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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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1394 März 16 — fl394 März 22-1 87sumptibus et expensis inde provenientibus dictis Johanni et Gotschalco eorumqueheredibus bene et fideliter ad eorum propriam voluntatem fuerint persoluti. Arbitrcmureciam nobis in una quitancia contentari, cum dictos nobulos persolvimus, silittera nostra obligatoria presons non extitisset. In hujus rei testimonium nos omnesantedicti sigilla nostra propria scientes presentibus duximus appendenda. Actum inDanczik sub anno Domini millesimo tricentesimo noDagesimo quarto, crastina diebeati Gregorii pape.152. Malmö bezeugt für Lübeck, dass die dm Mabnöern Claus Sokceland undHolger Niehon in Ijibeek arrestierten 3 ImsI und */* Last Häring von denselbenauf eigene Kosten und keineswegs gegen das Verbot der Hansestädtegcsalzm und nur wegen eines Angriffs der Seeräuber nach Lübeck gebrachtsind; bittet um Aufhebung des Arrestes1. — 1394 März 16 ffer. secundaprox. p. dom. reminiscere).StA Lübeck; Or. m. S.Gedruckt: Lnb. U.B. 4 n. 602. Verz.: Reg. Dan. I I 1 n. 3454.153. Die hansischen Ratssmdeboten in iAibeck an London, York, Kingston-upon-Hull, Lytin und Nonrich: iceism auf ihre mehrfach vorgebrachte Beschwerdehin, dass die von K. Richard [II] bestätigten Privilegien der deutschen Kaufleutein mehreren Punkten, namentlich durch unrechtmässige Zollerhebung,verletzt werden; wiederholen ihre Bitte, sieh beim König um die Aufrechthaltungder Privilegien und die Abstellung aller gegm dieselben rerstossendenAnforderungen der Zollbeamten zu verwenden, da sie andernfalls in ihrenStädten die den englischen Kaufleuten bisher gewährten Zollsätze um denselbenBetrag, der den Ihrigen zu viel abgenommen wird, erhöhen müssen;haben die Alterleute der deutschen Kaufleute tu London zur Auskunfterteilungüber die Beschwerdejninkte angewiesen und bitten um Antwort durch denl'berbpnger. — [1394] März 17. Lübeck.Gedruckt: HR. 4 n. 196. Gleiche Schreiben ergingen an K. Richard und an dessenRat. vgl. den Becet» HR. 4 n. 192, 3.154. Göttingen an die Älterleute forderlude) des Kaufmanns zu Bcrgm: wien. 139: beglaubigt zur Empfangnahme dir Erbschaft als Beeollmächtigtm derBete Hovemann deren Tochtermann Hans van Jhese. — 1394 März 22(dom. oculi).S

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