Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg
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5 Zeitplanung, Ausblick und Kosten 51<br />
Vor- und Nachteile von Vorruhestandsregelungen (auszugsweise):<br />
� Der / die Beschäftigte räumt frühzeitig e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz, se<strong>in</strong>/ihr Gehalt fällt jetzt<br />
weg und nicht erst im Alter von 65 Jahren<br />
� Der / die Beschäftigte erleidet durch Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers<br />
ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>buße im Alter<br />
� Für den Arbeitgeber s<strong>in</strong>d die kapitalisierten Rentenabschläge kalkulierbar, <strong>in</strong> der<br />
Regel übersteigen sie e<strong>in</strong> Jahresgehalt nicht. Nach e<strong>in</strong>em Jahr ist für den<br />
Arbeitgeber also der volle E<strong>in</strong>spareffekt erreicht. (Für höhere Gehaltsgruppen<br />
etwas teurer!)<br />
� Rentenabschlags-Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers werden – anders als<br />
Witwen- und Waisenrenten – nur vererbt, wenn e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Vere<strong>in</strong>barung getroffen wird<br />
Altersteilzeit<br />
Der Unterschied zum vorgezogenen Ruhestand ist der gleitende Übergang <strong>in</strong> den<br />
Ruhestand. Ursprüngliches Ziel des Gesetzgebers war es, Anreize zu schaffen, die<br />
freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. Dieses Instrument wird jedoch gerne<br />
genutzt, um Arbeitsplätze abzubauen.<br />
Die beiden wichtigsten Arten der Altersteilzeit:<br />
� Die „ursprüngliche" Form ist die kont<strong>in</strong>uierliche Altersteilzeit. Hierbei kann der /<br />
die Mitarbeiter/<strong>in</strong> über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit se<strong>in</strong>e / ihre<br />
Arbeitszeit halbieren.<br />
� Die neuere und fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das<br />
Blockmodell - hierbei wird die Altersteilzeit <strong>in</strong> zwei Beschäftigungsphasen<br />
unterteilt. In der ersten sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche<br />
Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird die<br />
Arbeitszeit auf Null reduziert. Über die Gesamtdauer also e<strong>in</strong>e Halbierung,<br />
genauso wie im ursprünglichen Modell. Insbesondere das Blockmodell gilt <strong>in</strong><br />
Deutschland als das gängigste Frühverrentungsmodell.<br />
Der Unterschied zu e<strong>in</strong>er "normalen" Teilzeitarbeit ist, dass das Teilzeitentgelt um 33<br />
(gesetzlich 20) Prozentpunkte auf 83 aufgestockt wird. Altersteilzeit führt also für die<br />
Arbeitgeber zu höheren Aufwendungen.<br />
In der Nordelbischen <strong>Kirche</strong> gilt z. B. der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit<br />
(TV ATZ- 646). Arbeitnehmer/<strong>in</strong>nen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben,<br />
m<strong>in</strong>destens 1080 Kalendertage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis<br />
und e<strong>in</strong>e Beschäftigungsdauer von 5 Jahren vollendet haben, können<br />
Altersteilzeit beantragen § 2 (1) TV ATZ. Unter denselben Voraussetzungen haben<br />
Arbeitnehmer/<strong>in</strong>nen ab Vollendung des 60.Lebensjahres e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
Altersteilzeit (§ 2 (2) TV ATZ. Hierzu gehören weitere Aufstockungsleistungen nach § 5<br />
TV ATZ wie z. B. bei e<strong>in</strong>er Rentenkürzung e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung nach § 5 (7) TV AZ.