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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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410 1407 Mai 20.Gedruckt: aus R und R l Napiersky, Russisch-livl. Urk. n. 164; au» R l t. Bungt,Livl. U.B. 4 ii. 1724, vgl. das. Reg. S. 88 n. 2056; aus R 2 Napiersky w. 165.Verz.: Lewicki, Index actorum saec, XV n. 474. Hier nach Übersetzung ronDr. v. Hedmström.Wir Männer von Polozk“ gehen zu wissen allen denen, die diese Urkundesehen oder lesen hören: der Grossfürst von Litauen Witowt. unser Herr1, hatzwischen der Stadt Polozk und der Stadt Riga einen ewigen Frieden aufgerichtet,dass1 die Polozker frei und ungehindert nach Riga, ebenso die Rigaer frei und ungehindertnach Polozk reisen können und die Polozker in Riga, die Rigaer in Polozkohne jede Behinderung, keinen ausgenommen, kaufen und verkaufen können. Stückhandel,der Kleinhandel genannt wird, soll man nicht treiben. Und darüber werdenwir in Polozk und die Rigaer in Riga Satzungen und Anordnungen treffen, wie wirunter einander Übereinkommen werden. Auch2 können die Polozker an Riga vorbeifrei ins Land [ziehen] und die Rigaer an Polozk vorbei frei ins Land [ziehen], wohinsie wollen, zu Laude und zu Wasser auf beiden Seiten, es sei denn, dassder jetzige Grossfürst Witowt, unser Herrb, oder seine Nachfolger als Herren vonPolozk in Polozk eine Niederlage einrichten werdeu, oder der livländische Meisterin Riga, welche Niederlage auf beiden Seiten, in Polozk und in Riga, so zu haltenist, wie sie eingerichtet werden wird. [Folgt n. 726 § 3—9 in altrussischer Übertragung.In § 9 ist der den Worten aliqua discencio -magistrum ordinis entsprechendePassus in lt und ebenso in I i 1 ausgefallen.] Damit diese Einigungewig zwischen uns bestehen möge, unverrückt auf beiden Seiten, haben wir Polozkerund Rigaer unser Siegel an diese Urkunde angehängt. Und geschrieben istdiese Urkunde in Mohilew, nach Gottes Geburt im Jahre 1407, aber besiegelt istsie in Riga am Sonnabend vor Pfingsten am 14. Mai.783. Hzg. Johann von Burgund, französischer Statthalter in der Picardie undWest fl ändern, an alle Beamten und Befehlshaber in der Picardie: gebietetihnen, die hansischen Schiffer und Kauf leute vor Schädigung und Kapereiwährend des englisch-französischen Krieges8 zu beschützen. — 1407 M ai 20.Brügge.*Stvl Köln, Hanse I n. 235; Or. Perg. m. anh. S. A uf der Rückseite: Publiea Boulongne et signiffie a toua les officerz dicelle ville par monseigneur de Berryconte de Boulongne, aux muistre et eschivins dicelle le eamedi 28. jour de MayIan 1407 par part de Courteville, sergent du roy monseigneur. H agedorn.Das., Abschriften mit dem Datum 1307 in den hansischen Kopiaren A fol. 9, I Ifol. 31b; mit 1360 Juni 14 in D fol. 41, E fol. 72.Das., Hanse A I n. 17; Abschr. d. 16. Jh.L StA Lübeck, flandrischer Kopiar n.7 [Parcament Statut Bouck) fol. 22; damischeÜbersetzung mit dem Jahr 1307.StA Danzig, X X V II, 82; hansisch -burgundischer Kopiar S. 36; vlämische r?wrsetzungmit dem Jahr 1307.Gedruckt: aus L Lüb. U.B. 5 n. 169. Verz.: H R. 5 n. 408.Jehan duc de Bourgoingne, conte de Flandres, dArtois et de Bourgoingne,palatin, seigneur de Salins et de Malines, lieutenant de monseigneur le roy et soni j Wir lUtmfcnncr und ullo Kaufleut« tod Riga R l.b) So auch R l l') S. 726 § 1. ’) Ebendas. § 3. *) Über die Pläne des Herzogs geynEngland s. oben n. 067 Anm. Im Frühjahr 1407, gleichzeitig mit dem Abschluss des flandrucM.englischen Handelsvertrages (Rymer 8, 409), erbietet er sich wiederum, dem Hochmeister undHansestädten bei einem Kriege gegen Englarul beizustehen; s. den Brief des deutschen Kau/m,ih mzu Brügge von März 19, H R . 5 n. 390, vgl. das. n. 364; 391; 392, 5—8 ; 449, 34—35.

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