Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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Einleitung.Die in der Einleitung zum 4. Bande aufgestellten Grundsätze der Bearbeitungsind auch für den neuen Band massgebend geblieben. Dem Charakter des Urkundenbuehesgemäss ist das Hauptgewicht auf die Zeugnisse rechtlicher Natur gelegt, inerster Linie auf die hansischen Privilegien und Verträge. Neben den umfangreichenflandrischen Freibriefen, deren Erwerbung in dem Zeitraum des vorigenBandes vorbereitet ward, ist die liegelung der harnischen Stellung in Brabantbemerkenswert: die Verleihung ausgedehnter Sonderrechte an die Hansen in Mecheln1393 und in Antwerpen 1409. Namentlich die Geschichte dieses Antwerper Privilegs,von dein ersten nicht zur Ausführung kommenden Versuche des Jahres 1395an, der wieder auf das alte Privileg von 1315 zurückgreift, über die kurzbefristetenstädtischen Freibriefe von 1409 und 1407 hin bis zu der endgültigen herzoglichenUrkunde bietet eine Überlieferung von bemerkenswerter lieichhaltigkeit. Das Verhältniszu England und Skandinavien ist durchaus von dm Errungenschaften dersiebziger Jahre bedingt. Der Handelsvertrag zwischen Itiga und Polozk von 1406im Verein mit dem Rigaer Statut für den deutschen Kaufmann zu Polozk ausdem Jahre 1393 rückt den hansischen Dünaliandel, ein von der neueren Forschungzu sehr vernachlässigtes Gebiet, in helleres Licht, während für den hansischen Verkehrnach Nowgorod der Vertrag vom Februar 1392 auch im 15. Jahrhundertseine Bedeutung behauptet.Was die Bearbeitung im einzelnen betrifft, so sei hier auf die Bemerkungenzum 4. Bande (S. X III f.) verwiesen. Bei der wachsenden Stofffülle stellte es sichimmer mehr als notwendig heraus, die Aufnahme der bereits in den Hanserecessenveröffentlichten Stücke nach Möglichkeit zu beschränken. Vielfach sind daher anstattbesonderer Uegesten lediglich zusammenf assende Hinweise auf die betreffendenNummern der Hanserecesse gegeben. Dass eine Reihe undatierter Urkunden, derengenaue Daten überhaupt nicht oder nur höchst unsicher zu ermitteln waren, an derJahrhundertswende zu einer besonderen Gruppe zusammengefasst sind, wird keinerbesonderen Rechtfertigung bedürfen. In den Stückbeschreibungen sind die Angabenüber den Schreibstoff fortgelassen, wenn es sich vor dem Jahre 1400 um Pergament,nach 1400 um Papier handelt. Bei der AufzäJdung der Druckorte kam
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Einleitung.Die in der Einleitung zum 4. <strong>Band</strong>e aufgestellten Grundsätze der Bearbeitungsind auch für den neuen <strong>Band</strong> massgebend geblieben. Dem Charakter des Urkundenbuehesgemäss ist das Hauptgewicht auf die Zeugnisse rechtlicher Natur gelegt, inerster Linie auf die hansischen Privilegien und Verträge. Neben den umfangreichenflandrischen Freibriefen, deren Erwerbung in dem Zeitraum des vorigen<strong>Band</strong>es vorbereitet ward, ist die liegelung der harnischen Stellung in Brabantbemerkenswert: die Verleihung ausgedehnter Sonderrechte an die Hansen in Mecheln1393 und in Antwerpen 1409. Namentlich die Geschichte dieses Antwerper Privilegs,von dein ersten nicht zur Ausführung kommenden Versuche des Jahres 1395an, der wieder auf das alte Privileg von 1315 zurückgreift, über die kurzbefristetenstädtischen Freibriefe von 1409 und 1407 hin bis zu der endgültigen herzoglichenUrkunde bietet eine Überlieferung von bemerkenswerter lieichhaltigkeit. Das Verhältniszu England und Skandinavien ist durchaus von dm Errungenschaften dersiebziger Jahre bedingt. Der Handelsvertrag zwischen Itiga und Polozk von 1406im Verein mit dem Rigaer Statut für den deutschen Kaufmann zu Polozk ausdem Jahre 1393 rückt den hansischen Dünaliandel, ein von der neueren Forschungzu sehr vernachlässigtes Gebiet, in helleres Licht, während für den hansischen Verkehrnach Nowgorod der Vertrag vom Februar 1392 auch im 15. Jahrhundertseine Bedeutung behauptet.Was die Bearbeitung im einzelnen betrifft, so sei hier auf die Bemerkungenzum 4. <strong>Band</strong>e (S. X III f.) verwiesen. Bei der wachsenden Stofffülle stellte es sichimmer mehr als notwendig heraus, die Aufnahme der bereits in den Hanserecessenveröffentlichten Stücke nach Möglichkeit zu beschränken. Vielfach sind daher anstattbesonderer Uegesten lediglich zusammenf assende Hinweise auf die betreffendenNummern der Hanserecesse gegeben. Dass eine Reihe undatierter Urkunden, derengenaue Daten überhaupt nicht oder nur höchst unsicher zu ermitteln waren, an derJahrhundertswende zu einer besonderen Gruppe zusammengefasst sind, wird keinerbesonderen Rechtfertigung bedürfen. In den Stückbeschreibungen sind die Angabenüber den Schreibstoff fortgelassen, wenn es sich vor dem Jahre 1400 um Pergament,nach 1400 um Papier handelt. Bei der AufzäJdung der Druckorte kam