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<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong>Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGGültig ab 01.03.2002


Seite 2Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGZielgruppe dieses LeitfadensMitarbeiter im Notfallmanagement der DB AGEinsatzkräfte von FeuerwehrenEinsatzkräfte des THWEinsatzkräfte von RettungsdienstenEinsatzkräfte der PolizeiEinsatzkräfte des BGSImpressum<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> AGNotfallmanagement, BrandschutzTaunusstraße 45-4760329 Frankfurt01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 3InhaltVORBEMERKUNGEN.......................................................................................... 5GELTUNGSBEREICH.......................................................................................... 5GLIEDERUNG DER DB AG................................................................................. 5DAS NOTFALLMANAGEMENT ........................................................................... 5ALARMPLANUNG................................................................................................ 9KONTAKTAUFNAHME ........................................................................................ 10ZUSAMMENARBEIT............................................................................................ 11EINSATZ IM GLEISBEREICH.............................................................................. 12OBERLEITUNGSANLAGE................................................................................... 13GEFAHRGUT....................................................................................................... 17KUPPELN VON FAHRZEUGEN .......................................................................... 23NOTFALLTECHNIK DER DB AG......................................................................... 24SCHLUSSWORT ................................................................................................. 2601.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 5Vorbemerkungen(1) Einsätze zur Hilfeleistung werden auch auf dem Gebietder <strong>Bahn</strong>anlagen von den dafür kraft Gesetzes zuständigenHilfsorganisationen, in der Regel Feuerwehren undRettungsdienste, durchgeführt. Diese Einsätze unterscheidensich hinsichtlich ihres Ablaufes und den Gefahren,die vom Eisenbahnbetrieb ausgehen, von Einsätzenim kommunalen Bereich.Dieser Leitfaden soll den Einsatzkräften dieser Organisationeneinen Überblick über die Organisation der DB AG,den Eisenbahnbetrieb und den Besonderheiten bei einemEinsatz auf <strong>Bahn</strong>anlagen geben, aber auch die Maßnahmenund Möglichkeiten der DB AG vorstellen. Er ist nichtanwendbar auf den Betrieb von anderen Eisenbahnunternehmen.Wenn in diesem Handbuch von Einsatzleitung und Leitstellegesprochen wird, so ist damit jeweils die nach demjeweiligen Landesgesetz vorgesehene Einrichtung gemeint.Ziel desLeitfadensGeltungsbereich(1) Dieser Leitfaden gilt im Bereich der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> AG.BereichGliederung der DB AG(1) Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> AG gliedert sich derzeit in den Konzernselbst und in vier eigenständige Aktiengesellschaften:- Die DB Netz AG baut, unterhält und vermarktet dasSchienennetz.- Die DB Station&Service AG baut, unterhält undvermarkt die <strong>Bahn</strong>hofsgebäude.- Die DB Cargo AG betreibt Schienengüterverkehr.- Die DB Reise&Touristik AG betreibt Schienenpersonenfernverkehr.- Die DB Regio AG betreibt Schienenpersonennahverkehr.Hinzu kommen noch einige Tochterunternehmen, wie z. B.die Usedomer Bäderbahn und die Mitropa.Organisationdes KonzernsDas Notfallmanagement(1) Mit der Gründung der DB AG ging die Verantwortung fürdie nicht polizeiliche Gefahrenabwehr auf die Bundesländerüber. Der Gesetzgeber verpflichtet in § 4 (1) Allgemei-GesetzlicherAuftrag01.03.2002


Seite 6Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGZiel und AufgabenGliederungGrundlagenNotfallmanagementErreichbarkeitim KonzernOperatives NotfallmanagementErreichbarkeitder Niederlassungennes Eisenbahngesetz (AEG) 1 alle Eisenbahnen an Maßnahmendes Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistungmitzuwirken. Die DB AG stellt diesen gesetzlichenAuftrag durch ihr Notfallmanagement sicher.(2) Das Notfallmanagement ist zuständig für alle Ereignisse,die den störungsfreien Ablauf oder die Sicherheit des Eisenbahnbetriebesbeeinträchtigen können. Es regelt alleMaßnahmen des abwehrenden Brandschutzes. Zugleichstellen seine Funktionsträger, die Notfallmanager, dieSchnittstelle zu den kommunalen Brandschutzdienststellendar. Dabei umfasst das Notfallmanagement alle organisatorischen,personellen und materiellen Maßnahmen.Das Ziel des Notfallmanagements besteht darin, Gefahrenund Schäden für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachenabzuwenden oder zu begrenzen.(3) Das Notfallmanagement der DB AG besteht aus dem planerischenNotfallmanagement und dem operativen Notfallmanagement.(4) Die Grundlagen des Notfallmanagement festzulegen, istAufgabe des Konzerns DB AG. Die Vorgaben und das innerbetrieblicheRegelwerk 2 werden hier erstellt und festgelegt.Ebenso erfolgen von hier Absprachen und Vereinbarungenmit den Bundesländern, dem Bund, dem Eisenbahn-Bundesamtund anderen übergeordneten Behörden.(5) Das Notfallmanagement der DB AG ist unter folgenderAnschrift erreichbar:<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> AGNotfallmanagement, BrandschutzTaunusstraße 45-47,60329 Frankfurt(6) Das operative Notfallmanagement in der Region wird inder Regel von der DB Netz AG betrieben. Die DB Netz AGist mit einer Zentrale in Frankfurt und sieben Niederlassungenbundesweit vertreten.Innerhalb der sieben Niederlassungen gibt es regionaleVertreter, die Streckenmanager. Ihre Aufgabe ist es, dasNotfallmanagement örtlich anhand der Vorgaben des Konzernszu organisieren. Ihnen unterstehen auch die Notfallmanager.(7) Die Niederlassungen der DB Netz AG sind unter folgendenAnschriften erreichbar:1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27.12.1993 zuletzt geändertdurch Gesetz am 25.08.19982 Konzernrichtlinie 423, Notfallmanagement, Brandschutz01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 7DB Netz AGNiederlassung OstGranitzstraße 55-5613189 BerlinDB Netz AGNiederlassung NordLindemannallee 330159 HannoverDB Netz AGNiederlassung MittePfarrer-Perabo-Platz 460326 FrankfurtDB Netz AGNiederlassung WestHansastraße 1547058 DuisburgDB Netz AGNiederlassung SüdRichelstraße 380634 MünchenDB Netz AGNiederlassung SüdwestSchwarzwaldstraße 8676137 KarlsruheDB Netz AGNiederlassung SüdostBrandenburger Straße 104103 LeipzigAbbildung 1: Übersichtskarte der Niederlassungen DB Netz(8) Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Streckenmanagersind unterteilt in Notfallbezirke.Bundesweit sind 170 Notfallbezirke eingerichtet, die einenjeweils örtlich festgelegten Bereich umfassen. Diese Bereichesind so gestaltet, dass der Notfallmanager derDB Netz AG vom Sitz des Notfallmanagers innerhalb von30 Minuten einen Ereignisort erreichen kann.(9) Der Notfallmanager ist der Leiter eines Notfallbezirkes.NotfallbezirkeNotfallmanager01.03.2002


Seite 8Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGAufgaben desNotfallmanagersAusrüstung desNotfallmanagersIn dieser Funktion ist er in seinem Bezirk direkter Ansprechpartnerin allen Fragen bezüglich der Alarm- undEinsatzplanung und der örtlichen Besonderheiten. Er hältden Kontakt zu Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten.(10) Im Einsatzfall ist er der Einsatzleiter der DB AG und ist alsFachberater Mitglied der Einsatzleitung.Sein Aufgabengebiet umfasst die Abarbeitung aller Notfälleim Bereich der DB AG. Wird keine Einsatzleitungnach Landesgesetz gebildet, ist er der zuständigeEinsatzleiter am Ereignisort.Im Ereignisfall hat der Notfallmanager im wesentlichen folgendeAufgaben zu bewältigen:- Durchführung der <strong>Bahn</strong>erdung soweit erforderlich.- Sicherstellung der Sicherheit der Reisenden und derbeförderten Güter.- Sicherstellung des Schutzes der am Ereignisort tätigenHilfskräfte gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb.- Abstimmung der Aktivitäten zwischen den beteiligtenOrganisationen und Stellen zur Qualitätssicherung.- Erreichen der schnellstmöglichen Wiederaufnahmedes Eisenbahnbetriebes.(11) Der Notfallmanager ist ausgestattet mit einem als Fahrzeugder DB AG kenntlichem Pkw. Dieses Fahrzeug istmit einer Sondersignalanlage ausgestattet. Zu den Ausrüstungsgegenständengehört u. a. eine Erdungsgarniturfür die <strong>Bahn</strong>erdung der Oberleitung.Abbildung 2: Einsatzfahrzeuge des NotfallmanagersErkennbarkeit(12) Der Notfallmanager ist am Ereignisort erkennbar an seinerorangefarbenen Warnkleidung mit dem Rückenaufdruck01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 9„Notfallmanager“. Zusätzlich kann er sich mit einem Lichtbildausweisder DB AG legitimieren.(13) Notfallleitstellen sind ständig besetzte Stellen derDB Netz AG, die Meldungen über gefährliche Ereignisseim Betrieb der DB AG aufnehmen, weitergeben, ersteSchutzmaßnahmen treffen und Hilfe aufrufen.Über die Notfallleitstelle können Streckensperrungen undAbschaltungen von Oberleitungen beantragt werden.Weiterhin ist die Notfallleitstelle in der Lage, kurzfristig Informationenzu in Zügen befördertem Gefahrgut zu geben.Die Notfallleitstellen haben direkten Kontakt mit den jeweilszuständigen Leitstellen der Landkreise und derkreisfreien Städte über die Notrufnummer 1 12. Ebensokönnen die Leitstellen über eine bundeseinheitliche Rufnummer(0 18 03xxxxx) die jeweils zuständige Notfallleitstellejederzeit erreichen. Die Rufnummer ist den jeweiligenLeitstellen bekannt.Die Notfallleitstellen befinden sich jeweils am Sitz einerNiederlassung (siehe Abbildung 1) und bilden einen eigenenArbeitsplatz in der Betriebszentrale (BZ).(14) 3-S-Zentralen nehmen für den Bereich von Personenverkehrsanlagenerste Meldungen entgegen und alarmierendie Rettungskräfte. Diese Zuständigkeit erstreckt sich ausschließlichauf den Bereich außerhalb von Gleisanlagen,d. h. Verkaufsflächen, Rolltreppen u. ä..In allen übrigen Fällen ist die Notfallleitstelle zuständig.Notfallleitstellen3-S-ZentralenAlarmplanung(1) Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt nach dem Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Eisenbahn eines Bundeslandesbzw. nach der im jeweiligen Bundesland geltendenRegelung.(2) Ereignisorte werden anhand der jeweiligen Streckenkilometrierungbeschrieben. An jeder Strecke sind im Abstandvon 1.000 m Kilometertafeln und im Abstand von 200 mzusätzliche Hektometertafeln aufgestellt.AlarmierungStreckenkilometerAbbildung 3: Hektometertafel mit NBÜ-Kennzeichnung01.03.2002


Seite 10Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGKartenmaterialKilometer bzw. Hektometertafeln können mit zusätzlichenorangefarbene Balken für die Kennzeichnung von Abschnittenmit Notbremsüberbrückung (NBÜ) ausgestattetsein (siehe Abbildung 3).(3) Die DB AG hat den Landkreisen bzw. den kreisfreienStädten Kartenmaterial (Feuerwehr-Zuwegekarten) zurVerfügung gestellt. Es handelt sich dabei um TopographischeKarten im Maßstab 1:25.000 (TK 25-Karten), in denendie Eisenbahninfrastrukturanlagen besonders gekennzeichnetwurden. Die Karten enthalten Angaben zuStreckenbezeichnungen, <strong>Bahn</strong>übergängen, Brücken,<strong>Bahn</strong>höfen, Haltepunkten u. a. (siehe Abbildung 4).Abbildung 4: Feuerwehr-ZuwegekarteKontakt zurNotfallleitstelle„F-Kasten“Kontaktaufnahme(1) Die jeweilige Leitstelle eines Kreises bzw. einer kreisfreienStadt hat die Möglichkeit des direkten Kontaktes mit derzuständigen Notfallleitstelle. Eine Kontaktaufnahme erfolgt,wie beschrieben, über die bundeseinheitliche Rufnummer,die den Leitstellen bekannt ist.(2) Sollte es im Ausnahmefall erforderlich sein mit der betriebsüberwachendenStelle direkt Kontakt aufzunehmen,so kann dies über die Streckenfernsprecher („F-Kasten“)geschehen (siehe Abbildung 5).Der Fernsprechkasten wird mit einem Vierkantschlüssel(9 mm) geöffnet.01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 11Abbildung 5: Fernsprechkasten(3) Der Notfallmanager der DB AG wird in der Regel über diezuständige Notfallleitstelle benachrichtigt.Am Ereignisort wird sich der Notfallmanager zunächst zurEinsatzleitung begeben, um dort das weitere Vorgehenabzusprechen.Für die weiteren Handlungen am Ereignisort hat es sichbewährt, dem Notfallmanager ein Funkgerät im 2m-Bereich zur Verfügung zu stellen oder ihn durch eine mitFunkgerät ausgestattete Einsatzkraft begleiten zu lassen,um so jederzeit einen Kontakt herstellen zu können.Kontakt zumNotfallmanagerZusammenarbeit(1) Die Notfallmanager der DB AG sind bemüht, durch engeKontakte zu den Organisationen für die Gefahrenabwehr,die erforderliche und vorhandene Rettungskette so engund stark wie möglich zu gestalten, um im Ereignisfall dasstörungsfreie Zusammenspiel der bahneigenen Stellenund der bahnfremden Organisationen sicherzustellen. Zudiesem Zweck finden permanent Gespräche zwischenVertretern des Notfallmanagements und Vertretern derHilfsorganisationen auf allen organisatorischen Ebenensowie auch realitätsbezogene gemeinsame Übungen statt.(2) Nach dem jeweiligen Feuerwehr- und Katastrophenschutzrechtder Länder wird eine Einsatzleitung eingerichtet. DerLeiter des Feuerwehreinsatzes sowie seine Rechte undPflichten werden durch das jeweilige Landesrecht bestimmt.Die Einsatzleitung wird nach Entscheidung desEinsatzleiters an einer von ihm zu bestimmenden Stelleeingerichtet.Der Notfallmanager der DB AG ist Mitglied dieserEinsatzleitung. Er ist Fachberater und vertritt die Interessender DB AG.(3) Die Einsatzleitung hat die Verantwortung für den Einsatz.Sie führt alle Einsatzkräfte am Ereignisort; sie koordiniertAllgemeine ZusammenarbeitGemeinsameEinsatzleitungAufgaben derEinsatzleitung01.03.2002


Seite 12Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGdie Versorgung und den Abtransport z. B. der Verletztenund sorgt für Verstärkungskräfte sowie für benötigtes Materialund Gerät.GrundsatzBetreten desGleisbereichsBesonderheitendes EisenbahnbetriebsGefahrenbereichGleissperrungenBestätigungEinsatz im Gleisbereich(1) Aus Gründen der Sicherheit für die im Gefahrenbereichder Gleise tätigen Einsatzkräfte ist vor Betreten der Gleisanlagendie Bestätigung über die durchgeführte Gleissperrungabzuwarten!Nur die konsequente Anwendung dieses Grundsatzesstellt das höchstmögliche Maß an Sicherheit zur Verfügung.Hierauf wird im Folgenden näher eingegangen.(2) Der Eisenbahnbetrieb stellt das sicherste Verkehrsmittelsystemüberhaupt dar. Dennoch entstehen aus dem Betriebder Eisenbahn in einem Einsatzfall im GleisbereichGefahren, die sich für betriebsfremde Personen dadurchvergrößern, dass der Betriebsablauf unbekannt ist.Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb entstehen durch:- die Spurgebundenheit der Schienenfahrzeuge, die einAusweichen vor einem Hindernis unmöglich macht,- die hohen Geschwindigkeiten, die bis zu 330 km/h erreichenkönnen und die eine extrem starke Sogwirkungverursachen,- die langen Bremswege, die bis zu 2 km und mehrbetragen können,- die niedrigen Geräuschpegel von fahrenden Zügen,die ein rechtzeitiges akustisches Wahrnehmen verhindern,- den Betrieb des für die elektrische Zugförderung notwendigenOberleitungsnetzes.(3) Der Gefahrenbereich beträgt von der Gleismitte 3 Meternach beiden Seiten. Der Aufenthalt in diesem Bereich istbei nicht gesperrten Gleisen lebensgefährlich!(4) Vor dem Betreten des Gefahrenbereiches eines Gleisesist dies für den Betrieb von Zufahrten zu sperren. DieGleissperrung verhindert die Fortführung des planmäßigenZugbetriebes und verhindert das Fahren von Zügen.(5) Gleissperrungen können nur vom zuständigen Fahrdienstleiterdurchgeführt werden. Sie werden veranlasstdurch die Notfallleitstelle oder den Notfallmanager. Einedurchgeführte Gleissperrung für den Einsatz von Hilfskräftenkann nur auf Veranlassung des Notfallmanagersund mit Zustimmung des Einsatzleiters wieder aufgehobenwerden.(6) Vor dem Betreten des Gefahrenbereiches muss die Bestätigungüber die Gleissperrung von der Notfallleitstelle o-01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 13der dem Notfallmanager vorliegen. Der Notfallmanagerbestätigt die Gleissperrung mündlich. Falls er sich nochnicht am Ereignisort befindet, bestätigt die Notfallleitstelledie Sperrung durch einen Vordruck, der der zuständigenLeitstelle als Fax übermittelt wird. Von dort erfolgt die Verständigungdes Einsatzleiters über BOS-Funk.Oberleitungsanlage(1) Die Oberleitungsanlage steht unter einer ständigen Betriebsspannungvon 15.000 Volt Wechselstrom.Dies gilt sowohl für den eigentlichen Fahrdraht als auch fürdie eventuell vorhandene Speiseleitung, die außerhalb desAllgemeinesGefahrenquellen,GefahrenabwehrSpeiseleitungFahrdrahtAbbildung 6: OberleitungsanlageGleisbereiches verläuft (siehe Abbildung 6).Der Fahrdraht befindet sich in der Regel 5,50 m bis 6,00 müber Schienenoberkante (SO). Er kann im Bereich vonBrücken und Tunneln sowie in Bergsenkungsgebieten auf4,95 m, in Ausnahmefällen auf 4,80 m über SO abgesenktsein. Auf Neubaustrecken beträgt die Fahrdrahthöhe5,30 m.(2) Es muss stets angenommen werden, dass alle Leitungenvon elektrotechnischen Anlagen für <strong>Bahn</strong>strom unterSpannung stehen, solange nicht einwandfrei feststeht,dass sie ausgeschaltet und bahngeerdet sind!Wenn die Sicherheitsabstände nach DIN VDE 0132 nichteingehalten werden können, darf mit dem Einsatz erst begonnenwerden, wenn die Oberleitung zweifach, vor undhinter der Ereignisstelle, bahngeerdet wurde. Dies geschiehtentweder durch den hierfür zuständigen Mitarbeiterder DB AG (z. B. Notfallmanager) oder durch entspre-01.03.2002


Seite 14Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG<strong>Bahn</strong>erdungSchutzabständeHerabhängendeLeitungAufsteigen aufFahrzeugechend ausgebildete und geprüfte Einsatzkräfte der Feuerwehroder des BGS.(3) Bei einer Oberleitungsanlage ist zu unterscheiden zwischenunter Spannung stehenden und bahngeerdetenTeilen. Unter <strong>Bahn</strong>erdung versteht man eine gut leitendeVerbindung zwischen leitfähigen, nicht zum Betriebsstromkreisgehörenden Teilen (z. B. Oberleitungsmast)und der Erdschiene.Ein Isolator trennt unter Spannung stehende Teile vonbahngeerdeten Teilen. Außerdem trennen Isolatoren auchverschiedene Schaltgruppen voneinander.(4) Von allen unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitungund der Speiseleitung müssen generell die nachDIN VDE 0132 geforderten Schutzabstände eingehaltenwerden. Nicht eingewiesene Personen sollten einen Sicherheitsabstandvon mindestens 3 m einhalten.(5) Herabhängende Leitungen, auch dann wenn sie den Bodenberühren, sind besonders gefährlich. Der Bereich imUmkreis von ca. 10 m darf daher solange nicht berührt o-der betreten werden, bis die gerissene Leitung ausgeschaltetund bahngeerdet ist.Hinweis:Einzelne Feuerwehren haben regional Anweisungen herausgegeben, die einen größeren Sicherheitsabstand fordern.(6) Auf Gleisen mit unter Spannung stehender Oberleitungdürfen Tritte und Bühnen, die höher als 2 m über Schienenoberkanteliegen, nicht betreten werden.Abbildung 7: Aufsteigen auf FahrzeugeAn diesen Stellen tragen Wagen und TriebfahrzeugeWarnschilder (siehe Abbildung 8).Ohne vorherige Ausschaltung und <strong>Bahn</strong>erdung dürfen Dächervon Fahrzeugen nicht bestiegen werden.01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 15Abbildung 8: Warnschild(7) Das Entfernen von in der Oberleitung hängenden Zweigen,Ästen oder andere Gegenständen ist nur bei ausgeschalteterund bahngeerdeter Oberleitung zulässig.(8) Bei Bränden im Bereich der Oberleitung darf mit denLöscharbeiten ausnahmsweise bei noch eingeschalteterOberleitung begonnen werden, wenn die Bedingungennach DIN VDE 0132 erfüllt sind. Der Einsatzleiter bestimmtdie Maßnahmen.(9) Es ist lebensgefährlich, einen in unmittelbarer Nähe derOberleitung oder der Speiseleitung befindlichen Verunglücktenzu retten, wenn nicht zuvor sichergestellt wurde,dass die Oberleitungsanlage ausgeschaltet und bahngeerdetwurde.(10) Feuerwehren haben die Möglichkeit, ihre Einsatzkräfte vonder DB AG im <strong>Bahn</strong>erden aus- und fortbilden zu lassen.Außerdem werden sie auf Kosten der DB AG mit <strong>Bahn</strong>erdungsgarniturenausgerüstet.Aus Gründen der Effizienz ist es zweckmäßig innerhalbeines Landkreises Feuerwehren zu benennen, die, überihre Zuständigkeitsgrenzen hinaus, bei Eisenbahnunfällenmit alarmiert werden, um eine eventuelle <strong>Bahn</strong>erdung vornehmenzu können. Hierfür bieten sich Feuerwehren an,die z. B. über einen Rüstwagen verfügen. Die Festlegunghierzu muss unter Beachtung regionaler Besonderheitenzwischen den Beteiligten festgelegt werden.(11) Für die Durchführung der <strong>Bahn</strong>erdung ist der Notfallmanagerverantwortlich; er führt sie in der Regel selber durch.Einsatzkräfte von Feuerwehren sollen eine <strong>Bahn</strong>erdungnur unter folgenden Bedingungen durchführen:- der Notfallmanager ist noch nicht vor Ort,- es liegen einfache Verhältnisse vor, z. B. freie Streckeoder kleine und übersichtliche <strong>Bahn</strong>höfe oder Haltepunkte,Gegenstände inder OberleitungLöscharbeitenim Bereich derOberleitungRetten Verunglückter<strong>Bahn</strong>erdendurch Feuerwehren;Allgemeines<strong>Bahn</strong>erdendurch Feuerwehren;Anlässe01.03.2002


Seite 16Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGAusbildung,UnterweisungAusrüstung derFeuerwehren- die einsatztaktische Lage erfordert eine sofortige<strong>Bahn</strong>erdung, da z. B. Menschenleben in akuter Gefahrsind.Die Entscheidung liegt beim Einsatzleiter.(12) Die für die <strong>Bahn</strong>erdung vorgesehenen Feuerwehren müssenim <strong>Bahn</strong>erden nachweislich ausgebildet und unterwiesensein. Die Ausbildungen werden durch die Niederlassungender DB Netz AG in Absprache mit den Feuerwehrengeregelt.Die Unterweisung muss alle zwei Jahre wiederholt werden.(13) Die DB AG rüstet Feuerwehren, die sich bereit erklären,die <strong>Bahn</strong>erdung im Notfall zu übernehmen, mit Erdungsgarniturenaus (siehe Abbildung 9).Eine komplette Erdungsgarnitur besteht immer aus- einer fünfteiligen zusammensteckbaren Erdungsstange,- zwei Erdungsseilen mit Fahrdrahterdungsklemme undSchienenfußerdungsklemme,- einem fünfteiligen zusammensteckbaren Spannungsprüfer.ÜberprüfungAbbildung 9: <strong>Bahn</strong>erdungsgarniturAuf <strong>Bahn</strong>höfen sowie weiteren Betriebsstellen der DB AGwerden Erdungsvorrichtungen vorgehalten. Über denStandort dieser Garnituren ist der Notfallmanager informiert.(14) Die Erdungsgarnituren sind vor jeder Benutzung auf offensichtlicheSchäden zu überprüfen. Darüber hinaus werdendie Garnituren durch die DB AG im vorgeschriebenen Zeitraumüberprüft und ggf. instand gesetzt.Erdungsgarnituren, die im Einsatz beschädigt oder zerstörtwurden, werden durch die DB AG kostenfrei ersetzt, sofernnicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Beschädigunggeführt haben.01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 17(15) Die <strong>Bahn</strong>erdung darf durch die Einsatzkräfte der Feuerwehrerst erfolgen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass dieOberleitung ausgeschaltet wurde und die Gleise gesperrtwurden. Die Bestätigung über die Ausschaltung der O-berleitung und die Gleissperrung erhält die zuständigeLeitstelle von der Notfallleitstelle in Form eines Faxes. DieLeitstelle informiert den Einsatzleiter über BOS-Funk.<strong>Bahn</strong>erdendurch Feuerwehren;DurchführungAbbildung 10: <strong>Bahn</strong>erdung durch Notfallmanager(16) Die Aufhebung der <strong>Bahn</strong>erdung wird durch den Notfallmanagernach Zustimmung durch den Einsatzleiter veranlasst.Aufheben der<strong>Bahn</strong>erdungGefahrgut(1) Die DB Cargo AG befördert große Mengen gefährlicheGüter, das sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrundihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandesim Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren fürAllgemeines01.03.2002


Seite 18Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGGGVSEGroßzettel (Placards)OrangefarbeneKennzeichnungKennzeichnungvon ungereinigtenleeren VerpackungenStraßenfahrzeugeim Huckepackverkehrdie öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere fürdie Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben undGesundheit von Menschen sowie für Tiere und andereSachen ausgehen können.Es handelt sich hier um die gleichen Stoffe, die auch vonanderen Verkehrsträgern transportiert werden.(2) Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt der Verordnungüber die innerstaatliche und grenzüberschreitendeBeförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen(GGVSE) und ihren Anlagen, der Ordnung fürdie internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter(RID) und den Anlagen A und B des Übereinkommensvom 30. September 1957 über die internationale BeförderungGefährlicher Güter auf der Straße (ADR).(3) Bei der Beförderung gefährlicher Güter in Großcontainern,Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), ortsbeweglichenTanks, Kesselwagen, Batteriewagen, Wagenmit abnehmbaren Tanks sowie Wagen oder Großcontainerfür die Beförderung in loser Schüttung sind diese entsprechendden Vorschriften des RID zu kennzeichnen.Die Abbildung 11 zeigt die Großzettel (Placards) nachdem seit dem 01. Juli 2001 gültigen RID.(4) Kesselwagen, Batteriewagen, Wagen mit abnehmbarenTanks, Tankcontainer, MEGC, ortsbewegliche Tanks, sowieWagen, Groß- und Kleincontainer für Güter in loserSchüttung sind außerdem mit einer rechteckigen, orangefarbenenKennzeichnung versehen. Die Nummer zurKennzeichnung der Gefahr muss im oberen Teil und dieUN-Nummer im unteren Teil der orangefarbenen Kennzeichnungangegeben sein. (siehe Abbildung 12).(5) Ungereinigte, nicht entgaste oder nicht entgiftete leereVerpackungen, leere Tanks (einschließlich Kesselwagen,Tankcontainer, Batteriewagen, abnehmbare Tanks, ortsbeweglicheTanks und MEGC) sowie leere Container undleere Wagen für Güter in loser Schüttung, die gefährlicheGüter der einzelnen Klassen mit Ausnahme der Klasse 7enthalten haben, sind mit den gleichen Kennzeichnungenund Gefahrzetteln oder Großzetteln (Placards) versehenwie im gefüllten Zustand.(6) Straßenfahrzeuge im Huckepackverkehr sind nach denVorschriften des ADR gekennzeichnet.Beide Seiten der im Huckepackverkehr verwendetenTragwagen sind mit Großzetteln (Placards) versehen. BeiBenutzung der rollenden Landstraße, bei sonstigen Beförderungenvon Straßentankfahrzeugen sowie Straßenfahrzeugenmit gefährlichen Gütern in loser Schüttung ist dasAnbringen von Großzetteln (Placards) an den Tragwagennicht erforderlich.01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 19Abbildung 11: Großzettel (Placards)01.03.2002


Seite 20Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGAbbildung 12: Orangefarbene KennzeichnungInformationenzur LadungKennzeichnungnach Vorschriftenfür den SeeoderLuftverkehrBeförderungspapierWagenliste(7) Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks undTankcontainer sowie Wagen, die eine Wagenladung Versandstückemit ein und demselben Gut enthalten, dürfen,sofern die Transportkette eine See- oder Luftbeförderungeinschließt, nach den Vorschriften des See- oder Luftverkehrsgekennzeichnet sein.(8) Im Ereignisfall ist die Kenntnis über die Art des Gefahrgutes,dessen Eigenschaften sowie über die Position desWagens im Zugverband von großer Bedeutung.Diese Informationen lassen sich auf mehrere Arten ermitteln.Die Notfallleitstelle hat auf diese Daten Zugriff.(9) Zu jedem Wagen bzw. zu jeder Ladung mit gefährlichemGut existiert ein Beförderungspapier, welches stets aufdem Triebfahrzeug mitgeführt wird.Im Feld 31 des Beförderungspapiers sind folgende Angabenzum gefährlichen Gut eingetragen:- Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (soweit vorgeschrieben),- UN-Nummer,- offizielle Benennung des Stoffes oder Gegenstandes,ggf. ergänzt durch die technische, chemische oderbiologische Benennung,- Klasse oder bei Klasse 1 die Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe,- ggf. Verpackungsgruppe,- die Großbuchstaben „RID“.(10) Als weitere Informationsquelle kann die Wagenliste, diesich auf dem Triebfahrzeug des Zuges befindet, genutztwerden. Sie ist ein Verzeichnis aller im Zugverband befördertenWagen mit Angaben wie Stellung im Zugverband,Wagennummer, Ladezustand und bei Beladung mit gefährlichemGut die UN-Nummer und Klasse. Die Wagensind entsprechend der Wagenreihung aufgeführt.01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 21(11) Gemäß § 8 GGVSE muss der Beförderer schriftliche Weisungen(Unfallmerkblätter) für häufig beförderte gefährlicheGüter vorhalten. Die DB Cargo AG hat daher in einerRichtlinie 3 ihre schriftlichen Weisungen zusammen gefasst.Die Richtlinie wird auf den Triebfahrzeugen mitgeführtund befindet sich weiterhin in den Notfallleitstellensowie in den Einsatzfahrzeugen der Notfallmanager.Bei gefährlichen Gütern, für die keine schriftliche Weisungin dieser Sammlung vorgehalten wird, ist der Absenderverpflichtet, dem Beförderer eine schriftliche Weisung(Unfallmerkblatt) zu übergeben beizugeben oder auf einevoll anwendbare schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt)hinzuweisen.(12) Ein großer Teil der mit der Eisenbahn transportierten gefährlichenGüter wird in Kesselwagen befördert. Hauptsächlichhandelt es sich dabei um flüssige Stoffe oder verflüssigteGase. Je nach Natur der Stoffe sind die Tanksbezüglich Material, Armaturen und Sicherheitseinrichtungenunterschiedlich ausgelegt. Der Fassungsraum desTanks kann bis zu 120 m 3 betragen.Die bei der DB AG eingestellten Kesselwagen sind Privateigentumvon verschiedenen Betreiber.(13) Kesselwagen werden nach ihren baulichen Merkmalensowie den unterschiedlichen physikalischen bzw. chemischenEigenschaften der Transportgüter eingeteilt.Kesselwagenfür Druckgase‣ mit Untenentleerung‣ mit Obenentleerung‣ für tiefgekühlt verflüssigteGaseKesselwagenfür flüssige Stoffe‣ mit Untenentleerung(Mineralölkesselwagen o-der Chemiekesselwagen)‣ Mit Obenentleerung(Chemiekesselwagen)‣ mit Oben- und Untenentleerung(Chemiekesselwagen)Kesselwagen(14) Druckgaskesselwagen sind äußerlich an einem etwa30 cm breiten orangefarbenen Streifen, der den Tank inHöhe der Tankachse umschließt, erkennbar (sieheAbbildung 13). In der Regel werden die Gase in verflüssigtemZustand unter Druck und im geringen Umfang auchin tiefgekühltem Zustand befördert. Die Be- und Entladungerfolgt in den meisten Fällen über flurbetätigte (bodenbedienbare)Füll- und Entleerungseinrichtungen (Untenentleerung).UnfallmerkblätterKesselwagenartenDruckgaskesselwagen3 Richtlinie 424, Sicherheitstechnische Maßnahmen nach Freiwerdengefährlicher Güter01.03.2002


Seite 22Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGAbbildung 13: DruckgaskesselwagenKesselwagenfür flüssigeStoffe(15) Kesselwagen für flüssige Stoffe werden unterschiedenin Mineralölkesselwagen und Chemiekesselwagen.Mineralölkesselwagen sind mit Sicherheitsventilen ausgerüstet,welche den möglichen Über- oder Unterdruck begrenzensollen. Sie werden in der Regel über den Dombefüllt und über die unteren Armaturen entleert. Für einleichteres Handling bei der Entladung sind sie häufig miteinem Zwangsbelüftungssystem ausgerüstet. Wagen miteinem Zwangsbelüftungsventil lassen sich an dem weißenFarbring, der den Tank umschließt, erkennen (sieheAbbildung 14).Chemiekesselwagen haben entsprechend der Gefährlichkeitdes Ladegutes im Tankscheitel die Befüll- und Entladearmaturen.Weniger gefährliche Chemikalien dürfenauch in Kesselwagen mit unten liegenden Armaturen befördertwerden.Abbildung 14: Mineralölkesselwagen01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 23(16) Kesselwagen haben auf beiden Seiten eine Anschriftentafel(siehe Abbildung 15) auf welcher selbst oder auf demTank u. a. folgende Angaben zu finden sind:- Name des Betreibers,- Lastgrenze nach den Eigenschaften des Wagens sowieder zu befahrenden Kategorien von Strecken,- offizielle Benennung für die Beförderung der zur Beförderungzugelassenen Stoffe,- Wagennummer,- Eigenmasse des Kesselwagens,- Fassungsraum,- Tankcodierung.AnschriftentafelAbbildung 15: AnschriftentafelKuppeln von Fahrzeugen(1) Die Verbindung bzw. Trennung von Schienenfahrzeugenwird als Kuppeln bzw. Entkuppeln bezeichnet. Dies darf inder Regel nur von eingewiesenen Personen durchgeführtwerden.Die Fahrzeuge sind in der Regel mit einer Schraubenkupplunguntereinander verbunden. Hinzu kommen Luftleitungen(Hauptluftleitung und Hauptluftbehälterleitung)für Bremsen und Türschließeinrichtungen, Leitungen derZugsammelschiene und ggf. auch Steuerkabel bei Zügenmit Steuerwagen.Besondere Schwerwagenzüge, z. B. Erztransporte, sindmit automatischen Kupplungen (AK) ausgerüstet. Triebwagenzügesind in der Regel mit einer automatischen„Scharfenbergkupplung“ ausgerüstet. Bei dieser Kupplungsartsind alle Versorgungsleitungen in der Kupplungenthalten.Allgemeines01.03.2002


Seite 24Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGEntkuppelndurch DritteHauptluftleitungGüterwagen mit Schraubenkupplung können im Notfallleicht entkuppelt werden, indem die Schraubenkupplunggelöst und ausgehängt wird.Automatische Kupplungen können entweder von der Seitedurch eine Mechanik oder nur vom Führerstand des Fahrzeugsentkuppelt werden.(2) Ausschließlich in Ausnahmefällen zur Abwendung weitererGefahren, z. B. zum Bewegen beschädigter Gefahrgutwagen,können Güterzugwagen auch durch <strong>Bahn</strong>fremde entkuppeltwerden. Reisezugwagen sollten aufgrund der Verbindungeiner durchgehenden Leitung für elektrische E-nergie, die Zugsammelschiene, nur von eingewiesenenPersonen entkuppelt werden. Die Zugsammelschiene führtSpannungen von ca. 1.000 Volt.(3) Die Hauptluftleitung führt einen Betriebsdruck von 5 bar.Um sie zu trennen, müssen zuvor beide Luftabsperrhähne(Bremshähne) geschlossen werden, indem sie nach obenumgelegt werden. Daraufhin kann die Leitung getrenntLuftabsperrhahnSichern derFahrzeugeAbbildung 16: Bremsschlauch mit rotem Luftabsperrhahn(geöffnet)werden, indem die Kupplungsköpfe, an denen die beidenBremsschläuche verbunden sind, angehoben werden.(4) Vor dem Trennen sind die Fahrzeuge unbedingt gegenunbeabsichtigtes Entrollen zu sichern (z. B. Handbremseoder Hemmschuh).Ungesichert abgestellte Schienenfahrzeuge können infolgedes geringen Reibwertes zwischen Rad und Schienewesentlich schneller in Bewegung geraten als Straßenfahrzeuge.AllgemeinesNotfalltechnik der DB AG(1) Die DB AG hält für die Beseitigung von Ereignisfolgenspezielle Notfalltechnik vor. Mit Ausnahme der Rettungszügehandelt es sich hierbei um Technik, die nicht ausschließlichbei gefährlichen Ereignissen eingesetzt wird,sondern auch bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten sowiezur Beseitigung von Unregelmäßigkeiten.01.03.2002


Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGSeite 25(2) Die Einheitshilfsgerätewagen (EHG) und Einheitshilfszüge(EHZ) sind mit ihrer Ausrüstung für das Aufgleisen undAbschleppen von Eisenbahnfahrzeugen konzipiert. JederEHG / EHZ ist mit einem Leiter und sechs Mitarbeitern besetzt.Die EHG / EHZ sind flächendeckend über das Bundesgebietverteilt.Ihre Anforderung ist jederzeit durch den Notfallmanagerbzw. die Notfallleitstelle möglich.(3) Die DB AG hält an sechs Standorten schienengebundeneKräne mit einer Tragkraft von 75 t bzw. 160 t vor.Die Entscheidung, ob diese Kräne oder Straßenkräne zumEinsatz kommen, wird durch die Einsatzleitung vor Ortentschieden.Ihre Anforderung ist jederzeit durch den Notfallmanagerbzw. die Notfallleitstelle möglich.Einheitshilfsgerätewagen,EinheitshilfszugSchienenkräneAbbildung 17: 75 t-Kran(4) Die Oberleitungsgerätewagen (siehe Abbildung 18) werdenfür Reparatur- und Wartungsarbeiten an der Oberleitungeingesetzt.Ihre Anforderung ist jederzeit durch den NotfallmanagerOberleitungsgerätewagenAbbildung 18: Oberleitungsgerätewagen01.03.2002


Seite 26Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AGRettungszügebzw. die Notfallleitstelle möglich.(5) Rettungszüge sind Bestandteil des Rettungskonzeptes fürTunnel auf den Schnellfahrstrecken Hannover - Würzburgund Mannheim - Stuttgart. Auf diesen Strecken werden siebei Bedarf sowohl in Tunneln als auch auf freier Streckeeingesetzt. Der Einsatz ist allerdings im Einzelfall auchaußerhalb dieser Strecken möglich.Die Rettungszüge sind in folgenden <strong>Bahn</strong>höfen stationiert:- Hildesheim,- Kassel,- Fulda,- Würzburg,- Mannheim,- Kornwestheim.Die Rettungszüge sind ständig einsatzbereit und innerhalbweniger Minuten abfahrbereit. Die Besetzung erfolgt mitEinsatzkräften der an den Standorten zuständigen Berufsfeuerwehr.Abbildung 19: Schema RettungszugEin Rettungszug stellt notfallmedizinische Erstversorgungsowie Löschwasser, feuerwehrtechnisches Gerät undKommunikationsmittel bereit. Die Beladung entspricht derNormbeladung eines LF 16 und RW 2.SchlusswortMit dieser Übersicht wollen wir Ihnen einen Überblick überdie Besonderheiten bei Hilfeleistungseinsätzen auf <strong>Bahn</strong>anlagengeben und auf die Gefahren, die aus dem Eisenbahnbetriebentstehen können hinweisen. Der persönlicheKontakt und der Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischenden Mitarbeitern vor Ort kann und kann und soll dadurchnicht ersetzt werden.Offene Fragen werden wir jederzeit gerne beantworten.q01.03.2002

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