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ANTRAG auf eine Familien-Rechtsschutz-Versicherung - ARAG

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ERKLÄRUNGEN UND HINWEISEWICHTIGE HINWEISE GEMÄSS § 9a VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZZuständige Aufsichtsbehörde:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 BonnVertragsgrundlagen:Die Grundlage des Vertrages und des beschriebenen <strong>Versicherung</strong>sumfanges bilden das <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz, der Antrag, der Prämientarif - Stand 01.01.2013,die Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (ARB 2012) sowie die Ergänzenden Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (ERB 2012). Aufsämtliche mit <strong>ARAG</strong> abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sverträge ist österreichisches Recht anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien vereinbart; § 48 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzund § 14 Konsumentenschutzgesetz bleiben hiervon unberührt. Neben den im Allgem<strong>eine</strong>n Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Umständen, die den<strong>Versicherung</strong>snehmer berechtigen, den Abschluss des <strong>Versicherung</strong>svertrages zu widerrufen oder von diesem zurückzutreten, sind in § 3 und § 3a Konsumentenschutzgesetzsowie in § 5b und § 5c <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz besondere Rücktrittsrechte geregelt:Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG):Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG sind, sind Sie - unabhängig von <strong>eine</strong>m allfälligen Rücktrittsrecht nach § 5b und § 5c VersVG - berechtigt, innerhalb <strong>eine</strong>rWoche ab Zugang der <strong>Versicherung</strong>surkunde schriftlich vom Vertrag zurückzutreten; es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Wurde vorläufigeDeckung gewährt, so gebührt uns dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Sie selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Abschlussoder Änderung des Vertrages angebahnt oder Ihre Vertragserklärung in <strong>eine</strong>m vom Versicherer für s<strong>eine</strong> geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Raum abgegebenhaben oder der Vertrag ausschließlich <strong>auf</strong> schriftlichem Wege zustande gekommen ist.Rücktrittsrecht nach § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG):Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können Sie vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn ohne Ihre Veranlassung für Ihre Einwilligungmaßgebliche Umstände (das sind: die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung <strong>eine</strong>s Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht odervom Verbraucher verwendet werden kann; die Aussicht <strong>auf</strong> steuerrechtliche Vorteile; die Aussicht <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> öffentliche Förderung; die Aussicht <strong>auf</strong> <strong>eine</strong>n Kredit.), die derUnternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen<strong>eine</strong>r Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu l<strong>auf</strong>en, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblichgeringerem Ausmaß eintreten und er <strong>eine</strong> schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens <strong>eine</strong>n Monat nachder vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei <strong>Versicherung</strong>sverträgen mit <strong>eine</strong>r ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens <strong>eine</strong>n Monatnach dem Zustandekommen des Vertrags. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Sie bereits bei den Vertragsverhandlungen wussten oder wissen mussten, dass die maßgeblichenUmstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder derUnternehmer sich zu <strong>eine</strong>r angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt. Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 KSchG sinngemäß.Rücktrittsrecht nach § 5b <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VersVG):Haben Sie k<strong>eine</strong> Kopie Ihrer Vertragserklärung erhalten, obwohl Sie diese dem Versicherer oder dessen Be<strong>auf</strong>tragten persönlich abgegeben haben, wurden Ihnen die<strong>Versicherung</strong>sbedingungen nicht vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Antrags<strong>auf</strong>nahme) übergeben, oder haben Sie die Mitteilungen gemäß §§ 9a bzw.18b VAG erst jetzterhalten, sind Sie berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der <strong>Versicherung</strong>surkunde und -bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. Wurden Ihnen bei neuenVerträgen nicht alle vertragsbezogenen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen bzw. bei Vertragsänderungen nicht die allenfalls geänderten <strong>Versicherung</strong>sbedingungen ausgehändigt,oder haben Sie die in den §§ 9a bzw. 18b VAG vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten, so beträgt die Rücktrittsfrist <strong>eine</strong>n Monat. Der Rücktritt kann nur in geschriebenerForm erklärt werden, wobei es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Wurde vorläufige Deckung gewährt, so gebührt uns dafür die ihrerDauer entsprechende Prämie. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die vereinbarte Vertragsl<strong>auf</strong>zeit weniger als sechs Monate beträgt.Rücktrittsrecht nach § 5c <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VersVG):Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG sind, so können Sie vom <strong>Versicherung</strong>svertrag oder Ihrer Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen14 Tagen in geschriebener Form zurücktreten. Hat Ihnen der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. DieFrist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu l<strong>auf</strong>en, an dem Ihnen1. der <strong>Versicherung</strong>sschein und die <strong>Versicherung</strong>sbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder –änderung2. die in §§ 9a und 18b VAG sowie in den §§ 137f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit § 137h GewO 1994 Informationen und3. <strong>eine</strong> Belehrung über das Rücktrittsrechtzugegangen sind.Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die Vertragsl<strong>auf</strong>zeit weniger als sechs Monate beträgt. Sie erlischt spätestens <strong>eine</strong>n Monat nach dem Zugang des <strong>Versicherung</strong>sscheinsund <strong>eine</strong>r Belehrung über das Rücktrittsrecht.Nebenberuflich selbständige ErwerbstätigkeitEine nebenberuflich ausgeübte selbständige Tätigkeit (in Anlehnung an die Kleinstunternehmerregelung des GSVG) liegt dann vor, wenn diese vom <strong>Versicherung</strong>snehmer und/oders<strong>eine</strong>n Angehörigen neben <strong>eine</strong>r mit mehr als 20 Wochenstunden ausgeübten unselbständigen Tätigkeit ausgeübt wird. Die selbständige Tätigkeit ist als Einzelunternehmer(=natürliche Person) ohne Beschäftigte auszuüben. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht ausschließlich für die in der Polizze ausgewiesene nebenberuflich ausgeübte selbständigeTätigkeit.AntragsbindungsfristAn die <strong>Versicherung</strong>santräge hält sich der Antragsteller sechs Wochen gebunden. Die Frist beginnt ab Zugang des unterfertigten Antrages bei <strong>ARAG</strong>.Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzesDie Antragstellung begründet noch k<strong>eine</strong>n <strong>Versicherung</strong>svertrag. Erst ab Zugang der Polizze oder <strong>eine</strong>r gesonderten Annahmeerklärung und rechtzeitiger Prämienzahlungbesteht <strong>Versicherung</strong>sschutz nach Maßgabe des <strong>Versicherung</strong>svertrages. <strong>Versicherung</strong>sschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei <strong>eine</strong>r vorläufigen Deckung in demvom Versicherer zugesagten Umfang.Anzeigepflicht - SchriftformDer <strong>Versicherung</strong>snehmer (Antragsteller) ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn <strong>eine</strong> andere Person deren Niederschriftvornimmt. <strong>Versicherung</strong>santräge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des <strong>Versicherung</strong>snehmers (Antragstellers) müssen schriftlich erfolgen.DauerrabattFür die 10-jährige Vertragsdauer ist in den Prämien ein 20%-iger Nachlass (Dauerrabatt) eingerechnet. Der <strong>Versicherung</strong>snehmer verpflichtet sich, bei Beendigung des<strong>Versicherung</strong>svertrages vor dem vereinbarten Vertragsabl<strong>auf</strong>, diesen Dauerrabatt für die abgel<strong>auf</strong>ene <strong>Versicherung</strong>szeit (Dauer) aliquot gemäß der nachstehenden Staffelzu zahlen. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus der <strong>Versicherung</strong>szeit (Dauer) und dem daraus resultierenden Prozentsatz sowie derzum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gültigen Jahresprämie brutto.Kündigung nach vollen Jahren* 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10Höhe der Nachzahlung in % der vorgeschriebenenJahresbruttoprämie zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung50 45 40 35 30 25 20 15 10 0*Bei Vertragsbeendigung im 1. Jahr: 50% der JahresbruttoprämiePolizzenklausel - JugendbonusDa der <strong>Versicherung</strong>snehmer das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wurde in der Prämie ein 10%iger Prämiennachlass eingerechnet. Diese Vergünstigung entfälltab Vollendung des 27. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt ist die volle Tarifprämie zu bezahlen.Anmerkung: Jugendbonus ist bis zum vollendeten 24. Lebensjahr abschließbar.Weitere HinweiseDie vereinbarte Tarifprämie ist <strong>auf</strong>grund der im Tarif angegebenen Tarifmerkmale ermittelt worden, eintretende Änderungen dieser Tarifmerkmale sind <strong>auf</strong> Anfrage desVersicherers diesem wahrheitsgemäß und unverzüglich mitzuteilen, um die Prämie neu festsetzen zu können. Folgeprämien sind jeweils am 01. des Fälligkeitsmonats zuzahlen.<strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, Telefon (01) 531 02-0*, Telefax (01) 531 02-1923; Internet: http://www.<strong>ARAG</strong>.at; HandelsgerichtWien, FN 384736p; DVR 0018139; UID: ATU67380309. <strong>ARAG</strong> SE, 40472 Düsseldorf, <strong>ARAG</strong> Platz 1, Sitz und Registergericht: Düsseldorf HRB 66846


INFORMATION GEMÄSS § 24 DATENSCHUTZGESETZ 2000 (DSG 2000) UND ZUR ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNGDer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherer hat gemäß Artikel 1 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (ARB) die Aufgabe, für die WahrnehmungIhrer rechtlichen Interessen zu sorgen und die Ihnen dabei entstehenden Kosten zu tragen. Diese und die damit verbundenen Verwaltungs<strong>auf</strong>gabenkönnen <strong>Versicherung</strong>en nur mehr mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Die Verwendung der an <strong>ARAG</strong> bekanntgegebenenDaten ist durch das Datenschutzgesetz (DSG) geregelt und geschützt. Wir haben daher in Ihren <strong>Versicherung</strong>santrag <strong>eine</strong> Einwilligungserklärungzur Datenverwendung gemäß dem DSG <strong>auf</strong>genommen.Welche Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet?Dies sind vor allem Ihre Angaben im Antrag und im Schadenfall sowie damit verbundene Auskünfte von Dritten, z.B. dem von Ihnen bevollmächtigtenRechtsvertreter oder <strong>Versicherung</strong>svermittler, die zum Zweck der Antragsbearbeitung, Risikoprüfung, Polizzierung, Vertragsverwaltung, Bearbeitungvon Schadenfällen und zu Ihrer Betreuung in <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten notwendig sind.Zur Verwaltung Ihres Vertrages verarbeiten wir neben den Daten des Vertragsinhaltes, die Sie der Ihnen übermittelten Polizze entnehmen können,auch weitere Daten (Bankverbindung, Vermittlerdaten) und Daten über die Prämienzahlungen.Im Schadenfall verarbeiten wir die von Ihnen, Ihrem Rechtsvertreter oder Ihrem Vermittler bekannt gegebenen Daten zum <strong>Versicherung</strong>sfall, die vonuns abgegebenen Stellungnahmen zum <strong>Versicherung</strong>sfall und unsere Leistungen, um für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen sorgen zukönnen.Welche Daten müssen Sie uns bekanntgeben?Gemäß <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz sind Sie verpflichtet, bei Antragstellung und im Schadenfall alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikossowie zur Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Wird diese gesetzliche Verpflichtungnicht erfüllt, so kann dies zur Ablehnung des Antrages, zum Rücktritt des Versicherers vom Vertrag oder zur Ablehnung der <strong>Versicherung</strong>sleistungführen.Welche Daten werden zu welchem Zweck an welche Dritte übermittelt?Zur Beurteilung, ob und unter welchem Bedingungen ein <strong>Versicherung</strong>svertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird sowie nach Eintritt des<strong>Versicherung</strong>sfalles zur Beurteilung und Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung kann es in bestimmten Fällen (Vorversicherung, Doppelversicherung,Teilungsabkommen zwischen den Versicherern, Organisation von Musterverfahren, gesetzlichen Forderungsübergang) notwendig sein, Personenidentifikationsdaten(Name, Geburtsdatum, Adresse) und Daten zum <strong>Versicherung</strong>sfall an● Ihren Rechtsvertreter● Ihren bevollmächtigten Vermittler● andere die Schadenversicherung in Österreich betreibende <strong>Versicherung</strong>sunternehmen● das „Zentrale Informationssystem – ZIS“ des Verbandes der <strong>Versicherung</strong>sunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7.(Informationsverbundsystem iSd § 4 Z13 Datenschutzgesetz 2000)zu übermitteln.Das Zentrale Informationssystem ZIS ist <strong>eine</strong> Einrichtung der <strong>Versicherung</strong>swirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des <strong>Versicherung</strong>smissbrauchsund des <strong>Versicherung</strong>sbetruges.Sollten Ihre Ansprüche im Schadenfall außerhalb von Österreich geltend zu machen sein, so übermitteln wir Ihre personenbezogenen und den Schadenfallbetreffenden Daten an● CED Austria GmbH, 1040 Wien, Rainergasse 1/4 (FN 50016d, DVR 0705004),welche in unserem Auftrag für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland sorgt. Werden Sie in Ihren <strong>Versicherung</strong>sangelegenheitenvon <strong>eine</strong>m durch Sie bevollmächtigten Vermittler betreut, so übermitteln wir an● den Vermittlerdie notwendigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, damit dieser Sie entsprechend betreuen und beraten kann. Jeder dieser Vermittler ist s<strong>eine</strong>rseitswiederum verpflichtet, die Bestimmungen des DSG und s<strong>eine</strong> besonderen Geheimhaltungspflichten zu beachten.Können Sie die Zustimmungserklärung zur Übermittlung von Daten an bestimmte Dritte widerrufen?Die in Ihrem <strong>Versicherung</strong>santrag <strong>auf</strong>genommene Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden(§ 8 DSG 2000). Darüber hinaus sind Sie unter den Voraussetzungen des § 28 DSG 2000 berechtigt, gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruchzu erheben.Erfolgt ein solcher Widerruf oder Widerspruch oder wird die Zustimmung nicht erklärt, so behalten wir uns vor, Ihren Antrag abzulehnen oder denVertrag <strong>auf</strong>zulösen, sofern <strong>eine</strong> automationsunterstützte Bearbeitung Ihres Vertrages, leistungsmindernde Veranlassungen (wie z.B. Abrechnung derDoppelversicherung oder gemäß Teilungsabkommen oder die Organisation von Musterverfahren oder Gemeinschaftsklagen) oder die Erfüllung unserervertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich sind.Wo erhalten Sie weitere Auskünfte zum Datenschutz?Wegen weiterer Auskünfte und Erläuterungen können Sie sich direkt an <strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36,wenden: Telefon (01) 53102-DW 1122, Fax (01) 53102-DW 2122, E-Mail datenschutz@arag.at.<strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, Telefon (01) 531 02-0*, Telefax (01) 531 02-1923; Internet: http://www.<strong>ARAG</strong>.at; HandelsgerichtWien, FN 384736p; DVR 0018139; UID: ATU67380309. <strong>ARAG</strong> SE, 40472 Düsseldorf, <strong>ARAG</strong> Platz 1, Sitz und Registergericht: Düsseldorf HRB 66846

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