01.12.2012 Aufrufe

Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg

Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg

Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für Ausnahme- und Härtefälle wird kirchengesetzlich festgelegt, dass e<strong>in</strong>e Verwaltungsanordnung des Oberkirchenrates<br />

erlassen werden kann; beispielsweise könnte festgelegt werden, wann angesparte Mittel wirtschaftlich<br />

s<strong>in</strong>nvoll zu übertragen s<strong>in</strong>d.<br />

Zu § 14:<br />

Grundsätzlich wird geregelt, dass die Ev.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> alle Rechte und Pflichten h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Nutzung von Räumen und Ausstattungsgegenständen der Verwaltungsstellen übernimmt, die als regionale<br />

Dienststellen weiter genutzt werden.<br />

Durch § 14 Abs. 2 soll sichergestellt werden, dass die <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den und <strong>Kirche</strong>nkreise ke<strong>in</strong>e Kosten für<br />

Auflösungen von Verpflichtungen übernehmen müssen.<br />

Zudem ist durch § 14 Abs. 3 geregelt, dass für die weitergehende Überlassung von Verwaltungsräumen als<br />

regionale Dienststelle ke<strong>in</strong>e unentgeltliche Übernahme erfolgt.<br />

Zu Art. III:<br />

Das Inkrafttreten des Gesetzes wird auf den 15. Dezember 2007 festgelegt, um Vorbereitungen für die <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong><br />

bereits zum Jahresbeg<strong>in</strong>n 2008 treffen zu können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!