AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen

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12.07.2015 Aufrufe

- 3 -Ablesung der WasserzählerAnfang bis Mitte Dezember 2013 werden unsere Beauftragtendie Jahresablesung der Wasserzähler vornehmen.Bitte halten Sie Ihre Zähleranlagen frei zugänglich undunterstützen Sie unsere Mitarbeiter bei ihrer Arbeit.Den Wasserzähler-Ablesedienst versehen in unserenOrtsteilen:WutöschingenFrau Eleonore Krahe, Tannenweg 16, 1337DegernauHerr Walter Metzler, Erzinger Straße 6, 1696HorheimFrau Erika Kostenbader, Mösleweg 1, 1524OfteringenHerr Erwin Koloff, Klosterstraße 1, 1238SchwerzenFrau Beate Zielinski, Sembergstraße 7, 2859Sollten Sie in dieser Zeit für unsere Beauftragten nichterreichbar sein, so bitten wir Sie, den Zähler selbstabzulesen und den Stand telefonisch dem jeweiligenMitarbeiter des Ortsteils oder falls Sie diesen nicht erreichenbeim Rathaus 852-21 durchzugeben bzw.eine Email an: jbadun@wutoeschingen.de zu schreiben.Falls eine Ablesung nicht erfolgen kann, wird der Zählerstandgeschätzt.Wir weisen in diesem Zusammenhang noch darauf hin,dass der Eigentumsübergang von Gebäuden bei derGemeindeverwaltung –Rechnungsamt- zu melden ist.Sofern solche Besitzwechsel im Jahr 2013 noch nichtgemeldet worden sind, bitten wir dies nachzuholen,damit die Endabrechnung 2013 und die Festsetzungder Vorauszahlungen 2014 an die richtigen Rechnungsempfängerzugestellt werden kann.Öffentliche BekanntmachungEinladung zur Versammlungder Jagdgenossenschaft WutöschingenDer Gemeinderat unserer Gemeinde hat den Bürgermeisterdamit beauftragt, eine Versammlung der Jagdgenossenschaftfür den gemeinschaftlichen JagdbezirkWutöschingen einzuberufen.Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet statt amDienstag, den 10. Dezember 2013 um 19.00 Uhr imSitzungssaal des Rathauses in Wutöschingen, Kirchstraße5, 79793 WutöschingenT a g e s o r d n u n g1. Begrüßung durch den Versammlungsleiter undFeststellung der form- und fristgerechten Einladung2. Feststellung der anwesenden und vertretenenJagdgenossen und der durch diese gehaltenenFlächen3. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendungdes Reinertrags aus der Jagdverpachtung4. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragungder Verwaltung der Jagdgenossenschaftauf den Gemeindevorstand (Gemeinderat)5. Alternativ: Künftige Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaftmit Wahl eines Jagdvorstandes6. Beratung und Beschlussfassung über die Satzungder Jagdgenossenschaft Wutöschingen7. VerschiedenesEingeladen sind alle Jagdgenossen. Eine persönlicheEinladung ergeht nicht.Die Sitzung der Jagdgenossenschaft Wutöschingenist nichtöffentlich. Es haben nur Mitglieder derJagdgenossenschaft oder mit schriftlicher Vollmachtversehene Vertreter Zutritt.Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümervon Grundstücken des gemeinschaftlichenJagdbezirks Wutöschingen, sofern auf diesen Flächendie Jagd ausgeübt werden darf.Nicht Mitglied, und damit auch nicht stimmberechtigt,sind Eigentümer von Grundflächen, auf denen dieJagd ruht. Das sind nach § 6 BJagdG i. V. m. § 3LJagdG insbesondere Wohngebäude (mit Nebengebäuden)sowie Hofräume und Hausgärten.Das Jagdkataster, aus dem die Zugehörigkeit vonGrundflächen zum gemeinschaftlichen JagdbezirkWutöschingen ersichtlich ist, kann ab sofort im RathausWutöschingen eingesehen werden. Das Jagdkatasterliegt zusammen mit dem Entwurf der Jagdgenossenschaftssatzungim Rathaus Wutöschingen,Zimmer 23 während den üblichen Dienstzeiten zurEinsichtnahme aus.Die Stimmberechtigung der Mitglieder bzw. derschriftlich bevollmächtigten Vertreter wird vor Beginnder Versammlung überprüft. Die Mitglieder werdendaher gebeten Ausweispapiere mitzuführen. DieStimmberechtigung wird anhand des allgemeinenLiegenschaftskatasters mit aktuellem Stand festgestellt.Die Abstimmungen erfolgen offen. Jeder Jagdgenossehat 1 Stimme. Miteigentümer eines Grundstücksoder einer Gesamthandeigentümergemeinschaftkönnen ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlichund mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderenMiteigentümer ausüben.

- 3 -Ablesung der WasserzählerAnfang bis Mitte Dezember 2013 werden unsere Beauftragtendie Jahresablesung der Wasserzähler vornehmen.Bitte halten Sie Ihre Zähleranlagen frei zugänglich undunterstützen Sie unsere Mitarbeiter bei ihrer Arbeit.Den Wasserzähler-Ablesedienst versehen in unserenOrtsteilen:WutöschingenFrau Eleonore Krahe, Tannenweg 16, 1337DegernauHerr Walter Metzler, Erzinger Straße 6, 1696HorheimFrau Erika Kostenbader, Mösleweg 1, 1524OfteringenHerr Erwin Koloff, Klosterstraße 1, 1238SchwerzenFrau Beate Zielinski, Sembergstraße 7, 2859Sollten Sie in dieser Zeit für unsere Beauftragten nichterreichbar sein, so bitten wir Sie, den Zähler selbstabzulesen und den Stand telefonisch dem jeweiligenMitarbeiter des Ortsteils oder falls Sie diesen nicht erreichenbeim Rathaus 852-21 durchzugeben bzw.eine Email an: jbadun@wutoeschingen.de zu schreiben.Falls eine Ablesung nicht erfolgen kann, wird der Zählerstandgeschätzt.Wir weisen in diesem Zusammenhang noch darauf hin,dass der Eigentumsübergang von Gebäuden bei der<strong>Gemeinde</strong>verwaltung –Rechnungsamt- zu melden ist.Sofern solche Besitzwechsel im Jahr 2013 noch nichtgemeldet worden sind, bitten wir dies nachzuholen,damit die Endabrechnung 2013 und die Festsetzungder Vorauszahlungen 2014 an die richtigen Rechnungsempfängerzugestellt werden kann.Öffentliche BekanntmachungEinladung zur Versammlungder Jagdgenossenschaft WutöschingenDer <strong>Gemeinde</strong>rat unserer <strong>Gemeinde</strong> hat den Bürgermeisterdamit beauftragt, eine Versammlung der Jagdgenossenschaftfür den gemeinschaftlichen JagdbezirkWutöschingen einzuberufen.Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet statt amDienstag, den 10. Dezember 2013 um 19.00 Uhr imSitzungssaal des Rathauses in Wutöschingen, Kirchstraße5, 79793 WutöschingenT a g e s o r d n u n g1. Begrüßung durch den Versammlungsleiter undFeststellung der form- und fristgerechten Einladung2. Feststellung der anwesenden und vertretenenJagdgenossen und der durch diese gehaltenenFlächen3. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendungdes Reinertrags aus der Jagdverpachtung4. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragungder Verwaltung der Jagdgenossenschaftauf den <strong>Gemeinde</strong>vorstand (<strong>Gemeinde</strong>rat)5. Alternativ: Künftige Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaftmit Wahl eines Jagdvorstandes6. Beratung und Beschlussfassung über die Satzungder Jagdgenossenschaft Wutöschingen7. VerschiedenesEingeladen sind alle Jagdgenossen. Eine persönlicheEinladung ergeht nicht.Die Sitzung der Jagdgenossenschaft Wutöschingenist nichtöffentlich. Es haben nur Mitglieder derJagdgenossenschaft oder mit schriftlicher Vollmachtversehene Vertreter Zutritt.Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümervon Grundstücken des gemeinschaftlichenJagdbezirks Wutöschingen, sofern auf diesen Flächendie Jagd ausgeübt werden darf.Nicht Mitglied, und damit auch nicht stimmberechtigt,sind Eigentümer von Grundflächen, auf denen dieJagd ruht. Das sind nach § 6 BJagdG i. V. m. § 3LJagdG insbesondere Wohngebäude (mit Nebengebäuden)sowie Hofräume und Hausgärten.Das Jagdkataster, aus dem die Zugehörigkeit vonGrundflächen zum gemeinschaftlichen JagdbezirkWutöschingen ersichtlich ist, kann ab sofort im RathausWutöschingen eingesehen werden. Das Jagdkatasterliegt zusammen mit dem Entwurf der Jagdgenossenschaftssatzungim Rathaus Wutöschingen,Zimmer 23 während den üblichen Dienstzeiten zurEinsichtnahme aus.Die Stimmberechtigung der Mitglieder bzw. derschriftlich bevollmächtigten Vertreter wird vor Beginnder Versammlung überprüft. Die Mitglieder werdendaher gebeten Ausweispapiere mitzuführen. DieStimmberechtigung wird anhand des allgemeinenLiegenschaftskatasters mit aktuellem Stand festgestellt.Die Abstimmungen erfolgen offen. Jeder Jagdgenossehat 1 Stimme. Miteigentümer eines Grundstücksoder einer Gesamthandeigentümergemeinschaftkönnen ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlichund mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderenMiteigentümer ausüben.

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