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Deutsche Bahn

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Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 21(11) Gemäß § 8 GGVSE muss der Beförderer schriftliche Weisungen(Unfallmerkblätter) für häufig beförderte gefährlicheGüter vorhalten. Die DB Cargo AG hat daher in einerRichtlinie 3 ihre schriftlichen Weisungen zusammen gefasst.Die Richtlinie wird auf den Triebfahrzeugen mitgeführtund befindet sich weiterhin in den Notfallleitstellensowie in den Einsatzfahrzeugen der Notfallmanager.Bei gefährlichen Gütern, für die keine schriftliche Weisungin dieser Sammlung vorgehalten wird, ist der Absenderverpflichtet, dem Beförderer eine schriftliche Weisung(Unfallmerkblatt) zu übergeben beizugeben oder auf einevoll anwendbare schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt)hinzuweisen.(12) Ein großer Teil der mit der Eisenbahn transportierten gefährlichenGüter wird in Kesselwagen befördert. Hauptsächlichhandelt es sich dabei um flüssige Stoffe oder verflüssigteGase. Je nach Natur der Stoffe sind die Tanksbezüglich Material, Armaturen und Sicherheitseinrichtungenunterschiedlich ausgelegt. Der Fassungsraum desTanks kann bis zu 120 m 3 betragen.Die bei der DB AG eingestellten Kesselwagen sind Privateigentumvon verschiedenen Betreiber.(13) Kesselwagen werden nach ihren baulichen Merkmalensowie den unterschiedlichen physikalischen bzw. chemischenEigenschaften der Transportgüter eingeteilt.Kesselwagenfür Druckgase‣ mit Untenentleerung‣ mit Obenentleerung‣ für tiefgekühlt verflüssigteGaseKesselwagenfür flüssige Stoffe‣ mit Untenentleerung(Mineralölkesselwagen o-der Chemiekesselwagen)‣ Mit Obenentleerung(Chemiekesselwagen)‣ mit Oben- und Untenentleerung(Chemiekesselwagen)Kesselwagen(14) Druckgaskesselwagen sind äußerlich an einem etwa30 cm breiten orangefarbenen Streifen, der den Tank inHöhe der Tankachse umschließt, erkennbar (sieheAbbildung 13). In der Regel werden die Gase in verflüssigtemZustand unter Druck und im geringen Umfang auchin tiefgekühltem Zustand befördert. Die Be- und Entladungerfolgt in den meisten Fällen über flurbetätigte (bodenbedienbare)Füll- und Entleerungseinrichtungen (Untenentleerung).UnfallmerkblätterKesselwagenartenDruckgaskesselwagen3 Richtlinie 424, Sicherheitstechnische Maßnahmen nach Freiwerdengefährlicher Güter01.03.2002

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