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Dezember 2012 - Frastanz

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Neue Richtlinien für die Bauvorhaben im OrtDer neue Gesamtbebauungsplansoll Bauherren helfen,ihre Planungen nachgewissen Grundlagen vorzunehmen,und sicherstellen,dass das Ortsbild harmonischbleibt. Der Entwurf war bisMitte <strong>Dezember</strong> einzusehen.Eventuell eingehende Änderungsvorschlägewerden begutachtetund nach Möglichkeitin den endgültigen Planeingearbeitet.Die Gemeindevertreter stimmtenam 7. November mehrheitlichmit 24 zu drei Stimmen für denEntwurf des neuen Gesamtbebauungsplanes.Der Bau- und derPlanungsausschuss unter Vorsitzvon Gemeinderat Ing. AlexanderKrista beziehungsweise GR ReinhardHuber haben den seit 2004gültigen Bebauungsplan überarbeitetund klare Richtlinien fürsämtliche Bauflächen im Ort erstellt.Schließlich macht es einenUnterschied, ob in einem Gewerbegebiet,im Ortszentrum oder inder Wohnstraße einer Parzelle gebautwird.Die Überarbeitung wurde nötig,weil das Land verschiedenegesetzliche Vorgaben abgeänderthat. So wurden etwa die Baunutzungszahlengeringfügig erhöht,um eine weitere Verdichtung derBauwerke und dadurch sparsamenUmgang mit Grund und Boden zuermöglichen. In Wohngebieten,in denen Einfamilienhäuser dominieren,wurde der Bebauung mitWohnblocks ein Riegel vorgeschoben.Weitergehende Einschränkungenund Vorschriften wurdenvorab ausführlich diskutiert. DieMitglieder des Bau- und des Planungsausschusseskamen aberzur Ansicht, dass nicht zu vieleBestimmungen in den Gesamtbebauungsplanaufgenommen werdensollten.Generell wurden in der Marktgemeindemit dem 2004 erstmalserstellten Gesamtbebauungsplanbeste Erfahrungen gemacht. BauamtsleiterIng. Robert Hartmannberichtete den Gemeindevertretern,dass die Bauherren frohüber die klaren Vorgaben sindund sich mehrheitlich schon vorden ersten Planungen genau überalle Bestimmungen und Empfehlungeninformieren. Die Vorgabenwerden großteils genau befolgt.Von den 512 Bauanträgen, dieseit 2004 im Rathaus eingingen,entsprachen mehr als 93 Prozentden Bestimmungen. „Der Gesamtbebauungsplanist aber kein Gesetz,sondern ein Grundlagenpapier”,erklärt Bürgermeister Mag.Eugen Gabriel. Deshalb könnein begründeten Fällen sehr wohleine Ausnahme gemacht werden.In einem solchen Fall werde dieSachlage von den zuständigenFachgremien genau geprüft. Zusätzlichwird der Gestaltungsbeirathinzugezogen. Das Bauverfahrendauert dann halt entsprechendlänger. Seit 2004 wurden bei 29Bauanträgen Ausnahmegenehmigungenerteilt, nur in drei Fällenwurde der Antrag nicht bewilligt.Neue Richtlinienfür SolaranlagenIm Zuge der Überarbeitung desGesamtbebauungsplans wurdenauch neue Richtlinien für die Gestaltungvon Solar- und Photovoltaik-Anlagenerarbeitet und vonder Gemeindevertretung einstimmigbeschlossen. Die Marktgemeindemöchte die Nutzung derSonnenenergie auch künftig fördern.Die neuen Richtlinien sollenBauherrn dabei unterstützen,dass sie die Module mit größtmöglichemErtrag und trotzdempassend zum Ortsbild platzieren.Interessierte finden Details zumGesamtbebauungsplan sowie dieRichtlinien für Solaranlagen aufder Homepage der Marktgemeindeunter www.frastanz.at.<strong>Dezember</strong> 12 | 9

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