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Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg

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Kurzfassung<br />

Den Grundsätzen der Vorlage 172 (E<strong>in</strong>sparvorgaben, Trennung und Verschlankung<br />

von Aufsicht und Dienstleistung, <strong>Kirche</strong>nbüros, sechs Regionale Dienststellen und e<strong>in</strong>e<br />

Zentrale Dienststelle) folgend, wurde für die künftigen <strong>Kirche</strong>nbüros, die z.B. bei<br />

Trägergeme<strong>in</strong>den oder Kooperationsverbänden angebunden se<strong>in</strong> können, e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>heitlicher Aufgaben- und Leistungskatalog entwickelt. Während der Übergangsphase<br />

der Pfarramtssekretariate <strong>in</strong> die Struktur der <strong>Kirche</strong>nbüros mit erhöhtem<br />

Implementierungsaufwand für e<strong>in</strong>heitliche Software und Strukturen von 2008 – 2011<br />

werden folgende Stundenkont<strong>in</strong>gente pro 3.000 Geme<strong>in</strong>deglieder vorgeschlagen:<br />

2008 – 2009 13 Stunden, 2010 – 2011 12 Stunden, ab 2012 dauerhaft 11 Stunden.<br />

Diese Stundenkont<strong>in</strong>gente sollen durch landeskirchliche Zuweisungen gedeckt werden;<br />

regionale Besonderheiten s<strong>in</strong>d gesondert zu berücksichtigen. E<strong>in</strong>e Absenkung der<br />

Wochenstundenzahl kann frühestens zwei Jahre nach der technisch angemessenen<br />

Ausstattung der <strong>Kirche</strong>nbüros und der erneuten Evaluierung des Aufgabenkataloges<br />

vorgenommen werden. Das Vorliegen der technischen Voraussetzungen (vgl. Bericht,<br />

Vorlage 225 A Seite 22 ff) ist durch Beschluss des Geme<strong>in</strong>samen <strong>Kirche</strong>nausschusses<br />

festzustellen. Die Bildung von <strong>Kirche</strong>nbüros soll durch e<strong>in</strong>e Fachberatung<br />

<strong>Kirche</strong>nbüros, das Sachgebiet Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzen und den Stabsbereich Organisation<br />

und Steuerungsunterstützung begleitet werden.<br />

Die künftige <strong>Kirche</strong>nverwaltung erfährt e<strong>in</strong>e Aufteilung <strong>in</strong>:<br />

� Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung GKV (Dienstleitung) mit<br />

� sechs Regionalen Dienststellen (RDS),<br />

� e<strong>in</strong>er Zentralen Dienststelle (ZDS) mit drei Abteilungen und<br />

� dem OKR (Steuerung und Aufsicht) mit<br />

� den Referaten,<br />

� der Aufsichtsabteilung (Revision, Recht, Beschwerdestelle und verbleibende<br />

Genehmigungsverfahren, Dienstrecht und Bauaufsicht / Denkmalschutz),<br />

� Stabsaufgaben (<strong>in</strong>sbes. Organisation und Steuerungsunterstützung).<br />

Genehmigungsverfahren und aufsichtliche Maßnahmen sollen <strong>in</strong> unserer <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

nur noch e<strong>in</strong> Ausnahmefall se<strong>in</strong>. Es ist <strong>in</strong> der künftigen geme<strong>in</strong>samen<br />

Dienstleistungsorientierung zu unterstellen, dass Beschlüsse und Maßnahmen der<br />

<strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den, die durch die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung (d.h. RDS oder<br />

ZDS) vorbereitet, begleitet und entsprechend beschlossen wurden, nicht noch e<strong>in</strong>er<br />

zusätzlichen Genehmigungserfordernis unterliegen. Hier gilt der Grundsatz des<br />

rechtmäßigen Handelns der Verwaltung.<br />

Die künftige Personalverwaltung teilt sich <strong>in</strong> die Bereiche zentrale Gehaltsabrechnung<br />

und dezentrale Personalsachbearbeitung auf.<br />

Die Haushaltsplanung für die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung wurde bereits e<strong>in</strong>heitlich<br />

durch die ZDS vorgenommen.<br />

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