Protokol PDF (45 KB) - Gemeinde Schonstett
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öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 2<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung.<br />
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der<br />
Beschlussfähigkeit sowie der Genehmigung der Niederschrift der<br />
letzten Sitzung<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass sämtliche <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder ordnungsgemäß zur<br />
Sitzung geladen wurden und dass Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung für die öffentliche<br />
Sitzung rechtzeitig bekanntgemacht worden sind.<br />
Es fehlte entschuldigt GR -----. Die anwesenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder waren alle<br />
stimmberechtigt und der <strong>Gemeinde</strong>rat somit beschlussfähig.<br />
Gegen die Niederschrift über die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 16.04.2012<br />
wurden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt daher als vom <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt.<br />
Die Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom 16.04.2012 ist im Umlauf. Werden<br />
bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen erhoben, gilt auch diese als genehmigt.<br />
GR Simon Osterloher ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung<br />
und Abstimmung des TOP 2 der öffentlichen Sitzung ausgeschlossen.<br />
2. Bebauungsplanes Nr. 7 „Aichet Ost“ Stellungnahme zu den im Rahmen der<br />
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und im Rahmen der<br />
vorgezogenen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 4 BauGB)<br />
vorgebrachten Anregungen; Billigungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeits-<br />
und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB);<br />
Das Gremium nach Einsicht in den vorliegenden Entwurf der Bebbauungsplanes Nr. 7<br />
„Aichet Ost“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schonstett</strong> samt Begründung und Umweltbericht in der<br />
Fassung vom 22.06.2011. Vom 02.11.2011 bis 02.12.2011 wurde die frühzeitige<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) durchgeführt. Gleichzeitig wurden<br />
mit Schreiben vom 31.10.2011 der Huber Planungs-GmbH die Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden<br />
kann, am Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 BauGB beteiligt.<br />
Im Verfahren wurden 20 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />
Keine Rückmeldung erfolgte von:<br />
3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, G23, München<br />
4. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Rosenheim<br />
5. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut<br />
6. Elektrizitätsgenossenschaft <strong>Schonstett</strong> eG, <strong>Schonstett</strong><br />
9. <strong>Gemeinde</strong> Halfing<br />
Nicht geäußert haben sich ("Keine Äußerung"):<br />
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim, 30.11.2011<br />
10. <strong>Gemeinde</strong> Vogtareuth, 03.11.2011
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 3<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
12. Landratsamt Rosenheim, Gesundheitsamt, 01.12.2011<br />
18. Vermessungsamt Rosenheim, Außenstelle Wasserburg, 08.11.2011<br />
Der Planung zugestimmt bzw. keine Anregungen oder Einwendungen haben<br />
vorgebracht:<br />
2. Bayerischer Bauernverband, Rosenheim, 26.11.2011<br />
7. Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, 01.12.2011<br />
8. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, 22.11.2011<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Techn. Immissionsschutz, 25.11.2011<br />
14. Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, 22.11.2011<br />
15. Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, München, 07.11.2011<br />
Zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Einwendungen ergehen folgende Beschlüsse:<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Hoch- und Tiefbau, 01.12.2011<br />
1. Das Landratsamt bestätigt die richtige Darstellung der Anbauverbotszone. Dies wird<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
2. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
3. Die Sichtdreiecke 5 x 85 m bei der privaten Zufahrt werden mit Text aufgenommen.<br />
4. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
5. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
6. Der Hinweis wurde bereits berücksichtigt; die Abstände sind eingehalten.<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, 05.12.2011<br />
Eine saP-Vorprüfung wurde beauftragt. Entsprechend dem Ergebnis der saP-Vorprüfung<br />
werden die Begründung und der Umweltbericht ergänzt. Die saP-Vorprüfung besagt, dass<br />
ein Jahr vor Baubeginn Altbäume, Fledermäuse und Brutvögel näher zu untersuchen sind.<br />
Die Pufferzonen der Gunzenhamer Achen werden nicht beeinträchtigt, da hier nur der<br />
Bestand festgeschrieben wird. Die Erweiterung erfolgt nach Süden. Zwischen der<br />
Gunzenhamer Achen und der Erweiterung liegt der bestehende Betrieb mit seinen<br />
bestehenden Gebäuden und Befestigungen.<br />
Die Einstufung in Kategorie I wird aufrechterhalten und in der Begründung ergänzt.<br />
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan soll nicht erstellt werden.<br />
Im Norden und Nordosten ist nur der Bestand festgeschrieben.<br />
Weitere Pufferzonen können hier nicht errichtet werden.<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht, 03.11.2011<br />
Der Hinweis wird in die Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen.<br />
11. Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung, 21.11.2011<br />
B.2.1. Der Satz wird geändert in: gemessen vom tiefsten Geländepunkt des<br />
Gebäudeumrisses.<br />
C.1.1. Die Festsetzung wird geändert in: Je Betrieb ist eine Betriebsleiterwohnung<br />
zulässig.
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 4<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
Der Satz zu den Schallleistungspegeln wird gestrichen, dafür wird festgesetzt: Bei<br />
Betriebserweiterungen oder Neuerrichtungen ist eine schalltechnische Untersuchung<br />
durchzuführen. Der Satz über die Baureihenfolge wird gestrichen.<br />
C.2.1. wird gestrichen<br />
C.4.2. wird gestrichen<br />
13. Regierung von Oberbayern, 24.1. Höhere Landesplanungsbehörde, München,<br />
30.11.2011<br />
zu Siedlungswesen<br />
Die Fläche soll nur als "Sondergebiet Holzver- und -bearbeitung, regenerative Energien,<br />
Trockenbau, Dachdeckerei" ausgewiesen werden.<br />
zu Natur und Landschaft<br />
Es sind keine Eingriffe in ökologisch wertvolle Bereiche geplant, außerdem sind<br />
umfangreiche Eingrünungen vorgesehen. Eine saP-Vorprüfung wurde durchgeführt,<br />
die Ergebnisse werden berücksichtigt.<br />
Die weiteren Hinweise werden bei der Bauausführung beachtet.<br />
zu Wasserwirtschaft<br />
Eine Überschwemmung der Flächen hat noch nie stattgefunden.<br />
16. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München, 31.10.2011<br />
Die Hinweise sind bei Objektplanungen zu berücksichtigen.<br />
17. Staatliches Bauamt Rosenheim, Straßenbau, Rosenheim, 08.11.2011<br />
Grundsätzlich keine Einwände; die Hinweise werden beachtet.<br />
In die textlichen Festsetzungen werden noch folgende Passagen aufgenommen:<br />
Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den einzelnen Grundstücken zur St 2079 sind<br />
nicht zulässig. Innerhalb der im Bauleitplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer<br />
Zäunen neue Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune,<br />
Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht<br />
fest verbundene Gegenstände dürfen nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80<br />
m über die Fahrbahnebene erheben. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und<br />
anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt<br />
werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit.<br />
Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />
abzustimmen.<br />
In die Hinweise wird aufgenommen:<br />
Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen keine Abwässer sowie Dach- und<br />
Niederschlagswässer aus dem Grundstück zugeführt werden.<br />
19. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, 02.12.2011<br />
Keine Einwände. Bei Bauvorhaben wird der Bauherr prüfen, ob eine erlaubnisfreie<br />
Einleitung von Niederschlagswasser möglich ist.
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 5<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
20. Zweckverband Wasserversorgung, <strong>Schonstett</strong>, 02.11.2011<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten<br />
Anregungen bzw. Einwendungen ergehen folgende Beschlüsse:<br />
* keine Stellungnahmen *<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste dazu folgenden Beschluss: 12 0<br />
Die vorstehenden Stellungnahmen werden gebilligt. Die Huber Planungs-GmbH wird<br />
beauftragt, die vorstehenden Änderungen bzw. Ergänzungen in den<br />
Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten. Der neue Entwurf des Bebauungsplanes<br />
Nr. 7 „Aichet Ost“ samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.05.2012<br />
wird gebilligt. Anschließend ist das weitere Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
(Öffentlichkeitsbeteiligung) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung)<br />
durchzuführen.<br />
GR Josef Obermayer ist wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung<br />
und Abstimmung des TOP 3 der öffentlichen Sitzung ausgeschlossen.<br />
3. 2. Änderung der Einbeziehungs-/Ortsabrundungssatzung „Au“;<br />
Änderungs-, Billigungs- und Aufstellungsbeschluss<br />
Der Vorsitzende erklärte anhand des Änderungsplanes die Änderung bzw. Erweiterung<br />
der Einbeziehungs-/Ortsabrundungssatzung „Au“.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden Beschluss: 12 0<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung der Einbeziehungs-/Ortsabrundungssatzung<br />
„Au“ gemäß § 34 Abs. 4 Ziff. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB im<br />
Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 757/6 der Gemarkung <strong>Schonstett</strong>. Der von der Huber<br />
Planungs-GmbH ausgearbeitete Entwurf der Änderung mit Begründung in der Fassung<br />
vom 14.05.2012 wird gebilligt. Die Verwaltung und die Fa. Huber Planungs-GmbH<br />
werden beauftragt das weitere Verfahren durchzuführen.<br />
Die Kosten des Verfahrens hat der Bauherr zu tragen.<br />
4. Bauvoranfrage von ----- Fischbacher auf Einbau einer Wohneinheit in<br />
ein bestehendes Nebengebäude auf Fl.Nr. 923 der Gemarkung<br />
<strong>Schonstett</strong><br />
Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat anhand der Planunterlagen über das<br />
geplante Bauvorhaben
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 6<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste dazu folgenden Beschluss: 13 0<br />
Zu der o. a. Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 f<br />
erteilt.<br />
5. Bauantrag von ----- auf Anbau und Sanierung eines Wohnhauses auf<br />
Fl.Nr. 231 der Gemarkung <strong>Schonstett</strong><br />
Der Vorsitzende informierte das Gremium anhand der Planunterlagen über das<br />
Bauvorhaben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste dazu folgenden Beschluss: 13 0<br />
Zu dem o. a. Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 4 Nr. 5<br />
a-c erteilt.<br />
6. Bauvoranfrage von ----- auf Neubau eines Bürogebäudes incl.<br />
Wohnungen auf bestehendem Keller auf Fl.Nr. 762/2 der Gemarkung<br />
<strong>Schonstett</strong><br />
Der Vorsitzende informierte anhand der Planunterlagen das geplante Bauvorhaben.<br />
Das Vorhaben liegt im Flächennutzungsplan im Bereich Gewerbe. Wegen des Fehlens<br />
eines Bebauungsplanes bemisst sich die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 2<br />
BauGB. Hier sind Vorhaben bereits unzulässig, wenn öffentliche Belange nur spürbar<br />
nachteilig berührt sind.<br />
Andererseits ist aber nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB die bauliche Erweiterung eines<br />
zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs möglich, wenn die Erweiterung im<br />
Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.<br />
Die genehmigten Bauvorhaben im Gewerbebetrieb ----- haben eine max. Firsthöhe von<br />
12,50 m. Beim geplanten Vorhaben ist eine Wandhöhe von 13,78 m (Firsthöhe von<br />
15,94 m) gewünscht. Aus ortsplanerischen Gründen, um das Orts- und Landschaftsbild<br />
nicht weiter zu beeinträchtigen, wäre eine max. 4-geschossige Bebauung geboten.<br />
Das Gremium nahm Einsicht in die vorliegenden Planzeichnungen. Die<br />
planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 Abs. 2 BauGB.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste dazu folgenden Beschluss: 13 0<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Bedingung erteilt, dass max. 4geschossig,<br />
mit einer max. Wandhöhe von 11,0 m gebaut wird.
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 7<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
GR Josef Obermaier ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung<br />
und Abstimmung des TOP 6 der öffentlichen Sitzung ausgeschlossen.<br />
7. Bauantrag von ----- auf Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit<br />
Doppelgarage und Errichtung eines Schwimmteiches auf Fl.Nr. 757/6<br />
der Gemarkung <strong>Schonstett</strong><br />
Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat anhand der Planunterlagen von dem<br />
Bauvorhaben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste dazu folgenden Beschluss: 12 0<br />
Zu dem o. a. Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
8. Bauantrag von ----- auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit<br />
Stellplätzen auf Fl.Nr. 19 der Gemarkung Zillham<br />
Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat anhand des Planes über das Bauvorhaben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste dazu folgenden Beschluss: 9 4<br />
Zu dem o. a. Bauvorhaben wird gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
9. Wertstoffhof <strong>Schonstett</strong>; Vergabebeschluss Gewerk: 07 Schlosser –<br />
Zufahrtstore<br />
Der Vorsitzende informierte das Gremium zu dieser Ausschreibung. Es wurden 2<br />
Angebote abgegeben. Nach rechnerischer und fachlicher Überprüfung schlage das<br />
Architekturbüro Mayer vor, den Auftrag der Firma Metallbau Schmiede Wenzel Gruber,<br />
Aichet 4 a, 83137 <strong>Schonstett</strong> in Höhe von € 3.903,20 incl. MWSt. mit dem<br />
wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden Beschluss: 13 0<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ermächtigt den Vorsitzenden, den Auftrag für die Schlosserarbeiten -<br />
Zufahrtstore für den Wertstoffhof an die Firma Metallbau Schmiede Wenzel Gruber,<br />
Aichet 4 a, 83137 <strong>Schonstett</strong> in Höhe von € 3.903,20 incl. MWSt. zu vergeben.
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 8<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
10. Zuschussgesuch des Wasser- und Bodenverbandes Halfing-Zillham-<br />
Amerang für das Kalenderjahr 2011<br />
Der Vorsitzende verlas den Antrag des Verbandes vom 13.04.2012 mit den<br />
Leistungsnachweisen und erinnerte an das Abkommen, in welchem die <strong>Gemeinde</strong>n 25 %<br />
der Aufwendungen als Zuschuss gewähren.<br />
Er hob hervor, dass der Verband eine wichtige Pflichtaufgabe der <strong>Gemeinde</strong> übernehme<br />
und sprach dem Verband seinen Dank dafür aus.<br />
Die Bemessungsgrundlage für das Kalenderjahr 2011 betrage € 5.865,20, davon 25 %<br />
ergebe € 1.466,30.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat diskutierte und stellte Fragen bezüglich des Vertrages sowie der<br />
Aufgaben des Verbandes.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste dazu folgenden Beschluss: 13 0<br />
Dem Wasser- und Bodenverband Halfing-Zillham-Amerang wird für das Kalenderjahr<br />
2011 ein Zuschuss in Höhe von € 1.466,30 gewährt.<br />
Die Verwaltung wird angewiesen, den Betrag auszuzahlen.<br />
11. Wünsche, Anträge und Informationen<br />
1. Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über die Radwege im Bereich <strong>Schonstett</strong>.<br />
2. Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über das Schreiben des 1. Bürgermeisters<br />
Karl Fischberger aus Soyen bezüglich der Konflikte zwischen Reiter und Jäger, Reiter<br />
und Landwirt, Reiter und Fußgänger bzw. Jogger.<br />
3. Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über die Anschaffung 2011 der FFW<br />
<strong>Schonstett</strong> sowie über die geplanten Anschaffungen 2012.<br />
4. Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über die geplante Inbetriebnahme der<br />
Breitbandversorgung für das Gewerbegebiet Achen sowie die Ortsteile Achen und Aichet<br />
am 30.06.2012.<br />
5. Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über die Bitte der Katholischen<br />
Landjugend um Unterstützung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat bei der Wiederherstellung des<br />
Pavillons im Caritaspark. Die <strong>Gemeinde</strong>räte Bichler und Osterloher vereinbarten eine<br />
Besichtigung.<br />
6. Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass er den Sand am Beach-<br />
Volleyballplatz aufgerüttelt habe. Bei der nächsten TÜV-Prüfung werden auch die<br />
Pfosten und das Netz mitgeprüft.
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am: 14.05.2012 Blatt-Nr. 9<br />
Für |Gegen<br />
Gegenstand der Beratung / Beschluss den<br />
lfd.Nr. Beschluss<br />
7. GR Bichler informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass sich <strong>Schonstett</strong>er Bürger über die geringe<br />
Internetgeschwindigkeit beschwert haben. In dieser Angelegenheit meldete GR Dr.<br />
Schneid, dass er aufgrund dessen, bei der Störungsstelle angerufen habe. Lt. einem Anruf<br />
der Dt. Telekom aus Freiburg sei im Raum <strong>Schonstett</strong> eine Großstörung. Diese Störung<br />
dauerte vom 25.04. bis 09.05.2012, bis diese behoben wurde. Dr. Schneid sei der<br />
Auffassung, dass dies von der Telekom den Kunden hätte mitgeteilt werden müssen, da<br />
einige den Fehler entweder am PC oder am Router gesucht haben. Er habe auch in dieser<br />
Angelegenheit einen Beschwerdebrief nach Bonn geschrieben. Da dieses Gebaren nichts<br />
mit Kundenfreundlichkeit zu tun habe, schlug er vor, von der Dt. Telekom für diese Zeit<br />
eine Gebührenrückerstattung zu fordern.<br />
Hierauf wurde die öffentliche Sitzung geschlossen.<br />
1. Bürgermeister Schriftführer