Beitragsordnung des Turnverein Roetgen 1894 e.V.
Beitragsordnung des Turnverein Roetgen 1894 e.V.
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<strong>Beitragsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>Turnverein</strong> <strong>Roetgen</strong> <strong>1894</strong> e.V.§ 3 Beitragszahlung3.1 Die Beiträge sind generell durch Einzugsverfahren jährlich im März zuentrichten.3.2 Kosten, die durch eventuelle Rücklastschriften entstehen, trägt das Mitglied.3.3 Für Jugendliche und Kinder erklären sich ihre gesetzlichen Vertreterdurch Unterschriftsleistung selbstschuldnerisch bereit, während der Minderjährigkeitdie Beitragszahlung gemäß Ziffer 2.2 und 3.1 zu leisten.3.4 Erfolgt seitens <strong>des</strong> Mitglieds ohne Benennung plausibler Gründe Widerspruchgegen den gemäß <strong>Beitragsordnung</strong> ordnungsgemäßen Beitragseinzug,wird dies als Austritt <strong>des</strong> Mitglieds aus dem Verein gewertet.§ 4 Ein- und Austritt4.1 Neu eingetretene Mitglieder haben eine einmalige Verwaltungsgebühr inHöhe von 6,00 € zu entrichten. Diese werden mit der Fälligkeit der erstenLastschrift eingezogen. Die Verwaltungsgebühr gilt je eingereichtemAufnahmeantragsformular.4.2 Wenn nach Zahlung <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages im Laufe <strong>des</strong> Jahres dieMitgliedschaft beendet wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.§ 5 Sonderegelungen5.1 Der geschäftsführende Vorstand kann in Härtefällen Beitragserleichterungenbzw. Beitragsbefreiung gewähren.5.2 Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden.Bei Neufestsetzung der Beiträge bzw. der einmaligen Verwaltungsgebühr durchdie Mitgliederversammlung gilt diese <strong>Beitragsordnung</strong> in den Punkten 2.2, 2.3und 4.1 ebenfalls als entsprechend geändert.<strong>Roetgen</strong> , 01.01.2009Der VorstandMargit Marquardt, Ulrike Heeren, Helmut Helzle, Dirk Heeren,Vorsitzende Schatzmeisterin Geschäftsführer Stellv. Vorsitzender