Protokol PDF (45 KB) - Gemeinde Schonstett
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öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 3<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
12. Landratsamt Rosenheim, Gesundheitsamt, 01.12.2011<br />
18. Vermessungsamt Rosenheim, Außenstelle Wasserburg, 08.11.2011<br />
Der Planung zugestimmt bzw. keine Anregungen oder Einwendungen haben<br />
vorgebracht:<br />
2. Bayerischer Bauernverband, Rosenheim, 26.11.2011<br />
7. Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, 01.12.2011<br />
8. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, 22.11.2011<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Techn. Immissionsschutz, 25.11.2011<br />
14. Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, 22.11.2011<br />
15. Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, München, 07.11.2011<br />
Zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Einwendungen ergehen folgende Beschlüsse:<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Hoch- und Tiefbau, 01.12.2011<br />
1. Das Landratsamt bestätigt die richtige Darstellung der Anbauverbotszone. Dies wird<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
2. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
3. Die Sichtdreiecke 5 x 85 m bei der privaten Zufahrt werden mit Text aufgenommen.<br />
4. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
5. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
6. Der Hinweis wurde bereits berücksichtigt; die Abstände sind eingehalten.<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, 05.12.2011<br />
Eine saP-Vorprüfung wurde beauftragt. Entsprechend dem Ergebnis der saP-Vorprüfung<br />
werden die Begründung und der Umweltbericht ergänzt. Die saP-Vorprüfung besagt, dass<br />
ein Jahr vor Baubeginn Altbäume, Fledermäuse und Brutvögel näher zu untersuchen sind.<br />
Die Pufferzonen der Gunzenhamer Achen werden nicht beeinträchtigt, da hier nur der<br />
Bestand festgeschrieben wird. Die Erweiterung erfolgt nach Süden. Zwischen der<br />
Gunzenhamer Achen und der Erweiterung liegt der bestehende Betrieb mit seinen<br />
bestehenden Gebäuden und Befestigungen.<br />
Die Einstufung in Kategorie I wird aufrechterhalten und in der Begründung ergänzt.<br />
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan soll nicht erstellt werden.<br />
Im Norden und Nordosten ist nur der Bestand festgeschrieben.<br />
Weitere Pufferzonen können hier nicht errichtet werden.<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht, 03.11.2011<br />
Der Hinweis wird in die Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen.<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung, 21.11.2011<br />
B.2.1. Der Satz wird geändert in: gemessen vom tiefsten Geländepunkt des<br />
Gebäudeumrisses.<br />
C.1.1. Die Festsetzung wird geändert in: Je Betrieb ist eine Betriebsleiterwohnung<br />
zulässig.