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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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252 1401 Apr. 23 — 1401 Mai 16.489. Mbcck an die preussischen Städte: erinnert an die noch ausstehende Beantwortungdes ihnen abschriftlich mitgeteilten Schreibens des deutschen K aufmannszu Brügge [n. 436]; hat jetzt vom deutschen Kaufmann zu Nougorodeine Zuschrift erhalten, worin er sich über die grosse Schädigung der K aufleutedurch den in Flandern geübten Borghandel beklagt ; bittet um Meinungsäusserungüber diese Angelegenheit. — 1401 Apr. 23.Gedruckt: H R . 5 n. 9. Verz.: v. Bunge, Livl. U.B. ß Heg. S. 89.490. [Hzg.] Albrecht [von Baiern, G raf von Holland,] schliesst unter Vermittlungder Batssendeboten von Lübeck, Thom und Stralsund von Pfingsten1 an eineneinjährigen Frieden mit den Bürgern von Hamburg2, wonach alle Gefangenenwährend des Friedens beurlaubt werden und die Hamburger den Handelsverkehrmit den Friesen abbrechen und Friesland räumen sollen, das sie nurzur Einziehung rückständiger Schulden auf dem Landwege oder in Seenotzu Schiff aufsuchen dürfen ; ferner soll den Hamburger Schiffen die Ausfahrtaus Hamburg ohne ein Zeugnis der Stadt über den Bestimmungshafen verbotensein, den beiderseitigen JJnterthanen während der B aun des Friedensdie vormals übliche Verkehrsfreiheit zustehen und der etwaige in dieser Zeitgegenseitig zugefügte Schaden ersetzt werden, während die Entscheidung allerbisherigen Streitigkeiten zwischen dem Herzog und Hamburg einem am 1. Nov.in Amersfoort zu fällenden Schiedssprüche der Städte Bordrecht, Amsterdam,Lübeck und Thom überwiesen icird. — 1401 Apr. 30. Haag.R A Haag, Memoriale B M cas. R fol. 115.Gedruckt: H R . 5 n. 19.491. B. Detlef von Ratzeburg an die Geistlichen der Diöcesen Bremen, Lübeck,Ratzeburg, Schwerin und Verden: die Lübecker Bürger Konr. Nütberch,Marq. Vnjborch und Hartwig Kopman haben ihm unter Berufung au f dietranssumiirten Urkunden des päpstlichen Legaten Guido und des PapstesKlemens IV von 1266 und 1267 [Bd. 1 n. 619 und Anm. 3] geklagt, dassErzb. Otto von Bremen am 8. Jan. das aus Flandern kommende, in derOste schiffbrüchig gewordene Schiff des Heyno Kraghen samt der Ladung,darunter Waren der gen. Lübecker im Werte von 860 M. lüb., durch sein»Diener weggenommen und verkauft hat und trotz mehrmaliger Mahnung Lübecks",die Rückgabe oder Vergütung des genommenen Gutes verweigert; gebietetihnen kraß des ihm vom päpstlichen Stuhl für diesen F all übertragenenRichteramts, den Erzbischof und die am Raube Beteiligten zum Schadmersatzbinnen 8 Tagen nach Mahnung oder zur Gestellung vor dem Bischof binnen14 Tagen anzuhalten, widrigenfalls die Schuldigen der Exkommunikation unddas Kirchspiel Bremervörde (ad quam res et bona premissa dinoscuntur pervenisse)dem Interdikt verfallen. — 1401 M ai 16. Schönberg.') Mai 22. *) Die GeleiUbriefe Hzg. Albrechts für die Unterhändler x. H R . 5n. 15—18. M ai 1 geleitet derselbe die Ratssrndeboten der drei vermittelnden Städte widerruflichauf ein Jah r; das. n. 20. Vgl. über die Verhandlungen das. 8 n. 995—998. Die HamburgerKämmereirechnungen 2, 1—2 berichten zu 1401: 285 lb. dominis Cbristiano Militis, Marqnard .Buitehude in Hollandiam. 5 8. nuncio pro littera pacis ducis Hollandie. Ad expediendum nave»contra Hollandrenses post pascha [Apr. 3J, que non venerunt ad mare propter prorogacionempacis, 356 lb. 5 s. Pro expensis Hollandinorum captivorum etc. Ad reysain domini Hinriri deHachede contra Hollandenses super Albeam 121 lb. 4 s. Pro expensis consumptis per Hollandefnjsescum ciribus nostris 15 lb.

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