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Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg

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3 Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung und Oberkirchenrat 36<br />

3.1.1.6 Regionale Besonderheiten<br />

Als regionale Besonderheiten werden z.B. Diakoniesozialstationen und<br />

Altenhilfee<strong>in</strong>richtungen verstanden, für deren Auftragsverwaltung e<strong>in</strong>e Kostenerstattung<br />

erfolgt. Für diese Erstattungen wird Personal vorgehalten. Zieht man von<br />

diesen Personalumfängen die bereits <strong>in</strong> den Bereichen F<strong>in</strong>anzen und Personal<br />

(Detailbetrachtung Personal folgt) berücksichtigten Umfänge ab, ergibt sich der<br />

Stellenumfang für die übrigen Aufgaben wie z.B. Geschäftsführung. Insgesamt wurden<br />

4,1 VbEs ermittelt und bei den regional betroffenen RDS zugeordnet.<br />

3.1.1.7 Friedhof<br />

Bis zum heutigen Stand der Beratungen konnte vor allem mangels Softwareunterstützung<br />

ke<strong>in</strong> zur Auswertung ausreichendes Datenmaterial für den Bereich<br />

Friedhof (flächendeckende Anzahl der Nutzungsrechte) erhoben werden. Da <strong>in</strong> diesem<br />

Papier jedoch vor allem mit Blick auf die E<strong>in</strong>sparvorgaben der Synode auch e<strong>in</strong>e<br />

Gesamtveränderungsbilanz dargestellt werden soll, wurden für diesen Bereich<br />

kalkulatorische Werte nach jeweiliger Aufwandsschätzung angesetzt. In den RDS<br />

Ammerland, Delmenhorst/<strong>Oldenburg</strong>er Land, Friesland-Wilhelmshaven und<br />

Wesermarsch bedeutet dies je 1 VbE sowie <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> Stadt 2 VbEs. Diese Werte<br />

s<strong>in</strong>d zunächst kalkulatorisch und werden bei Bedarf aktualisiert.<br />

3.1.1.8 Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung<br />

Für die Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung, zu der unter anderem Leitungsanteil, Sekretariat, EDV,<br />

Re<strong>in</strong>igung, Hausmeistertätigkeiten u.ä. gehören, wird <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> Zuschlag von<br />

15 % bis maximal 20 % angesetzt. Aufgrund der sechs Standorte und somit sechsmal<br />

erforderlichen Allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung wurde der höhere Wert von 20 % durch die AG<br />

<strong>Verwaltungsstrukturreform</strong> gewählt. Die jeweilige Leitungsstelle <strong>in</strong> den RDS könnte<br />

künftig mit e<strong>in</strong>em Anteil <strong>in</strong> der Allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung geführt werden. Insgesamt<br />

wurden 13,1 VbEs ermittelt.<br />

3.1.2 Ergebnis<br />

Im Ergebnis wurde für den Bereich der Regionalen Dienststellen e<strong>in</strong> Personal-SOLL-<br />

Stellenumfang von <strong>in</strong>sgesamt 78,4 VbEs ermittelt (siehe Abbildung 8). Dies entspricht<br />

knapp 120 Personen, wenn ca. 50 % halbtags beschäftigt s<strong>in</strong>d. Damit liegen die<br />

e<strong>in</strong>zelnen RDS zwischen 10 und fast 20 VbE, somit ca. 15 – 30 Personen (Ausnahme<br />

<strong>Oldenburg</strong>er Münsterland).<br />

E<strong>in</strong>e Überprüfung der vorgenannten Rahmengrundsätze ergibt,<br />

� dass die Regionalen Dienststellen e<strong>in</strong>e selbsttragende Größe haben.<br />

� dass die Ev.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> für die entsprechenden Aufgaben<br />

regionale Nähe für die Geme<strong>in</strong>den/<strong>Kirche</strong>nbüros bietet.<br />

� dass E<strong>in</strong>sparungen nur teilweise durch die Orientierung an Benchmark-<br />

Kennzahlen erreicht werden können.

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