Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg
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2 <strong>Kirche</strong>nbüros 24<br />
Territoriale Zuordnung und Standorte: Voraussetzung für das F<strong>in</strong>den von<br />
Standorten ist die Klärung der E<strong>in</strong>zugsbereiche, welche von dem jeweiligen<br />
<strong>Kirche</strong>nbüro versorgt werden sollen.<br />
Zur weiteren Abstimmung über die E<strong>in</strong>zugsbereiche (siehe auch Abbildung 4) und<br />
Standorte wird e<strong>in</strong> die Umsetzung begleitender Ausschuss, e<strong>in</strong>gesetzt. Dabei wird e<strong>in</strong><br />
SOLL von 40 – 45 Standorten für <strong>Kirche</strong>nbüros angestrebt.<br />
Die Geme<strong>in</strong>dekirchenräte behalten die Möglichkeit, die E<strong>in</strong>zugsbereiche selbst<br />
festzulegen.<br />
2.2.2.3 Ausstattung und Re-/F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Kirche</strong>nbüros<br />
Ausstattung der <strong>Kirche</strong>nbüros: Die Ausstattung hat sowohl im personellen als auch<br />
im technischen Bereich nach e<strong>in</strong>heitlichen Kriterien zu erfolgen. Die F<strong>in</strong>anzierung der<br />
Dienstleitungen des <strong>Kirche</strong>nbüros erfolgt aus landeskirchlichen Mitteln mit Zweckb<strong>in</strong>dung<br />
(im Rahmen der Zuweisung). Diese erstreckt sich auf die im Aufgaben- und<br />
Leistungskatalog ausgewiesenen Aufgaben und Leistungen.<br />
Als Voraussetzung für die landeskirchliche F<strong>in</strong>anzierung gelten folgende Punkte:<br />
� Mitwirkung der <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den im Bildungsprozess der künftigen<br />
<strong>Kirche</strong>nbüros<br />
� Bildung von <strong>Kirche</strong>nbüros <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zukunftsorientierten Größenordnung mit<br />
auskömmlichen Stundenkont<strong>in</strong>genten zur Sicherstellung von verlässlichen und<br />
ausreichenden Öffnungszeiten (e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Vorgabe wird noch entwickelt,<br />
regionale Besonderheiten s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen).<br />
� Daneben ist von folgenden Rahmenvorgaben auszugehen:<br />
� Sicherstellung von ausreichenden Bearbeitungszeiten auch außerhalb der<br />
regelmäßigen Öffnungszeiten<br />
� Sicherstellung von Vertretungsregelungen ( z.B. zwei <strong>Kirche</strong>nbürosekretär<strong>in</strong>nen<br />
mit jeweils e<strong>in</strong>er halben Stelle statt e<strong>in</strong>er vollen Stelle)<br />
� Sicherstellung der Wahrnehmung sämtlicher Pflichtaufgaben des Aufgabenund<br />
Leistungskataloges<br />
Personelle Ausstattung: Die personelle Ausstattung richtet sich grds. nach dem<br />
Arbeitsaufwand. Der Beschäftigungsumfang wird entsprechend der genannten Voraussetzungen<br />
nach Berechnung bezogen auf 3.000 Geme<strong>in</strong>deglieder * 11 Wochenstunden<br />
für 2012 bestimmt. Dabei wird unterstellt, dass die Stellenbewertung /<br />
E<strong>in</strong>gruppierung der Mitarbeitenden <strong>in</strong> <strong>Kirche</strong>nbüros unverändert bei VII/VIb verbleibt.<br />
Über die Stundenkont<strong>in</strong>gente aus dem Aufgaben- und Leistungskatalog h<strong>in</strong>aus können<br />
<strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den aus eigener f<strong>in</strong>anzieller Leistungsfähigkeit Stundenausweitungen<br />
vornehmen.<br />
Technische Ausstattung: Die bisherigen Erfahrungen mit den Pfarramtssekretariaten<br />
berücksichtigend, s<strong>in</strong>d die <strong>Kirche</strong>nbüros e<strong>in</strong>heitlich auszustatten. Die geplanten<br />
Intranet-Lösungen <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Kirche</strong>nnetzes unterstützen und erfordern dies. Durch<br />
die gleiche technische Ausstattung wird neben f<strong>in</strong>anziellen Vorteilen (auf Grund<br />
Abnahme größerer Mengen) die landeskirchliche Vernetzung wesentlich erleichtert.