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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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1411 — 1412 Jan. 26. 539Item na der tiit vorderde her Johan Basener van dem koninge to Engelandto der Pruschen und Liifflandeschen stede behoff 2000 nobilen*. Hirvan hefft dehomeister to truwer vorwarunge 1600 nobelen, dat hefft he upp terrnyn vorsigilt;de ändern 400 nobilen hadde her Basener vortert *.1035. Hermen Oldendorp, Tydeke Lowenborch, Bruun Denser und Dydric Walentin,Kaufleute der deutschen Hanse in Bergen, bekennen, von den 1020 Nobeln,die K. Erich von Norwegen, Schweden und Dänemark ihnen für Lieferungvon Mehl, Male und anderen Dingen schuldig ist, durch Bischof Aslach vonBergen, Baltazar van der Dame und den königlichen Diener Jesse Boossonnamens des Königs 420 Nobel erhalten zu haben, und verzichten hinsichtlichdieser Summe auf alle weiteren Ansprüche gegen den König und dieobigen Vertreter desselben. — 1411 ([in die] .... [virginis] et martirisgloriose). Bergen.Univ.-Bibi. Kopenhagen, Diplom. Arne Magnussons, Dan. fase. 2 n. 8; Or. Perg.m. Resten von 2 der 4 anh. S.Gedruckt: Diplomatarium Norvegicum 15 »1. 4(1.1036. Lübeck an Stralsund: weist die vom Lübecker alten Bat bei einigenStädten gegen Lübeck erhobene Klage zurück, da seine Mitglieder freiwilligund ohne Gewalt aus ihrem Recht entwichen sind, nach Ausweis eines beiliegendenZeugnisses der in der Stadt gebliebenen Mitglieder desselben; hatdas Verlangen des alten Rates nach einem Schiedsspruch der benachbartenStädte niemals abgewiesen und ist noch jetzt dazu erbötig; erklärt, dass diegegen Lübeck erlassenen Urteile des Hofgerichts von den Entwichenen mitUnrecht erlangt sind, und bittet, die Lübecker Kaufleute deswegen nicht behindernzu lassen. — 1412 Jan. 26 (in deme dage Policarpi des hilgenmerteleres).StA Stralsund, Urkundenfund von 1895; beschädigtes Or. Perg., S. ab.1037. Jakob Jan Gheilgaerts Sohn überträgt ad laudem et gloriam omnipotentisDei ac gloriosissime virginis Marie, ejus irenitricis, pro divini cultus augmentacioue,ob remedium et salutem anime sue parentumque, amicorum et benefactorumsuorum seine beiden in den eingeschobenen Urkunden von 1411Dec. 18 und 1412 Febr. 3 [n. 1033 und Anm. 1] näher bezeichnten Häuserin Brügge mit Zubehör und den in den beiden Urkunden angegebenen Lastensowie alle ihm, seinoi Erben und Nachfolgern daran zustehenden Bechtedem durch seinen Prior Wilh. Wentel vertretenen Convent der Brüder desKarmeliterordens zu Brügge durch unwiderrufliche Schenkung (ea donacione,que dicitur irrevocabilis inter vivos) zum immerwährenden Eigentum, indemer für sich, seine Erben und Nachfolger unter Eid und bei Strafe der Exkommunikationund aller anderen Kirchenbussen auf alle späteren Ansprücheauf die Häuser und deren Zubehör verzichtet, einen etwaigen Widerruf derSchenkung für nichtig und rechtsungültig erklärt, et tarn ipsum donatoremquam ejus heredes et successores ad omnia et singula premissa tenenda cogiposse pariter et compelli sine strepitu et figura judicii et tanquam pro re injudicio confessata, und, falls der Convent durch ihn, seine Erben oder Nach-') Im Jahre 1411, s. n. 1020 u. Anm. 3. ‘ ’) Vgl. H R. 6 n. Gl.68*

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