Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg
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3 Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung und Oberkirchenrat 34<br />
Leitend für die Beantwortung der Fragen waren dabei e<strong>in</strong>ige Rahmengrundsätze:<br />
� Die RDS sollen e<strong>in</strong>e selbsttragende Größe haben (Umsetzung<br />
Synodenbeschluss 1 plus 6).<br />
� Aufgaben, die regionale Nähe erfordern, sollen <strong>in</strong> den RDS liegen.<br />
( „Kundenorientierung“ mit Blick auf die Geme<strong>in</strong>den und <strong>Kirche</strong>nbüros).<br />
� Aufgaben, die regionale Nähe nicht zw<strong>in</strong>gend erfordern, werden primär unter<br />
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten betrachtet (Umsetzung Synodenbeschluss<br />
E<strong>in</strong>sparung von 20 %).<br />
Für die e<strong>in</strong>zelnen Bereiche ergibt sich damit folgendes Bild:<br />
3.1.1.1 F<strong>in</strong>anzen<br />
Aufwandsbestimmende Variable für den Bereich F<strong>in</strong>anzen ist die Anzahl der<br />
E<strong>in</strong>zelbuchungen. Dabei gilt als anerkannt, dass e<strong>in</strong>e VbE 13.000 Buchungsfälle<br />
bearbeiten kann. Danach ermittelt sich auch der Gesamtpersonalbedarf. Die Verteilung<br />
des Gesamtpersonalbedarfes auf die e<strong>in</strong>zelnen RDS ermittelt sich zu gleichen Teilen<br />
nach der Anzahl der Buchungsfälle und nach dem Haushaltsvolumen. Grund hierfür ist<br />
die sehr unterschiedliche Praxis <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Rentämtern und Verwaltungse<strong>in</strong>heiten.<br />
Insgesamt wurden bei knapp 430.000 E<strong>in</strong>zelbuchungen 32,9 VbEs ermittelt.<br />
3.1.1.2 Personal<br />
Aufwandsbestimmende Variable für den Bereich Personal ist die Anzahl der zu<br />
verwaltenden Personalfälle. Als anerkannte Kennzahl für den Bereich der<br />
Personalverwaltung gilt m<strong>in</strong>destens 1 VbE : 250 Personalfälle – davon e<strong>in</strong> Drittel etwa<br />
für Aufgaben der ZGAST und zwei Drittel für Sachbearbeitung.<br />
Die ZGAST wird als hoch standardisierbare Aufgabe <strong>in</strong> der Zentralen Dienststelle (im<br />
Bereich F<strong>in</strong>anzen) verortet. Insgesamt wurden dafür bei etwa 4.200 Personalfällen 5,1<br />
VbEs ermittelt. 3<br />
Die Personalsachbearbeitung im Arbeits- und Tarifrecht erfolgt dezentral <strong>in</strong> den<br />
Regionalen Dienststellen. Dabei übernimmt die RDS <strong>Oldenburg</strong> Stadt ebenfalls die<br />
Sachbearbeitung für die RDS <strong>Oldenburg</strong>er Münsterland und die ZDS. Der<br />
dienstrechtliche Teil der Personalverwaltung wird im OKR (Aufsicht) bearbeitet.<br />
Insgesamt wurden bei etwa 4.200 Personalfällen für die Personalsachbearbeitung 11,3<br />
VbEs ermittelt, davon 10,1 VbEs <strong>in</strong> den Regionen und 1,2 VbEs im OKR (Dienstrecht).<br />
Im Durchschnitt bedeutet dies, dass <strong>in</strong> der Sachbearbeitung 375 Personalfälle je VbE<br />
bearbeitet werden müssen.<br />
Durch die Entscheidung für e<strong>in</strong>e dezentrale Personalsachbearbeitung wird für die<br />
Begleitung der E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Personalmanagementsoftware e<strong>in</strong> Ressourcenaufwuchs<br />
i. H. v. 1 VbE erforderlich.<br />
3 Durch die zentrale Aufgabenerledigung der ZGAST werden Effizienzgew<strong>in</strong>ne generiert. Daher<br />
wurde für diesen Bereich nicht mit der Kennzahl 1 : 250 VbEs (also für die ZGAST 1 : 750),<br />
sondern mit der ambitionierteren Kennzahl 1 : 275 (d.h. für die ZGAST 1 : 825) kalkuliert.