André Hellers „Giardino botanico” - i-mag.tv
André Hellers „Giardino botanico” - i-mag.tv
André Hellers „Giardino botanico” - i-mag.tv
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Recht<br />
Das neue Erbschaftsteuerrecht hat Vorteile<br />
aber auch Tücken<br />
Die Redaktion befragte Steuerberater Frank Steiniger aus Waldbröl zum<br />
neuen Gesetz<br />
Herr Steiniger, wie kam es überhaupt dazu,<br />
dass eine Reform der Erbschaftsteuer notwendig<br />
wurde?<br />
Durch höchstrichterlichen Beschluss<br />
wurde der Bundestag aufgefordert, das<br />
Erbschaftsteuerrecht zu reformieren. Grund<br />
war vor allem der bisher unterschiedliche<br />
Bewertungsansatz von Immobilien gegenüber<br />
Geldvermögen. Hier hatte die Regierung<br />
den Auftrag erhalten, eine Angleichung<br />
herbeizuführen. Das Ganze stellte sich aber<br />
viel problematischer dar, als man zuerst angenommen<br />
hatte, und so dauerte es vom<br />
Urteil am 07.11.2006 bis zum 24.12.2008, bis<br />
dass der Bundespräsident die Gesetzesreform<br />
mit seiner Unterschrift ab dem 01.01.2009<br />
in Kraft treten lassen konnte. Eine ungewöhnlich<br />
lange Zeit für ein neues Gesetz,<br />
vor allem wenn man bedenkt, dass die alten<br />
Regelungen per 31.12.2008 auf jeden Fall<br />
nicht mehr gegolten hätten. Das hat man gerade<br />
noch so hinbekommen.<br />
Werden die Erben durch das neue Gesetz steuerlich<br />
höher belastet oder ist die Steuerlast<br />
niedriger?<br />
Es kommt darauf an: Durch deutliche Erhöhung<br />
der persönlichen Freibeträge, bei Ehegatten<br />
zum Beispiel 500.000 Euro und bei Kindern<br />
400.000 Euro, werden die Erbschaften von<br />
den durchschnittlichen Vermögen steuerlich<br />
in den meisten Fällen freigestellt. Bei denjenigen,<br />
die mit dem Erblasser entfernt oder nicht<br />
verwandt sind, hat man die Freibeträge zwar<br />
auch auf 20.000 Euro angehoben, dafür gilt<br />
bei übersteigenden Beträgen ein Steuersatz<br />
von 30 bis 50 Prozent. Für diese Personen<br />
wird es ab einer Summe über dem Freibetrag<br />
dann deutlich teurer als beim alten Gesetz.<br />
Besser gestellt als vorher sind die eingetragenen<br />
Lebenspartner, die jetzt den Eheleuten<br />
gleichgestellt sind.<br />
Die Ursprungsfrage war ja die deutlich geringere<br />
Bewertung der Immobilien gegenüber<br />
Sparguthaben. Hat man im neuen Gesetz<br />
jetzt eine fairere Regelung treffen können?<br />
Was den Gleichheitsgrundsatz anbelangt,<br />
kann man das sicher bejahen. Dennoch sind<br />
die Regelungen, die sich im Bewertungsgesetz<br />
wiederfinden, sehr kompliziert. Man unter-<br />
Steuerberater Frank Steiniger<br />
Bitzenweg 7a,<br />
51545 Waldbröl<br />
Telefon 02291 / 90 99 810<br />
Telefax 02291/ 90 99 811<br />
e-mail: f.steiniger@stb-frank-steiniger.de<br />
scheidet nun bei Grundstücken und Gebäuden<br />
zwischen unbebauten Grundstücken, landund<br />
forstwirtschaftlichem Grundvermögen,<br />
einem Familienwohnheim, was ja unter<br />
bestimmten Vorraussetzungen steuerfrei<br />
bleibt, Wohn- und Teileigentum entweder<br />
mit Bestimmungsmöglichkeit einer ortsüblichen<br />
Miete oder ohne. Dafür gibt es jeweils<br />
unterschiedliche Bewertungsmethoden und<br />
zu guter Letzt lässt der Gesetzgeber einem<br />
die Möglichkeit, durch Gutachten niedrigere<br />
Werte festzustellen.<br />
Was ist denn jetzt der eigentliche Unterschied<br />
zur früheren Bewertung von Grundstücken<br />
und Gebäuden?<br />
Bei den unbebauten Grundstücken wurde<br />
bislang der Bodenrichtwert vom 01.01.1996<br />
mit der Quadratmeterzahl multipliziert<br />
und das Ergebnis wurde zu 80% steuerlich<br />
in Ansatz gebracht. Hier hat sich im neuen<br />
Recht eigentlich nur geändert, dass man den<br />
aktuellen Bodenrichtwert zu Grunde legt<br />
und man hat den Abschlag von 20% vergessen.<br />
Bei Wohnhäusern war nach altem Recht<br />
der sogenannte Bedarfswert zu ermitteln.<br />
Dabei wurde von einer durchschnittlichen<br />
oder üblichen Kaltmiete der letzten 3 Jahre<br />
ausgegangen. Die Berechnung führte in der<br />
Regel zu einem Wert der bei ca. 2 Dritteln<br />
des tatsächlichen Werts lag. Das war ja der<br />
Streitpunkt. Im neuen Recht will man die<br />
Besteuerung des aktuellen Marktwerts erreichen<br />
und Vergleiche umliegender Gebäude<br />
heranziehen. In der Praxis wird das noch die<br />
eine oder andere Schwierigkeit hervorrufen.<br />
Was raten Sie den Betroffenen?<br />
Mit den Jahren wird man lernen, mit den<br />
neuen Vorschriften umzugehen, aber sobald<br />
die gesamte Erbschaft über den Freibeträgen<br />
liegt, sollte man einen Gutachter hinzuziehen.<br />
Bei den entfernt oder nicht verwandten<br />
Erben machen 10.000 Euro mehr oder weniger,<br />
bei einem Haus sicher eine gut vorstellbare<br />
Bandbreite, eben mal 3.000 bis 5.000<br />
Euro Steuern aus.<br />
Das Eigenheim ist aber doch seit dem<br />
01.01.2009 steuerfrei belassen worden, das<br />
ist doch gegenüber der alten Rechtslage günstiger,<br />
oder?<br />
Wenn die Voraussetzungen stimmen, dann<br />
ja! Die Wohnfläche darf nur 200 m² betragen,<br />
der darüber hinausgehende Wert ist wieder<br />
der Bemessungsgrundlage zuzurechnen und<br />
die Steuerfreiheit gilt nur bei Ehegatten und<br />
Kindern. Dazu muss der Erblasser bis zu seinem<br />
Tod dort gewohnt haben, bei Alten- und<br />
Pflegeheimaufenthalten gibt es Ausnahmen,<br />
und im Anschluss müssen der Ehegatte oder<br />
eines der Kinder dieses Haus selbst bewohnen,<br />
und das 10 Jahre lang. Außerdem gilt<br />
die Steuerfreiheit nur für einen dieser Erben.<br />
Das Ganze hat also seine Tücken. Aber auch<br />
hier wird es erst interessant, wenn man insgesamt<br />
über den persönlichen Freibetrag<br />
kommt, vorher fällt ja keine Steuer an.<br />
Wie sieht es mit der umstrittenen Frage der<br />
Unternehmensübertragungen aus?<br />
Hier ist grundsätzlich anzuraten, die Dinge<br />
frühzeitig zu klären und sich genügend<br />
Beratung einzuholen. Für kleine Betriebe<br />
bis zu einem Wert von 1 Million Euro gibt<br />
es wohl keine Probleme, diese steuerfrei auf<br />
seine Nachkommen zu übertragen. Auch bei<br />
größeren Firmen hat der Gesetzgeber die<br />
teilweise oder sogar komplette Befreiung ermöglicht.<br />
Die Bedingungen in der Praxis zu<br />
erfüllen sind allerdings nicht ganz so einfach.<br />
Wer kann heute schon garantieren, dass er<br />
mit der gleichen Zahl der Angestellten, um<br />
einmal auf die Lohsummenreglung zu sprechen<br />
zu kommen, in den kommenden 7<br />
oder 10 Jahren agieren kann. Dann gibt es<br />
weitere Fallstricke, wie zum Beispiel die<br />
Überentnahmen in diesem Zeitraum, was<br />
bedeutet, dass der Unternehmer über die<br />
erzielten Gewinne hinaus nicht mehr als<br />
150.000 Euro entnehmen darf. Verstößt man<br />
gegen eine der Regeln, entfällt ab diesem<br />
Zeitpunkt die Steuerbefreiung. Da ist eine<br />
gründliche Beratung und Überwachung über<br />
den ganzen Zeitraum unbedingt erforderlich,<br />
sonst kann es teuer werden.<br />
• Erstellung von Steuererklärungen und<br />
Jahresabschlüssen<br />
• Bearbeitung der Buchführungen und<br />
Lohnabrechnungen<br />
• Konzepte zu Nachfolgeregelungen und zur<br />
Erbschaft<br />
• Vertretung gegenüber Behörden,<br />
Finanzgerichten und bei Steuerstrafverfahren<br />
14 Anzeige<br />
„Traumhaft und ausgezeichnet“<br />
Pflanzen Breuer verzaubert nicht nur Gartenfans<br />
Bei Familie Breuer dreht sich alles um die Kundschaft , denn diese zu begeistern ist<br />
das Credo des Familienunternehmens.<br />
Wer das Gartencenter in Hennef aufsucht,<br />
betritt eine andere, wundervolle<br />
Welt. Man spürt regelrecht, mit wie<br />
viel Herzblut Marlene und Hugo Breuer<br />
samt Tochter Jutta das Unternehmen<br />
führen. Die Belegschaft teilt diese<br />
Begeisterung ohne wenn und aber:<br />
Absolut fachkompetente Beratung und<br />
Herzlichkeit sind hier selbs<strong>tv</strong>erständlich.<br />
Themenorientierte Dekorationen lassen<br />
eigenen Ideen freien Lauf. Das breitgefächerte<br />
Angebot und die fantastische<br />
Pflanzenwelt lädt zum Verweilen und<br />
einem Spaziergang der Sinne ein. Aber<br />
auch besondere Aktionen werden immer<br />
wieder angeboten, ob nun Kräutertage<br />
oder ein Blumen-Festival: Pflanzen Breuer<br />
steht für bunte Innovationen. Kein<br />
Wunder, dass Pflanzen Breuer als bestes<br />
unternehmensgeführtes Gartencenter<br />
mit dem Taspo-Award ausgezeichnet<br />
wurde. Diese Auszeichnung gilt in der<br />
Branche als „der grüne Oscar“. Das günstig<br />
an der Abfahrt Hennef-Ost gelegene<br />
Gartencenter erreicht man bequem und<br />
schnell mit dem Auto. Zeit sollte man<br />
allerdings fürs Flanieren mitbringen,<br />
denn die vergeht hier wirklich im Fluge.<br />
Breuers Gartencenter bietet auch eine<br />
Spieloase für die kleinen Besucher sowie<br />
einen Caféteriabereich für das leibliche<br />
Wohl der Kundschaft. Weitere Geschäfte<br />
befinden sich übrigens in der unmittelbaren<br />
Nachbarschaft, so dass man den<br />
alltäglichen Einkauf gut und gerne mit<br />
dem Gartenerlebnis verbinden kann.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. - Fr. 9. 00-19. 30 Uhr,<br />
Sa 9. 00-18. 00 Uhr,<br />
So. 11. 00-16. 00 Uhr*<br />
(* Keine Beratung, nur Verkauf. Kein Verkauf von<br />
Gartengeräten und -möbeln.)<br />
Bestes Gartencenter<br />
des Jahres 2008<br />
www.pflanzen-breuer.de