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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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[1401 Jali 2] — 1401 Joli 29. 255Gedruckt: v. Bungt, Livl. U.B.4 ». 1597, Sp. 381. Verz.: H R . 5 n. 26. Vgl. denRecess H R . 5 n. 23, 2. — Entsprechende Schreiben an die preussisehenStädte und an Köln s. das. n. 25 und 8 n. 999.f97. Dieselben an den deutschen Kaufmann zu Nowgorod: haben beschlossen, biszur Deckung der von lAibeck, Wisby, Riga, Dorpat und Reval für den Kaufmannaufgeicandten Unkosten den Nowgoroder Schoss mit Prozent vomStück Silber weiter zu erheben, und ersuchen ihn, die Überschüsse des Schossesjährlich an die livländischen Städte behufs Verteilung an die fünf gen. Städteabzuführen; verbieten ihm, auf Tücher, die an beiden Enden ganz und plotnbiertsind, Aufgeld zu geben oder solche messen zu lassen, bei Strafe vonfünf Stück Silber für jedes Tuch; weisen ihn bei Einfuhr von flandrischemGut nach Nowgorod oder Livland zur Durchführung der Beschlüsse gegenden Borgkauf gemäss n. 496 an und verlangen die Aufrechthaltung allerArtikel der Skra. — [1401 Ju li 2.]Gedruckt: H R . 5 «. 27, früher v. Bunge 4 n. 1597 Sp. 385.I I 1 n. .9708. Vgl. den Recess H R . 5 n. 23, 9.Verz.: Reg. Dan.Dieselben an den Erzbischof, Statthalter, Burggrafen, Herzog und die Gemeindevon Nowgorod: der deutsche Kaufmann zu Nowgorod hat sich beklagt,dass die russischen Kaufleute ihn wegen der Kürze der [flandrischen] Tuchein seinem Handelsbetrieb beeinträchtigen und ausserdem die Tuche gemessenverlangen; ersuchen um Abstellung dieser Beschwerden gemäss der altenKreuzküssung, haben den deutschen Kaufmann in Flandern angewiesen, mitden vier Leden über die Fabrikation der Tuche nach dem alten Herkommen,über deren vorschriftmässige Besiegelung und gleichmässige Länge zu verhandelnund nötigenfalls den Tucheinkauf einzustellen; bitten, da die Tuchezum grössten Teil nach Deutschland und den westlichen Ländern geführtwerden, keine höheren Ansprüche als alle ändern Christen zu erheben undden deutschen Kaufmann in seinen Gerechtsamen zu beschirmen. — [1401Ju li 2]Gedruckt: H R . 5 n. 28, früher v. Bunge 4 n. 1597 Sp. 385.H R . 5 n. 23, 8.Vgl. den RecessDie Grafen Kord und sein Sohn Moritz von Oldenburg schliessen gegen einDarlehen von 120 rhein. Gulden Frieden mit der Stadt Kämpen; sie versprechenden Kampem Förderung und sicheres Geleit in ihren Landen sowieNeutralität bis auf halbjährliche Kündigung nach erfolgter Rückzahlung derSumme und verpflichten sich, bei Streitigkeiten mit der Stadt binnen 14 Tagennach Mahnung Abhülfe zu schaffen oder deren Unmöglichkeit vor dem BretnerRat eidlich zu bekräftigen. — 1401 Ju li 24 (op s. Jacops avent d. h. ap.).StA Kämpen; Or. Perg. m. 2 anh. S.Verzeichnet: Register van Kämpen 1 n. 344. VgL oben n. 323.- Sluys an Reval: bezeugt, dass zwei gen. städtische Makler den Kaufpreis für500 Sparren, die sie für einen Bürger von Brügge gekauft hatten, an denVerkäufer Schiffer Math. Makelaer abgeliefert haben. — 1401 Ju li 29.Aus StA Reval; Or. H öh lb a um .Gedruckt: v. Bunge, Livl. U.B. 4 w. 1599.1

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