12.07.2015 Aufrufe

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs ... - Collmex

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs ... - Collmex

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs ... - Collmex

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Postanschrift Berlin: Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen, 11016 BerlinPOSTANSCHRIFTBundesministerium <strong>der</strong> Finanzen, 11016 BerlinVorab per E-MailHAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 BerlinOberste Finanzbehörden<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>TEL +49 (0) 30 18 682-0E-MAILDATUM 26. September 2011BETREFF <strong>Muster</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>im</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-<strong>Voranmeldungs</strong>- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2012- Verteiler U 1 ­ANLAGEN 3GZDOKIV D 3 - S 7344/11/10002 2011/0764554 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)Unter Bezugnahme auf das Ergebnis <strong>der</strong> Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden <strong>der</strong>Län<strong>der</strong> gilt Folgendes:(1) Im <strong>Umsatzsteuer</strong>-<strong>Voranmeldungs</strong>- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die <strong>Voranmeldungs</strong>zeiträumeab Januar 2012 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:- USt 1 A <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung 2012- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung undAnmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung 2012- USt 1 E Anleitung zur <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung 2012(2) Die Än<strong>der</strong>ungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den <strong>Muster</strong>n des Vorjahresdienen <strong>der</strong> zeitlichen Anpassung o<strong>der</strong> sind redaktioneller o<strong>der</strong> drucktechnischer Art.(3) Die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind <strong>im</strong> Aufbau und insbeson<strong>der</strong>e <strong>im</strong> KopfundVerfügungsteil - soweit sachlich möglich - mit dem Vordruckmuster <strong>der</strong> Lohnsteuerwww.bundesfinanzministerium.de


Seite 2Anmeldung abgest<strong>im</strong>mt. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein, deshalb sind die<strong>Vordrucke</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> unverän<strong>der</strong>ten Vordruckmuster (Absatz 1) herzustellen.(4) Folgende Abweichungen sind zulässig:1. Die <strong>im</strong> Kopfteil <strong>der</strong> Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H eingedruckte Schlüsselzeilefür die Bearbeitung <strong>im</strong> automatisierten Steuerfestsetzungsverfahren (RPFEST) kanngeän<strong>der</strong>t werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist.2. Soweit die in den Vordruckmustern enthaltenen Kennzahlen (z. B. <strong>im</strong> Verfügungsteil)und die <strong>im</strong> Ankreuzschema enthaltene Jahreszahl „12“ für die Datenerfassung nichtbenötigt werden, können sie mit Rasterungen versehen werden.In den Fällen <strong>der</strong> Abweichung soll auf <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>seite <strong>der</strong> Vordruckmuster USt 1 A undUSt 1 H unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. An<strong>der</strong>enfalls soll dieseAngabe unterbleiben.(5) Die <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung 2012 sowie <strong>der</strong> Antrag auf Dauerfristverlängerung / dieAnmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung 2012 sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatzdurch Datenfernübertragung nach Maßgabe <strong>der</strong> Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zuübermitteln (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG und § 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV). Informationen hierzusind unter <strong>der</strong> Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.Dieses Schreiben wird <strong>im</strong> Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.Im Auftrag


Zeile12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243Fallart11Finanzamt- Bitte weiße Fel<strong>der</strong> ausfüllen o<strong>der</strong> ankreuzen, Anleitung beachten ­SteuernummerUnternehmer – ggf. abweichende Firmenbezeichnung –Anschrift – Telefon – E-Mail-AdresseUnterfallartI. Anmeldung <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-VorauszahlungLieferungen und sonstige Leistungen(einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)Steuerfreie Umsätze mit VorsteuerabzugInnergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)an Abnehmer mit USt-IdNr. ..................................neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. ..................neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG). ......Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug(z.B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nr. 2 bis 7 UStG) .....Steuerfreie Umsätze ohne VorsteuerabzugUmsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG ...........................Steuerpflichtige Umsätze(Lieferungen und sonstige Leistungen einschl. unentgeltlicher Wertabgaben)zum Steuersatz von 19 %. ...................................zum Steuersatz von 7 %. ...................................zu an<strong>der</strong>en Steuersätzen ....................................Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStGan Abnehmer mit USt-IdNr. .................................Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse,Getränke und alkohol. Flüssigkeiten, z.B. Wein). ..Innergemeinschaftliche ErwerbeSteuerfreie innergemeinschaftliche ErwerbeErwerbe nach §§ 4b und 25c UStG ............................Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbezum Steuersatz von 19 %. ...................................zum Steuersatz von 7 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .zu an<strong>der</strong>en Steuersätzen ...................................neuer Fahrzeugevon Lieferern ohne USt-IdNr. zum allgemeinen Steuersatz .........Ergänzende Angaben zu UmsätzenLieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichenDreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG) ......................Steuerpflichtige Umsätze, für die <strong>der</strong> Leistungsempfänger die Steuernach § 13b Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 10 UStG schuldet .....Übrige steuerpflichtige Umsätze, für die <strong>der</strong> Leistungsempfänger dieSteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet .....................Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStGÜbrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht <strong>im</strong> Inland) ....<strong>Voranmeldungs</strong>zeitraumbei monatlicher Abgabe bitte ankreuzenbei vierteljährlicher Abgabebitte ankreuzenBerichtigte Anmeldung(falls ja, bitte eine „1“ eintragen)Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen usw.)sind beigefügt bzw. werden geson<strong>der</strong>t eingereicht(falls ja, bitte eine „1“ eintragen)Bemessungsgrundlageohne <strong>Umsatzsteuer</strong>volle EUR CtÜbertrag . . . . .................................................. zu übertragen in Zeile 455630 Eingangsstempel o<strong>der</strong> -datum<strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung 201212 0112 0212 0312 0412 0512 064144494348Jan.Feb.MärzAprilMaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez.818635 3677768091899395 989496426860214512 0712 0812 0912 1012 1112 1212 4112 4212 4312 442012I. Kalen<strong>der</strong>vierteljahrII. Kalen<strong>der</strong>vierteljahrIII. Kalen<strong>der</strong>vierteljahrIV. Kalen<strong>der</strong>vierteljahrSteuerEUR1022CtUSt 1 A – <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung 2012 – (09.11)


44454647484950515253545556575859606162636465666768697071727374757677787980818283848586Steuernummer:– 2 –Übertrag . . . ...........................................................................BemessungsgrundlageLeistungsempfänger als Steuerschuldnerohne <strong>Umsatzsteuer</strong>(§ 13b UStG) volle EUR CtIm Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von <strong>im</strong> übrigen Gemeinschaftsgebietansässigen Unternehmern (§13b Abs. 1 UStG) ......An<strong>der</strong>e Leistungen eines <strong>im</strong> Ausland ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und 5 UStG) .............................Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze,73die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 und 3 UStG) .......Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen(§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) .................................An<strong>der</strong>e Umsätze eines <strong>im</strong> Inland ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 2 Nr. 4, 6 bis 9 UStG) ............................Steuer infolge Wechsels <strong>der</strong> Besteuerungsformsowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u. ä. wegen Steuersatzän<strong>der</strong>ung .....................<strong>Umsatzsteuer</strong> ..........................................................................Abziehbare VorsteuerbeträgeVorsteuerbeträge aus Rechnungen von an<strong>der</strong>en Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG),aus Leistungen <strong>im</strong> Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und ausinnergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 5 UStG). .................................Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen(§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) ..................................Vorsteuerbeträge aus Leistungen <strong>im</strong> Sinne des § 13b UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) . ............Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§§ 23 und 23a UStG) . ......Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens(§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern <strong>im</strong> Sinne des § 19 Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 4a UStG) ..........Verbleiben<strong>der</strong> Betrag .....................................................................An<strong>der</strong>e SteuerbeträgeIn Rechnungen unrichtig o<strong>der</strong> unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge,die nach § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2, § 6a Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 6 o<strong>der</strong> § 25b Abs. 2 UStGgeschuldet werden .......................................................................<strong>Umsatzsteuer</strong>-Vorauszahlung/Überschuss ..................................................Anrechnung (Abzug) <strong>der</strong> festgesetzten Son<strong>der</strong>vorauszahlung für Dauerfristverlängerung(nur auszufüllen in <strong>der</strong> letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums, in <strong>der</strong> Regel Dezember) .......Verbleibende <strong>Umsatzsteuer</strong>-Vorauszahlung . . . . . . . . . . . . . . . . (bitte in jedem Fall ausfüllen)Verbleiben<strong>der</strong> Überschuss - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen ­II. Sonstige Angaben und UnterschriftEin Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit <strong>der</strong> Betragnicht mit Steuerschulden verrechnet wird.Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten(falls ja, bitte eine „1“ eintragen) ............................................................Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem beson<strong>der</strong>en Blatt an o<strong>der</strong> auf dem be<strong>im</strong> Finanzamterhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“.Die Einzugsermächtigung wird ausnahmsweise (z.B. wegen Verrechnungswünschen) für diesen<strong>Voranmeldungs</strong>zeitraum wi<strong>der</strong>rufen (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) ...............................Ein ggf. verbleiben<strong>der</strong> Restbetrag ist geson<strong>der</strong>t zu entrichten.Hinweis nach den Vorschriften <strong>der</strong> Datenschutzgesetze:Die mit <strong>der</strong> Steueranmeldung angefor<strong>der</strong>ten Daten werden aufGrund <strong>der</strong> §§ 149 ff. <strong>der</strong> Abgabenordnung und <strong>der</strong> §§ 18, 18b des<strong>Umsatzsteuer</strong>gesetzes erhoben. Die Angabe <strong>der</strong> Telefonnummern und<strong>der</strong> E-Mail-Adressen ist freiwillig.Bei <strong>der</strong> Anfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt:(Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)Datum, Unterschrift464752537478 7984 856511666162676364596939832926- nur vom Finanzamt auszufüllen ­1912Kontrollzahl und/o<strong>der</strong> DatenerfassungsvermerkSteuerEURBearbeitungshinweis1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigtenProgramms sowie ggf. unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gespeicherten Datenmaschinell zu verarbeiten.2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen <strong>der</strong>maschinellen Verarbeitung.Datum, NamenszeichenCt


Zeile123Fallart11Steuernummer– Bitte weiße Fel<strong>der</strong> ausfüllen, Anleitung auf <strong>der</strong> Rückseite beachten –Unter- Zeitfallartraum56 12002012430 Eingangsstempel o<strong>der</strong> -datum56Finanzamt78910111213141516Unternehmer – ggf. abweichende Firmenbezeichnung –Anschrift – Telefon – E-Mail-AdresseAntrag auf DauerfristverlängerungAnmeldung<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung(§§ 46 bis 48 UStDV)Zur Beachtungfür Unternehmer, die ihre Voranmeldungen vierteljährlich abzugebenhaben:Der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist nicht zu stellen, wenn Dauerfristverlängerungbereits gewährt worden ist. Er ist nicht jährlich zu wie<strong>der</strong>holen.Eine Son<strong>der</strong>vorauszahlung ist nicht zu berechnen und anzumelden.171819202122I. Antrag auf Dauerfristverlängerung(Dieser Abschnitt ist gegenstandslos, wenn Dauerfristverlängerung bereits gewährt worden ist.)Ich beantrage, die Fristen für die Abgabe <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldungen und für die Entrichtung <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-Vorauszahlungen umeinen Monat zu verlängern.II. Berechnung und Anmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung auf die Steuer für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2012von Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich abzugeben habenBerichtigte Anmeldung (falls ja, bitte eine „1“ eintragen)1023242526271. Summe <strong>der</strong> verbleibenden <strong>Umsatzsteuer</strong>-Vorauszahlungen zuzüglich <strong>der</strong>angerechneten Son<strong>der</strong>vorauszahlung für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2011 ..........................2. Davon 1 / 11= Son<strong>der</strong>vorauszahlung 2012 .............................................38volle EURCt282930313233343536373839­Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten(falls ja, bitte eine „1“ eintragen) ..........................................................Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem beson<strong>der</strong>en Blatt an o<strong>der</strong> auf dem be<strong>im</strong> Finanzamterhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“.Die Einzugsermächtigung wird ausnahmsweise (z.B. wegen Verrechnungswünschen) für dieSon<strong>der</strong>vorauszahlung dieses Jahres wi<strong>der</strong>rufen (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) ..................26Ein ggf. verbleiben<strong>der</strong> Restbetrag ist geson<strong>der</strong>t zu entrichten.Hinweis nach den Vorschriften <strong>der</strong> Datenschutzgesetze:Die mit <strong>der</strong> Steueranmeldung angefor<strong>der</strong>ten Daten werden auf Grund <strong>der</strong>- nur vom Finanzamt auszufüllen§§ 149 ff. <strong>der</strong> Abgabenordnung und des § 18 des <strong>Umsatzsteuer</strong>gesetzeserhoben. Die Angabe <strong>der</strong> Telefonnummern und <strong>der</strong> E-Mail-Adressen 1119ist freiwillig.Bei <strong>der</strong> Anfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt:(Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)29Bearbeitungshinweis1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigtenProgramms sowie ggf. unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gespeicherten Datenmaschinell zu verarbeiten.2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen <strong>der</strong>maschinellen Verarbeitung.404142Datum, NamenszeichenKontrollzahl und/o<strong>der</strong> Datenerfassungsvermerk43Datum, UnterschriftUSt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung 2012 – (09.11)


Anleitung 2012zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/zur Anmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlungÜbermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/<strong>der</strong>Anmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung aufelektronischem WegDer Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlungist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durchDatenfernübertragung nach Maßgabe <strong>der</strong> Steuerdaten-Übermittlungsverordnungzu übermitteln (§ 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV). Informationenhierzu erhalten Sie unter <strong>der</strong> Internet-Adresse www.elster.de. AufAntrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härtenauf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall ist<strong>der</strong> Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlungvom Unternehmer o<strong>der</strong> dessen Bevollmächtigten zuunterschreiben.Antrag auf DauerfristverlängerungZeilen 17 bis 19Die Fristverlängerung kann in Anspruch genommen werden, wenn dasFinanzamt den Antrag nicht ablehnt; ein Bewilligungsbescheid wirdnicht erteilt. Die Fristverlängerung gilt solange, bis <strong>der</strong> Unternehmergegenüber dem Finanzamt erklärt, dass er die Fristverlängerung nichtmehr in Anspruch nehmen will o<strong>der</strong> das Finanzamt die Fristverlängerungwi<strong>der</strong>ruft (§ 46 UStDV).Anmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlungZeilen 25 bis 27Die Fristverlängerung wird bei monatlicher Abgabe <strong>der</strong> Voranmeldungenunter <strong>der</strong> Auflage erteilt, dass während <strong>der</strong> Geltungsdauer <strong>der</strong>Fristverlängerung jährlich bis zum 10. Februar eine Son<strong>der</strong>vorauszahlungangemeldet und entrichtet wird. Die Son<strong>der</strong>vorauszahlungbeträgt ein Elftel <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-Vorauszahlungen- ohne Anrechnung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung - für das Kalen<strong>der</strong>jahr2011 (§ 47 Abs. 1 und § 48 Abs. 2 UStDV).BeispielUnternehmer A hat für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2011 <strong>Umsatzsteuer</strong>-Vorauszahlungen in Höhe von 39 000 € angemeldet (Summe<strong>der</strong> verbleibenden <strong>Umsatzsteuer</strong>-Vorauszahlungen aus Zeile 67- Kennzahl 83 - <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldungen). In <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldungfür Dezember 2011 (Zeile 66 - Kennzahl39 - <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung) hat A die Son<strong>der</strong>vorauszahlungfür das Kalen<strong>der</strong>jahr 2011 in Höhe von 5 000 € angerechnet.Zur Berechnung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung für das Kalen<strong>der</strong>jahr2012 ist die Summe <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-Vorauszahlungen 2011 inHöhe von 39 000 € um die angerechnete Son<strong>der</strong>vorauszahlung inHöhe von 5 000 € zu erhöhen. Aus <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage von44 000 € (einzutragen in Zeile 26) errechnet sich für A eine Son<strong>der</strong>vorauszahlungvon 4 000 € (einzutragen in Zeile 27 - Kennzahl 38).Ergibt sich bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung in Zeile 26ein Überschuss zu Gunsten des Unternehmers, ist die Son<strong>der</strong>vorauszahlungin Zeile 27 mit 0 € einzutragen.Wurde die gewerbliche o<strong>der</strong> berufliche Tätigkeit nur in einem Teil desvorangegangenen Kalen<strong>der</strong>jahres ausgeübt, ist die Summe <strong>der</strong> Vorauszahlungendieses Zeitraums in eine Jahressumme umzurechnen.Angefangene Kalen<strong>der</strong>monate sind hierbei als volle Kalen<strong>der</strong>monatezu behandeln (§ 47 Abs. 2 UStDV).Bei Beginn <strong>der</strong> gewerblichen o<strong>der</strong> beruflichen Tätigkeit <strong>im</strong> laufendenKalen<strong>der</strong>jahr ist die Son<strong>der</strong>vorauszahlung auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zuerwartenden Vorauszahlungen dieses Kalen<strong>der</strong>jahres zu berechnen(§ 47 Abs. 3 UStDV). Die Son<strong>der</strong>vorauszahlung soll <strong>der</strong> durchschnittlichenVorauszahlung eines Kalen<strong>der</strong>monats entsprechen. Fügen Siebitte in diesem Fall ein beson<strong>der</strong>es Blatt mit kurzer Erläuterung <strong>der</strong>Berechnung bei.Die festgesetzte Son<strong>der</strong>vorauszahlung ist bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong>Vorauszahlung für den letzten <strong>Voranmeldungs</strong>zeitraum des Besteuerungszeitraumsanzurechnen, für den die Fristverlängerung gilt.Die Anrechnung erfolgt somit grundsätzlich bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong>Vorauszahlung für den Monat Dezember.Zeile 31Wird für die zu entrichtende Son<strong>der</strong>vorauszahlung die Einzugsermächtigungwegen Verrechnungswünschen ausnahmsweise wi<strong>der</strong>rufen, istein durch die Verrechnung nicht gedeckter Restbetrag zu entrichten.UnterschriftZeile 43Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag auf Dauerfristverlängerung/dieAnmeldung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vorauszahlung zu unterschreiben, sofern diesenicht elektronisch übermittelt werden.


Anleitung zur <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung 2012Abkürzungen: AO = Abgabenordnung UStAE = <strong>Umsatzsteuer</strong>-AnwendungserlassBZSt = Bundeszentralamt für Steuern UStDV = <strong>Umsatzsteuer</strong>-DurchführungsverordnungGrEStG = Grun<strong>der</strong>werbsteuergesetz UStG = <strong>Umsatzsteuer</strong>gesetzKj. = Kalen<strong>der</strong>jahr USt-IdNr. = <strong>Umsatzsteuer</strong>-IdentifikationsnummerDiese Anleitung soll Sie informieren, wie Sie die <strong>Vordrucke</strong> richtig ausfüllen.Die Anleitung kann allerdings nicht auf alle Fragen eingehen.Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> Anleitung zur <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung des Vorjahres sind durch Randstriche gekennzeichnet.Übermittlung <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung auf elektronischem WegDie <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe <strong>der</strong> Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG). Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat.Dieses erhalten Sie nach kostenloser Registrierung auf <strong>der</strong> Internetseite www.elsteronline.de/eportal/. Bitte beachten Sie, dass die Registrierungbis zu zwei Wochen dauern kann. Unter www.elster.de/elster_soft_nw.php finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf Antrag kanndas Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.So werden die <strong>Vordrucke</strong> ausgefüllt:Bitte tragen Sie aus erfassungstechnischen Gründen die Steuernummer auf je<strong>der</strong> Vordruckseite (oben) ein.Füllen Sie bitte nur die weißen Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> deutlich und vollständig aus, bei denen Sie Angaben zu erklären haben; nicht benötigteFel<strong>der</strong> lassen Sie bitte frei und sehen von Streichungen ab. Bitte berücksichtigen Sie Entgeltserhöhungen und Entgeltsmin<strong>der</strong>ungen bei denBemessungsgrundlagen. Negative Beträge sind durch ein Minuszeichen zu kennzeichnen.Werden Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen auf geson<strong>der</strong>ten Anlagen usw.) eingereicht, tragen Sie bitte in Zeile 15 eine „1“ ein.Tragen Sie bei den Bemessungsgrundlagen bitte nur Beträge in vollen Euro ein; bei den <strong>Umsatzsteuer</strong>- und Vorsteuerbeträgen ist dagegen stetsauch die Eintragung von Centbeträgen erfor<strong>der</strong>lich. Rechnen Sie Werte in frem<strong>der</strong> Währung in Euro um.Die <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung ist vom Unternehmer o<strong>der</strong> dessen Bevollmächtigten zu unterschreiben, sofern sie nicht elektronisch übermittelt wird.Steuerfreie Lieferungen und sonstige LeistungenZeilen 20 bis 22Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6aAbs. 1 UStG) sind in dem <strong>Voranmeldungs</strong>zeitraum zu erklären, in demdie Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem <strong>Voranmeldungs</strong>zeitraum,in dem <strong>der</strong> Monat endet, <strong>der</strong> auf die Lieferung folgt.Über die in Zeile 20 einzutragenden Umsätze sind ZusammenfassendeMeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischemWeg zu übermitteln. Außerdem sind diese Umsätze grundsätzlich demStatistischen Bundesamt monatlich für die Intrahandelsstatistik zumelden. Nähere Informationen zur Intrahandelsstatistik erhalten Siebe<strong>im</strong> Statistischen Bundesamt, 65180 Wiesbaden, Telefon (0611)75-1, Telefax (0611) 75-724000 sowie unter <strong>der</strong> Internet-Adressewww.destatis.de.Über die in den Zeilen 21 und 22 einzutragenden Umsätze ist fürjede innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs eineMeldung nach <strong>der</strong> Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnungan das BZSt zu übermitteln.Nähere Informationen zu den vorgenannten Verfahren erhalten Siebe<strong>im</strong> BZSt (Dienstsitz Saarlouis, Ahornweg 1 - 3, 66740 Saarlouis,www.bzst.de, Telefon 0228 / 406-0).Zeile 23In Zeile 23 sind neben steuerfreien Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1Buchst. a, § 6 UStG) weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzugeinzutragen, z.B.:– Lohnveredelungen an Gegenständen <strong>der</strong> Ausfuhr (§ 4 Nr. 1Buchst. a, § 7 UStG);– Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8UStG);– grenzüberschreitende Güterbeför<strong>der</strong>ungen und an<strong>der</strong>e sonstigeLeistungen nach § 4 Nr. 3 UStG;USt 1 E - Anleitung zur <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung 2012 - (09.11)<strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldung– Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 5 UStG (z.B. Provisionen <strong>im</strong>Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen);– Umsätze <strong>im</strong> Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommenszum NATO-Truppenstatut, des Ergänzungsabkommenszum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere;– Reiseleistungen, soweit die Reisevorleistungen <strong>im</strong> Drittlandsgebietbewirkt werden (§ 25 Abs. 2 UStG).Zeile 24Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug sind z.B. Grundstücksvermietungen(§ 4 Nr. 12 UStG), Umsätze aus <strong>der</strong> Tätigkeit als Arzto<strong>der</strong> aus ähnlicher heilberuflicher Tätigkeit (§ 4 Nr. 14 UStG).Steuerpflichtige Lieferungen und sonstigeLeistungenZeilen 26 bis 28Als Bemessungsgrundlagen sind die Umsätze und Anzahlungeneinzutragen, für die die <strong>Umsatzsteuer</strong> entstanden ist. Bemessungsgrundlagensind stets Nettobeträge (ohne <strong>Umsatzsteuer</strong>), die in vollenEuro (ohne Centbeträge) anzugeben sind. Es sind auch Umsätzeeinzutragen, bei denen die sog. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10Abs. 5 UStG) anzuwenden ist. Dagegen sind Umsätze, für die <strong>der</strong>Leistungsempfänger die <strong>Umsatzsteuer</strong> nach § 13b Abs. 5 UStGschuldet, nicht hier einzutragen, son<strong>der</strong>n in Zeile 39 bzw. 40 (vgl.Erläuterungen zu den Zeilen 39, 40 und 48 bis 52).Unentgeltliche Wertabgaben aus dem Unternehmen sind, soweit siein <strong>der</strong> Abgabe von Gegenständen bestehen, regelmäßig den entgeltlichenLieferungen und, soweit sie in <strong>der</strong> Abgabe o<strong>der</strong> Ausführungvon sonstigen Leistungen bestehen, regelmäßig den entgeltlichensonstigen Leistungen gleichgestellt. Sie umfassen auch unentgeltlicheSachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer.


- 3 -Abziehbare VorsteuerbeträgeZeilen 56 bis 60Abziehbar sind nur die nach dem deutschen <strong>Umsatzsteuer</strong>gesetzgeschuldeten Steuerbeträge. Zur Vergütung von ausländischenVorsteuerbeträgen erhalten Sie Informationen be<strong>im</strong> BZSt (DienstsitzSchwedt, Passower Chaussee 3b, 16303 Schwedt / O<strong>der</strong>,www.bzst.de, Tel. 0228 / 406-0).Es können insbeson<strong>der</strong>e folgende Vorsteuerbeträge berücksichtigtwerden:– die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstigeLeistungen, die von einem an<strong>der</strong>en Unternehmer für sein Unternehmenausgeführt worden sind, sofern eine Rechnung nach den§§ 14, 14a UStG vorliegt (Zeile 56);– die in einer Kleinbetragsrechnung (Rechnung, <strong>der</strong>en Gesamtbetrag150 € nicht übersteigt) enthaltene <strong>Umsatzsteuer</strong>, sofern eine Rechnungnach § 33 UStDV vorliegt (Zeile 56);– bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (vgl. Erläuterungenzu Zeile 38) die vom letzten Abnehmer nach § 25b Abs. 2 UStGgeschuldete <strong>Umsatzsteuer</strong> (Zeile 56);– die <strong>Umsatzsteuer</strong>, die <strong>der</strong> Unternehmer schuldet, dem die Auslagerungaus einem <strong>Umsatzsteuer</strong>lager zuzurechnen ist; vgl. Erläuterungenzu Zeile 65 (Zeile 56);– die <strong>Umsatzsteuer</strong> für innergemeinschaftliche Erwerbe (Zeile 57);– die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für dasUnternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführt worden sind(Zeile 58);– die <strong>Umsatzsteuer</strong> aus Leistungen <strong>im</strong> Sinne des § 13b Abs. 1 und 2UStG, die <strong>der</strong> Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet(vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46 bis 52), wenn die Leistungenfür sein Unternehmen ausgeführt worden sind (Zeile 59);– nach Durchschnittssätzen (§ 23 UStG) ermittelte Beträge beiUnternehmern, <strong>der</strong>en Umsatz i.S. des § 69 Abs. 2 UStDV in deneinzelnen in <strong>der</strong> Anlage <strong>der</strong> UStDV bezeichneten Berufs- und Gewerbezweigen<strong>im</strong> vorangegangenen Kj. 61 356 € nicht überstiegenhat, und die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und auf Grundjährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen(Zeile 60);– nach einem Durchschnittssatz (§ 23a UStG) ermittelte Beträge beiKörperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen<strong>im</strong> Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz, <strong>der</strong>ensteuerpflichtiger Umsatz, mit Ausnahme <strong>der</strong> Einfuhr und des innergemeinschaftlichenErwerbs, <strong>im</strong> vorangegangenen Kj. 35 000 € nichtüberstiegen hat und die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen undauf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüssezu machen (Zeile 60).Vorsteuerbeträge, die auf Entgeltserhöhungen und Entgeltsmin<strong>der</strong>ungenentfallen, sowie herabgesetzte, erlassene o<strong>der</strong> erstatteteEinfuhrumsatzsteuer sind zu berücksichtigen.Ein Vorsteuerabzug für Wirtschaftsgüter, die <strong>der</strong> Unternehmer zu wenigerals 10 % für sein Unternehmen nutzt, ist generell nicht möglich(§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines einheitlichen Gegenstands,<strong>der</strong> teilweise unternehmerisch und teilweise nicht unternehmerischgenutzt wird, vgl. Abschn. 15.2 Abs. 21 und Abschn. 15.6a UStAE.Zeile 61Der Vorsteuerabzug ist nach Maßgabe des § 15a UStG i.V.m. § 44UStDV zu berichtigen.Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlendeVorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen.BeispielDer Unternehmer hat <strong>im</strong> Kj. 2009 ein Bürogebäude errichtet, daser ab 1.12.2009 zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfreivermietet. Die auf die Herstellungskosten entfallende Vorsteuer von60 000 € hat er in Höhe von 30 000 € abgezogen. Am 2.7.2012wird das gesamte Gebäude steuerfrei veräußert. Die steuerfreieVeräußerung führt zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs inHöhe von 22 250 €. Dieser Betrag ist mit einem Minuszeichenversehen in Zeile 60 einzutragen.Berechnung: 30 000 € Vorsteuer : 120 Monate Berichtigungszeitraum= 250 € monatliche Berichtigung x 89 Monate restlicherBerichtigungszeitraum (Juli 2012 bis November 2019) = 22 250 €.Zeile 62Die auf die Anschaffung (Lieferung, Einfuhr o<strong>der</strong> innergemeinschaftlicherErwerb) eines neuen Fahrzeugs entfallende <strong>Umsatzsteuer</strong> vonFahrzeuglieferern <strong>im</strong> Sinne des § 2a UStG und Kleinunternehmern<strong>im</strong> Sinne des § 19 Abs. 1 UStG kann unter den sonstigen Voraussetzungendes § 15 UStG berücksichtigt werden. Der Vorsteuerabzugist nur bis zu dem Betrag zulässig, <strong>der</strong> für die Lieferung des neuenFahrzeugs geschuldet würde, wenn die Lieferung nicht steuerfrei wäre.Der Abzug ist erst mit <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> innergemeinschaftlichenLieferung des neuen Fahrzeugs (Eintragung in die Zeile 22 bzw. beiKleinunternehmern in Zeile 20 o<strong>der</strong> 21) zulässig (§ 15 Abs. 4a UStG).Zeile 65Einzutragen sind– in Rechnungen unrichtig ausgewiesene Steuerbeträge, die <strong>der</strong>Unternehmer schuldet (§ 14c Abs. 1 UStG);– in Rechnungen unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, die <strong>der</strong>Rechnungsaussteller schuldet (§ 14c Abs. 2 UStG);– Steuerbeträge für Umsätze, die Auslagerungen von Gegenständenaus einem <strong>Umsatzsteuer</strong>lager vorangegangen sind(§ 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG) und die <strong>der</strong> Unternehmerschuldet, dem die Auslagerung zuzurechnen ist (Auslagerer). Nichteinzutragen sind hier Lieferungen, die dem liefernden Unternehmerzuzurechnen sind, wenn die Auslagerung <strong>im</strong> Zusammenhang mitdiesen Lieferungen steht. Diese Umsätze sind in den Zeilen 26 bis28 einzutragen (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 26 bis 28);– Steuerbeträge, die <strong>der</strong> Lagerhalter eines <strong>Umsatzsteuer</strong>lagers alsGesamtschuldner schuldet (§ 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2 i.V.m.§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG);– Steuerbeträge, die <strong>der</strong> Abnehmer bei einer als steuerfrei behandelteninnergemeinschaftlichen Lieferung in den Fällen des § 6aAbs. 4 UStG schuldet;– Steuerbeträge, die ein dritter Unternehmer (insbeson<strong>der</strong>e Zentralregulierer)schuldet (§ 17 Abs. 1 Satz 6 UStG);– Steuerbeträge, die <strong>der</strong> letzte Abnehmer <strong>im</strong> Rahmen eines innergemeinschaftlichenDreiecksgeschäfts für die Lieferung des erstenAbnehmers schuldet (§ 25b Abs. 2 UStG).SonstigesZeile 67Wird die gewerbliche o<strong>der</strong> berufliche Tätigkeit <strong>im</strong> Laufe eines Kj.eingestellt o<strong>der</strong> wird <strong>im</strong> Laufe des Kj. auf die Dauerfristverlängerungverzichtet, ist die Son<strong>der</strong>vorauszahlung <strong>im</strong> letzten <strong>Voranmeldungs</strong>zeitraumdes Besteuerungszeitraums anzurechnen (vgl. auch Erläuterungenzu den Zeilen 68, 71 bis 75).Zeilen 68, 71 bis 75Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des <strong>Voranmeldungs</strong>zeitraumsfällig und an das Finanzamt zu entrichten. Wird eine Einzugsermächtigungwegen Verrechnungswünschen ausnahmsweisewi<strong>der</strong>rufen, ist ein durch die Verrechnung nicht gedeckter Restbetragzu entrichten.Ein Überschuss wird nach Zust<strong>im</strong>mung (§ 168 AO) ohne beson<strong>der</strong>enAntrag ausgezahlt, soweit <strong>der</strong> Betrag nicht mit Steuerschuldenverrechnet wird. Wünscht <strong>der</strong> Unternehmer eine Verrechnung o<strong>der</strong>liegt eine Abtretung vor, ist in Zeile 73 eine „1“ einzutragen. Liegt demFinanzamt bei Abtretungen die Abtretungsanzeige nach amtlichem<strong>Muster</strong> noch nicht vor, ist sie beizufügen o<strong>der</strong> geson<strong>der</strong>t einzureichen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!