Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg
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4 6 . S Y N O D E<br />
23. November 2007/ Aktenzeichen: 2000-156-01 Seite 2 von 3<br />
Folgendem Grundsatzbeschluss hat die Synode bei e<strong>in</strong>igen Gegenstimmen und Enthaltungen<br />
zugestimmt:<br />
I) Die 46. Synode nimmt den Bericht der AG <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong> nach Maßgabe<br />
der folgenden Grundsätze zustimmend zur Kenntnis.<br />
II) AG <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong><br />
Die AG <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong> bleibt bis zur ersten regulären Sitzung der 47. Synode<br />
bestehen. Sie wird beauftragt, die Umsetzung der <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong> zu begleiten.<br />
III) <strong>Kirche</strong>nbüros<br />
Der von der AG <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong> beschlossene Aufgaben- und Leistungskatalog<br />
für <strong>Kirche</strong>nbüros ist im Synodalausschuss zu beraten und verb<strong>in</strong>dlich zu beschließen.<br />
Bei der Berechnung künftiger Zuweisungsschlüssel s<strong>in</strong>d zweckgebundene Haushaltsmittel<br />
zur F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Kirche</strong>nbüros ab 1. Januar 2009 unter folgenden Voraussetzungen zu<br />
berücksichtigen:<br />
� Der fiskalische Bedarf für die <strong>Kirche</strong>nbüros ist ab 2008 zu orientieren an 13<br />
Wochenstunden pro 3.000 Geme<strong>in</strong>degliedern. E<strong>in</strong>e Absenkung der Wochenstundenzahl<br />
kann frühestens zwei Jahre nach der technisch angemessenen Ausstattung der<br />
<strong>Kirche</strong>nbüros und der erneuten Evaluierung des Aufgabenkataloges vorgenommen<br />
werden. Das Vorliegen der technischen Voraussetzungen (vgl. Bericht, Vorlage 225 A<br />
Seite 22 ff) ist durch Beschluss des Geme<strong>in</strong>samen <strong>Kirche</strong>nausschusses festzustellen.<br />
� Mitwirkung der Geme<strong>in</strong>den im Bildungsprozess der künftigen <strong>Kirche</strong>nbüros.<br />
� Bildung von <strong>Kirche</strong>nbüros <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zukunftsorientierten Größenordnung mit<br />
auskömmlichen Stundenkont<strong>in</strong>genten zur Sicherstellung von verlässlichen und<br />
ausreichenden Öffnungszeiten (e<strong>in</strong>heitliche Vorgabe wird unter Berücksichtigung<br />
regionaler Besonderheiten noch entwickelt).<br />
IV) Funktionspfarrämter und Funktionsbeauftragungen<br />
Für Funktionspfarrämter und funktionale Zusatzbeauftragungen ist der Bedarf an<br />
Sekretariatsstunden im E<strong>in</strong>zelfall zu evaluieren. Diese Stunden werden ggf. als<br />
Kooperationen an bestehende <strong>Kirche</strong>nbüros angelagert oder den Regionalen Dienststellen<br />
zugeschlagen.<br />
V) Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung und Oberkirchenrat<br />
Die Aufgabenverteilung ist entsprechend des Berichtes auszugestalten.