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Verwaltungsstrukturreform - Luth. Kirche in Oldenburg

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2 <strong>Kirche</strong>nbüros 23<br />

Im Jahr 2012 sollen flächendeckend e<strong>in</strong>heitliche Standards <strong>in</strong> <strong>Kirche</strong>nbüros der<br />

Kooperationsregionen e<strong>in</strong>geführt se<strong>in</strong> und 11 Wochenstunden pro 3.000<br />

Geme<strong>in</strong>deglieder ausreichend se<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e Absenkung der Wochenstundenzahl kann frühestens zwei Jahre nach der<br />

technisch angemessenen Ausstattung der <strong>Kirche</strong>nbüros und der erneuten Evaluierung<br />

des Aufgabenkataloges vorgenommen werden. Das Vorliegen der technischen<br />

Voraussetzungen (vgl. Bericht, Vorlage 225 A Seite 22 ff) ist durch Beschluss des<br />

Geme<strong>in</strong>samen <strong>Kirche</strong>nausschusses festzustellen.<br />

Daneben ist die teilweise Wahrnehmung von Aufgaben der Friedhofsverwaltung durch<br />

<strong>Kirche</strong>nbüros vorgesehen und wird gesondert aus dem entsprechenden<br />

Gebührenhaushalt f<strong>in</strong>anziert. Der Umfang je Beerdigungsfall wird zunächst<br />

kalkulatorisch mit 2,5 Stunden angesetzt. E<strong>in</strong>e spätere Überprüfung ist notwendig.<br />

Hochgerechnet auf die Anzahl der durchschnittlichen Beerdigungsfälle der Jahre 2004<br />

– 2006 kann somit e<strong>in</strong> sonderf<strong>in</strong>anziertes Stundenkont<strong>in</strong>gent pro Woche ausgewiesen<br />

werden. E<strong>in</strong>e Abgrenzung der Verwaltungsaufgaben im Bereich Friedhofswesen<br />

zwischen <strong>Kirche</strong>nbüros und Regionalen Dienststellen wird noch abgestimmt. Danach<br />

kann der Stundenumfang für die Friedhofsverwaltung endgültig festgelegt werden.<br />

Entsprechend der obigen Karte wird e<strong>in</strong>e fiktive Berechnung der vorgeschlagenen<br />

Stundenkont<strong>in</strong>gente e<strong>in</strong>zelner <strong>Kirche</strong>nbüros <strong>in</strong> der (siehe Anlage D) dargestellt. Diese<br />

dient ebenfalls lediglich als Beratungsgrundlage.<br />

2.2.2.2 Organisation<br />

Steuerung der <strong>Kirche</strong>nbüros: E<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung für e<strong>in</strong>e hohe<br />

Leistungsfähigkeit e<strong>in</strong>schließlich gutem Service ist die qualitätsgerechte Erbr<strong>in</strong>gung<br />

von Verwaltungsarbeiten. Es muss daher, konsequenter als bisher, bei den Pfarramtssekretariaten<br />

das Ziel verfolgt werden, dass die Leistungen der <strong>Kirche</strong>nbüros im<br />

gesamten Gebiet der Landeskirche nach e<strong>in</strong>heitlichen Normen (Standards) – <strong>in</strong> gleich<br />

hoher Qualität – erbracht werden. Diese hohe E<strong>in</strong>heitlichkeit steht nicht im<br />

Widerspruch zum örtlich <strong>in</strong>dividuellen Leben der Geme<strong>in</strong>den – im Gegenteil, sie setzt<br />

örtliche Reserven frei.<br />

Trägerschaft der <strong>Kirche</strong>nbüros: Die Trägerschaft der <strong>Kirche</strong>nbüros liegt bei e<strong>in</strong>er<br />

oder mehreren <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den. Anstellungsträger des Personals der <strong>Kirche</strong>nbüros<br />

wird die <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>de, <strong>in</strong> dem das <strong>Kirche</strong>nbüro se<strong>in</strong>en Sitz bzw. Hauptsitz hat;<br />

alternativ liegt die Trägerschaft im Rahmen von Kooperationen ggf. auch bei e<strong>in</strong>em<br />

kirchlichen Zweckverband. Die Verwaltungsbetreuung des Zweckverbandes übernimmt<br />

dabei die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung. In Folge der Organisations- und Personalhoheit<br />

soll e<strong>in</strong> Ausschuss e<strong>in</strong>gerichtet werden, dem e<strong>in</strong> Mitglied je Geme<strong>in</strong>dekirchenrat<br />

angehört. Dieser wirkt <strong>in</strong>sbesondere bei folgenden Entscheidungen mit:<br />

� Auswahl der Mitarbeitenden des <strong>Kirche</strong>nbüros<br />

� Vorbereitung der Entscheidung über die örtliche Beitragsordnung des<br />

<strong>Kirche</strong>nbüros<br />

� Vorbereitung der Entscheidung zur Stellenplanung des <strong>Kirche</strong>nbüros<br />

� Vorbereitung der Entscheidung zum Haushaltsplan des <strong>Kirche</strong>nbüros

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