarbeitung an den Vermittler bzw. dessen Vertriebsorganisation weitergibt. Ich/Wir entbinde(n) die depotführende Stelle hinsichtlich dieser Daten vonihrer Vertraulichkeitspflicht. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen und anerkannt, dass die depotführende Stelle berechtigt ist, die mit mir/uns geführten Telefongesprächeaufzuzeichnen und für eine bestimmte Dauer aufzubewahren.Ort, DatumUnterschrift Anleger / 1. gesetzl. VertreterUnterschrift 2. gesetzl. VertreterXXX016 10816 20 Stand : 12/2013Original an DeAWM / Kopie je für Vermittler / AnlegerSeite 4 von 4


Vollmacht zur Beantragung der Altersvorsorgezulage(Dauerzulageantrag)Gültig abDaten des Antragstellers :NameStraßeGeburtsdatum20JJDie Frist für die Beantragung der Altersvorsorgezulage endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf dasBeitragsjahr folgt (§ 89 EStG). Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichenFeiertag so endet die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 108 Abs. 3 Abgabenordnung (AO)).VornamePostleitzahl/OrtSozialversicherungs-/ZulagenummerZuständiges Finanzamt * Steuernummer / Steuer-Identifikationsnummer/TIN/Deutsche Asset &Wealth ManagementInvestment GmbHMainzer Landstr. 178 - 19060327 Frankfurt am MainPostanschrift :60612 Frankfurt am MainArt der ZulageberechtigungIch bin derzeit unmittelbar zulageberechtigt. Unmittelbar zulageberechtigt sind Personen, die im jeweiligen Förderzeitraum in einer inländischen gesetzlichen Rentenversicherungpflichtversichert waren.Abweichend hiervon bin ich derzeit mittelbar zulageberechtigt. (Füllen Sie in diesem Fall bitte auch unbedingt die Angaben zum Ehepartner/Lebenspartner** aus.)Beamtenstatus (Bitte geben Sie in diesem Fall eine Einwilligung fristgemäß zur Übermittlung Ihrer Einkommensdaten gegenüber der zuständigen Stelle ab, z. B. Dienst herrenoder der die Versorgung anordnenden Stelle.)Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftAK-MitgliedsnummerDaten des Ehepartners/Lebenspartners : (Nur erforderlich, wenn der Antragsteller mittelbar zulageberechtigt ist, die Kinderzulage durch Zustimmungdes Ehepartners/Lebenspartners auf den Antrag steller über tragen wird oder Kindergeldberechtigter undHerrFrauAntrag steller nicht identisch sind.)Name/Titel Vorname GeburtsnameGeburtsdatumStaatsangehörigkeitGeburtsortSozialversicherungs-/ZulagenummerSteuer-Identifikationsnummer/TINDaten der Kinder :Kinderdaten Kind 1 Kind 2 Kind 3 Kind 4Vorname, NameGeburtsdatumSteuer-Identifikationsnummer/TINFamilienkasseKindergeldnummerAnspruchszeitraum (für dasbeantragte Kalenderjahr)MM 20JJ - MM 20JJ MM 20JJ - MM 20JJ MM 20JJ - MM 20JJ MM 20JJ - MM 20JJKindergeldberechtigterZustimmung der EhefrauIch stimme zu, dass mein von mir nicht dauernd getrennt lebender Ehemann – bis auf Widerruf meinerseits – für die ihm zugeordneten oben genannten Kinder die Kinderzu lage erhält.Der Widerruf muss spätestens am 31. Dezember des Beitragsjahres, für das die Zustimmung nicht mehr gelten soll, bei der Deutsche Asset & Wealth Manage ment Investment GmbHvorliegen. (Die Unter schrift ist nur erforderlich, wenn bei verheirateten Eltern der Ehemann die Kinderzulage beantragt.)Ort, DatumUnterschrift der EhefrauSFFM 106 09/ 2013Vollmacht zur automatischen Beantragung der AltersvorsorgezulageIch bevollmächtige die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH bis auf Weiteres, die Altersvorsorgezulage für meinen Altersvorsorgevertrag für jedes Beitragsjahrbei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen. Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse, die zur Erhöhung (z. B. durch Geburt eines Kindes),Minderung oder Wegfall des Zulage anspruchs führt, werde ich der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH unverzüglich mitteilen. Meine Vollmacht werde ichvor Ablauf des Beitragsjahres widerrufen, für das die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH keinen Antrag auf Altersvorsorgezulage stellen soll.Mir ist bewusst, dass anfallende Zulagen von einer staatlichen Behörde, der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) berechnet und gewährt werden. Die ZfA handelt dabeinicht unter der Verantwortung der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH.Ort, DatumUnterschrift des Antragstellers (bei Minderjährigen Unterschriften der gesetzlichen Vertreter)* Freiwillige Angabe** Lebenspartner bezeichnet Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.016 10816 20 12/2013


Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> Depots1. <strong>DWS</strong> DepotDie Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH,Frankfurt, oder die <strong>DWS</strong> Invest ment S.A., Luxem bourg, (nachstehend„depotführende Stelle“ ge nannt) eröffnet für denAnleger (Privatkunde i. S. d. Wert pa pier han dels gesetzes bzw.des Luxemburger Gesetzes über den Fi nanz sektor vom 5. April1993), soweit nichts anderes ver ein bart auf An trag ein <strong>DWS</strong>Depot. Bei dem <strong>DWS</strong> Depot han delt es sich um ein Wert papierdepot.Zu sätz lich kann die depot füh rende Stelle, ohne dass eshierfür eines Antrages des Anle gers bedarf, inner halb des <strong>DWS</strong>Depots Geld markt fonds auf neh men, die auf die Fonds währungder jeweiligen auf Antrag des Anlegers ge wählten Investmentfondslauten. Sollten in einer Fonds währung aus Sicht der depotführendenStelle keine ge eigneten Geld markt fonds verfügbarsein, so kann statt dessen auch ein kurz lauf ender Renten fondsauf ge nom men wer den. Die aktuell von der depot führendenStelle für die jewei ligen Fonds währungen vor ge sehenen Geldmarktfonds (bzw. kurzlauf enden Ren ten fonds) sind im Preisverzeich nis / Kondi tionen tableau ge nannt. Die darin enthaltenenAngaben können ohne Mit wirkung und ohne Infor mation desAnlegers durch die depotfüh rende Stelle geändert werden. Erteiltder Anleger der depot führen den Stelle einen Auf trag, so sinddie zu diesem Zeitpunkt im Preis ver zeich nis / Kon di tionen ta b-leau enthaltenen Angaben maßge bend. Dem Anleger wird aufWunsch von der depotführenden Stelle jederzeit ein aktuellesPreisverzeichnis / Konditionen tableau zur Ver fügung ge stellt. DerAnleger hat gegenüber der depot füh ren den Stelle zu Beginnder Geschäftsbeziehung genaue Angaben über seine Identitätgemäß den Vorgaben des Eröffnungs antra ges zu machen. Diedepot führende Stelle kann zu Beginn der Ge schäfts beziehungsowie im weiteren Verlauf zu sätz liche Anga ben und Unterlagenzur Identitätsfeststellung oder zu sonstigen Zwecken verlangen,sofern dies im Hinblick auf die Erfüllung ihrer gesetzlichenPflichten oder im Rahmen der Ge schäfts be ziehung er forder lich ist.2. Ausgabe und Rücknahme von AnteilenDie Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt nach den für denjeweiligen Fonds von der Ver waltungs gesellschaft getroffenen undim Ver kauf sprospekt veröffentlichten Bedingungen. Sofern keinegegenteilige Weisung des Anlegers vorliegt, können einge hendeZahlungen gegebenenfalls bis zum nächsten Ausgabetag von derdepotführenden Stelle gehalten werden.3. Aufträgea) Execution Only / AusführungsgeschäftDie depotführende Stelle führt Aufträge nach den Grundsätzenvon „Execution Only“, d. h. ohne Beratung, aus. Demnach erteiltdie depotführende Stelle bei der Ausführung von Aufträgenweder Empfehlungen für den Kauf noch für den Verkauf vonAnteilen, sondern leitet Aufträge lediglich an die entsprechendeAbwicklungsstelle weiter. Die depotführende Stelle geht davonaus, dass der Anleger – soweit erforderlich – eine Beratung undAuf klärung vor Erteilung der Aufträge erhalten hat. Auch eineAnge messen heitsprüfung findet im Rahmen des Execution Onlynicht statt. Es gelten die Verkaufs unterlagen der jeweiligen Fonds(„Wesent liche Anleger infor mationen“ und Verkaufsprospektein schließlich Vertrags be dingungen bzw. Ver waltungs reglement/ Satzung sowie der letzte ver öffent lichte Jahres- und Halbjahresbericht), die von der depot führenden Stelle online unterwww.dws.de zur Ver fügung gestellt werden. Auf ausdrücklichenWunsch des Anle gers werden diese auch per E-Mail oder postalischzur Verfügung gestellt.b) Beschränkung auf von der depotführenden Stelle angeboteneFondsanteileDie depotführende Stelle nimmt Aufträge zum Kauf oder Verkaufvon Fonds anteilen nur entgegen, sofern die Fondsanteile von derdepotführenden Stelle angeboten werden. Eine Übersicht dervon der depotführenden Stelle vertriebenen Investmentfondsist bei der depotführenden Stelle erhältlich. Die depotführendeStelle kann die Annahme von Aufträgen sowie die Aus führungvon Aufträgen davon abhängig machen, dass der Depotinhaberbestimmte Erklärungen abgibt und diese ggf. auch auf Verlangender depotführenden Stelle einmalig oder regelmäßig wiederholt.c) Form von AufträgenAufträge jeder Art sind schriftlich zu erteilen, soweit nicht mit derdepotführenden Stelle vorher eine andere Vereinbarung getroffenworden ist. Eine telekommunikative Übermittlung (z. B. perTelefax oder E-Mail) ist zur Wahrung der Schriftform nicht ausreichend.In folgenden Fällen kann der Auftrag abweichend auch perTelefax übermittelt werden :- Auftrag zum Kauf von Fondsanteilen- Auftrag zum Umtausch von Fondsanteilen- Auftrag zur Änderung von regelmäßigen Zahlungen- Auftrag zum Verkauf von Fondsanteilen sofern der Verkaufserlösauf eine vorher schriftlich vereinbarte Referenzbankverbindungdes Anlegers ausgezahlt wird.d) Ausführungsgeschäft / Beauftragung eines Dritten zur Aus führungeines Kaufs oder VerkaufsBei Kauf- und Verkaufsaufträgen des Anlegers schließt diedepotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit derjeweiligen Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft(Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt eine dritte Person,ein Aus führungs geschäft abzuschließen. Soweit Einzahlungsbeträgedes Anlegers zum Erwerb eines vollen Anteils nicht ausreichen,schreibt die depotführende Stelle den entsprechendenAnteilsbruchteil in vier Dezimalstellen nach dem Komma gut.e) Preis des AusführungsgeschäftesDie depotführende Stelle rechnet gegenüber dem Kunden denPreis des Ausführungsgeschäftes ab. Die Details zur Berechnungergeben sich aus dem Verkaufsprospekt und den sonstigenVerkaufs unter lagen des jeweiligen Fonds.f) Bearbeitung / WertermittlungstagEingehende Verkaufs- oder Kaufaufträge werden von der depotführendenStelle unverzüglich, spätestens an dem auf denEingang bei der depotführenden Stelle folgenden Bankarbeitstag(am Ort der Depotführung) bearbeitet. Unter Bearbeitung istdie Weitergabe des Auftrags zur Ausführung an die jeweiligeVerwaltungsgesellschaft, deren Ver wahr stelle, einen Cleareroder einen Dritten, der mit der weiteren Ausführung beauftragtwird, zu ver stehen. Der Ausführungszeitpunkt sowie der demAus führungsgeschäft zugrunde liegende Aus führungs preis liegennicht im Einflussbereich der depot führenden Stelle. DieEinzelheiten dazu ergeben sich aus dem Ver kaufs prospekt undden sonstigen Verkaufs unter lagen des jeweiligen Fonds. Wird derAuftrag nicht ausgeführt, so wird die depotführende Stelle denAnleger darüber unverzüglich informieren.g) Kaufaufträge mittels ÜberweisungenÜberweisungen müssen die Angabe einer von der depotführendenStelle mitgeteilten <strong>DWS</strong> Depot nummer, Portfolionummeroder Investment fonds nummer enthalten und werden alsKaufaufträge für die entsprechenden Fondsanteile behandelt.Sofern die Gutschriftanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werdenkann, wird die depotführende Stelle Aufträge zum Erwerbvon Fondsanteilen unverzüglich, spätes tens am nächstfolgendenBankarbeitstag, an die jeweilige Abwicklungsstelle weiterleiten.Soweit Ein zahlungsbeträge des Anlegers den Ausgabepreis einesAnteils über oder unterschreiten, schreibt ihm die depot führendeStelle einen entsprechenden Bruchteil in vier Dezimalstellen nachdem Komma gut. Wird eine Einzahlung vor Bestätigung der jeweiligenDepot eröffnung geleistet, so wird der Aus gabe preis desnächstmöglichen Ausgabetages nach Depot eröffnung zugrundegelegt.016 10816 20 12/2013


h) VerkaufsaufträgeAufträge zum Verkauf von Fondsanteilen müssen die Investmentfondsnummerenthalten. Sollen alle verwahrten Anteile eines<strong>DWS</strong> Depots verkauft werden, so genügt die Angabe der <strong>DWS</strong>Depotnummer. Verkaufsaufträge, die auf einen bestimmtenBetrag lauten, werden von der depotführenden Stelle in Aufträgezum Verkauf von Anteilen umgewandelt.i) Währung von Ein- und Auszahlungen / Umtausch von WährungenZahlungen des Anlegers an die depotführende Stelle undZahlungen der depotführenden Stelle an den Anleger habenstets in EURO zu erfolgen. Zahlungen, die in einer anderenWährung als EURO erfolgen, werden von der depotführendenStelle zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs in EURO umgerechnet.Beauftragt der Anleger die depotführende Stelle zumErwerb von Anteilen eines Fonds, der in einer anderen Währungals EURO geführt wird, so ist die depotführende Stelle berechtigt,den hierfür vom Anleger angeschafften EURO-Betrag zum jeweilsaktuellen Umrechnungskurs in die jeweilige Währung umzurechnen.Sofern die Zahlung in Fondswährung geleistet wird, erfolgtkeine Umrechnung.j) Zuordnung zu einem Anlegertyp / NichtausführungAbhängig vom Vertriebsweg kann eine Zuordnung des Anlegerszu einem Anlegertyp erfolgen. Die depotführende Stelle behältsich vor, Aufträge nicht auszuführen, sofern die Anlageklasse(Risikoprofil) des zu erwerbenden Fonds mit dem Anlegertypnicht vereinbar ist. In diesem Falle wird die depotführende Stelleden Anleger unverzüglich informieren.k) Aufträge zum Umtausch von FondsanteilenSoweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preis ver zeichnis/ Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist ein Umtauschvon Anteilen zu den darin festgelegten Konditionen möglich.Ansonsten wird ein Auftrag zum Umtausch als ein Verkaufsauftragund nachfolgender Kaufauftrag behandelt. Als Folge dieser Aufteilungkönnen keine besonderen Umtausch konditionen gewährtwerden.l) VerfügungenDer Anleger kann über seine Anteile und Anteils bruchteile ganzoder teilweise verfügen. Eine Aus lieferung oder Übertragung vonAnteilen in ein Wert papierdepot einer anderen depotführendenStelle ist nur für ganze Anteile möglich. Bei Anteils bruchteilenbesteht nur ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwertes.m) LastschriftverfahrenSoweit Kaufaufträge per Lastschrift ausgeführt werden sollen,ist die Erteilung eines depotbezogenen Mandats erforderlich.Der Zahlungspflichtige wird rechtzeitig über die Einrichtung desMandats sowie die entsprechende Mandatsreferenz unterrichtet.Bestehende Einzugsermächtigungsverfahren können von derdepotführenden Stelle nach vorheriger schriftlicher Ankündigungjederzeit in SEPA-Mandate umgewidmet werden.4. Anteilsregister, Eigentum, Miteigentum,GirosammelverwahrungFührt die für die Ausgabe von Anteilen zuständige Stelle einAn teils register, wird die depotführende Stelle dort für den Anle gerals Anteilsinhaber eingetragen. Im Falle der <strong>DWS</strong> Investment S. A.als depotführende Stelle werden dann in diesem Falle die Anteiletreuhänderisch für die jeweiligen Anleger gehalten. Sofern in diesesAnteilsregister zwingend nur der jeweils Letztbegünstigteeingetragen werden kann, wird die depotführende Stelle dieEintragung im Namen des Anlegers vornehmen lassen. Die erworbenenAnteile sind in diesem Falle Eigentum des Anlegers undwerden auch nicht treuhänderisch gehalten.Soweit für einen Fonds von der für die Ausgabe von Anteilenzuständigen Stelle keine Anteilsbruchteile ausgegeben werden,erwirbt der Anleger, sofern dieser selbst in das Anteilsregisterdes Fonds ein ge tragen wird, Miteigentum an einem etwa bestehendenGemeinschaftsdepot aller Inhaber von Anteilsbruchteilenbei der depotführenden Stelle. Die depot führende Stelle gibtAnteile, für die kein Anteils register besteht, für den Anleger inGirosammeldepotverwahrung.5. Anschaffung und Verwahrung vonFonds anteilen im AuslandDie depotführende Stelle schafft Anteile im Ausland an, wenn siedirekt oder über einen Dritten Kaufaufträge über Anteile im Auslandoder Kaufaufträge über ausländische Fondsanteile ausführt. Diedepotführende Stelle wird die im Ausland ange schafften Anteileim Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderenausländischen Verwahrer beauftragen. Die Verwahrung unterliegtden Rechts vorschriften und Usancen des Ver wahrungsortes undden für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen. Die depot führende Stellewird sich nach pflicht ge mäßem Ermessen unter Wahrung derInteressen des Anle gers das Eigentum oder Miteigentum anden Fonds anteilen oder eine andere im Lagerland übliche, vergleichbareRechts stellung verschaffen und diese Rechtsstellungtreuhänderisch für den Anleger halten. Hierüber erteilt sie demAnleger Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unterAngabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapierebefinden (Lagerland). Die depotführende Stelle braucht dieAus lieferungsansprüche des Anlegers aus der ihm erteiltenWR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenenDeckungs bestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht ausden im Lagerland für den Anleger und für die depotführende Stellever wahrten Anteilen derselben Gattung. Der Anleger trägt in diesenFällen daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteileund Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von höhererGewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstigevon der depotführenden Stelle nicht zu vertretenden ZugriffeDritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen vonhoher Hand des In- und Auslandes treffen sollten. Hat der Anlegernach dem vorhergehenden Absatz Nachteile und Schäden amDeckungsbestand zu tragen, so ist die depotführende Stelle nichtver pflichtet, dem Anleger den Kaufpreis zurückzuerstatten.6. AusschüttungenAusschüttungsbeträge werden von der depotführenden Stelle– ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern – ohnege sonderten Auftrag in Anteilen des betreffenden Fonds wiederangelegt(„auto matische Wiederanlage”). Die automatischeWieder anlage erfolgt unverzüglich nach Gutschrift der Ausschüttungsbeträge auf dem Konto der depot führenden Stelle.Die automatische Wieder anlage erfolgt ohne Aus gabeauf schlagzum jeweils gültigen Anteilwert am Ausführungstag. Sofern fürbestimmte Fonds keine direkte Wiederanlage von der depotführendenStelle vorgesehen ist, werden die Ausschüttungen– ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern – in gleicherFondswährung in dem jeweils von der depot führenden Stelle fürden Anleger ausgewählten Geld markt fonds (bzw. kurzlaufendenRenten fonds) in Fonds währung angelegt. Einzelheiten werden imPreis ver zeichnis / Konditionentableau geregelt. Die entsprechendeKauforder wird von der depot führenden Stelle an die jeweiligeAb wick lungs stelle unverzüglich, spätestens am nächst folgendenBank arbeitstag, weiter geleitet.7. AbrechnungenDie depotführende Stelle übermittelt dem Anleger spätestensam ersten Geschäftstag nach der Aus führung des Auftrags fürjeden getätigten Umsatz eine Abrechnung. Soweit der AnlegerFondsanteile durch regelmäßige Einzahlungen erwirbt, wird diedepotführende Stelle den jeweils aktuell geltenden rechtlichenAnforderungen zur Abrechnungserstellung in geeigneter Formnachkommen.* In jedem Fall erhält der Anleger nach Ablaufeines Jahres eine Aufstellung der im Kalenderjahr eingetretenenVeränderungen.* Wurde keine Einzelabrechnung erteilt, erstellt die depotführende Stelle spätestens sechs Monate nach Versand der letzten Abrechnung eine Aufstellungder getätigten Umsätze.016 10816 20 12/2013


8. Gemeinschaftliches WertpapierdepotÜber ein gemeinschaftliches <strong>DWS</strong> Depot kann jeder Inha berallein verfügen, es sei denn, dass einer der Wert papier depotinhaberoder alle gemeinsam der depotführenden Stelle schriftlicheine gegenteilige Weisung erteilt haben. Alle Anleger desgemeinschaftlichen Depots sind gegenüber der depotführendenStelle gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten aus demgemeinschaftlichen Depot haftbar, unabhängig davon, ob solcheVerbindlichkeiten gemeinsam oder einzeln von ihnen eingegangenwurden.9. Verfügungsberechtigung nach dem Toddes AnlegersDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 08. Oktober2013 (Az.: XI ZR 401/12) eine AGB-Regelung für unwirksamerklärt, die der Klausel in Nr. 9 unserer AllgemeinenGeschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> Depots ähnelt.Bitte betrachten Sie daher auch die Regelung in Nr. 9unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong>Depots als gegenstandslos. Für die Klärung der Ver fügungsberechtigungin Nachlassfällen gelten die gesetzlichenVorschriften. Die depotführende Stelle wird sichauch nicht auf die Regelung in Nr. 9 der AllgemeinenGeschäftsbedingungen für <strong>DWS</strong> Depots berufen.Nach dem Tod des Anlegers kann die depotführende Stelle zurKlärung der Verfügungsberechtigung die Vorlage eines Erbscheins,eines Testaments voll streckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendigerUnterlagen verlangen ; fremdsprachige Unterlagen sindauf Verlangen der depotführenden Stelle in deutscher Übersetzungvorzulegen. Die depotführende Stelle kann auf die Vorlage einesErbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift derletztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehörigerEröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die depotführende Stelledarf denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstreckerbezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen undinsbesondere mit befreiender Wirkung Zahlungen an ihn leisten.Dies gilt nicht, wenn der depotführenden Stelle bekannt ist, dassder dort Genannte (z. B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeitdes Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr diesinfolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.10. Entgelte und AuslagenFür die Führung des <strong>DWS</strong> Depots kann ein Entgelt berechnetwerden. Die jeweilige Höhe ist im Preis ver zeich nis / Kon di tionen -tableau der depotführenden Stelle enthalten. Für die im Preisverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag desAnlegers oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden,und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütungzu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarunggetroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Der Anleger trägtaußerdem alle Auslagen, die anfallen, wenn die depotführendeStelle in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interessetätig wird (insbesondere Kommunikationskosten wie Telefon undPorto).11. Information des Anlegers überVertriebs folge provisionena) Die depotführende Stelle erhält im Zusammenhang mitWertpapiergeschäften, die sie mit Anlegern über Investmentanteileabschließt, für den Vertrieb dieser Wertpapiere um satzabhängige Zahlungen (Vertriebsfolgeprovisionen) von den Wertpapieremittenten (in- und ausländische Verwaltungs ge sell schaftenein schließlich Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe). DieVertriebsfolgeprovisionen fallen im Zusammenhang mit demVerkauf von Investment anteilen an den Anleger an. Sie werdenvon den Emittenten dieser Wertpapiere aus den von ihnen ver ein -nahmten Ver waltungs vergütungen als wiederkehrende, bestandsabhängigeVergütung an die depot führende Stelle geleistet. DieHöhe der Vertriebs folge provision beträgt derzeit in der Regel beiRenten fonds zwischen 0,1 % und 0,7 % p. a., bei Aktien fondszwischen 0,3 % und 1,0 % p. a. und bei offenen Immobilien fondszwischen 0,2 % und 0,6 % p. a. des von der depot führendenStelle verwahrten Gesamtbestands des jeweiligen Wertpapiers.Einzel heiten zu Art und Höhe der Vertriebs folge provision für einkonkretes Wertpapiergeschäft teilt die depotführende Stelledem Anleger jederzeit auf Nachfrage mit; im Falle der Anlageberatungdurch die depotführende Stelle unaufge fordert vor demAbschluss eines jeden Wert papier geschäftes.b) Ist nicht die depotführende Stelle Berater und kommt derAbschluss von Wertpapiergeschäften über Investmentanteile durcheinen Dritten als Vermittler oder Berater zustande, leitet die depotführendeStelle an den Dritten oder dessen Vertriebsorganisationim Regelfall zwischen 80 % und 95 % der oben unter Ziffer 11.a)genannten Vertriebsfolgeprovisionen weiter, wenn es sich hierbeium einen Vertriebspartner der depotführenden Stelle handelt. Diedepotführende Stelle teilt dem Anleger jederzeit auf NachfrageEinzelheiten zu Art und Höhe dieser Zahlungen und derenEmpfänger für ein konkretes Wertpapiergeschäft mit.12. Verrechnung oder Verkauf von AnteilenEntgelte, Auslagen und Kosten können mit Zahlungen verrechnetsowie durch den Verkauf von Anteilen bzw. Anteilsbruchteilen inentsprechender Höhe gedeckt werden.13. Haftung der depotführenden Stelle ; Mitverschulden desAnlegersa) HaftungsgrundsätzeDie depotführende Stelle haftet bei der Erfüllung ihrer Ver pflichtungenfür jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen,die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Hat derAnleger durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzungder in Nr. 14 – 17 dieser Geschäftsbedingungen auf geführtenMitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit verschuldens,in welchem Umfang die depotführende Stelle undder Anleger den Schaden zu tragen haben.b) Weitergeleitete DepotaufträgeWenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Formausgeführt wird, dass die depotführende Stelle einen Dritten mitder weiteren Erledigung beauftragt, erfüllt die depotführendeStelle den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen anden Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifftz. B. die Verwahrung von Anteilen im Ausland. In diesem Fallbeschränkt sich die Haftung der depotführenden Stelle auf diesorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.c) Haftung der depotführenden Stelle im Hinblick auf Aus führungsgeschäfteSchließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegersmit einer Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft(Ausführungsgeschäft) ab, so haftet die depotführende Stellefür die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäftesdurch ihren Vertragspartner oder dessen Vertragspartner. Biszum Abschluss eines Ausführungsgeschäftes haftet die depotführendeStelle bei der Beauftragung einer dritten Person mit derAusführung eines Geschäftes nur für deren sorgfältige Auswahlund Unterweisung.14. Änderung von Name, Anschrift oderder VertretungsmachtZur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäfts verkehrs istes erforderlich, dass der Anleger der depotführenden StelleÄnderungen seines Namens, seines steuerlichen Status und016 10816 20 12/2013


seiner An schrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einerge gen über der depotführenden Stelle nachge wiesenen Vertretungsmacht (insbesondere einer Voll macht) unverzüglichschrift lich mitteilt. Diese Mitteil ungspflicht besteht auch dann,wenn die Ver tretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. indas Handels register) eingetragen wird.15. Klarheit von AufträgenAufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen.Nicht eindeutig formulierte Aufträge können zu Ver zögerungenin der Auftragsabwicklung führen. Vor allem hat der Anleger beiEinzahlungen, Aufträgen und Verfügungen auf die Richtigkeitund Vollständigkeit der angegebenen <strong>DWS</strong> Depot nummer, Portfolionummerund Investmentfondsnummer zu achten. Soweit diedepotführende Stelle Einzahlungen nicht eindeutig zuordnen kann,darf sie die eingezahlten Beträge zurücküberweisen. Änderungen,Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen alssolche gekennzeichnet sein.16. Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungender depotführenden StelleDer Anleger hat Wertpapierabrechnungen, Auf stellun gen undsonstige Anzeigen über die Ausführ ung von Aufträgen sowieInformationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise)auf ihre Richtig keit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfenund etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.17. Benachrichtigung der depotführenden Stelle beiAusbleiben von MitteilungenFalls die Jahresaufstellungen dem Anleger bis Ende April des jeweiligenFolgejahres nicht zugehen, muss er die depotführende Stelleunverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht bestehtauch beim Ausbleiben anderer zu erwartender Mit teilungen (insbesondereAbrechnungen nach der Ausführung von Aufträgen).18. PfandrechtDer Anleger räumt der depotführenden Stelle ein Pfandrecht anallen im <strong>DWS</strong> Depot verwahrten Fonds anteilen ein. Das Pfandrechtsichert alle ge gen wärtigen und künftigen Ansprüche der depot führen den Stelle gegen den Anleger aus der Ge schäfts verbindung.Kündigung durch die depotführende Stelle und Auflösungvon Fonds, Schlussklauseln19. Kündigung durch die depotführende StelleDie depotführende Stelle kann ein <strong>DWS</strong> Depot jederzeit miteiner Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Anteilewerden dem Anleger auf Wunsch ausgeliefert oder nach demWirksamwerden der Kündigung veräußert. Der Gegenwert derAnteile wird dem Anleger bei Veräußerung ausgezahlt.20. Auflösung von FondsWird ein Fonds wegen Zeitablauf oder aus einem anderenGrund aufgelöst, so ist die depotführende Stelle berechtigt, dieverwahrten Anteile und Anteilsbruchteile des Fonds am letztenBewertungstag zu verkaufen und den erzielten Liquidationserlösin Anteilen eines Geldmarktfonds (bzw. kurzlaufenden Rentenfonds)in Fondswährung anzulegen, sofern keine gegenteiligeWeisung des Anlegers vorliegt.21. Änderungen dieser BedingungenÄnderungen dieser Allgemeinen Geschäfts bedin gungen werdendem Anleger schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten alsgenehmigt, wenn der Anleger nicht schriftlich Widersprucherhebt. Auf diese Folge wird ihn die depotführende Stelle beider Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Anleger muss denWiderspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe derÄnderungen an die depotführende Stelle absenden.Stand : Dezember 2013WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht gemäß § 305 KapitalanlagegesetzbuchWenn der Kauf von Anteilen aufgrund mündlicher Ver hand lungenaußerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, derdie Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, zustandekommt, so ist der Käufer berechtigt, seine Kauferklärung ohneAngabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochenschriftlich zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht auchdann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkaufvermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat.Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift desAntrags auf Vertragsschluss dem Käufer ausgehändigt oderihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darineine Belehrung über das Widerrufsrecht enthalten ist, die denAnforderungen des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB genügt. Ist derFristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Verkäufer. ZurWahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung desWiderrufs. Der Widerruf ist zu richten an : Deutsche Asset &Wealth Management Investment GmbH, Mainzer Landstr.178 – 190, 60327 Frankfurt oder <strong>DWS</strong> Investment S.A., 2, boulevardKonrad Adenauer, L-1115 Luxembourg.Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist,dass der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13des Bürgerlichen Gesetzbuches ist oder dass der Verkäuferden Käufer zu den Ver handlungen, die zum Kauf der Anteilegeführt haben, aufgrund vorheriger Bestellung gemäß § 55Abs. 1 der Ge werbe ordnung auf gesucht hat. Handelt es sichum ein Fernab satz ge schäft i. S. d. § 312 BGB, so ist bei einemErwerb von Finanz dienst leistungen, deren Preis auf demFinanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312 d Abs. 4 Nr. 6BGB), ein Widerruf aus ge schlossen. Hat der Käufer im Falleeines wirksamen Widerrufs bereits Zahlungen geleistet, sosind ihm von der in- oder aus ländischen Ver waltungs ge sellschaft,gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung dererworbenen Anteile, der Wert der bezahlten Anteile am Tagnach Eingang der Widerrufs erklärung und die bezahlten Kostenzu erstatten.Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend beimVerkauf von Anteilen durch den Anleger.Ende der Widerrufsbelehrung016 10816 20 12/2013


Online-Finanzportal.de Riestern-Sie-mit.de <strong>Fondsportal24.de</strong> Riester-Premium.de Top-Rente.netKundeninformationnach § 12 Abs. 1 FinVermV bzw. nach § 11 der Verordnung über dieVersicherungsvermittlung und -beratungRhenus FinanzenDr.-Otto-Seidel-Str. 746535 Dinslakenanfrage@fondsportal24.deDie Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten erfolgt gemäß §2 Abs. 6 Nr. 8 KWG aufgrund der erteiltenGenehmigung nach §34f GewO. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlichzwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Rhenus Finanzen hat die erforderliche Sorgfaltnach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldetRhenus Finanzen danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungensowie des von Ihnen angebenen Anlagezweckes. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auchein Vertrag zwischen Kunde und Rhenus Finanzen geschlossen werden. Der Rhenus Finanzen ist ferner gehalten darüberein Protokoll zu führen. Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird der Makler IhrVertragspartner. Hierunter fallen z.B. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw. DieErlaubnis wurde erteilt von der unten angegebenen IHK. Der Makler ist im Versicherungsvermittlerregister eingetragen.Inhaber und Geschäftsführer von Rhenus Finanzen / <strong>Fondsportal24.de</strong> ist Ulf Bosserhoff, wohnhaft in Dinslaken. RhenusFinanzen ist tätig als Finanz- und Versicherungsmakler mit der Gewerbeerlaubnis nach §34f Abs. S.1 GewO (OffeneInvestmentfonds), §34c Abs. 1 Satz 1 GewO (Darlehensvermittlung, Finanzierung) und §34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler),gültig für die Bundesrepublik Deutschland. Die Gewerbeerlaubnis wurde erteilt durch das Gewerbeamt derStadt Linz, Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein und die IHK Niederrhein. Zuständige Aufsichtsbehörden sind dasGewerbeamt der Stadt Dinslaken, Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken (Tel. 020640/66-0,www.dinslaken.de), und die IHK Niederrhein, Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg (Tel. 0203/28 21-0, Fax0203/26533, www.niederrhein.ihk.de). Mitglied in der IHK Niederrhein.Steuernummer: 101/5015/2296, Zuständiges Finanzamt: Dinslaken. Eintragung in das Finanzanlagen-Vermittlerregisterunter der Nummer D-F-120-H611-89 und in das Versicherungs-Vermittlerregister unter der Nummer D-6MIM-QI7XY-45.Überprüfbar über: www.vermittlerregister.info.Aufsichtsbehörden, Beschwerde- und Streitschlichtungsstellen:BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1253, 53002 Bonn, www.bafin.de, Tel: 0228/4108-0.IHK Niederrhein, Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg (Tel. 0203/28 21-0, www.niederrhein.ihk.de).Versicherungsombudsmann e.V., Postf. 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800/3696000, www.versicherungsombudsmann.deOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Tel. 01802/550444 (0,06 Europro Anruf aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk abweichend), Fax. 030/20458931, Internet www.pkv-ombudsmann.deDeutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, D-10178 Berlin Telefon (030) 20308-0, Fax(030) 20308-1000, E-Mail infocenter@berlin.dihk.de und unter www.vermittlerregister.info.Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.), Unter den Linden42, 10117 Berlin, Tel. 030/64490460, info@ombudssstelle-investmentfonds.de, www.ombudssstelle-investmentfonds.deBeteiligungen:Rhenus Finanzen und deren Eigentümer Diplom Volkswirt Ulf Bosserhoff, besitzen weder indirekte noch direkte Beteiligungenvon mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder an dem Kapital eines Versicherungsunternehmens oderAnbietern/Emittenten von Finanzanlagen. Zudem besitzen weder Versicherungsunternehmen noch Mutterunternehmenvon Versicherungsunternehmen oder Anbietern/Emittenten von Finanzanlagen eine direkte oder indirekte Beteiligung anden Stimmrechten oder am Kapital von Rhenus Finanzen.Rhenus Finanzen, Inhaber: Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff; Post-Anschrift: Postfach 10 07 31 in 46527 DinslakenBüro-Anschrift: Dr.-Otto-Seidel-Str. 7 46535 Dinslaken, Tel. 02064/77045-1, Fax. 02064/77045-1, anfrage@fondsportal24.deFA-/Vers.-Vermittler §34f Abs.1.S.1 u. § 34d Abs.1 GewO, Register-Nr. D-F-120-H611-89, D-6MIM-QI7XY-45, Steuernummer: 101/5015/2296.


Merkblatt <strong>DWS</strong> Depot – FernabsatzInformation zum <strong>DWS</strong> Depot und den damit verbundenenDienstleistungen für den VerbraucherSehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen(§ 312 c BGB i.V.m. Art. 246 §§ 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)) einige allgemeine Informationen zur Deutsche Asset &Wealth Management Investment GmbH und <strong>DWS</strong> Investment S.A., zur angebotenen Finanzdienstleistung und zum Vertragsabschluss im Fernabsatz geben. DieseInformationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.A. Allgemeine Informationen zu Ihren Dienstleistern Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbHund <strong>DWS</strong> Investment S.A.Name und Anschrift :GesetzlichVertretungsberechtigte :Hauptgeschäftstätigkeit :Zuständige Aufsichtsbehörde :Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbHMainzer Landstr. 178-190D-60612 Frankfurt am MainTel. : +49 69 910-12380Fax : +49 69 910-19090E-Mail : info@dws.comInternet : www.dws.deGeschäftsführung :Wolfgang Matis, Holger Naumann, Peter Roemerund Dr. Asoka WöhrmannGegenstand des Unternehmens ist die Verwaltungvon Investmentfondsvermögen und die Ausführungder damit zusammenhängenden Geschäften aller Art.Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Graurheindorferstr. 108D-53117 BonnInternet : www.bafin.de<strong>DWS</strong> Investment S.A.2, Boulevard Konrad AdenauerL-1115 LuxemburgTel. : +352 42101-860*Fax : +352 42101-900*E-Mail : dws.lu@db.comInternet : www.dws.com* (Auslands-) Tarif je nach Anbieter.Vorsitzender des Verwaltungsrats :Wolfgang MatisGeschäftsführung :Klaus-Michael Vogel (CEO), Manfred Bauer,Markus Kohlenbach, Doris Marx, Ralf Rauchund Martin SchönefeldGegenstand des Unternehmens ist die Verwaltungvon Investmentfondsvermögen und die Ausführungder damit zusammenhängenden Geschäften aller Art.Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)L-2991 LuxemburgInternet : www.cssf.luEintragung im Handeslregister : Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 9135 Bezirksgericht Luxemburg Handelsregister B 25.754Umsatzsteueridentifikationsnummer:DE 811 248 289 LU 157 13 550Vertragssprache :Maßgebliche Rechtsordnung/maßgeblicher Gerichtsstand :AußergerichtlicheStreitschlichtung :Hinweis zum Bestehen einerfreiwilligen Einlagensicherung :Maßgebliche Sprache für diesen Vertrag und dieKommunikation mit dem Kunden während der Laufzeitdes Vertrages ist Deutsch.Für die Eröffnung des <strong>DWS</strong> Depots und die gesamteGeschäftsbeziehung gilt deutsches Recht. Es gibt keinevertragliche Gerichtsstandsklausel.Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an das Büroder Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment undAsset Management e.V., Unter den Linden 42 in 10117 Berlin,Tel. : +49 (0)30 6449046-0 oder Fax : +49 (0)30 6449046-29,wenden.Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon un be rührt.Es erfolgt keine freiwillige Einlagensicherung.Maßgebliche Sprache für diesen Vertrag und dieKommunikation mit dem Kunden während der Laufzeitdes Vertrages ist Deutsch, optional Englisch.Für die Eröffnung des <strong>DWS</strong> Depots und die gesamteGeschäftsbeziehung gilt luxemburger Recht. Es gibt keinevertragliche Gerichtsstandsklausel.Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an die Schlichtungsstelle Centre de Médiation du Barreau de Luxembourg,1–7, rue St. Ulric in L-2651 Luxembourg,Tel. : +352 467272-1, Fax : +352 225646 wenden.Das Recht, die Gerichte anzurufen bleibt hiervon unberührt.Es erfolgt keine freiwillige Einlagensicherung.Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. ist Mitglied der ASSOCIATION POURLA GARANTIE DES DEPOTS LUXEMBOURG (AGDL).B. Wesentliche Leistungsmerkmale des <strong>DWS</strong> Depot-Vertrages bei der Deutsche Asset & Wealth ManagementInvestment GmbH und der <strong>DWS</strong> Investment S.A.<strong>DWS</strong> 101 11/2013 Merkblatt wg/Fernabsatz Seite 1 von 21. <strong>DWS</strong> DepotDie Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH bzw. die <strong>DWS</strong> Investment S.A. (nachstehend „depotführende Stelle“ genannt) eröffnet für den Anlegerauf Antrag ein <strong>DWS</strong> Depot für die Anlage von Einzahlungen in Anteilen des bzw. der gewünschten Fonds. Ferner erbringt die depotführende Stelle die in den AllgemeinenGeschäftsbedingungen und – sofern vereinbart – den Besonderen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen. Einen allgemeinen Überblick über die Grundlagen derVermögensanlage in Investmentfonds gibt die Broschüre „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapierfonds“.2. VerwaltungDie depotführende Stelle verwaltet im Rahmen des <strong>DWS</strong> Depot-Vertrages unmittelbar die Anteile des Anlegers an den Investmentfonds. Ferner erbringt die depotführendeStelle die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und -sofern vereinbart- den Besonderen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen.3. Kauf, Verkauf und Umtausch von Anteilen an InvestmentfondsDer Anleger kann Anteile der von der depotführenden Stelle angebotenen Investmentfonds einmalig oder aber in vorher definierten regelmäßigen Abständen erwerbenoder verkaufen. Soweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preisverzeichnis/Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist auch ein Umtausch von Anteilenmöglich. Die depotführende Stelle leitet Kauf-, Verkauf- oder Tauschaufträge unverzüglich, spätestens am auf den Eingang des Auftrages folgenden Bank arbeitstag,an die jeweilige Abwicklungsstelle weiter. Bei Kauf oder Verkaufsaufträgen des Anlegers schließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit derjeweiligen Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft ab. Einzelheiten zum Kauf, Verkauf und Umtausch von Investmentfonds-Anteilen sind in den AllgemeinenGeschäftsbedingungen und – sofern vereinbart – den Besonderen Bedingungen geregelt, sowie in dem jeweiligen aktuellen Verkaufsprospekt enthalten.4. Hinweise auf Risiken und Preisschwankungen von Anteilen an InvestmentfondsEine Anlage in Anteilen von Investmentfonds ist mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a.• Aktien- und Rentenmarktrisiken,• Wechselkurs-, Zins, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie• politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein.Es ist zu beachten, dass Vermögensanlagen neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die Preise der Vermögensgegenstände eines Fondsver -mö gens können gegenüber dem Einstandspreis steigen oder fallen. Veräußert der Anleger Anteile des Fondsvermögens zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in demFondsvermögen befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Erwerbs von Anteilen gefallen sind, so hat dies zur Folge, dass er das von ihm indas Fondsvermögen investierte Geld nicht oder nicht vollständig zurückerhält. Generell kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tat säch licherreicht werden. Insbesondere ermöglichen Wertentwicklungen in der Vergangenheit keine Prognose für zukünftige Ergebnisse. Die allgemeinen und besonderen Risikohinweiseergeben sich außerdem aus dem jeweils aktuellen Verkaufsprospekt.TR 219 12/2013


Merkblatt <strong>DWS</strong> Depot – Fernabsatz5. PreiseFür die Führung des <strong>DWS</strong> Depots kann ein Entgelt berechnet werden. Die jeweilige Höhe ist im Preisverzeichnis/Konditionentableau der depot führenden Stelle enthalten.Darüber hinaus ge hen de Entgelte und Auslagen kann die depotführende Stelle nach Maßgabe der in den Allgemeinen Bedingungen geregelten Grundsätze verlangen.Dem Anleger wird auf Wunsch von der depotführenden Stelle jederzeit ein aktuelles Preisverzeichnis/Konditionentableau zur Verfügung gestellt. Das Preisverzeichnis/Konditionentableau ist im Internet unter www.dws.de/konditionen erhältlich.6. Hinweis auf vom Anleger zu zahlende Steuern und KostenDie Erträge aus den Investmentfonds sind steuerpflichtig. Hinweise auf die vom Anleger zu zahlenden Steuern und Kosten ergeben sich aus dem jeweils aktuellenVerkaufsprospekt. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden.Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Anleger selber zu tragen.*7. Zusätzliche TelefonkommunikationskostenEs fallen keine zusätzlichen Telefonkommunikationskosten an. Es gilt der (Auslands-) Tarif je nach Anbieter.8. LeistungsvorbehaltKeiner.* (Auslands-) Tarif je nach AnbieterC. Zahlung und Erfüllung des <strong>DWS</strong> Depot-Vertrages1. Zahlung und ErfüllungDie depotführende Stelle leitet Kauf-, Verkauf- oder Tauschaufträge unverzüglich, spätestens am auf den Eingang des Auftrags folgenden Bankarbeitstag, an die jeweiligeAbwicklungsstelle weiter. Kaufaufträge mittels Überweisung wird die depotführende Stelle unverzüglich, spätestens am nächstfolgenden Bankarbeitstag, an die jeweiligeAbwicklungsstelle weiterleiten, sofern die Gutschriftanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werden kann. Aufträge, die vor dem Orderannahmeschluss des jeweiligenInvestmentfonds vorliegen, werden mit dem entsprechend ermittelten Anteilwert abgerechnet. Danach dort eingehende Aufträge werden zu dem Anteilwert abgerechnet,der für den folgenden Orderannahmeschluss ermittelt wird.2. Vertragliche KündigungsregelnFür das <strong>DWS</strong> Depot gelten die in den Allgemeinen Bedingungen sofern vereinbart – in den Besonderen Bedingungen für den Anleger und die depotführenden Stellefestgelegten Kündigungsregeln.3. Mindestlaufzeit des VertragesFür das <strong>DWS</strong> Depot wird grundsätzlich keine Mindestlaufzeit vereinbart. Sofern ausnahmsweise doch eine Mindestlaufzeit vereinbart werden soll, ergibt sich dies aus demAntragsformular. Bei Kündigung des Depotvertrages muss der Anleger seine Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.4. Sonstige Rechte und Pflichten der depotführenden Stelle und des AnlegersDie Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der depotführenden Stelle und Anleger sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der depot führ endenStelle beschrieben. Daneben kann die depotführende Stelle mit dem Anleger Besondere Bedingungen vereinbaren. In diesem Fall ergeben sich die Besonderen Bedingungen aus dem Antragsformular.D. Informationen über die Besonderheiten des im Fernabsatz abgeschlossenen VertragesInformationen über das Zustandekommen des FernabsatzvertragesDer Anleger gibt gegenüber der depotführenden Stelle ein ihn bindendes Angebot auf Eröffnung eines <strong>DWS</strong> Depots ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichneteAntragsformular an die depotführende Stelle übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Depot-Vertrag kommt zustande, wenn die depotführende Stelle dem Anleger nach dergegebenenfalls erforderlichen Legitimationsprüfung die Annahme des Antrages bestätigt.Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von FinanzdienstleistungenWiderrufsrecht des Anlegers beim Antrag auf Eröffnung eines <strong>DWS</strong> DepotsDer Anleger kann seinen Antrag auf Eröffnung des <strong>DWS</strong> Depots innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Anleger ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung, das Antragsformular oder eine Ab schrift desAntragsformulars einschließlich der für den Vertrag maßgeblichen Allgemeinen und - sofern vorhanden - Besonderen Geschäftsbedingungen sowie die Informationen,zu denen die depotführende Stelle nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§ 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 §§ 1 und 2 EGBGB) verpflichtet ist, in Textformmitgeteilt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten andie jeweilige depotführende Stelle, d.h. bei Eröffnung eines <strong>DWS</strong> Depots bei der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH an die Deutsche Asset& Wealth Management Invest ment GmbH, Mainzer Landstr. 178-190, D-60612 Frankfurt am Main, bei Eröffnung eines <strong>DWS</strong> Depots bei der <strong>DWS</strong> Investment S.A. an<strong>DWS</strong> Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg.<strong>DWS</strong> 101 11/2013 Merkblatt wg/Fernabsatz Seite 2 von 2WiderrufsfolgenWiderruft der Anleger seinen Antrag auf Eröffnung des <strong>DWS</strong> Depots, und hat er im Hinblick auf die Eröffnung bereits Anteile erworben, die in dem Depot verwahrtwerden, so kann er den Widerruf dennoch ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren undgezogene Nutzungen herauszugeben. Da der Anleger die empfangenen Leistungen nicht zurückgewähren kann, muss er der depotführenden Stelle insoweit Wertersatzleisten, d.h. die depotführende Stelle kann für die Einrichtung und Verwaltung des <strong>DWS</strong> Depots eine anteilige Vergütung verlangen. Eine Verpflichtung zur Zahlung derbis zur Ausübung des Widerrufsrechts von der depotführenden Stelle erbrachten Leistung (anteiliger Preis) besteht nur, wenn der Anleger ausdrücklich zugestimmthat, dass die depotführende Stelle vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen Leistung beginnt.Ende der WiderrufsbelehrungKein Widerrufsrecht beim Erwerb von InvestmentfondsanteilenDas Widerrufsrecht des Anlegers nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes besteht nicht hinsichtlich des Erwerbes von Investmentfondsanteilen, da deren Preis aufdem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die depotführende Stelle keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist für das <strong>DWS</strong> Depot auf treten können.Sofern der Anleger seinen Antrag auf Eröffnung des <strong>DWS</strong> Depots widerrufen hat, muss er der depotführenden Stelle mitteilen, in welches andere bestehende Depot dieerworbenen Investmentfondsanteile geliefert werden sollen. Alternativ dazu kann der Anleger einen Verkaufsauftrag erteilen. Gezahlte Ausgabeaufschläge werden demAnleger nicht zurückerstattet und möglicherweise entstandene Kursverluste sind vom Anleger zutragen.Besondere Hinweise zur sofortigen AusführungDie depotführende Stelle wird sofort nach Annahme des Eröffnungsantrags angebots des Anlegers und noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung ein <strong>DWS</strong> Depotauf den Namen des Anlegers eröffnen, wenn der Anleger hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Die ausdrückliche Zustim mung zur sofortigen Vertragsausführungholt die depotführende Stelle bei Vertragsunterzeichnung ein.Gültigkeitsdauer dieser InformationDiese Informationen (Stand 11/2013) sind bis auf weiteres gültig.Mit freundlichen GrüßenDeutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH / <strong>DWS</strong> Investment S.A.TR 219 12/2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!