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Einwohner- gemeindeversammlung - Othmarsingen

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<strong>Einwohner</strong><strong>gemeindeversammlung</strong>Freitag, 11. Juni 2010,um 20.00 Uhr,in der Mehrzweckhalle <strong>Othmarsingen</strong>Sehr geehrte DamenSehr geehrte HerrenWir laden Sie ganz herzlich zur Rechnungs<strong>gemeindeversammlung</strong> ein.Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können ab 26. Mai 2010 bei der Gemeindekanzleieingesehen werden.Gleichzeitig erteilt die Finanzverwaltung Auskunft über die Jahresrechnungen 2009.Gemeinderat1


<strong>Einwohner</strong><strong>gemeindeversammlung</strong>Trakt. SachgeschäfteSeite1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2009 3 / 19-342 Rechenschaftsbericht 2009 3 / 35-363 Verwaltungsrechnungen 2009 3 / 37-634 Einbürgerungen: a) Thangavadivel Visakab) Familie Gilberto und Maria Luisa Paoluzzi445 Verpflichtungskredit für die Erneuerung Stäpfliweg 56 Ermächtigung für den Verkauf des Parzellenteils 1226, Waldrüti 87 Verpflichtungskredit für den Umbau Regenüberlauf „E“ (Hölli) und dieAnpassung der Schmutzwasserleitung Richtung ARA8 Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision der NutzungsplanungSiedlung und Kulturland9 Verpflichtungskredit für die Baulanderschliessung Hübel (Ersatz /Ergänzung Wasserleitung und Kanalisation)10131510 Verschiedenes 172


Berichte und AnträgeTraktandum 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2009Die Verhandlungen der letzten <strong>Einwohner</strong><strong>gemeindeversammlung</strong> sind auf den Seiten 19 bis34 festgehalten.Antrag:Das Protokoll der <strong>Einwohner</strong><strong>gemeindeversammlung</strong> vom 27. November 2009 sei zugenehmigen.Traktandum 2 Rechenschaftsbericht 2009Der Rechenschaftsbericht des Gemeinderates für das Jahr 2009 ist auf den Seiten 35 bis36 abgedruckt.Antrag:Der Rechenschaftsbericht 2009 sei zu genehmigen.Traktandum 3 Verwaltungsrechnungen 2009Der Gemeinderat hat vom Ergebnis der Rechnungsablage Kenntnis genommen. Die Rechnungensind von der Finanzkommission geprüft und als richtig befunden worden.Die laufende Rechnung, die Investitionsrechnung und die Bestandesrechnung für das Jahr2009 sind nachstehend abgedruckt. Es wird auf die ausführlichen Erläuterungen und Begründungenzu den Rechnungen verwiesen.Antrag:Die Verwaltungsrechnungen 2009 der <strong>Einwohner</strong>gemeinde seien zu genehmigen.3


Traktandum 4Einbürgerungena) Thangavadivel Visaka, sri lankische StaatsangehörigeFrau Visaka Thangavadivel bewirbt sich um das Bürgerrecht der Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong>.FotoVisaka Thangavadivel wurde am 14. Mai 1989 in Sir Lanka geborenund reiste als 2-jähriges Mädchen in die Schweiz ein. In<strong>Othmarsingen</strong> besuchte sie die Primar- und Oberstufe sowie das10. Schuljahr in Dottikon. Im August 2009 schloss sie die Lehreals Hauswirtschaftspraktikerin im Alterszentrum Blumenheim inZofingen ab. Seither arbeitet sie als Hauswirtschaftspraktikerin inder Seniorenresidenz Multengut in Muri BE. Visaka Thangavadivelwohnt mit ihren Eltern und ihrem Bruder im Fallenacker 2.Die getätigten Abklärungen haben ergeben, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen erfülltsind. Die Bewerberin ist mit den Gegebenheiten in unserem Land vertraut und sieht ihreZukunft in der Schweiz. Der Gemeinderat unterstützt das Gesuch.Antrag:Frau Visaka Thangavadivel sei das Gemeindebürgerrecht von <strong>Othmarsingen</strong> zuzusichern.b) Paoluzzi-Del Pozo Gilberto und Maria Luisa mit Nico, Luca und Mike, italienischeund spanische StaatsangehörigeHerr und Frau Gilberto und Maria Paoluzzi-Del Pozo mit ihren drei Kindern Nico, Luca undMike bewerben sich um das Bürgerrecht der Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong>.FotoHerr Gilberto Paoluzzi, italienischer Staatsangehöriger, erblickte am 11. August 1961 in OltenSO das Licht der Welt und wuchs in Aarburg auf. Nach seiner Lehre als Carrosseriespenglerwar er auf dem Bau sowie als Servicetechniker tätig. Seit 18 Jahren arbeitet er alsTeamleiter bei der AXA Winterthur in Winterthur.Frau Maria Luisa Paoluzzi geb. Del Pozo, spanische Staatsangehörige, wurde in MenzikenAG am 29. Oktober 1965 geboren. Ihre Kindheit verbrachte sie in Unterkulm. Sie absolviertebei der AXA Winterthur eine kaufmännische Lehre und arbeitete anschliessend noch etlicheJahre bei dieser Versicherung. Frau Paoluzzi ist Familienfrau sowie Verantwortliche fürden Mittagstisch in <strong>Othmarsingen</strong>. Im Weiteren arbeitet sie einen Tag pro Woche auf demSchloss Lenzburg.4


Das Paar hat im Jahr 1988 geheiratet und die Familie wohnt seit dem Jahr 1993 in <strong>Othmarsingen</strong>am Högernweg 2. Am 01. Oktober 1996 kam Nico in Aarau AG zur Welt und am30. November 2001 wurden in Baden AG die Zwillinge Luca und Mike geboren. Die 3 Kinderbesitzen die italienische Staatsangehörigkeit und besuchen in <strong>Othmarsingen</strong> die Sekundar-bzw. Primarschule.Die getätigten Abklärungen haben ergeben, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen erfülltsind. Die Familie ist mit den Gegebenheiten in unserem Land vertraut. Sie fühlen sich hierwohl und möchten für immer in der Schweiz bleiben. Der Gemeinderat unterstützt das Gesuch.Antrag:Herrn und Frau Gilberto und Maria Luisa Paoluzzi-Del Pozo mit Nico, Luca und Mikesei das Gemeindebürgerrecht von <strong>Othmarsingen</strong> zuzusichern.Traktandum 5Verpflichtungskredit für die Erneuerung StäpfliwegI. AusgangslageDie Wasserleitung im Stäpfliweg, Lenzburgerstrasse bis Hendschikerstrasse, genügt denheutigen Anforderungen an den Löschschutz nicht mehr. Die aus den 30er Jahren des letztenJahrhunderts stammende Gussleitung DN 80 muss deshalb durch eine neue Kunststoffleitungmit einem Innendurchmesser von 130.8 mm ersetzt werden.Die neue Leitungsführung folgt ab Lenzburgerstrasse bis zum Gemeindehaus dem Trasseder heutigen Leitung, ab Höhe Gemeindehaus dem Kirchrain bis zum neuen Anschluss inder Hendschikerstrasse.Im Stäpfliweg wird über die ganze Breite der Oberbau mit den Randabschlüssen ersetzt.Für die neu verlegte Wasserleitung im Kirchrain ist nur ein Belagsersatz auf Grabenbreitevorgesehen.Wo notwendig wird die Kanalisation im Gebiet der Baumassnahme instand gesetzt.II. ProjektbeschriebKanalisationFür die Zustandsbeurteilung der Kanalisationsleitung standen Kanalfernsehuntersuchungenaus dem Jahr 1998 zur Verfügung. Der Zustand der einzelnen Haltungen ist im Grossenund Ganzen noch gut; es drängen sich keine grösseren Massnahmen auf. Die harten Ablagerungenwerden ausgefräst und die Einläufe normgerecht verputzt. Die Durchlaufrinnen inden Kontrollschächten werden soweit notwendig neu reprofiliert und die Schachtdeckel ersetzt.5


WasserleitungDie bestehende Gussleitung wird auf der ganzen Länge der Baumassnahme mit einerKunststoffleitung mit einem Durchmesser von 130.8 mm ersetzt. Um spätere Flickarbeitenim neuen Strassenkörper zu vermeiden, werden die Hausanschlussleitungen bis zumStrassenrand ebenfalls erneuert.StrasseDer Stäpfliweg wird in der Linienführung, im Längenprofil sowie im Ausbaustandard nichtverändert. Lediglich Fundationsschicht und Belag werden zur Verbesserung der Tragfähigkeitim Sinne von Unterhaltsarbeiten erneuert. Dadurch ist auch kein Landerwerb notwendig.Heutige Strassenabschlüsse werden, falls notwendig, neu fundiert oder ersetzt.Kabel-TV und GasleitungDie Regionalen Technischen Betriebe Wildegg wie auch die Städtischen Werke Lenzburghegen keine Ausbaupläne für die TV-Verkabelung resp. Ergänzung der Gasleitung.SwisscomSeitens der Swisscom bestehen keine Ausbauwünsche für eine Ergänzung ihres Leitungsnetzes.Allfällig punktuelle Massnahmen gehen zu Lasten des Leitungsträgers.AEWDie AEW beabsichtigt ihr Leitungsnetz teilweise zu erneuern. Es besteht aber noch keinDetailprojekt seitens AEW. Sämtliche daraus resultierende Kosten gehen vollumfänglich zuLasten der AEW und reduzieren die Kosten der Gemeinde anteilsmässig.III. KostenDie Kosten basieren auf den Preisen vom März 2010:Sanierung Kanalisation und Kontrollschächte Fr. 30'000.--Wasserleitung Tiefbau Fr. 80'000.--Wasserleitung Sanitär Fr. 55'000.--StrassenbauFr. 180'000.--Baukosten Fr. 345‘000.--Drittkosten (Vermarkung, Beweissicherung, Entschädigungen etc.) Fr. 25'000.--Projekt, Bauleitung Fr. 45'000.--Unvorhergesehenes Fr. 30'000.--Zwischentotal Fr. 445‘000.--Mehrwertsteuer 8.0 % (Mehrwertsteuersatz 2011) Fr. 35'000.--Gesamtkosten Erneuerung Stäpfliweg inkl. MwSt.Fr. 480'000.--Durch die Aargauische Gebäudeversicherung ist an die Erneuerung der Wasserleitung einBeitrag zu erwarten.Antrag:Für die Erneuerung des Stäpfliweges sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 480‘000.--(Preisstand März 2010, zuzüglich allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten) zu genehmigen.6


Situationsplan7


Traktandum 6Ermächtigung für den Verkauf des Parzellenteils 1226, WaldrütiDie <strong>Einwohner</strong>gemeinde <strong>Othmarsingen</strong> besitzt im Gebiet Waldrüti die Parzelle 1226. Am6. Juni 2008 hat die <strong>Einwohner</strong><strong>gemeindeversammlung</strong> unter anderem der Umzonung derParzelle 1219 und des nordwestlichen Teils der Parzelle 1226 von der Zone für öffentlicheBauten und Anlagen in die Einfamilienhauszone zugestimmt.Der Gemeinderat möchte den Parzellenteil 1226 mit einer Fläche von ca. 1‘700 m2 verkaufen,um neue Wohnmöglichkeiten zu schaffen und das gesunde Bevölkerungswachstum zufördern.Auf die Ausschreibung hin sind verschiedene Angebote eingegangen und die Verhandlungenfür den Verkauf des Parzellenteils 1226 sind im Gange. Damit der Kaufvertrag nachEinigung der Vertragsparteien rasch unterzeichnet werden kann, möchte der Gemeinderatdie Ermächtigung für den Verkauf des Parzellenteils 1226 vom Souverän einholen.Um der Baulandhortung entgegenzuwirken, wird eine Frist von zwei Jahren für den Baubeginnfixiert. In den abzuschliessenden Kaufverträgen sollen entsprechende Bedingungenformuliert und für den Fall, dass mit dem Bau nicht innerhalb von zwei Jahren begonnenwird, ein Rückkaufsrecht der <strong>Einwohner</strong>gemeinde aufgenommen werden.AntragDer Gemeinderat sei zum Verkauf des Parzellenteils 1226, Waldrüti, mit einer Flächevon rund 1‘700 m2, zum bestmöglichst realisierbaren Preis, jedoch nicht unterFr. 350.--/m2, zu ermächtigen.8


Situationsplan9


Traktandum 7Verpflichtungskredit für den Umbau Regenüberlauf „E“ (Hölli) unddie Anpassung der Schmutzwasserleitung Richtung ARAI. AusgangslageLaut Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong> entspricht derRegenauslass „E“ in der Hölli den heutigen Gewässerschutzvorschriften nicht mehr.Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, plant noch in diesem Jahr,die Kantonsstrasse in der Hölli im Bereich der Einsenkungen zu sanieren. Diesen Umstandgilt es zu nutzen und zeitgleich den heutigen Regenauslass den Gewässerschutzvorschriftenanzupassen.Für diese Anpassung wird das heutige Leapingwehr durch ein Streichwehr mit Tauchwandersetzt. Zugleich muss das Fassungsvolumen der heutigen Abgangsleitung in die Abwasserreinigungsanlage(ARA) erhöht werden.II. ProjektbeschriebKanalisationDie Wassermenge, bei der die Entlastung des Regenauslasses (RA) E anspringt, liegt beiQan = 70 l/s. Durch dieses geringe Fassungsvermögen der ARA-Leitung kommt es jährlichzu durchschnittlich 33 Überlaufereignissen in die Bünz (Stand GEP 2004). Durch die Vergrösserungder Anspringwassermenge (Qan) auf 160 l/s kann die Anzahl der Überlaufereignissemassiv reduziert und somit den Gewässerschutzvorschriften entsprochen werden.Die Vergrösserung der Anspringwassermenge wird durch die folgenden baulichen Massnahmenerreicht:1. Umfunktionierung des Leapingwehrs in ein Streichwehr (KS 238) mit TauchwandHeute fällt der vom KS 239 kommende Abwasserzufluss bis zur Menge von 70 l/s im KS238 durch einen Bodenschlitz in die ARA-Ableitung (Leaping-Wehr). Bei Regen mit grösseremWasseranfall überspringt das zusätzliche Abwasser > 70 l/s durch die Wucht denBodenschlitz und wird direkt in die Bünz geleitet.In einem neuen KS 238 werden die Entlastungs- und Schmutzwasserleitungen auf dasgleiche Niveau genommen. Der Schacht selber wird mittels Wehr, Kaliberreduktion undTauchwand so gestaltet, dass der Abfluss bis zu einer Wassermenge von 160 l/s ungehindertin der Schmutzwasserleitung zur ARA fliessen kann.Bei einem Starkregenereignis überspringt die zusätzliche Wassermenge das zwischenden beiden Leitungen liegende Streichwehr und wird so direkt in die Bünz entlastet.2. Anpassen der abgehenden Leitungen.Durch die Erhöhung der abzuleitenden Schmutzwassermenge in die ARA-Leitung von70 l/s auf 160 l/s genügt das heutige Fassungsvolumen der Leitungen nicht mehr.- KS 238 – KS 237Für diese Leitung ist im GEP ein Kaliber von 400 mm vorgesehen. Mit dem neu gestaltetenRegenüberlauf im KS 238 erhält die ARA-Leitung bis zum bestehenden KS 237ein grösseres Gefälle. Dadurch kann dieses Rohr auch wieder mit dem Kaliber von300 mm ausgeführt werden.- KS 237 - KS 235: Vergrösserung des Kalibers von 300 auf 400 mm- KS 235 - KS 233 - KS 231 - KS 229: Vergrösserung des Kalibers von 700 auf 800 mm.10


WasserleitungAn den bestehenden Gussleitungen sind keine Arbeiten vorgesehen.StrasseAnlass für den Umbau der Regenentlastung mit der Kalibererweiterung der abgehendenRohre ist die durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, geplanteInstandstellung der Hölli im Bereich der Belagseinsenkungen. In diesem Abschnitt, es betrifftca. den Bereich um den neuen KS 238, wird die Strasse flächig erneuert.Für die weiteren Arbeiten an den Kanalisationsleitungen bis zum KS 228 wird der Belag nurauf Grabenbreite ersetzt.Kabel-TVDie Regionalen Technischen Betriebe Wildegg hegen keine Ausbaupläne für die TV-Verkabelung im Gebiet der Baumassnahme.GasleitungDie Städtischen Werke Lenzburg möchten im Bereich der Grabarbeiten ebenfalls ein Rohrmitführen. Diese Massnahmen gehen zu Lasten des Leitungsträgers.Swisscom und AEWSeitens der Swisscom und des AEW bestehen keine Ausbauwünsche für eine Ergänzungihres Leitungsnetzes. Allfällig punktuelle Massnahmen gehen zu Lasten des Leitungsträgers.III. KostenDie Kosten basieren auf den Preisen vom März 2010:Erneuerung Kanalisation KS 228 – 239 mit Hochwasserentlastung Fr. 195'000.--Strassenbau Fr. 35'000.--Baukosten Fr. 230‘000.--Drittkosten (Vermarkung, Beweissicherung, Entschädigungen etc.) Fr. 20'000.--Projekt, Bauleitung Fr. 32'000.--Unvorhergesehenes Fr. 23'000.--Zwischentotal Fr. 305‘000.--Mehrwertsteuer 8.0 % (Mehrwertsteuersatz 2011) Fr. 25'000.--Gesamtkosten inkl. MwSt.Fr. 330'000.--Antrag:Für den Umbau Regenüberlauf „E“ (Hölli) und die Anpassung der SchmutzwasserleitungRichtung ARA sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 330‘000.-- (Preisstand März2010, zuzüglich allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten) zu genehmigen.11


Situationsplan12


Traktandum 8Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision der NutzungsplanungSiedlung und KulturlandI. Recht und AusgangslageDer Gemeinderat beabsichtigt die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zu überarbeitenund zu aktualisieren sowie auf den nächsten Planungshorizont auszurichten.Gemäss den kantonalen Vorschriften sind Nutzungspläne zu überprüfen und nötigenfallsanzupassen, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben. Nutzungspläne müssenim Interesse der Rechtssicherheit eine gewisse Beständigkeit aufweisen. Nach Raumplanungsgesetz(RPG) wird mit einem Planungshorizont von 15 Jahren gerechnet. GemässArt. 15 RPG sollte die kommunale Nutzungsplanung alle 10 bis 15 Jahre überprüft werden.Die Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong> verfügt über eine Nutzungsplanung aus dem Jahr 1992 undeine Bau- und Nutzungsordnung aus dem Jahr 1996. Seither sind einige Teiländerungenvon Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) erfolgt.Per 1. Januar 2010 ist die Revision des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der AllgemeinenVerordnung zum Baugesetz (ABauV) in Kraft getreten. Die erfolgten Änderungen undAufgaben an die Gemeinden sind in der Planung zu berücksichtigen. Weiter gilt es die„Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe“ (IVHB), welche dieDefinitionen und Messweisen der Baugesetzgebung vereinheitlicht und voraussichtlich imVerlauf des Jahres 2010 in Kraft treten wird, in der Anpassung der Bau- und Nutzungsordnungenzu berücksichtigen.Die verschiedenen Teiländerungen, wie die aktuellen Bedürfnisse für die Entwicklung desSiedlungsgebietes, die Abstimmungen zwischen Siedlung und Verkehr, der Nachführungsbedarfim Kulturlandplan sowie der Revisionsbedarf der BNO aufgrund der übergeordnetenneuen gesetzlichen Grundlagen sind hauptsächlich ausschlaggebend für die vorgesehenenRevisionsarbeiten. Weiter zu berücksichtigen ist, dass das Angebot an Gewerbeflächen in<strong>Othmarsingen</strong> bald erschöpft sein wird. Deshalb sind weitere Gewerbeflächen für die zukünftigeEntwicklung der Gemeinde bereitzustellen. Betreffend Wohnen zeigen die vorhandenenkant. Erhebungen, dass die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde<strong>Othmarsingen</strong> in den bestehenden Bauzonenreserven möglich ist. Der Gemeinderatteilt aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen diese Ansicht.In <strong>Othmarsingen</strong> ist eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung daher begründet.II. Verfahrensablauf im GrundsatzNach der Erhebung der Grundlagen und konkreten kantonalen Rahmenbedingungen wirddie Nutzungsplanung (Bauzonen- und Kulturlandplan sowie BNO) im Entwurf erarbeitet.Diese wird der Bevölkerung und den Grundeigentümern zur Mitwirkung und dem kant. DepartementBau, Verkehr und Umwelt zur Vorprüfung unterbreitet. Die bereinigte Nutzungsplanungwird öffentlich aufgelegt und die Grundeigentümer haben die Möglichkeit, Einwendungenan den Gemeinderat zur richten. Im Anschluss an das Einwendungsverfahren hatder Gemeinderat über die Einwendungen zu entscheiden. Die revidierte Nutzungsplanungwird der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet. Nach deren Gutheissung holtder Gemeinderat die nötigen Zustimmungen und Genehmigungen bei den kant. Instanzenein. Der Gemeinderat geht von einer Planungsdauer von ca. 2 – 3 Jahren aus.13


III. Arbeiten und AufgabenumfangDiese grosse und komplexe Aufgabe können der Gemeinderat und das Verwaltungspersonalnicht selbständig erfüllen. Für die Revision einer Nutzungsplanung sind Erfahrung undFachkenntnisse erforderlich. Der Gemeinderat wird aus diesem Grund ein Planungsbürobeiziehen, welches zusammen mit einer Planungskommission die Revision erarbeiten wird.Der Aufgabenumfang der Revision wird gestützt auf die momentanen Grundlagenkenntnissein etwa folgende Sachthemen betreffen:- Überprüfung der Bauzonenabgrenzung und Arrondierungen sowie des aktuellen Zonengefüges.Entwicklungsmöglichkeiten und Nutzungspotentiale in den überbauten Bauzonenprüfen.- Dabei sind Erschliessungsstrassen der Bauzone zuzuordnen und kleinere Einzonungenam Siedlungsrand zu prüfen.- Für das Gewerbe ist die Einzonung von zusätzlichen Gewerbeflächen zu prüfen.- Überprüfung und Überarbeitung der BNO; die BNO ist an das neue BauG, die neue Muster-BNOdes Kantons sowie die interkantonale Harmonisierung der Baubegriffe anzupassen,die gemeindespezifischen Bestimmungen sind wenn nötig anzupassen.- Überprüfung der rechtskräftigen Sondernutzungspläne auf Vereinbarkeit mit der überarbeitetenBNO.- Berücksichtigung, Überprüfung und Umsetzung der Vorgaben des kantonalen Richtplanesund deren Vorschriften.- Umsetzung der Naturschutzgebiete im Wald von kantonaler und kommunaler Bedeutung.- Überprüfung der kommunalen Naturschutzzonen und Naturschutzobjekte.- Aktualisierung der festgestellten Waldgrenzen im Baugebiet und der dynamischen Waldgrenzenim Kulturland (in Zusammenarbeit mit dem Revierförster und dem Kreisforstamt).- Abstimmung der Nutzungsplanung mit Vernetzungskorridoren, Gefahrenkarte Hochwasserschutzsowie Altlasten- und Verdachtsflächenkataster.- Archäologische Fundstellen sind im Plan als Orientierungsinhalt darzustellen und nachzutragen,mit Hinweis auf Meldepflicht vor Bodeneingriffen.- Überprüfung der Kulturobjekte von kommunaler Bedeutung. Umsetzung des InventarsHistorischer Verkehrswege (Schutz von vorhandener historischer Bausubstanz undwertvollen Wegbegleitern und Kunstbauten), Abstimmung Wanderwegnetz.- Erstellen und Anpassen von weiteren Instrumenten und Grundlagen für die Nutzungsplanungnach Anforderungskatalog des Kantons: Nachführungen von Erschliessungsprogramm,Stand der Erschliessung, Flächenstatistik, Verkehrsrichtplan (soweit erforderlich).IV. KostenDie Kosten basieren auf den Preisen vom April 2010:Planerhonorar inkl. Nebenkosten Fr. 80'000.--Öffentlichkeitsarbeit und Einwendungsverhandlungen Fr. 20‘000.--Sitzungsgelder und Druckkosten Fr. 15'000.--Zwischentotal Fr. 115‘000.--Mehrwertsteuer 8.0 % (Mehrwertsteuersatz 2011) Fr. 10'000.--Gesamtkosten inkl. MwSt.Fr. 125'000.--14


An diese Kosten kann gemäss § 2 des Dekretes über die Beiträge der Raumplanung miteinem Kantonsbeitrag von derzeit 17 % gerechnet werden. Dies entspricht einem Beitragvon ca. Fr. 20‘000.--.Antrag:Für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sei ein Verpflichtungskreditvon Fr. 125‘000.-- (Preisstand April 2010, zuzüglich allfällige teuerungsbedingteMehrkosten) zu genehmigen.Traktandum 9 Verpflichtungskredit für die Baulanderschliessung Hübel (Ersatz /Ergänzung Wasserleitung und Kanalisation)I. AusgangslageAm 22. Januar 2003 wurde der Erschliessungsplan „Hübel“ durch den Regierungsrat desKantons Aargau bewilligt. Gestützt auf diesen Erschliessungsplan wird momentan durch einKaufinteressent ein Überbauungsprojekt ausgearbeitet.Im § 33 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (BauG) ist festgehalten,dass die Gemeinden verpflichtet sind, die Bauzonen zeitgerecht zu erschliessenoder auf Antrag der Grundeigentümer erschliessen zu lassen. Gestützt auf diesen Sachverhaltmöchte nun die Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong> diese Parzellen zur Baureife führen.Die Grundeigentümer sind für die Erschliessung ihrer Parzellen beitragspflichtig.II. ProjektbeschriebKanalisationTopografisch bedingt müssen die neu zu erschliessenden Parzellen 1391 und 169 im Hübelüber den Mühleweg entwässert werden. Die heute schon vorhandene Kanalisationsleitungim Mühleweg aus PVC NW 100 mm dient alleine der Entwässerung der Parzelle 1390 undist nicht für die Aufnahme von zusätzlichen Abwässer dimensioniert. Dies bedingt im Mühleweg,ab Schlussschacht KS 348 bis zum Vereinigungsschacht KS 346, nördlich der Mühle,den Ersatz der bestehenden Leitung.Vorgesehen ist für diesen Ersatz eine Leitung aus Polypropylen PP NW 315 mm, die imMühleweg etwas tiefer als heute zu liegen kommt. Ab KS 348 führt die Leitung am nördlichenParzellenrand hangwärts zur geplanten Erschliessungsstrasse im Hübel.Mit zwei Schächten KS 900/1000 mm werden den neuen Liegenschaften Anschlussmöglichkeitenfür ihre Liegenschaftsentwässerung angeboten.15


WasserleitungDie heutige Gussleitung, im Mühleweg bis zum Hydrant Nr. 18 mit NW 100 mm, ab da biszum Anschluss im Ebnet NW 70 mm, dient primär der Parzelle 1390 als Wasseranschluss.Die Leitung führt ab Mühleweg parallel der Parzellengrenze 1390/1391 hangwärts zum Ebnetund bildet mit der dortigen Leitung einen Ringschluss. Nach dem Generellen Wasserversorgungsprojekt(GWP) ist dieser Ringschluss durch einen grösseren Leitungsdurchmesserzu ersetzen. Alter und Dimension dieser Leitung erlauben keine zusätzlichen Anschlüsse.Die neue Wasserleitung wird in Kunststoff PE PN 16, 160/14.6 mm ausgeführt. Im Mühlewegund hangwärts bis zur geplanten Erschliessungsstrasse „Hübel“ folgt sie der neuenKanalisationsleitung. Anschliessend folgt sie dem Trasse der geplanten Erschliessungsstrasseund bildet mit dem Anschluss im Ebnet den vom GWP geforderten Ringschluss.StrasseIm Mühleweg fallen durch die Leitungsverlegungen Strassenbauarbeiten an. Ab Beginn derLeitungsverlegungen bei Höhe KS 346 wird bis ca. Höhe KS 347 die Strasse nur auf Grabenbreiteerneuert. Bei der engen Durchquerung des Gebäudeensembels um die Mühlemuss die Strasse auf der ganzen Breite erneuert werden. Der anschliessende Bereich wirdwie heute schon bestehend wieder mit einem Mergelbelag versehen.Die geplante Erschliessungsstrasse im Hübel muss, topografisch bedingt, durch die privateBauherrschaft zeitgleich mit der Überbauung auf eigene Kosten erstellt werden.GasleitungSeitens der städtischen Werke Lenzburg bestehen im Augenblick keine Ausbauwünsche.Allfällige Massnahmen gehen zu Lasten des Leitungsträgers.Swisscom, AEW und Kabel TVDie Swisscom, das AEW und die Regionalen Technischen Betriebe erschliessen das Baugebietab dem Ebnet. Sämtliche Massnahmen gehen zu Lasten des Leitungsträgers.III. KostenBeitragspflichtDer Beitragsplan ist nicht Bestandteil dieser Phase. Dieses Projekt ist die Grundlage für denKostenvoranschlag aufgrund dessen der Kreditbeschluss anlässlich der Gemeindeversammlungsvorlageerfolgt. Nach einem positiven Kreditbeschluss wird der Beitragsplan aufder Basis der nachfolgend beschriebenen Unterlagen, Bestimmungen und Richtlinien ausgearbeitet.Sofern keine Einigung ohne formelles Verfahren erzielt werden kann, wird derBeitragsplan anschliessend 30 Tage öffentlich aufgelegt.Die Erschliessungskosten werden nach Massgabe der Gemeindereglemente unter den Parteien,Grundeigentümern und Gemeinde, aufgeteilt.In § 44 des Wasserreglementes der Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong> ist festgehalten, dass dieGrundeigentümer nach Massgabe der ihnen erwachsenden wirtschaftlichen SondervorteileBeiträge an die Kosten der Erstellung von Anlagen der Wasserversorgung leisten. Die Beiträgeder Anlagen der Groberschliessung betragen in der Regel 50 %, jene der Feinerschliessung70 %.16


Mit denselben prozentualen Abgeltungen seitens der Grundeigentümer ist gemäss § 36 desAbwasserreglements der Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong> für die Erstellung von Abwasseranlagenzu rechnen.Kosten für den Bau von Erschliessungsstrassen fallen in diesem Projekt nicht an. Die geplanteErschliessungsstrasse wird durch die Hanglage in das zukünftige Überbauungsprojektintegriert und muss zwingend zusammen mit der Überbauung realisiert werden.Kosten zu Lasten VerpflichtungskreditDie Kosten basieren auf den Preisen vom April 2010:Kanalisationsleitung Fr. 75'000.--Wasserleitung Baumeister Fr. 35‘000.--Wasserleitung Rohrlegearbeiten Fr. 35'000.--Baukosten Fr. 145‘000.--Drittkosten (Vermarkung, Beweissicherung, Entschädigungen etc.) Fr. 10'000.--Projekt, Bauleitung Fr. 20‘000.--Unvorhergesehenes Fr. 15'000.--Zwischentotal Fr. 190‘000.--Mehrwertsteuer 8.0 % (Mehrwertsteuersatz 2011) Fr. 15'000.--Gesamtkosten inkl. MwSt.Fr. 205'000.--Die Kosten basieren auf der Annahme, dass die Grabarbeiten für die Hangleitungen vomAushubplanum der geplanten Häuser ausgeführt werden.Antrag:Für die Baulanderschliessung Hübel (Ersatz / Ergänzung Wasserleitung und Kanalisation)sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 205‘000.-- (Preisstand April 2010, zuzüglichallfällige teuerungsbedingte Mehrkosten) zu genehmigen.Traktandum 10Verschiedenes17


Situationsplan18

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