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Der Verwaltungsrat - Müller Eckstein Rechtsanwälte

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Bei der Auswahl von <strong>Verwaltungsrat</strong>smitgliedern ist ferner darauf zu achten, dass<br />

verschiedene Rollenfunktionen im Gremium vertreten sind 54 . Für international tätige<br />

Unternehmen ist sodann eine Zusammensetzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>s wichtig,<br />

die auch multikulturelle Kompetenzen zusammenführt 55 . Je nach der Unternehmenstätigkeit<br />

müssen verschiedene fachliche Kompetenzbereiche im <strong>Verwaltungsrat</strong> vertreten<br />

sein, damit dieser seine Gestaltungs- und Controllingfunktion erfolgreich erfüllen<br />

kann 56 . Dazu kommen Rollenfunktionen, welche den Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess<br />

im Gremium beeinflussen und ausbalancieren 57 .<br />

Bei der Wahl eines <strong>Verwaltungsrat</strong>es wird insbesondere bei kleineren Unternehmungen<br />

noch sehr stark auf persönliche Kriterien abgestellt und werden die fachlichen<br />

Voraussetzungen zurückgestellt. Im Interesse der Gesellschaft sollten jedoch<br />

Wissen und Erfahrung der Kandidaten den Ausschlag für eine Wahl geben.<br />

1.3.2 Einladung zur Generalversammlung<br />

Im besten Fall hat die Vorselektion zum Ergebnis geführt, dass mehrere <strong>Verwaltungsrat</strong>skandidaten<br />

in die engere Auswahl gezogen werden. Leider ist es in der<br />

Praxis üblich, der Generalversammlung nur einen Kandidaten «zur Auswahl» zu<br />

stellen. Zweifelsohne wäre es besser und auch eher im Sinne der Sache, wenn eine<br />

Auswahl unter mehreren Personen getroffen werden könnte.<br />

Auf alle Fälle sind alle <strong>Verwaltungsrat</strong>skandidaten zur nächsten Generalversammlung<br />

einzuladen, insbesondere dann, wenn diese nicht bereits als Aktionäre an der<br />

Generalversammlung teilnehmen. Grundsätzlich ist es allerdings auch möglich,<br />

einen nicht anwesenden Kandidaten zu wählen. Dann hätten die Aktionäre aber<br />

keine Möglichkeit zur direkten Fragestellung an den Kandidaten.<br />

Die <strong>Verwaltungsrat</strong>skandidaten sind möglichst früh anzufragen, ob sie allenfalls zu<br />

einer Mandatsübernahme bereit wären 58 . Damit steht im Falle einer Absage genügend<br />

Zeit für eine weitere Suche zur Verfügung. Zu beachten ist auch, dass ein<br />

ernsthafter Kandidat seine Entscheidung nicht ohne genauere Prüfung fällen wird<br />

54 Vgl. hi l B, S. 63, der folgende Rollenfunktionen unterscheidet: Coaching-Funktion, Gestaltungs-Funktion,<br />

Know-how-Funktion, Controlling-Funktion, Netzwerk-Funktion, Balancierungs-Funktion<br />

(S. 72).<br />

55<br />

hi l B, S. 70 ff.<br />

56<br />

hi l B, S. 84.<br />

57<br />

hi l B; S. 85, unterscheidet hier etwa den «kritischen Denker», den «kreativen Denker», den<br />

«Board-Networker» usw.<br />

58 Da niemand gegen seinen Willen in dieses Gremium gewählt werden kann, empfiehlt es sich<br />

zur Vermeidung von Überraschungen an der Generalversammlung, vorab die Kandidaten zu<br />

informieren. Ziel ist es, möglichst schon vor der Versendung der Einladungen eine Stellungnahme<br />

zu erhalten.

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