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Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg

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3 Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung und Oberkirchenrat 41<br />

Aufstellung des Etats beteiligt ist. Die Revisionsleitung ist <strong>in</strong>soweit auch nur der<br />

Dienstaufsicht des Referates II unterworfen, die Fachaufsicht obliegt e<strong>in</strong>em<br />

Rechnungsprüfungsausschuss.<br />

3.3.1.2 Recht<br />

Im Bereich Recht werden die Sachbearbeitung von Rechtsangelegenheiten, e<strong>in</strong>e<br />

zentrale Widerspruchsbearbeitung, Genehmigungsverfahren und das Beschwerdemanagement<br />

für <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den der gesamten Ev.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> sowie<br />

das Dienstrecht wahrgenommen. Rechtliche Veröffentlichungen, Amtsblatt und<br />

Versicherungsangelegenheiten werden ebenfalls hier e<strong>in</strong>gebunden. Für die<br />

Wahrnehmung dieser Aufgaben werden 3,45 VbE veranschlagt.<br />

Genehmigungsverfahren und aufsichtliche Maßnahmen sollen <strong>in</strong> der GKV nur noch der<br />

Ausnahmefall se<strong>in</strong>. Es ist <strong>in</strong> der künftigen geme<strong>in</strong>samen Dienstleistungsorientierung zu<br />

unterstellen, dass Beschlüsse und Maßnahmen der <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den, die durch die<br />

Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung (d.h. RDS oder ZDS) unter Berücksichtigung der<br />

geme<strong>in</strong>dlichen Interessen vorbereitet, begleitet und entsprechend beschlossen<br />

wurden, nicht noch e<strong>in</strong>er zusätzlichen Genehmigungserfordernis unterliegen. Hier gilt<br />

der Grundsatz des rechtmäßigen Handelns der Verwaltung. Das Sachgebiet Prüfung<br />

wird im Rahmen se<strong>in</strong>er Aufgaben rechtswidriges Handeln feststellen und die<br />

erforderlichen Maßnahmen prüfen. Für die Fälle des Abweichens von<br />

Beschlussvorlagen der GKV ist jedoch dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Genehmigungsverfahren die<br />

Revision zuständig. Es wird davon ausgegangen, dass es sich lediglich um e<strong>in</strong>e<br />

ger<strong>in</strong>ge Anzahl von Fällen handelt, daher wurden 0,25 VbE im Sollkonzept<br />

veranschlagt.<br />

E<strong>in</strong>e Beschwerdestelle wird e<strong>in</strong>gerichtet, um <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den, die sich <strong>in</strong> ihren<br />

Rechten durch das Handeln der GKV bee<strong>in</strong>trächtigt sehen, e<strong>in</strong>e Instanz zur Erhebung<br />

e<strong>in</strong>er Beschwerde zu geben. Die Beschwerdestelle wird dem Geme<strong>in</strong>samen<br />

<strong>Kirche</strong>nausschuss zugeordnet.<br />

3.3.1.3 Bauaufsicht/Denkmalschutz/Planungsrecht<br />

Die Aufgaben der Bauaufsicht, des Denkmalschutzes und des Planungsrechtes<br />

beziehen sich überwiegend auf aufsichtliche und rechtliche Problematiken, daher<br />

wurde e<strong>in</strong>e Zuordnung im Bereich der Aufsicht vorgenommen. Verb<strong>in</strong>dungen und<br />

Korrespondenz zur Bau- und Liegenschaftsverwaltung wird es weiterh<strong>in</strong> geben.<br />

3.3.2 Stabsstellen<br />

Zum Referat II gehören künftig vier Stabsbereiche (siehe Abbildung 11). Neben<br />

Datenschutz, IT-Sicherheit sowie Gleichstellung wird e<strong>in</strong> teilweise neuer Bereich<br />

Organisation und Steuerungsunterstützung e<strong>in</strong>gerichtet. Ziel dieser Stabse<strong>in</strong>heit ist es,<br />

neben der Umsetzung der <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong> auch e<strong>in</strong>e übergreifende und<br />

flexible Unterstützung für die Referatsleitung sowie die Erarbeitung und E<strong>in</strong>führung<br />

e<strong>in</strong>heitlicher Organisationsstandards. Dabei wird sie direkt auf die Geme<strong>in</strong>same<br />

<strong>Kirche</strong>nverwaltung und Aufsicht e<strong>in</strong>wirken. Zudem ist die Implementierung e<strong>in</strong> erster<br />

Schritt auf dem Weg zur E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es neuen Steuerungsmodells. Durch die<br />

E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er zentralen Personalentwicklung, die an diesen Stabsbereich

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