Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg
Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg
Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3 Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung und Oberkirchenrat 41<br />
Aufstellung des Etats beteiligt ist. Die Revisionsleitung ist <strong>in</strong>soweit auch nur der<br />
Dienstaufsicht des Referates II unterworfen, die Fachaufsicht obliegt e<strong>in</strong>em<br />
Rechnungsprüfungsausschuss.<br />
3.3.1.2 Recht<br />
Im Bereich Recht werden die Sachbearbeitung von Rechtsangelegenheiten, e<strong>in</strong>e<br />
zentrale Widerspruchsbearbeitung, Genehmigungsverfahren und das Beschwerdemanagement<br />
für <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den der gesamten Ev.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> sowie<br />
das Dienstrecht wahrgenommen. Rechtliche Veröffentlichungen, Amtsblatt und<br />
Versicherungsangelegenheiten werden ebenfalls hier e<strong>in</strong>gebunden. Für die<br />
Wahrnehmung dieser Aufgaben werden 3,45 VbE veranschlagt.<br />
Genehmigungsverfahren und aufsichtliche Maßnahmen sollen <strong>in</strong> der GKV nur noch der<br />
Ausnahmefall se<strong>in</strong>. Es ist <strong>in</strong> der künftigen geme<strong>in</strong>samen Dienstleistungsorientierung zu<br />
unterstellen, dass Beschlüsse und Maßnahmen der <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den, die durch die<br />
Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung (d.h. RDS oder ZDS) unter Berücksichtigung der<br />
geme<strong>in</strong>dlichen Interessen vorbereitet, begleitet und entsprechend beschlossen<br />
wurden, nicht noch e<strong>in</strong>er zusätzlichen Genehmigungserfordernis unterliegen. Hier gilt<br />
der Grundsatz des rechtmäßigen Handelns der Verwaltung. Das Sachgebiet Prüfung<br />
wird im Rahmen se<strong>in</strong>er Aufgaben rechtswidriges Handeln feststellen und die<br />
erforderlichen Maßnahmen prüfen. Für die Fälle des Abweichens von<br />
Beschlussvorlagen der GKV ist jedoch dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Genehmigungsverfahren die<br />
Revision zuständig. Es wird davon ausgegangen, dass es sich lediglich um e<strong>in</strong>e<br />
ger<strong>in</strong>ge Anzahl von Fällen handelt, daher wurden 0,25 VbE im Sollkonzept<br />
veranschlagt.<br />
E<strong>in</strong>e Beschwerdestelle wird e<strong>in</strong>gerichtet, um <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den, die sich <strong>in</strong> ihren<br />
Rechten durch das Handeln der GKV bee<strong>in</strong>trächtigt sehen, e<strong>in</strong>e Instanz zur Erhebung<br />
e<strong>in</strong>er Beschwerde zu geben. Die Beschwerdestelle wird dem Geme<strong>in</strong>samen<br />
<strong>Kirche</strong>nausschuss zugeordnet.<br />
3.3.1.3 Bauaufsicht/Denkmalschutz/Planungsrecht<br />
Die Aufgaben der Bauaufsicht, des Denkmalschutzes und des Planungsrechtes<br />
beziehen sich überwiegend auf aufsichtliche und rechtliche Problematiken, daher<br />
wurde e<strong>in</strong>e Zuordnung im Bereich der Aufsicht vorgenommen. Verb<strong>in</strong>dungen und<br />
Korrespondenz zur Bau- und Liegenschaftsverwaltung wird es weiterh<strong>in</strong> geben.<br />
3.3.2 Stabsstellen<br />
Zum Referat II gehören künftig vier Stabsbereiche (siehe Abbildung 11). Neben<br />
Datenschutz, IT-Sicherheit sowie Gleichstellung wird e<strong>in</strong> teilweise neuer Bereich<br />
Organisation und Steuerungsunterstützung e<strong>in</strong>gerichtet. Ziel dieser Stabse<strong>in</strong>heit ist es,<br />
neben der Umsetzung der <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong> auch e<strong>in</strong>e übergreifende und<br />
flexible Unterstützung für die Referatsleitung sowie die Erarbeitung und E<strong>in</strong>führung<br />
e<strong>in</strong>heitlicher Organisationsstandards. Dabei wird sie direkt auf die Geme<strong>in</strong>same<br />
<strong>Kirche</strong>nverwaltung und Aufsicht e<strong>in</strong>wirken. Zudem ist die Implementierung e<strong>in</strong> erster<br />
Schritt auf dem Weg zur E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es neuen Steuerungsmodells. Durch die<br />
E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er zentralen Personalentwicklung, die an diesen Stabsbereich