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Beitragsordnung des Turnverein Roetgen 1894 e.V.

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<strong>Beitragsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>Turnverein</strong> <strong>Roetgen</strong> <strong>1894</strong> e.V.§1 Beitragspflicht1.1 Alle Mitglieder <strong>des</strong> TV <strong>Roetgen</strong> <strong>1894</strong> e.V. sind grundsätzlich beitragspflichtig.Davon ausgenommen sind die in Ziffer 5 der <strong>Beitragsordnung</strong>genannten Personenkreise.1.2 Wir unterscheiden• Mitglieder bis 21 Jahre• Erwachsene Mitglieder (ab 21 Jahre)• Familie• Fördermitglieder1.3 Mitglieder, die im Laufe <strong>des</strong> Beitragsjahres das 21. Lebensjahr vollenden,müssen erst im darauf folgenden Jahr den dann gültigen Beitragentrichten.1.4 Der Familie muss min<strong>des</strong>tens ein erwachsenes Mitglied zugehören. ErwachseneKinder und Jugendliche können längstens bis zum 21. Lebensjahrals Familienmitglied berücksichtigt werden.1.5 Fördermitglieder dürfen nicht aktiv am Sportangebot <strong>des</strong> Vereins teilnehmen.§2 Höhe der Beiträge2.1 Die Höhe der Beiträge bestimmt gemäß Vereinssatzung die Mitgliederversammlung.2.2 Die letzte Festsetzung der Beitragshöhe erfolgte durch Beschlüsse derMitgliederversammlung vom 25.01.2008.2.3 Seit dem 01.01.2009 gelten folgende jährliche Beitragssätze:Mitglieder bis 21 Jahre 42,00 €Erwachsene Mitglieder 72,00 €Familie 114,00 €Fördermitglieder 30,00 €2.4 Bei unterjährigem Eintritt erfolgt die Festsetzung der Beitragshöhe fürdas laufende Jahr anteilig je angefangenem Monat.Bsp.: Eintritt eines erwachsenen Mitglieds am 15.03.:72,00 € x 10 / 12 = 60,00 €2.5 Alle unentgeltlichen Angebote <strong>des</strong> Vereins sind mit dem Mitgliedsbeitragabgegolten. Entgeltliche Angebote <strong>des</strong> Vereins sind separat zu entrichten.


<strong>Beitragsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>Turnverein</strong> <strong>Roetgen</strong> <strong>1894</strong> e.V.§ 3 Beitragszahlung3.1 Die Beiträge sind generell durch Einzugsverfahren jährlich im März zuentrichten.3.2 Kosten, die durch eventuelle Rücklastschriften entstehen, trägt das Mitglied.3.3 Für Jugendliche und Kinder erklären sich ihre gesetzlichen Vertreterdurch Unterschriftsleistung selbstschuldnerisch bereit, während der Minderjährigkeitdie Beitragszahlung gemäß Ziffer 2.2 und 3.1 zu leisten.3.4 Erfolgt seitens <strong>des</strong> Mitglieds ohne Benennung plausibler Gründe Widerspruchgegen den gemäß <strong>Beitragsordnung</strong> ordnungsgemäßen Beitragseinzug,wird dies als Austritt <strong>des</strong> Mitglieds aus dem Verein gewertet.§ 4 Ein- und Austritt4.1 Neu eingetretene Mitglieder haben eine einmalige Verwaltungsgebühr inHöhe von 6,00 € zu entrichten. Diese werden mit der Fälligkeit der erstenLastschrift eingezogen. Die Verwaltungsgebühr gilt je eingereichtemAufnahmeantragsformular.4.2 Wenn nach Zahlung <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages im Laufe <strong>des</strong> Jahres dieMitgliedschaft beendet wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.§ 5 Sonderegelungen5.1 Der geschäftsführende Vorstand kann in Härtefällen Beitragserleichterungenbzw. Beitragsbefreiung gewähren.5.2 Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden.Bei Neufestsetzung der Beiträge bzw. der einmaligen Verwaltungsgebühr durchdie Mitgliederversammlung gilt diese <strong>Beitragsordnung</strong> in den Punkten 2.2, 2.3und 4.1 ebenfalls als entsprechend geändert.<strong>Roetgen</strong> , 01.01.2009Der VorstandMargit Marquardt, Ulrike Heeren, Helmut Helzle, Dirk Heeren,Vorsitzende Schatzmeisterin Geschäftsführer Stellv. Vorsitzender

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